Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Mietniveau für den nicht preisgebundenen Wohnraum

Mit Hilfe des qualifizierten Mietspiegels soll sowohl Mietern als auch Vermietern eine ausgewogene Orientierungshilfe und Verlässlichkeit über Miethöhen gegeben werden. Ein Mietpreisspiegel sichert, dass sich eine Mieterhöhung an überprüfbaren Merkmalen, wie der Ausstattung der Wohnung oder der Wohnfläche orientieren muss. Es ist absehbar, dass der Mietspiegel auch bei Abschluss neuer Mietverträge an Bedeutung gewinnt, wenn festgestellt werden muss, welche Miete noch ortsüblich ist. Umso mehr leistet der qualifizierte Mietspiegel einen großen Beitrag zur Rechtssicherheit und ein Höchstmaß an Transparenz für all diejenigen, die eine Wohnung suchen oder vermieten.

Die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2023 für die Gemeinde Fronreute wurde durch das EMA-Institut durchgeführt. Er basiert auf einer repräsentativen Stichprobe von nicht preislich gebundenen Wohnungen, deren Datenerhebung von Februar bis März 2023 bei 2.234 Miethaushalten in 19 Kommunen im Landkreis Ravensburg erfolgte. Um die Aktualität zu gewährleisten, muss der Mietspiegel alle zwei Jahre bearbeitet und alle vier Jahre erneuert werden, sodass alle vier Jahre eine vollkommen neue Untersuchung durch Sachverständige notwendig ist.

Der Mietspiegel tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die Gültigkeit des Mietspiegels umfasst den nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 25 m² und 140 m².

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Anwendung unseres ersten qualifizierten Mietpreisspiegels.

Den Mietspiegel finden Sie hier. (PDF-Datei)

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