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Gesplittete AbwassergebührEinführung der gesplitteten AbwassergebührDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.10.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit Urteil vom 11.03.2010 wurde festgelegt, dass die einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt. Bisher war die Abwassergebühr abhängig vom Frischwasserbezug. Jetzt muss die Gemeinde - wie alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg - die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erheben. Die Niederschlagswassergebühr stellt KEINE zusätzliche Gebühr dar. Künftig werden lediglich die Gesamtkosten entsprechend dem Verursacherprinzip umverteilt. Die Richter begründen die Entscheidung vor allem damit, dass die Relation zwischen Frischwasserverbrauch je Grundstück und das hiervon abgeleitete Niederschlagswasser selbst bei Ein- und Zweifamilienhäusern so unterschiedlich sei, dass damit keine „homogene Siedlungsstruktur“ mehr gegeben sei. Deutlich wird dies insbesondere, weil der Frischwassermaßstab bei Wohngebäuden stark personenabhängig ist, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers von der Größe des Grundstücks und der Gestaltung der Grundstücksflächen abhängig ist. Diese Unterschiedlichkeit wird durch die ausschließliche Anwendung des Frischwassermaßstabes nicht ausreichend berücksichtigt. Wie wird die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr umgesetzt? Maßstäbe für die Kalkulation
Bei den Abflussfaktoren wird unterschieden nach 1. überbauten Flächen
2. befestigten Flächen
Für Zisternen und Versickerungsanlagen mit Überlauf in öffentlichen Abwasserbseitigungsanlagen werden die angeschlossenen Flächen zusätzlich reduziert. Die Abflussfaktoren müssen noch in der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt werden. Für die Flächenerhebung hat die Gemeinde Fronreute das Ingenieurbüro Fassnacht und für die Gebührenkalkulation die Firma Allevo beauftragt. Mit diesem Mitteilungsblatt erhält jeder Grundstückseigentümer folgende Unterlagen für die Flächenerhebung mit einer Informationsbroschüre: 1. Plan mit Luftbild, Grenzen und Gebäuden (einfach, gelb gekennzeichnet). 2. Plan mit Grenzen, Gebäuden und Meter-Raster (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). 3. Flächen-Formular (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). 4. Erklärung (einfach, rot gekennzeichnet). 5. Bedeutung der farbigen Formularkennzeichnung
Wir haben uns bemüht, das Verfahren und die Unterlagen so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten. Wir wollen Ihnen mit der Informationsbroschüre einen Leitfaden an die Hand geben, die möglichst alle zu erwartenden Fragen beantwortet. Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
Wir werden Sie über den Fortgang der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren über unser Mitteilungsblatt auf dem Laufenden halten. Hier finden Sie die Broschüre "Hilfe und Anleitung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr" ![]() KontaktGemeinde Fronreute
ÖffnungszeitenRathaus Blitzenreute Ortsverwaltung Fronhofen ![]() Sprechstunden BürgermeisterEs besteht jederzeit die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch mit Herrn Bürgermeister Oliver Spieß. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem Sekretariat ist ratsam (Telefon 07502 954-20), damit Ihnen Herr Spieß zur Verfügung stehen kann. ![]() Bankverbindungen:Kreissparkasse Ravensburg Volksbank Altshausen eG |