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Informationen von A-Z: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Informationen von A-Z: Gemeinde Fronreute

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Informationen von A-Z

Hauptbereich

Informationen aus dem Rathaus

Nachstehend finden Sie detaillierte Informationen zu A wie Abbuchungsermächtigung bis W wie Wohngeld. Mit einem Klick auf den jeweils gewünschten Bereich erhalten Sie die gewünschten Details.

Abwassergebühr

Die Höhe der Abwassergebühr entnehmen Sie bitte der Übersicht über die Steuer- und Gebührensätze in der Gemeinde Fronreute.

Hinweise zur Veranlagung und zur Fälligkeit entnehmen Sie bitte der Abwassersatzung der Gemeinde Fronreute. Die Satzung finden Sie in der Rubrik Ortsrecht und Satzungen.

Altersjubilare

Ehrung von Altersjubilaren durch den Bürgermeister: 
Der Bürgermeister ehrt Bürger zur Vollendung des 80., 85., 90., 95. und 100. Lebensjahres sowie zu jedem folgenden Geburtstag durch ein Glückwunschschreiben und ein Geschenk der Gemeinde. Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass die Bürger ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Fronreute haben.

Im Mitteilungsblatt und in der Schwäbischen Zeitung werden ab dem 01.11.2015 nur noch  Geburtstage mit der Vollendung des 70., 75., 80., 85., usw. veröffentlicht. Personen die keine Veröffentlichung wünschen, können dies der Gemeindeverwaltung Fronreute mitteilen. Im Melderegister wird eine Übermittlungssperre zu Auskünften über Altersjubiläen eingetragen, die bis zum Widerruf gültig ist.

Ehrung von Altersjubilaren durch den Ministerpräsidenten:
Voraussetzungen: Eine Landesehrung mit einer Glückwunschurkunde erfolgt für Altersjubilare bei Vollendung des 90. und des 100. Lebensjahres. Mit einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten geehrt werden darüber hinaus Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 105. und jedes weiteren Lebensjahres. Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Ehrung von Altersjubilaren durch den Bundespräsidenten:
Ehrungsvoraussetzungen: Der Bundespräsident ehrt Bürger zur Vollendung des 100. und 105. Lebensjahres sowie zu jedem folgenden Geburtstag durch ein Glückwunschschreiben.

Ansprechpartner/in in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Petra Ehrler/Sibylle Haag
Telefonnummer: 07502 954-19
E-Mail schreiben

Biegenburg-Halle in Blitzenreute - Belegung

Die Belegung für die Biegenburg-Halle in Blitzenreute können Sie telefonisch anfragen oder sich über die Homepage des Sportvereins unter Hallenbelegungsplan einen Überblick verschaffen.

Ansprechpartnerin beim Sportverein Blitzenreute e. V.:
Renate Guthörl
Telefonnummer: 07502 3011

Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen wollen, wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig anzufordern. Benutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte als Antrag für die Briefwahlunterlagen. Eine Anforderung per E-Mail ist möglich, wenn Sie die Wählernummer, welche Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte ablesen können, ihr Geburtsdatum, Name und Adresse angeben. 

Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit um 18 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute-Blitzenreute sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden! Beantragte Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt.

Zur persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen ist die vom Wähler unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis mitzubringen. Soweit andere Personen mit der Abholung der Wahlunterlagen beauftragt werden, ist deren Name auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte einzutragen.

Ansprechpartner/in in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Frau Ehrler/Frau Haag
Telefonnummer: 07502 954-11/07502 954-19
E-Mail schreiben

Ansprechpartnerin in der Ortsverwaltung Fronhofen:
Frau Gnatzy
Telefonnummer: 07502 954-51
E-Mail schreiben

Brennholzbestellung

Wärme aus dem Wald
Das Kreisforstamt Ravensburg bietet 1x im Jahr eine Sammelbestellung über Brennholz an. Der genaue Termin und die Preise werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. 

