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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Elternbeiträge Kindergarten & Krippe: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Elternbeiträge Kindergarten & Krippe: Gemeinde Fronreute

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Elternbeiträge Kindergarten & Krippe

Hauptbereich

Elternbeiträge für den Kindergarten

Informationen über die Elternbeiträge ab 01.09.2022 für die Betreuung von Kindern ab 3 Jahre

Die Elternbeiträge orientieren sich an der gemeinsamen Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Verbände. Der Elternbeitrag in Höhe der gemeinsamen Empfehlung umfasst einen Betreuungsumfang von 30 Stunden pro Woche. Wird ein höherer Betreuungsumfang angeboten, wird der Elternbeitrag entsprechend dieser Mehrstunden erhöht.

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden) wird ein Zuschlag von 15 % festgesetzt. Grund für diesen Zuschlag ist, dass ein erhöhter Personalaufwand notwendig ist. 

Die Elternbeiträge für verlängerte Öffnungszeiten ohne Mittagessen, 30,0 Stunden, Nachmittage können zugebucht werden:

  • 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind: 160,00 Euro
    • Beitrag pro Nachmittag: 13,00 Euro
  • 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 124,00 Euro
    • Beitrag pro Nachmittag: 10,00 Euro
  • 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 83,00 Euro
    • Beitrag pro Nachmittag: 7,00 Euro
  • 1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 28,00 Euro
    • Beitrag pro Nachmittag: 2,00 Euro

Die Elternbeiträge für verlängerte Öffnungszeiten ohne Mittagessen, 30,5 Stunden, Nachmittage können zugebucht werden:

  • 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind: 162,00 Euro
    • Beitrag pro Nachmittag: 13,00 Euro
  • 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 126,00 Euro
    • Beitrag pro Nachmittag: 10,00 Euro
  • 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 84,00 Euro
    • Beitrag pro Nachmittag: 7,00 Euro
  • 1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 28,00 Euro
    • Beitrag pro Nachmittag: 2,00 Euro

Die Elternbeiträge für die Regelbetreuung, 32,5 Stunden, Nachmittage können zugebucht werden :

  • Kind aus einer Familie mit 1 Kind: 151,00 Euro
    • Beitrag mit zusätzl. Nachmittag: 162,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 117,00 Euro
    • Beitrag mit zusätzl. Nachmittag: 1126,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 78,00 Euro
    • Beitrag mit zusätzl. Nachmittag: 84,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 26,00 Euro
    • Beitrag mit zusätzl. Nachmittag: 28,00 Euro

Die Elternbeiträge für die Ganztagesbetreuung mit Mittagessen, 44,5 Stunden:

  • Kind aus einer Familie mit 1 Kind: 237,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 184,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 123,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 41,00 Euro

Das Mittagessen kostet täglich zusätzlich je 4,60 Euro.

Elternbeiträge für die Kinderkrippe

Informationen über die Elternbeiträge ab 01.09.2022 für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahre

Die Elternbeiträge für die Kinderkrippe werden auf der Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Verbände festgesetzt werden. Der Elternbeitrag in Höhe der gemeinsamen Empfehlung umfasst einen Betreuungsumfang von 30 Stunden pro Woche. Wird ein höherer Betreuungsumfang angeboten, wird der Elternbeitrag entsprechend dieser Mehrstunden erhöht.

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden) wird ein Zuschlag von 15 % festgesetzt. Grund für diesen Zuschlag ist, dass ein erhöhter Personalaufwand notwendig ist. Zudem ist die Anzahl der Belegung mit 25 Kindern für die Regelgruppe auf 22 Kinder für eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten begrenzt. Damit stehen weniger Plätze zur Verfügung. Dies rechtfertigt den Zuschlag für diese Betreuungsform.

Die Elternbeiträge für das Modul Vormittagsbetreuung, Betreuungsumfang wöchentlich 30,5 Stunden:

  • Kind aus einer Familie mit 1 Kind: 417,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 309,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 209,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 83,00 Euro

Die Elternbeiträge für das Modul Vormittagsbetreuung ohne mit Mittagessen, Betreuungsumfang wöchentlich 34,5 Stunden:

  • Kind aus einer Familie mit 1 Kind: 472,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 350,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 237,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 94,00 Euro

Die Elternbeiträge für das Modul Ganztagesbetreuung mit Mittagessen, Betreuungsumfang wöchentlich 44,5 Stunden:

  • Kind aus einer Familie mit 1 Kind: 608,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 451,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 306,00 Euro
  • Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 122,00 Euro

Modulwahl

Ein Mischen der Module ist möglich, dabei muss das Modul Ganztagesbetreuung für mindestens drei Tage gebucht werden. Bei drei Tagen reduziert sich der Elternbeitrag geteilt durch 5 x 3. Zusätzlich zum Elternbeitrag kommen die Kosten des Mittagessens mit 4,60 Euro täglich. 

Ein Wechsel der Module ist max. zweimal im Jahr möglich, sofern Plätze vorhanden sind.