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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technisches Ausschusses und des Gemeinderats Fronreute vom 29.11.2021

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 29. November 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 08.11.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

 

Kauf von Ökopunkten im Bereich Reute-Fronhofen

- Vorberatung

Im Bereich Reute-Fronhofen wurde ein Ökopunkteprojekt umgesetzt. Einen ersten Teil der Ökopunkte soll nun verkauft werden und wurde der Gemeinde Fronreute angeboten. Ökopunkte sind für die Gemeinde als Ausgleich sehr wichtig.

Der Gemeinderat hat dem Erwerb von Ökopunkten in Höhe von 66.400,00 EUR im Jahr 2022 im Grundsatz zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung.

 

Kindergartenvertrag Kinderhaus St. Magnus, Staig

- weitere Vorberatung nach dem Gespräch mit dem Verwaltungszentrum und der Kirchengemeinde

Der in der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2020 beschlossene Kindergartenvertrag für das Kinderhaus St. Magnus in Staig wurde von der Gemeinde und der Kirchengemeinde unterzeichnet, bislang von der Diözese Rottenburg aber nicht genehmigt. Grund hierfür sind Uneinigkeiten bei dem festgesetzten Verwaltungskostenbeitrag. Das Sachgebiet Finanzen des bischöflichen Ordinariats wünscht eine Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages in Form eines Prozentsatzes der Betriebsausgaben und nicht wie bisher ein Festbetrag. Der Gemeinderat hat in seinen Vorberatungen bisher einer Änderung der Verwaltungskosten nicht zugestimmt.

Zur Einigung soll nun ein Kompromiss geschlossen werden.

Der Gemeinderat hat einem Verwaltungskostenbeitrag von 2,50 % für die Jahre 2021, 2022 und wenn möglich 2023, im Grundsatz zugestimmt. Ab dem Jahr 2024 oder eventuell auch schon ab 2023 wird der Verwaltungskostenbeitrag auf 3,00 % erhöht. Sollte eine Einigung erzielt werden, wird der Kindergartenvertrag in der Neufassung ab 01.01.2021 für das Kinderhaus St. Magnus in Staig am 29.11.2021 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.

 

Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute

- Gewährung eines Zuschusses für das Flst. Nr. 1185/2 Blitzenreute zum Abbruch des auf dem Grundstück bestehenden Wohngebäudes mit angrenzender Scheune

Im Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute ist auch vorgesehen, private Maßnahmen zur Bodenordnung zu bezuschussen. Beabsichtigt ist, das Hauptgebäude auf dem Flst. 1185/2 Blitzenreute, Hauptstraße 18, abzureißen.

Um auch weitere Zuschüsse vom Land zu erhalten, muss auch die Gemeinde private Maßnahmen bezuschussen. Der Abbruch ist nach den Grundsätzen des Landessanierungsprogrammes grundsätzlich zu 50 % förderfähig. Von den förderfähigen Kosten übernimmt das Land 60 %, den Rest von 40 % die Gemeinde Fronreute. Bereits vorige Abbruchsmaßnahmen wurden zu 75 % von der Gemeinde gefördert. Bei förderfähigen Kosten von 98.201,82 EUR und einer Gesamtförderung von 75 % würde dies einen Zuschuss in Höhe von 73.651,37 EUR bedeuten, von welchem die Gemeinde Fronreute dann 29.460,55 EUR übernehmen muss.

Der Gemeinderat hat der Gesamtförderung der Maßnahme in Höhe von 75 % der Kosten des Abbruchs aus den Mitteln des Landessanierungsprogramms zugestimmt.

 

Zukünftige Situation Flüchtlingsunterbringung

- weitere Vorgehensweise

Die Flüchtlingszahlen steigen in den letzten Wochen wieder an, welche früher oder später auf die Gemeinden verteilt werden. Momentan steht die Gemeinde Fronreute mit der Unterbringungsquote noch im Plus. Allerdings besteht eine im Landkreis vereinbarte Stichtagsregelung, wonach im Jahr 2023 mehrere Flüchtlinge aus der Quote der Gemeinde herausfallen und ca. 30 neue Plätze geschaffen werden müssen.

Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwaltung beauftragt am Standort Wolpertswender Straße 13 die Errichtung eines neuen Gebäudes zu prüfen. Außerdem soll im Bereich Fronhofen die Aufstellung einer kleineren Containeranlage geprüft werden. Die weiteren Beratungen und vor allem Entscheidungen werden in öffentlicher Sitzung gefasst.

 

Räumliche Unterbringung Bücherei Blitzenreute

- weitere Vorgehensweise

Das Büchereiteam wünscht eine Erweiterung/Vergrößerung der Bücherei aufgrund der guten Nachfrage. Dies ist allerdings aufgrund der Lage nicht einfach umsetzbar. Eine Vergrößerung der Containeranlage ist nach vorne aufgrund der angrenzenden Parkplätze nicht in gewünschtem Ausmaß möglich. Eine Erweiterung nach hinten in den Garten, würde eine spätere Baustelle für einen möglichen Neubau eines Rathauses oder eines sonstigen Bauvorhabens nicht möglich machen. Außerdem fallen für eine solche provisorische Lösung hohe Kosten an.

Der Gemeinderat hat beschlossen zunächst den Neubau eines Rathauses (oder die Sanierung/Umbau des bisherigen Rathauses) zu planen, wofür im Haushalt 2022 auch eine Planungsrate veranschlagt ist. Erst wenn dies geplant ist soll eine endgültige Aussage für die Bücherei getroffen werden. Bis dahin soll die Bücherei in der Größe am Standort verbleiben.

 

Verhandlungen zur Bebauung Parkplatz B 32 anlässlich eines möglichen Flächentauschs mit der Gemeinde Fronreute

- weitere Vorgehensweise

Bezüglich des Grundstückstausches wurden weitere Gespräche geführt. Das auf dem bisherigen Parkplatz geplante Gebäude wurde überarbeitet, aus Kostengründen ohne Tiefgarage. Neuerungen sind unter anderem Carports, eine Schallschutzwand entlang der Hauptstraße, lediglich 10 Wohneinheiten, wobei diese mindestens 2-Zimmerwohnungen sind. Von Seiten der Gemeinde ist ein Tausch des Grundstücks mit der gegenüberliegenden Hofstelle an der B32 neben dem Pfarrhaus nach wie vor gewünscht.

Der Gemeinderat hat der Planung im Grundsatz zugestimmt. Diese Planung wird Grundlage des Tauschvertrags. Im Tauschvertrag ist aber noch ein Aufpreis für den Tausch festzulegen. Die Verwaltung wurde mit den Verhandlungen beauftragt. Die Kosten der Umlegung der Ladesäulen der EnBW auf das dann möglicherweise neue Grundstück der Gemeinde geht zu Lasten des Vertragspartners.

 

Neuer Pachtvertrag Parkplatz Fronhofen

- Beschlussfassung

Im Bereich des geplanten Baugebiets Breite II wurden mit einer Familie der Kaufvertrag für deren Fläche final besprochen und ein Kaufvertragstermin vereinbart.

Grundlage des Vertrages ist auch die Weiterführung des Pachtvertrages für den weiter im Besitz der Familie bleibenden Parkplatz an der Schule Fronhofen. Hier soll ein neuer Pachtvertrag geschlossen werden. Hierbei soll auch der Pachtvertrag für die Solaranlage auf der Turnhalle Fronhofen einbezogen werden. Die Anlage wurde im Jahr 2005 ans Netz genommen, das bedeutet die Anlage müsste Anfang 2026 aus dem EEG rausfallen, wobei der Pachtvertrag mit der Gemeinde noch bis Ende 2028 läuft. Aus Sicht der Familie wäre es sinnvoll den Pachtvertrag Parkplatz auf den Punkt 2026 zu legen und zu schauen wie dann die Situation bezüglich Strom, Gesetzen und Anlage ist, sprich ob die Gemeinde dann die Anlage zum Eigenverbrauch übernimmt.

Insgesamt fällt nun eine landwirtschaftliche Fläche von 9.640 m² aus der Pacht weg.

Der Gemeinderat hat dem Abschluss eines neuen Pachtvertrags für den Parkplatz Fronhofen bis zum Jahr 2026 zugestimmt.