Ansprechpartner/in in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Frau Ehrler bzw. Frau Haag
Telefonnummer: 07502 954-11/07502 954-19
E-Mail schreiben

Ansprechpartnerin in der Ortsverwaltung Fronhofen:
Frau Gnatzy
Telefonnummer: 07502 954-51
E-Mail schreiben

Ehejubilare

Ehrung von Ehejubilaren durch den Bürgermeister:
Der Bürgermeister ehrt Ehepaare zum Fest der Goldenen- (50-jährigen), Diamantenen- (60-jährigen), Eisernen- (65-jährigen), Gnaden- (70-jährigen) und Kronjuwelen- (75-jährigen) Hochzeit durch ein Glückwunschschreiben und ein Geschenk der Gemeinde. Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass die Jubilare ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Fronreute haben.

Im Mitteilungsblatt und in der Schwäbischen Zeitung werden Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) veröffentlicht. Personen die keine Veröffentlichung wünschen, können dies der Gemeindeverwaltung Fronreute mitteilen. Im Melderegister wird eine Übermittlungssperre zu Auskünften über Ehejubiläen (§ 22 Abs. 2 MRRG) eingetragen, die bis zum Widerruf gültig ist.

Ehrung von Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten:
Voraussetzungen: Eine Landesehrung mit einer Glückwunschurkunde erfolgt für Ehepaare zum Fest der Goldenen- (50-jährigen), Diamantenen- (60-jährigen), Eisernen- (65-jährigen), Gnaden- (70-jährigen) und Kronjuwelen- (75-jährigen) Hochzeit.

Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Ehrung von Ehejubilaren durch den Bundespräsidenten:
Ehrungsvoraussetzungen: Der Bundespräsident ehrt Ehepaare aus Anlass des 65., 70. und 75. Hochzeitstages durch ein Glückwunschschreiben. 

Ansprechpartner/in in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Petra Ehrler/Sibylle Haag
Telefonnummer: 07502 954-19
E-Mail schreiben

Energieberatung

Der Landschaftserhaltungsverband Höchsten-Dornacher Ried (LEV) bietet in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ravensburg Bauherren und Hausbesitzern die Möglichkeit einer unabhängigen Beratung in den Bereichen

  • Energieeinsparung bei Alt- und Neubauten
  • Förderprogramme
  • Erstellung des "Ravensburger Wärmepasses" für Privatgebäude

Die kostenlose Beratung wird von Herrn Birkhofer nach vorherige Terminabsprache durchgeführt. Interessierte werden gebeten, direkt mit Herrn Birkhofer, Telefonnummer: 07503 921120 oder per E-Mail wilhelm.birkhofer(@)gemeinde-wilhelmsdorf.de einen Termin zu vereinbaren.

Ferienprogramm Fronreute

Das Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche wird jeweils in den Sommerferien angeboten. Die Fronreuter Vereine und Gruppierungen stellen jedes Jahr eine Vielzahl von unterschiedlichen und vor allem attraktiven Angeboten auf die Beine.

Ansprechpartner/in in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Patricia Walser, Petra Ehrler, Sibylle Haag
Telefonnummer: 07502 954-19
E-Mail schreiben

Friedhofsverwaltung

Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner sowie Einwohnern der Kirchengemeinden Blitzenreute und Fronhofen und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde die Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen

Vergabe einer Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung
Der Friedhof in Fronhofen ist in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde Fronhofen. Von dort erhalten Sie weitere Informationen. Der Friedhof in Blitzenreute ist in Trägerschaft der Gemeinde Fronreute. Weitere Informationen zum Friedhof Blitzenreute sind im Anschluss.

Bitte setzen Sie sich für die Beantragung einer Grabstätte mit der Friedhofsverwaltung Blitzenreute, Sonja Meschenmoser, Telefonnummer: 07502 954-17 oder mit dem Katholischen Pfarramt Blitzenreute, Telefonnummer: 07502 1332, in Verbindung.

In Blitzenreute wird das Grab durch die Firma Rainer Kneer aus Fronhofen im Auftrag der Gemeindeverwaltung hergestellt. Sargträger müssen von den Angehörigen gestellt werden. Sie können sich aber auch an Ihr Bestattungsunternehmen wenden.

Benutzung der Leichenhalle
Die Leichenhalle dient zur Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Die Angehörigen erhalten von der Friedhofsverwaltung einen Schlüssel, der nach der Beerdigung wieder abzugeben ist.

