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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsbericht vom 27. März 2017

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung am 08.03.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Antrag eines Gewerbebetriebes auf späteren Kauf einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Baienbach
Ein Gewerbebetrieb hat sich beim Kauf der Gewerbefläche im Jahr 2011 für den Kauf einer Restfläche bis zum 31.12.2016 vertraglich verpflichtet. Wunsch der Firma ist es nun, aufgrund der Investitionen in den letzten Jahren, diesen Kauf der Restfläche auf Januar 2018 zu verschieben.
Der Kaufpreis für die Restfläche wurde bislang nach dem Vertrag ab dem Jahr 2011 mit 1 % verzinst.
Der Gemeinderat hat bei einer Enthaltung eine weitere Verzinsung in Höhe von 1 % für ein Jahr für den Kauf der Restfläche beschlossen.

Baugesuche
Flst.Nr. 1081/3, Balmbühl 3 – Fronhofen, Anbau eines Balkons
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Bauherr plant den Anbau eines Balkons mit den Maßen 5,3 m x 1,1 m, auf der nordöstlichen Giebelseite des bestehenden Gebäudes.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn dessen Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.
Flst.Nr. 480, Möllenbronn 7 – Fronhofen, Errichtung einer Zelthalle für Lagerung landwirtschaftliche Erzeugnisse
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt, unter dem Vorbehalt, dass eine Befristung in der Baugenehmigung aufgenommen wird.
In der bereits erstellten Zelthalle werden Futtermittel und Einstreu gelagert, bis das schon genehmigte Projekt „Pferdstall mit Maschinen und Futterlager“ auf dem Flst. 479,478/1,477, realisiert werden kann. Dies ist derzeit aus privatrechtlichen Gründen noch nicht möglich.
Sobald diese Probleme beseitigt sind und das vorgenannte Bauvorhaben umgesetzt worden ist, soll die Zelthalle zurückgebaut werden.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt, das Vorhaben ist privilegiert.
Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung für das Bauvorhaben „Neubau eines Melkstandes für Weidetiere, befestigter Wartebereich mit Gülleauffang, Neubau Offenstall und Überdachung für Weidetiere und Jungvieh, Meßhausen, Flst.Nr. 113 und 51/1
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen nach § 78 (3) Satz 1 WHG i.V.m. § 84 (2) Satz 3 WG wird für das geplante Bauvorhaben, Neubau eines Melkstandes für Weidetiere, befestigter Wartebereich mit Gülleauffang, Neubau Offenstall und Überdachung für 65 Weidekühe und Jungvieh, Neubau Kälberstall für 20 Kälber, Änderung best. Viehstall zu Abkalbebereich und best. Schweinestall zum Pferdestall, Flst 113 und 51/1, Meßhausen, erteilt.
Der Bauherr plant die Errichtung der o.g. baulichen Anlagen in einem in der Hochwassergefahrenkarte festgestelltem Überschwemmungsbereich. In Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt. Soll ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben in einem Überschwemmungsgebiet umgesetzt werden, so sind zwei Genehmigungen erforderlich. Eine Baugenehmigung nach § 58 Landesbauordnung (hierfür wurde das gemeindliche Einvernehmen in der Gemeinderatssitzung am 09.02.2015 bereits erteilt) und eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz. Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.
Diese Ausnahmegenehmigung zum Bauvorhaben kann erteilt werden wenn:
· Die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtig wird und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeit- und funktionsgleich ausgeglichen wird.
· Der Wasserstand und der Hochwasserabfluss nicht nachteilig verändert werden.
· Der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtig wird.
· Das Bauvorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird.
Der Bauherr hat das Ingenieurbüro Herzog und Partner mit einem Gutachten beauftragt. Hier sollte insbesondere geprüft werden, ob sich durch die geplante Baumaßnahme der Wasserstand und der Hochwasserabfluss nachteilig verändert. Das Gutachten liegt der Gemeinde vor.