 

Baugesuche

a) Flst. 536, Ruprechtsbruck 11, 88273 Fronreute

Umbau und Sanierung des Gebäudes mit Umnutzung 1. OG zur Wohnung und Anbau Balkonanlage
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen den Umbau und die Sanierung der alten Brauerei in Ruprechtsbruck.

Hierdurch soll im Obergeschoss eine Wohnung entstehen. Im Erdgeschoss sollen eine zentraler Eingangsbereich sowie zwei weitere Zimmer, die der OG-Wohnung zugeordnet werden, eingerichtet werden. Die restliche Fläche im Erdgeschoss bleibt als private Lagerfläche bestehen. Das ehemalige Hauptgebäude der Brauerei aus dem Jahre 1875 ist denkmalgeschützt. Parallel zum Baugenehmigungsverfahren läuft das denkmalschutzrechtliche Verfahren. Hierzu haben schon Besprechungen stattgefunden und eine Genehmigung wurde in Aussicht gestellt.

Das Gebäude liegt vollständig im Geltungsbereich der Abrundungssatzung Ruprechtsbruck. Die Sanierung und die Umnutzung des Gebäudes entsprechen den Festsetzungen dieser Satzung.

Die geplante Balkonanlage liegt mit einer Fläche von ca. 10m² zum Teil außerhalb des Geltungsbereiches der Abrundungssatzung Ruprechtsbruck, baurechtlich somit im Außenbereich. Für diesen Teil des Bauvorhabens kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

b) Flst. 497, Annenberg 16, 88273 Fronreute

Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit Tiefgarage
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Der Gemeinderat hat der Ablösevereinbarung bezgl. des Spielplatzes gem. § 9 Abs. 3 LBO BaWü zugestimmt. Hierfür wurde ein Betrag von 3.000,00 EUR festgelegt.

Die Bauherren planen den Abriss des vorhandenen Gebäudes und den Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit Tiefgarage. Der Bauantrag ging am 28.07.21 bei der Gemeinde ein. Bei diesen Unterlagen war keine Straßenabwicklung vorhanden. Diese ist aber für die Gemeinde und das Landratsamt unverzichtbar um feststellen zu können, ob der geplante Baukörper sich höhenmäßig in die Umgebungsbebauung einfügt. Nachdem die Straßenabwicklung vorlag konnte dem Bauherrn mitgeteilt werden, dass sich die Planung nicht gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Grund hierfür war im Wesentlichen die Wandhöhe. Diese lag um 2,5 Meter höher, als die des bestehenden Gebäudes und deutlich höher als die der beurteilungsrelevanten Umgebungsbebauung. Nach mehreren Besprechungen und Nachbesserungen wurde mit den Bauherren eine Lösung gefunden, die sich in der vorliegenden Planung wiederfindet. Die Wandhöhe in der vorliegenden Planung liegt nun 1,31 Meter tiefer als in der ursprünglichen Planung und 1,2 Meter höher als die des bestehenden Gebäudes.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt.

Das Flurstück liegt im Bereich der Stellplatzsatzung der Gemeinde Fronreute. Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

Bezüglich des im Rahmen des Baugesuchs anzulegenden Spielplatzes wurde den Bauherren vorgeschlagen diesen Spielplatz gem. § 9 Abs. 3 LBO BaWü abzulösen. Hier wurde eine Summe von 3.000,00 € vorgeschlagen, welche dann in den nächstgelegenen gemeindlichen Spielplatz (Am Hopfengarten) investiert werden soll. Hiermit waren die Bauherren einverstanden. Der entsprechende Vertrag wird den Bauherren nach der Gemeinderatssitzung zugesandt.

 

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ und die die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Abwägungsbeschluss zur Fassung vom 21.09.2020
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch mit der Fassung vom 10.11.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 21.09.2020 zu eigen.

Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der vorgenommenen Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat hat diese Entwurfsfassung vom 10.11.2021 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ sowie Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kieswerk Fronhofen“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 10.11.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen ( Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2020 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 21.09.2020 bis zum 15.02.2021 aufgefordert. Die öffentliche Auslegung fand vom 25.01.2021 bis 26.02.2021 mit der Entwurfsfassung vom 21.09.2020 statt. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange lagen den Gemeinderäten vor und enthalten den jeweiligen Beschlussvorschlag. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen musste der Bebauungsplanentwurf überarbeitet werden. Aus diesem Grund ist eine erneute Auslegung mit der Fassung vom 10.11.2021 notwendig

 

Anschluss der Kläranlage Fronhofen an die Kläranlage Kanzach
- Beschlussfassung über die Kostentragung im Bereich Weiler mit der Gemeinde Berg

Nachdem noch ein weiteres Gespräch mit der Gemeinde Berg und dem Ingenieurbüro nächste Woche vereinbart wurde, wird die weitere Beratung in der nächsten Sitzung stattfinden.