Auszüge aus der Friedhofssatzung der Gemeinde Fronreute vom 10.11.1997

1. Grabstätten
Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

Reihengräber:
Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattung und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.

Wahlgräber:
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattung und die Beisetzung von Aschen, an denen ein Nutzungsrecht verliehen wird. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person.

Wahlgräber können nur anlässlich eines Todesfalles erworben werden. Der erneute Erwerb eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich.

2. Gestaltungsvorschriften
Allgemeine Gestaltungsvorschriften

a) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Ortes entsprechen.
b) Auf den Grabstätten sind insbesondere nicht zulässig, Grabmale

  • aus schwarzem Kunststein oder aus Gips
  • mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamentalem Schmuck
  • Farbanstrich auf Stein
  • mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form.

Das gilt entsprechend für sonstige Grabausstattungen.

Besondere Gestaltungsvorschriften
a) In Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften müssen nach Ablauf der Frist von 2 Jahren Grabmale errichtet werden. Über die allgemeinen Gestaltungsvorschriften hinaus müssen in diesen Grabfeldern die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen.
b) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze in materialgerechter Bearbeitung verwendet werden. Einfache Formen und heimische Werkstoffe verdienen den Vorzug.
c) Bei der Gestaltung und der Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten:

  • Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem dasGrabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. Unzulässig ist die Verwendung von Gold und Silber.
  • Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmales angebracht werden.

d) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgende Größen zulässig:

  • auf einzel- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 1,20 m max. Höhe
  • auf Kindergrabstätten bis zu 1,00 m max. Höhe

Die Breite ist entsprechend abzustimmen. Die Maße sind vom Weg von der Grabstätte aus zu rechnen.

  • Auf Urnengrabstätten sind Grabmale mit einer Höhe von minimal 0,60 m und maximal 0,80 m zulässig.

e) Liegende Grabmale sowie Grabplatten sind nicht zulässig. Ausnahmen sind möglich bei Urnengrabstätten.
f) Grabeinfassungen jeder Art, auch aus Pflanzen, sind in den Grabfeldern, in welchen die Gemeinde die Grabzwischenwege mit Trittplatten belegt hat, nicht zulässig.
g) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs Ausnahmen von den Vorschriften und auch sonstige Grabausstattungen zulassen.

3. Standsicherheit
Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen mindestens 14 cm stark und aus einem Stück hergestellt sein.

4. Herrichten und Pflege der Grabstätte
a) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen umweltgerecht zu entsorgen. Bestimmungen über die Trennung von kompostierbaren Materialien und sonstigen Müll sind unbedingt einzuhalten
b) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art Ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen.
c) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der Verfügungsberechtigte bzw. Nutzungsberechtigte zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechtes.
d) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sein.
e) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes abzuräumen.
f) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde.
g) In Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften ist die gesamte Grabfläche zu bepflanzen. Ihre gärtnerische Gestaltung muss den erhöhten Anforderungen entsprechen und auf die Umgebung abgestimmt werden; nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken.
h) Grabstätten für Erdbestattungen dürfen nicht mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden.
i) Der Nutzungsberechtigte hat bei der Herstellung des Nachbargrabes eine Überbauung der Grabstätte zu dulden. Setzungen, welche durch das Ausheben des Nachbargrabes entstehen könnten, müssen akzeptiert werden.

Ansprechpartner/in in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Sonja Meschenmoser
Telefonnummer: 07502 954-17
E-Mail schreiben

Geschirrmobil

Planen Sie ein privates Fest und haben nicht genügend Geschirr? Sie können komplette Gedecke inklusive Besteck ausleihen. Das Ausleihen von Geschirr können Sie per E-Mail, telefonisch oder per Fax anfragen.

Ansprechpartner/in in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Petra Ehrler/Sibylle Haag
Telefonnummer: 07502 954-19
Faxnummer: 07502 954-33
E-Mail schreiben

Ansprechpartnerin in der Ortsverwaltung Fronhofen:
Tamara Gnatzy
Telefonnummer: 07502 954-51
Faxnummer: 07502 954-55
E-Mail schreiben

Grundbucheinsichtstelle

Nach Auflösung des Grundbuchamtes das Notariat Wilhelmsdorf waren die Tätigkeitsbereiche „Beurkundungen, Betreuung und Nachlass“ noch bis Ende 2017 in Wilhelmsdorf.