Die abschließende hydraulische Beurteilung für das geplant Bauvorhaben fällt wie folgt aus:
Das geplante Bauvorhaben ist am östlichen Ortsrand von Meßhausen angeordnet. Die Zuwegung erfolgt auf Geländeniveau, so dass keine Abflusswege unterbrochen werden. Aufgrund der vorgenannten Überlegungen wird davon ausgegangen, dass es sich im Bereich des geplanten Bauvorhabens um einen Rückstaubereich handelt. Demnach liegen hier geringe bis keine Fließgeschwindigkeiten vor. Unter dieser Voraussetzung wird das geplante Bauvorhaben keine Auswirkungen auf den Wasserstad bzw. Hochwasserabfluss haben.

Überlegungen zur Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich Festplatz Blitzenreute Richtung Baienbach im neuen Regionalplan durch den Regionalverband
Der Gemeinderat hat der Aufnahme eines interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich Festplatz Blitzenreute Richtung Baienbach in den neuen Regionalplan zugestimmt.
Der Regionalverband stellt gerade einen neuen Regionalplan auf. Dabei werden auch regionalbedeutsame Standorte für interkommunale Gewerbegebiete festgelegt. Am 05.04.2017 wird der Planungsausschuss des Regionalverbandes die ersten Punkte festlegen. Unter anderem ist dabei vorgesehen im Bereich Festplatz Blitzenreute Richtung Baienbach einen solchen Standort für interkommunale Gewerbegebiete auszuweisen. Das Verfahren wird sich sicherlich über 2-3 Jahre hinziehen. Erst dann ist auch klar, ob diese Ausweisung kommt. Die Gemeinde wird im gesamten Planungsprozess angehört und beteiligt und kann damit auch weiterhin Einfluss nehmen. Die angedachte Ausweisung steht im Zusammenhang mit der Aufnahme der Ortsumfahrung Blitzenreute in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes. Nach Aussage des Ministeriums sollen alle aufgeführten Maßnahmen bis zum Jahre 2035 im Bau sein.
Die Verwaltung begrüßt die Ausweisung eines solchen Gewerbegebietes. Gerade durch die Planung einer Umgehungsstraße bietet sich das Gelände zwangsläufig als Gewerbefläche an. Aus Sicht der Verwaltung ist die Ausweisung von Gewerbeflächen notwendig für die Entwicklung der Gemeinde Fronreute. Das geplante Gewerbegebiet Richtung Wolpertswende ist auch ohne Werbung schon zweifach überzeichnet. Deshalb müssen neue Flächen gesucht werden.
Das ein interkommunales Gewerbegebiet natürlich größer ausfällt als der Bedarf einer einzelnen Gemeinde ist nachvollziehbar. Mit der Ausweisung soll aber effektiver mit der Landschaft umgegangen werden. Angedacht ist aber eine Fläche, die in Richtung 10 ha Größe gehen könnte. Diese sollte dann schrittweise über einen Zeitraum von 20 Jahren erschlossen werden. Die Gemeinde Wolpertswende unterstützt diesen Weg und ist auch bereit grundsätzlich mitzuwirken. Unter anderem ist angedacht, dass die Ausgleichsflächen von der Gemeinde Wolpertswende eingebracht werden können.

Errichtung einer zusätzlichen Gruppe am Kindergarten St. Karl in Blitzenreute
Der Gemeinderat hat beschlossen, die zusätzlichen Räumlichkeiten am Kindergarten St. Karl als Übergangslösung zum 01.09.2017 in Form eines Containers zu schaffen.
Der Gemeinderat hat die Schaffung von Räumlichkeiten für eine Kindergartengruppe mit 22 Kindern in der Sitzung vom 13.02.2017 beschlossen. In welcher Form diese Räumlichkeiten geschaffen werden war Inhalt der bisherigen Beratungen.