 

Kauf von Ökopunkten im Bereich Fronhofen-Reute
- Beschlussfassung
Die Gemeinde Fronreute erwirbt die angebotenen Ökopunkte von Herrn Jehle in Höhe von 66.400,00 EUR im Jahr 2022.

Auf dem Flurstück 889, 890, 891, „Hennenäcker, nordwestlich von Fronhofen“ hat Herr Gabriel Jehle ein Ökopunkteprojekt umgesetzt. Die Maßnahme ist auch schon vom Landratsamt als Ökopunkteprojekt genehmigt.

Insgesamt sollen mit der Maßnahme ca. 498.000 Ökopunkte umgesetzt werden. Um die Kosten der Planung und Genehmigung umzusetzen ist vom Eigentümer angedacht einen ersten Teil der Ökopunkte zu verkaufen. Als erster Ansprechpartner wurde die Gemeinde Fronreute angefragt. Es sollen im Jahre 2022 Ökopunkte in einer Höhe von 80.000 Punkten verkauft werden. Für die Jahre danach ist noch keine weitere Vorgehensweise festgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Punkte wie die letzten in Meßhausen und Buchsee gekauft werden. In den Bauleitplanungsverfahren in den nächsten Jahren kann dann auch mit Recht behauptet werden, dass die Gemeinde Fronreute ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf unserer Gemarkung geschaffen und gefördert hat und nicht in einem anderen Landkreis. Diese Punkte könnten auch bei den § 13b Flächen freiwillig angesetzt werden. Bei Wohngebieten außerhalb des § 13b und allen neuen Gewerbe- oder Sondergebieten müssen aber Ökopunkte eingesetzt werden oder der Ausgleich vor Ort geschaffen werden.

Im Herbst 2020 hat die Gemeinde Fronreute schon Ökopunkte im Bereich Meßhausen gekauft und in den letzten Wochen dem Kauf im Bereich Buchsee zugestimmt. Dem Kauf von Ökopunkten wurde damals vom Gemeinderat zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Erwerb zum marktüblichen Preis erfolgt. Dies war auch Grundlage der Verhandlungen mit Herrn Jehle.

Im Moment werden Ökopunkte auf dem Markt so zwischen 0,66 - 0,70 EUR (netto) gehandelt. Für normale Lagen werden 0,68 EUR angesetzt. In Brutto umgerechnet würde dies einen Preis von 0,7888 - 0,833 EUR bedeuten, für normale Lagen 0,8092 EUR. Aus Sicht der Verwaltung ist der Preis von 0,83 EUR (brutto) in Ordnung. Anfang des Jahres 2020 wurden die Ökopunkte noch mit 0,85 - 0,95 EUR (brutto) gehandelt. Dieser Betrag wurde auch in Meßhausen und in Buchsee festgesetzt. Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde Fronreute für 66.400,00 EUR insgesamt 80.000 Ökopunkte erwerben wird.

 

Neufassung Kindergartenvertrag zwischen der kath. Kirchengemeinde Blitzenreute und der Gemeinde Fronreute zum Betrieb des Kindergartens St. Magnus in Staig
- Zustimmung
Der Gemeinderat hat der Neufassung des Vertrages über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens „Kinderhaus St. Magnus“, Staig rückwirkend zum 01.01.2021 zugestimmt.

Der bisherige Kindergartenvertrag wurde zum 01.01.2016 neugefasst. Grund für den neuen Kindergartenvertrag ist die Inbetriebnahme einer zweiten Krippengruppe mit der Aufstockung des Kindergartens zum 01.09.2019 und die Einrichtung einer dritten Kindergartengruppe im Frühjahr 2020. Der in der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2020 beschlossene Kindergartenvertrag für das Kinderhaus St. Magnus in Staig wurde von der Gemeinde und der Kirchengemeinde unterzeichnet, bislang von der Diözese Rottenburg aber nicht genehmigt. Grund hierfür war der im Vertrag festgesetzte Verwaltungskostenbeitrag in Form eines Festbetrages. Hier konnte nun eine Einigung erzielt werden.