Einsicht in das elektronische Grundbuch sowie Abschriften hieraus können ab sofort bei der Grundbucheinsichtstelle bei der Gemeinde Fronreute, Nebengebäude, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute-Blitzenreute, beantragt werden.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Ansprechpartner ist Frau Daniela Fießinger, Telefonnummer: 07502 954-24.

Gutachterausschuss

Die Institution des Gutachterausschusses ist in Baden-Württemberg bei den Gemeinden angesiedelt. Die Aufgaben des Ausschusses bestehen darin, Gutachten über die Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken zu erstellen. Jedermann kann den Gutachterausschuss beauftragen, ein Verkehrswertgutachten über sein Grundstück anzufertigen.

Ansprechpartner/in in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Herr Marcel Jehle
Telefonnummer: 07502 954-43
E-Mail schreiben

Neues Bundesmeldegesetz zum 01.11.2015 - Wohnungsgeberbestätigung

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst.

Hier Näheres zur Wohnungsgeberbestätigung:
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können hier (PDF-Datei)als pdf-Datei abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt auf dem Rathaus Blitzenreute, Schwommengasse 2, oder in der Ortsverwaltung Fronhofen, Rathausstraße 2 zur Abholung bereit.

Notrufe

  • Feuerwehr Notruf Telefonnummer: 112
  • Polizei Notruf Telefonnummer: 110
  • Notarzt Telefonnummer: 112

  • Polizei Altshausen Telefonnummer: 07584 92170
  • Polizei Weingarten Telefonnummer: 0751 803-6666
  • Rotes Kreuz, Krankentransporte: Telefonnummer: 19222
  • Wasserversorgung Fronreute TWS Telefonnummer: 0751 804-2000
  • Störung Gasversorgung Telefonnummer: 0751 804-0

Papiertonne

Was gehört in die Papiertonne?

Das darf rein:

  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Hefte und Bücher
  • Kataloge
  • Pappe
  • Kartonagen, Prospekte
  • Verpackungspapier
  • Loses Papier
  • Werbedrucksachen

Das darf nicht rein:

  • Tapeten
  • Tetra Paks (Kartonverbunde)
  • Plastik, Verpackungskunststoffe
  • Hygienepapier, Servietten
  • Müll, Glas, Dosen, Steine, etc.

Die Papiertonne steht im Eigentum der Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH (RaWEG) und wird Ihnen kostenlos überlassen.

Die Papiertonne bitte beim Umzug nicht mitnehmen. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Fronreute, Frau Pfeiffer, Telefonnummer: 07502 954-21 wenden.

Plakatierung

Die Gemeinde Fronreute kann grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Plakaten im Gemeindegebiet erteilen. Hierfür ist ein formloser Antrag nötig, aus dem insbesondere der Name und das Datum der Veranstaltung und der Plakatierungszeitraum hervorgehen müssen. Je Veranstaltung werden von der Gemeinde - sofern die Kapazität es zulässt - 8 Plakate (A1) genehmigt. Für den Aufwand wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
David Kiem
07502 954-15
E-Mail schreiben

Rentenangelegenheiten

Eine individuelle Beratung bei Ihren Rentenangelegenheiten erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund oder im Regionalzentrum Ravensburg Telefonnummer: 07518808-0. Auch bei der Gemeindeverwaltung in Blitzenreute und bei der Ortsverwaltung Fronhofen erhalten Sie folgende Hilfestellungen: 

  • Aufnahme von Anträgen in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller einschließlich Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit (Beantragung von Rentenauskünften u. Versicherungsverläufen, Klärung von Versicherungszeiten, Rentenantragstellung bei Renten wegen Erwerbsminderung, Altersrenten, Erziehungsrenten, Hinterbliebenenrenten).
  • Erteilung von allgemeinen Auskünften in allen Fragen der Rentenversicherung.