Die Gemeindeverwaltung hat zusammen mit der Kindergartenleitung noch einmal die aktuellen Zahlen analysiert. Die Zahlen sind im Moment so eindeutig, dass die Räumlichkeiten so schnell wie möglich eingerichtet werden sollten. Ziel ist die Einrichtung dieser Gruppe zum 01.09.2017. Bereits heute im März 2017 fehlen Kindergartenplätze. Zusätzliche Plätze werden benötigt, weil Kinder aus der Krippengruppe in den Kindergarten wechseln. Diese Kinder sind bereits heute drei Jahre alt und werden in der Krippengruppe belassen, da im Kindergarten zurzeit kein Platz mehr ist. Eltern wurden auf einen Aufnahmetermin im September 2017 vertröstet. Wenn Kinder zum 01.09.2017 in die Schule wechseln, werden alle Kindergartenplätze in den bestehenden drei Gruppen belegt sein. Es wäre keine Aufnahme von neuen Kindern im laufenden Kindergartenjahr mehr möglich. Nach Rücksprache mit dem Kindergartenleiter, Herr Mertens, und auch nach Auffassung der Verwaltung ist die Schaffung von Räumlichkeiten zum 01.01.2018 zu spät. Es muss deshalb eine Lösungsmöglichkeit zum 01.09.2017 geschaffen werden.
Die Gemeindeverwaltung war aufgefordert, mögliche Varianten für die Räumlichkeiten zu prüfen. In der Überlegungen ist die Aufstellung eines Containers oder alternativ der Bau von Räumlichkeiten in Leichtbauweise. Aber auch ein vollwertiger Anbau für die Mensa an das bestehende Kinderhaus wurde planerisch von Herrn Helmut Schwegler in der letzten Gemeinderatssitzung aufgezeigt.
Vom Standort für einen Container oder einen Bau in Fertigbauweise kommt nur der Bereich zwischen Klettergerüst auf dem Bolzplatz und dem Eingang des Kindergartens infrage. Der Standort für die zusätzlichen Räumlichkeiten ist auch im Zusammenhang mit den zu erwarteten Baumaßnahmen für die Erweiterung der Grundschule mit der Sanierung der Turnhalle zu sehen. Die neuen Räumlichkeiten für die weitere Gruppe für 22 Kinder für den Kindergarten werden nach Neubau der Mensa für die Schule und den Kindergarten in den jetzigen Räumen der Mensa eingerichtet.
Von der Pädagogik ist vorgesehen in der Außengruppe eine gezielte Förderung der Vorschulkinder anzubieten. Der Beginn dieser Pädagogik unter Einbeziehung in die bisherige Pädagogik des Kindergartens erfordert einen Gruppenstart zum 01.09.2017. Mit Beginn des Kindergartenjahres September 2017 werden aus den bisherigen drei Kindergartengruppen die zukünftigen Vorschulkinder der neuen Außengruppe zugeordnet. Die anderen Kindergartengruppen werden mit Neuanmeldungen aufgefüllt. Die zukünftigen Gruppenleiterinnen bereiten bis zum September 2017 die entsprechende Pädagogik inhaltlich vor und bereiten auch die Kinder, welche im September 2017 in die Außengruppe umziehen werden auf die Veränderung vor. Ein Wechsel der Pädagogik und eine Veränderung der Gruppenzugehörigkeit unter dem Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt wie etwa 01.01.2018 sind nur sehr schwer möglich.
Den Eltern wurde das pädagogische Konzept beim Elternabend am 15.03.2017 vorgestellt. Frau Kolbeck hat im Anschluss an die Vorstellung des pädagogischen Konzeptes die Überlegungen hinsichtlich der Räumlichkeiten auch im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen an der Grundschule vorgestellt. Der Elternabend war gut besucht. Die vorgestellte Pädagogik wurde begrüßt. Vorbehalte gegen eine Unterbringung in einem Container wurden nicht offen genannt. Kritik gab es von Elternseite eher, dass die Gemeinde erst so spät auf den Engpass der Kindergartenplätze reagiert. Aber auch diese Fragen wurden von Frau Kolbeck entsprechend begründet. Fazit des Elternabends war, dass er insgesamt gut verlaufen ist und es eine Akzeptanz der Eltern hinsichtlich eines Grupperaumes auch in Form eines Containers gibt.
Der Kindergartenleiter Herr Mertens befürwortet die Schaffung von Räumlichkeiten in Form eines Containers. Auch die Gruppenleiterinnen, welche zukünftig in dieser Gruppe arbeiten wird, hat mit den Räumlichkeiten in Form eines Containers keinerlei Probleme. Auch die äußere und innere Gestaltung wäre für den Kindergarten ansprechend lösbar.