Die bisherige Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Magnus beträgt 92 %. Die Abmangelbeteiligung wird neu auf 93,5 % festgesetzt.

Zum Vergleich mit den anderen Kindergärten in der Gemeinde Fronreute:

Die Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Josef in Fronhofen mit dem Angebot einer Ganztagesbetreuung, drei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe beträgt ab 01.01.2020   93 %. Die Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Karl in Blitzenreute mit dem Angebot einer Ganztagesbetreuung, vier Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen beträgt seit 01.01.2018   94,5 %.

Das Sachgebiet Finanzen des bischöflichen Ordinariats wünscht eine Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages in Form eines Prozentsatzes der Betriebsausgaben und nicht wie bisher in Form eines Festbetrages.

Am 28.10.2021 fand ein Gespräch statt, mit dem Ziel eine tragfähige Lösung zu finden, die auch für die Zukunft für die Kindergartenverträge der anderen beiden Kinderhäuser perspektivisch ist. An diesem Gespräch haben für die Gemeinde Fronreute Herr Bürgermeister Spieß und Frau Kolbeck, für die Katholische Kirchengemeinde Herr Pfarrer Häring und Herr Lerner sowie vom Verwaltungszentrum die Kindergartenbeauftragte Frau Nörz und die neue Leiterin für den Fachbereich Finanzen Frau Behnke teilgenommen.

Betont werden muss, dass es zwischen dem Verwaltungszentrum und den Kirchengemeinden eine gute Zusammenarbeit und eine hohe Wertschätzung gibt. Deshalb war es beiden Parteien wichtig, eine Lösung zu finden. Über den pauschalen Verwaltungskostenbeitrag werden folgende Overheadkosten abgedeckt:

Gremienarbeit wie Kirchengemeinderat, Allg. Verwaltungsarbeiten wie Schnittstellenarbeit und Vertragsangelegenheiten, Personal wie Personalbedarfsbemessung, Personalbeschaffung, Personalführung, Personalsachbearbeitung und Zentrale Gehaltsabrechnung, Finanzen wie Buchhaltung, Einzug Elternbeiträge und Abrechnungen und sämtliche Dienstleistungen von Diözese und Verwaltungszentrum sind damit abgedeckt.

Folgende Festsetzung für die Verwaltungskosten wurde jetzt in den neuen Kindergartenvertrag aufgenommen:

2,50 % der Personal- und Sachkosten bis 31.12.2023

3,00 % der Personal- und Sachkosten ab 01.01.2024

Nach den Vorberatungen hat sich gezeigt, dass diese Festsetzung Zustimmung von allen Vertragsparteien findet.

Der Kirchengemeinderat Blitzenreute hat die Neufassung des Kindergartenvertrages zu beschließen. Der Abschluss dieses Vertrages bedarf zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Bischöflichen Ordinariats der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Der Kindergartenvertrag soll rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten.

 

Projekt „Solidarische Gemeinden“ von der Caritas Bodensee-Oberschwaben
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise
Die Gemeinde Fronreute hat das Angebot der Caritas Oberschwaben wahrgenommen und startet im Jahr 2022 mit dem Projekt „Solidarische Gemeinde“ mit dem Titel „Miteinander alt werden – Ein Projekt für ein solidarisches Miteinander in den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende“.
Der Bewilligung von Haushaltmitteln von je ca. 5.000,00 EUR jährlich für die Jahre 2022 – 2024 wurde zugestimmt. Zielsetzung soll sein, dass nach einem erfolgreichen Start und einer erfolgreichen Umsetzung das Projekt ab 2025 weitergeführt wird.

Die Caritas Bodensee-Oberschwaben hat sich nach dem Rückzug der „Zuhause Leben Stellen“ in den Pflegestützpunkt des Landkreises Ravensburg Gedanken gemacht, wie der demografische Wandel, das Thema Pflege und das seniorenpolitische Konzept in Einklang und vorwärtsgebracht werden kann, vor allem als Unterstützung für die Gemeinden. Mit dem Projekt „Solidarische Gemeinden“ soll in enger Kooperation mit interessierten Kommunen ein Impuls für eine seniorengerechte Gemeindeentwicklung gesetzt werden. Die Caritas hat hierzu eine neue Stelle geschaffen, die die Koordinierung übernimmt und die fast vollständig vom Landkreis Ravensburg unterstützt wird.