Wir bitten um Terminabsprache. Die Rentenversicherungsträger stellen im Internet Rentenformulare zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie die entsprechenden Formulare bei der Gemeindeverwaltung in Blitzenreute und in der Ortsverwaltung Fronhofen.

Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Tamara Gnatzy
Telefonnummer: 07502 954-16
E-Mail schreiben

oder

Petra Ehrler
Telefonnummer: 07502 954-11
E-Mail schreiben

SEPA-Lastschriftmandat (bisher: Abbuchungsermächtigung/Einzugsermächtigung)

Bitte nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil! Wir weisen Sie auf diesen vereinfachten Zahlungsmodus hin. Sie erleichtern sich damit die Terminüberwachung und helfen mit, die Verwaltung zu rationalisieren und Steuergeld zu sparen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur SEPA-Umstellung der Gemeinde Fronreute zum 01.02.2014. (PDF-Datei)

Wenn Sie uns noch keinen Auftrag für das Lastschriftverfahren erteilt haben, übersenden Sie bitte das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat im Original an uns zurück. Per Fax und E-Mail ist auf Grund der rechtlichen Änderungen nicht mehr möglich.

Das SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie hier (PDF-Datei) als pdf-Datei zum Herunterladen.

Sporthalle Blitzenreute - Belegung

Die Belegung für die Sporthalle in der Grundschule in Blitzenreute können Sie per E-Mail, telefonisch oder per Fax anfragen.

Ansprechpartnerinnen in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Petra Ehrler/Sibylle Haag
Telefonnummer: 07502 954-19
E-Mail schreiben

Sporthalle Fronhofen - Belegung

Ansprechpartnerin in der Ortsverwaltung Fronhofen:
Frau Gnatzy
Telefonnummer: 07502 954-51
E-Mail schreiben

Sprechstunden Bürgermeister

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Gesprächstermin im Rathaus in Blitzenreute. In der Regel findet einmal im Monat zusätzlich an einem Mittwoch eine Bürgersprechstunde in der Ortsverwaltung Fronhofen statt. Die Termine werden auf der Startseite unter Aktuelles aus dem Rathaus und im Mitteilungsblatt rechtzeitig bekannt gegeben.

Ansprechpartner/in in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Frau Gnatzy
Schwommengasse 2
88273 Fronreute
Telefonnummer: 07502 954-20
E-Mail schreiben

Sterbefall und Bestattung

Was ist bei einem Trauerfall zu beachten – was ist zu tun? 
Bei einem Sterbefall in der Familie steht so mancher hilflos vor einem Berg von notwendigen Erledigungen. Die Gemeindeverwaltung möchte Ihnen eine kleine Hilfe geben.

Ausstellung der Todesbescheinigung (wenn Angehöriger zu Hause verstorben ist) - Rufen Sie einen Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt.

Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
Die Überführung zur Leichenhalle lassen Sie durch ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl durchführen. Die Bestattungshäuser sind Ihnen bei der Vielfalt der Aufgaben auch sehr behilflich.

Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt
Um den Sterbefall beim Standesamt beurkunden zu können, muss die Todesbescheinigung spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Fronreute

in Blitzenreute, Sonja Meschenmoser, Telefonnummer: 07502 954-17
in Fronhofen, Tamara Gnatzy, Telefonnummer: 07502 954-51

abgegeben werden. Dort wird dann die Sterbefallanzeige erstellt. Dazu benötigt das Standesamt folgende Unterlagen vom Verstorbenen (wenn vorhanden):

Eheurkunde, beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Stammbuch

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis/Reisepass
  • ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk 
  • auch der Anzeigende sollte sich ausweisen können

Vom Standesamt werden dann die Sterbeurkunden ausgestellt und die Beurkundung auf der Todesbescheinigung bestätigt. Diese Todesbescheinigung wird für eine eventuelle Überführung vom Bestattungsinstitut benötigt und wird dann für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung weitergeleitet.