Für den Container liegen verschiedene Angebote vor Alle Anbieter sind hinsichtlich des Quadratmeterpreises vergleichbar und etwa gleich hoch. Der Grundriss des Containers wurde hinsichtlich der Betriebserlaubnis und des inneren Betriebes mit der Kindergartenleitung, dem Träger und der Fachberatung abgestimmt. Die Schaffung von Räumlichkeiten in Form eines Containers ist die sicherste Möglichkeit zum 01.09.2017 eine Lösungsmöglichkeit zu schaffen. Vorteile der Containerbauweise ist, dass dieser Container später umgesetzt werden kann und eine weitere Verwendung finden kann. Die Kosten sind gut kalkulierbar. Die Kosten betragen 120.000,00 für den Container mit Erschließung bei Kauf. Die Kosten für die Außenanlagen und die Einrichtung mit 30.00,00 EUR fallen bei jeder Lösung an. Alternativ prüft die Verwaltung auch den Container zu mieten.
Die Firma Containerland hat im evangelischen Kindergarten in Friedrichshafen zusätzliche Gruppenräume in Form eines Containers geschaffen. Diese Gruppenräume wurden von Frau Kolbeck, Herrn Jehle und von Herrn Mertens besichtigt. Die dort arbeitenden Erzieher hatten mit diesen Räumlichkeiten keinerlei Probleme hinsichtlich Klima oder Akustik.
Ein Angebot für einen Bau in Leichtständerbauweise liegt ebenfalls vor. Dieses Angebot orientiert sich am gleichen Grundriss wie der Container, um eine Vergleichbarkeit zu haben. Räumlichkeiten in Leichtständerbauweise werden auch nach Bau der endgültigen Räumlichkeiten an diesem Standort eher stehen bleiben, da sie nicht so leicht abbaubar und versetzbar sind wie ein Container. Die Kosten sind aber um Einiges höher.
Die Verwaltung hat ein Gespräch mit Architekt Herrn Groß geführt. Auch er hält eine verfrühte Festlegung auf den Bau der Mensa für nicht zielführend. Aus seiner Sicht sollte eine Übergangslösung gefunden werden und die Planung für den Schulumbau mit Mensa und zusätzlichen Kindergartenräumen erst zu Ende gebracht werden. Die Grundschule wird ab September 2017 zweizügig sein. Dies bedeutet, dass alle acht Klassenzimmer benötigt werden. Es stehen keine Betreuungsräume mehr zur Verfügung. In der kommunalen Betreuung werden derzeit 40 bis 60 Kinder betreut. Diese Kinder müssen dann in den Mehrzweckraum und die Sporthalle ausweichen.
Die Verwaltung und der Gemeinderat haben mit allen den aufgeführten Fakten eine Bewertung vorgenommen. Es ist weiterhin notwendig zuerst die Gesamtplanung des Schulumbaus, der Mensa und der fehlenden Kindergartenräume zum Abschluss zu bringen und dann die endgültigen Baumaßnahmen zu beginnen. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass z.B. die Mensa so wie von Herrn Schwegler angedacht auch gebaut wird, aber es ist eben auch nicht sicher. Darüber hinaus hat die Zahlenanalyse klar hervorgebracht, dass die Gruppe im September zur Verfügung stehen muss. Aus diesen beiden Gründen soll eine Übergangslösung geschaffen werden. Die Verwaltung strebt in der Zwischenzeit an, die geplanten Baumaßnahmen auch aus finanzieller Hinsicht in mehreren Bauabschnitten umzusetzen. Dabei muss aber noch die Gesamtplanung abgewartet werden. Bauabschnitt: Mensa und Räume für den Kindergarten (z.B. zwischen Kindergarten und Schule angelehnt an der Planungsvorschlag von Herrn Helmut Schwegler oder andere Varianten)
Bauabschnitt: Schaffung von Betreuungsräumen, Werkraum, Fachräume und Klassenzimmer (denkbar in Form eines Neubaus im Bereich zwischen Neubau Grundschule und Tennisplätze oder je nach Planung andere Varianten). Beispielsweise könnten die Betreuungsräume in den Räumen des jetzigen Sekretariats, Rektorats und Lehrerzimmers geschaffen werden. Die Verwaltungsräume, Fachräumen Klassenzimmer werden durch einen Neubau geschaffen.