Die Gemeindeverwaltung Fronreute möchte schon seit längerer Zeit in ein seniorenpolitisches Konzept einsteigen, was bisher aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht möglich war. Das Projekt der Caritas ermöglicht einen guten Einstieg und die Verwaltung sieht einen Mehrwert durch die Koordinierung und fachliche Begleitung der Caritas.

Gegenüber der Caritas wurde nach der Beratung im Gemeinderat am 08.03.2021 eine Interessensbekundung abgegeben. Die Interessensbekundung hatte bisher keine rechtlichen oder finanziellen Auswirkungen. Aus Sicht der Caritas ist für dieses Projekt eine 30 %-Stelle in der Gemeinde notwendig. Damit eine Stelle mit einem höheren Beschäftigungsumfang geschaffen werden kann, wurde eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wolpertswende angedacht.

Der Gemeinderat hat das Projekt grundsätzlich begrüßt und positiv gesehen. Es wurde aber auch signalisiert, dass keiner zusätzlichen Personalkapazität in der Gemeindeverwaltung zugestimmt wird. Deshalb wurde mit der Caritas über mögliche Zuschüsse für das Projekt gesprochen und beraten.

Am 16.07.2021 wurde über die Caritas beim Deutschen Hilfswerk eine Fördermittelbewerbung mit dem Titel „Miteinander alt werden – Ein Projekt für ein solidarisches Miteinander in den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende“ eingereicht. Die Fördermittel wurden für eine Personalstelle mit einem Umfang von 60 % (30 % je für die Gemeinde Fronreute und Wolpertswende) über eine Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 beantragt. Dieser Antrag ist der Sitzungsvorlage beigefügt und beschreibt die Projektziele und ab Seite 5 die vorgesehenen Maßnahmen. Die Gemeinde hat nun die Nachricht erhalten, dass der Antrag bewilligt wurde.

Mit der Bewilligung der Fördermittel in Höhe von 123.767,72 EUR zur Finanzierung einer Personalstelle über die Laufzeit von drei Jahren könnte das Projekt „Solidarische Gemeinde“ mit dem Titel „Miteinander alt werden – Ein Projekt für ein solidarisches Miteinander in den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende“ gestartet werden. Notwendig sind die von den Gemeinden einzusetzenden Eigenmittel in Höhe von 20 % mit 30.941,93 EUR.

Als erster Schritt ist ein „runder Tisch“ mit den wichtigen Akteuren Caritas, Gemeindeverwaltung und Vertretern der beiden Kirchengemeinden vorgesehen. Dort werden der Start und das gemeinsame Vorgehen abgestimmt. Vor Ort in Fronreute sollen dann der Ausschuss Familie und Soziales, der Verein Einander Helfen Fronreute e. V., die Nachbarschaftshilfe, der Seniorenrat und nach und nach andere Akteure in den Prozess einbezogen. Darüber hinaus soll eine breite Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

Die durch die Fördermittel finanzierte Stelle wird durch die Caritas besetzt. Räumlichkeiten für diese Stelle könnten im technischen Rathaus (ehemaliges Pfarrhaus Blitzenreute) sein. Hier arbeiten bereits Mitarbeiter des GVV Fronreute-Wolpertswende und das Haus spiegelt dann auch den interkommunalen Ansatz wider.

Der Projektstart kann gegenüber dem Zuschussgeber einmalig um 6 Monate nach hinten verschoben werden. Von dieser Möglichkeit muss man Gebrauch machen, da die Stelle erst besetzt sein muss und auch innerhalb der Caritas muss die personelle Ressource für die Koordination geschaffen werden. Auch die aktuelle Lage der Coronapandemie würde für einen späteren Start sprechen. Beginn wäre dann voraussichtlich der 01.07.2022.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 500,00 EUR für die Feuerwehr Blitzenreute und 2.060,00 EUR für die Flutkatastrophe Dernau eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.