Wegen der Trauerfeier wenden Sie sich bitte an das
Katholische Pfarramt in Blitzenreute, Telefonnummer: 07502 1332
Katholische Pfarramt in Fronhofen, Telefonnummer: 07505 1638
Evangelische Pfarramt in Mochenwangen, Telefonnummer: 07502 91066
Katholische Pfarramt in Mochenwangen, Telefonnummer: 07502 1337 
(bei Sterbefall am Wochenende)

Sterbefall am Wochenende
Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindeverwaltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle oder Sie können sich wegen eines Schlüssels an Herrn Paul Stocker Telefonnummer: 07502 3327, wenden.

Beantragung einer Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung:
Friedhof Blitzenreute, Sonja Meschenmoser, Telefonnummer: 07502 954-17
Friedhof Fronhofen, Pfarramt Fronhofen, Telefonnummer: 07505 1638

Was ist weiter zu veranlassen?
Noch vor oder gleich nach der Bestattung/Beisetzung gibt es meist noch weitere Formalitäten zu regeln. Im folgendem nennen wir Ihnen einige wichtige. Bitte prüfen Sie, inwieweit diese für Sie relevant sind:

  • Benachrichtigung der Rentenrechnungsstelle
  • Beantragung der Hinterbliebenenrente 
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers 
  • Benachrichtigung des Vermieters, Hausverwalters; Kündigung/Ummeldung des Mietvertrages, Strom-, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Kfz, usw.
  • Benachrichtigung der Briefzustelldienste (Post) und sonstige Dienstleistungsunternehmen, wie z. B. Telefon, Kabelfernseher, Zeitungen abbestellen, etc.
  • Benachrichtigung der Ämter, Banken, Sparkassen, Versicherungen
  • Benachrichtigung der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen, Organisationen, etc

Ansprechpartner/in in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Sonja Meschenmoser
Telefonnummer: 07502 954-17
E-Mail schreiben

Ansprechpartnerin in der Ortsverwaltung Fronhofen:
Tamara Gnatzy
Telefonnummer: 07502 954-51
E-Mail schreiben

TÜV-Anmeldung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen

Die Überprüfung von land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen nach § 29 StVZO findet jährlich im Dezember statt. Der Termin für die Überprüfung wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht und mit den Betroffenen persönlich vereinbart. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich. Die genaue Uhrzeit wird dann im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Ansprechpartnerinnen in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Frau Ehrler/Frau Haag
Telefonnummer: 07502 954-11/07502 954-19
E-Mail schreiben

Ansprechpartnerin in der Ortsverwaltung Fronhofen:
Frau Gnatzy
Telefonnummer: 07502 954-51
E-Mail schreiben

Wasseranalyse

Das Wasser der öffentlichen Wasserversorgungen unterliegt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Trinkwasserverordnung einer ständigen Untersuchungspflicht. Auf Grund des § 8 des Waschmittelgesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Härtebereich ihres Trinkwassers bekannt zu geben. Die Wasserhärte ist wichtig für die Waschmitteldosierung. Bitte beachten Sie die Dosierungsanleitung der Waschmittelhersteller auf den Waschmittelpackungen. Bei Einhaltung dieser Anleitung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Reinhaltung unserer Gewässer. Überdosierungen bringen keine erhöhte Waschkraft sondern, kosten Sie nur unnötig Geld.

Die aktuellen Werte aus der Wasseranalyse finden Sie hier. (PDF-Datei)

Wohngeld

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt sind. Es kann als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt werden.  Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, und zwar grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung. Zuständige Stellen und erste Ansprechpartner sind die Städte, Gemeinden sowie die Landkreise. Für Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge gelten teilweise besondere Regelungen.

Informationen zum Thema Wohngeld u. a. mit Berechnungsbeispielen, den Mietenstufen und die Wohngeldtabellen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Wohngeldanträge erhalten Sie im Rathaus Blitzenreute und in der Ortsverwaltung Fronhofen. Hier wird Ihr Antrag auch entgegengenommen.

Ansprechpartnerinnen in der Gemeindeverwaltung Fronreute:
Frau Ehrler/Frau Haag
Telefonnummer: 07502 954-11/07502 954-19
E-Mail schreiben

Ansprechpartnerin in der Ortsverwaltung Fronhofen:
Frau Gnatzy
Telefonnummer: 07502 954-51
E-Mail schreiben