Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Corona-Regeln für private Veranstaltungen

Was ist erlaubt?

Hier finden Sie Eckpunkte der aktuellen Corona-Verordnung zu privaten Veranstaltungen (FAQ).

Können Familienfeiern, Grillfeste und ähnliches wieder stattfinden?
Unter 20 Personen kann gefeiert werden – wobei Abstand halten immer wichtig ist. Unter bestimmten Umständen und mit Auflagen sind Feiern bis 100 Personen ohne Hygienekonzept möglich. Wie man es aus Gaststätten kennt, müssen Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten lückenlos erfasst werden. Zudem müssen Hygieneanforderungen, wie beispielsweise das Bereithalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge, erfüllt werden. Die Anforderungen sind in Paragraf 4 der Corona-Verordnung aufgeführt. Seit dem 1. August sind Veranstaltungen bis 500 Personen (mit Hygienekonzept) zulässig. Dabei sind allerdings Vorschriften einzuhalten.

Besteht eine Maskenpflicht?
Nein. Auf privaten Veranstaltungen gilt keine Maskenpflicht. Aber Vorsicht: Unter Umständen besteht eine Maskenpflicht für Beschäftigte, beispielsweise Personal eines Caterers. Generell gilt: Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken) schützen gut vor Aerosolen, die Corona übertragen können.

Muss ein Mindestabstand eingehalten werden?
Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern nach wie vor vorgeschrieben. Im Übrigen wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern empfohlen.

Darf getanzt werden?
Tanzveranstaltungen sind verboten. Ist das Tanzen jedoch nicht der Hauptzweck der Veranstaltung etwa bei einer Geburtstags- oder Hochzeitsfeier, gibt es Ausnahmen.

Darf ich ein Buffet anbieten?
Prinzipiell ja. Am Buffet sind die Hygieneanforderungen von besonderer Bedeutung. Vermeiden Sie Schlangen und verzichten Sie auf Selbstbedienung. Auch hier gibt der Mindestabstand zusätzliche Sicherheit.

Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen?
Dürfen sich die Tische untereinander austauschen?
Es gibt keine Begrenzung im privaten Bereich, wie viele Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Es dürfen auch Plätze getauscht werden. Eine Durchmischung der Gäste birgt aus virologischer Sicht jedoch enorme Gefahren. Auch hier ist der Mindestabstand besonders wichtig. Werben Sie bei Ihren Gästen für Verantwortungsbewusstsein!

Noch ein Wort zum Schluss
Die Coronaregeln dienen dem Schutz aller Menschen. Mediziner und Politik legen darin fest, was man zum jeweiligen Zeitpunkt des Infektionsgeschehens gerade so noch verantwortungsbewusst zulassen kann. Man sollte dabei aber immer bedenken: Nicht alles was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Umsichtiges Handeln schafft mehr Sicherheit.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite der Landesregierung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Ansprechpartner bei der Gemeinde Fronreute:
Herr David Kiem, Tel. 07502 954-15, E-Mail: david.kiem(@)fronreute.de

http://www.fronreute.de//rathaus-service/aktuelles-aus-dem-rathaus