Bauabschnitt: Sanierung der Turnhalle
Die Gesamtplanung wird von Herrn Groß erst in der Gemeinderatsitzung am 24.04.2017 vorgestellt. Erst dann wird sich zeigen, ob diese Gedankengänge zusammen passen. Wenn möglich wäre eine Gesamtumsetzung immer noch erstrebenswert. Auch könnten vielleicht die Bauabschnitte 2 und 3 zusammen gebaut werden.
Die Verwaltung und der Gemeinderat gehen nicht davon aus, dass die Übergangslösung „längerfristig“ stehen bleiben wird. Auszuschließen ist dies natürlich aber nicht. Aus Sicht der Verwaltung ist es aber finanziell machbar zumindest den angedachten Bauabschnitt 1 im nächsten Jahr zu beginnen. Dieser wäre dann im Jahre 2019 bezugsfertig. Deshalb wurde auch eine Anmietung von einem Container in die Überlegung aufgenommen. Letztendlich ist der Kauf eines Containers doch die wirtschaftlichste Lösung.

Geplante Bebauung an der Ecke Wolpertswender Straße/Kirchstraße in Blitzenreute
Der Gemeinderat hat mit Zustimmung der Grundstückseigentümer, der Katholischen Kirchengemeinde Blitzenreute und dem Krankenpflegeverein beschlossen, die geplante Bebauung an der Ecke Wolpertswender Straße/Kirchstraße in Blitzenreute mit dem Investor Klaus Wiedemann und dem Architekten Dierig aus Berg durchzuführen. Geschaffen werden durch die St. Elisabeth Stiftung Räume für die Tagespflege und Wohnungen mit Service, für die Katholische Kirchengemeinde Räume für die Kirchenpflege, das Pfarrbüro und die Sozialstation und für den Krankenpflegeverein Räumlichkeiten für einen sozialen Treffpunkt. Weiter sind Räume für eine mögliche Ansiedlung einer Apotheke eingeplant.
Von der weiteren Vorgehensweise ist vorgesehen, dass die Gemeinde Fronreute die Grundstücke von den Grundstückseigentümern, der Katholischen Kirchengemeinde Blitzenreute und dem Krankenpflegeverein erwirbt und mit Zuschussmitteln des Landessanierungsprogramms die Altgebäude auf diesen Grundstücken (ehemaliges Schwesternhaus, ehemaliger Kindergarten und Gebäude Wolpertswender Straße 3), abreißt. Anschließend wird das Grundstück wieder an den Investor verkauft.
Vorgesehen ist ein zusammenhängender Winkelbau mit drei Geschossen, einer Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen.

Baumaßnahme Verlegung Wasserleitung im Bereich Neue Steige/Haldenweg in Staig
Im Frühsommer 2017 wird die alte Wasserleitung im Haldenweg und im Einmündungsbereich zur Neuen Steige komplett erneuert. In diesem Zug werden auch die Hausanschlüsse erneuert. Im Gehwegbereich werden Stromkabel und Breitbandkabel eingelegt.
Den Anwohnern wurde diese Baumaßnahme bei einem Informationsgespräch diese Woche vorgestellt.
3. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Wohnbauflächen „Hahnenweide“ und „Staiger Halde“ aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2. Änderung zu streichen und die Wohnbaufläche „Biegenburg Süd“ um 0,22 ha zu verkleinern. Die Reduzierung der Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan erfolgt nur, wenn das Regierungspräsidium Tübingen dies in der Flächenbilanz zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes einfordert.
Im laufenden Verfahren für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute - Wolpertswende ist nach aktuellster Berechnung ein Wohnbauflächenbedarf für die Gemeinde Fronreute mit eine Gesamtfläche von 4,24 ha ermittelt worden.
Für die geplanten Wohnbaugebiete in Blitzenreute – „Dornacher Ried“, Baienbach – VEP Blitzenreuter Straße“ und Staig – „Staig Nord“, die im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des FNP einhergehen, wird eine Fläche von insgesamt 4,86 ha benötigt. Somit entsteht eine negative Flächenbilanz von 0,62 ha.
Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit diese Flächenbilanz durch Verkleinerung der geplanten Neubaugebiete auszugleichen, oder Flächen aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2. Änderung, die noch nicht bebaut sind, zu streichen oder zu kürzen.
Der Gemeinderat hat beschlossen die Wohnbauflächen „Hahnenweide“ mit 0,10 ha und die Wohnbaufläche „Staiger Halde“ mit 0,30 ha aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2. Änderung zu streichen und die Wohnbaufläche „Biegenburg Süd“ um 0,22 ha zu verkleinern. Die Reduzierung der Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan erfolgt nur, wenn das Regierungspräsidium Tübingen dies in der Flächenbilanz zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes einfordert. Die abschließenden Gespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen müssen noch geführt werden.

Jahresrechnung 2016
In Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2016 hat der Gemeinderat der Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016 zugestimmt.
Zur Fertigstellung des Jahresabschlusses 2016 ist die Bildung von Haushaltsresten erforderlich.
Auf der Ausgabenseite werden Haushaltsreste für noch nicht abgeschlossene bzw. abgerechnete Maßnahmen und Projekte im Vermögenshaushalt gebildet. Auf der Einnahmeseite werden Haushaltsreste für die die entsprechenden Zuweisungen und Zuschüsse gebildet.

Asylbewerber- und Flüchtlingsunterbringung
- weiteres Vorgehen wegen zugesagtem Landeszuschuss
Der Gemeinderat hat beschlossen, einen zugesagten Landeszuschuss für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft an das Land zurück zu geben und nicht abzurufen.
Die Gemeinde Fronreute hat beim Land Baden-Württemberg einen Antrag auf Bezuschussung für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft gestellt. Dieser Antrag wurde im Jahr 2016 in Höhe von 203.000,00 EUR bewilligt. Dieser Zuschuss muss bis Ende März 2017 abgerufen werden.
Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt den Neubau einer Unterkunft für die Flüchtlingsunterbringung nicht mehr. Die Flüchtlingszahlen sind zurückgegangen und die Gemeinde hat das Haus Wolpertswender Straße nicht dem Landkreis Ravensburg für die Erstunterbringung von Flüchtlingen übergeben, sondern in ihrem Eigentum behalten. Für das Haus Wolpertswender Straße 13 kann nach Rücksprache mit der L-Bank dieser Zuschuss nicht verwendet werden. Dieses Haus wurde zunächst im Auftrag des Landkreises für die Erstunterbringung von Flüchtlingen erstellt und erst später hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, das Haus nicht an den Landkreis zu übergeben. Dieser Zuschuss kann deshalb nicht abgerufen werden und verfällt.

Beschaffung eines Gerätes für den Gemeindebauhof zur Wildkrautbekämpfung mit Heißschaum
Der Gemeinderat hat dem Kauf eines Gerätes zur Wildkrautbekämpfung mittels Heißschaum zugestimmt, unter dem Vorbehalt, dass sich mindestens zwei weitere Kommunen am Kauf beteiligen.
Wildkräuter sind an Straßenrändern, Bushaltestellen und Plätzen ein bekanntes Problem der Kommunen und wurden in der Vergangenheit mit chemischen Unkrautvernichtungsmitteln bekämpft. Der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln ist nicht mehr zeitgemäß und wird auch nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Daher müssen ökologische und auch langfristig kostengünstige Alternativen zur chemischen Unkrautvernichtung gefunden werden. In den Prioritätenlisten 2015 und 2016 für die Ersatz- und Neubeschaffungen für den Gemeindebauhof war die Anschaffung eines Wildkrautbesens (Kosten ca. 10.000,00 EUR) angedacht. Die Verwaltung zieht anstelle der Anschaffung eines Wildkrautbesens vier Alternativen in Betracht und hat diese geprüft.
Möglich wäre die Bekämpfung mit einem Wildkrautbesen, der das Unkraut mechanisch entfernt. Das Ergebnis dieser Methode ist sofort sichtbar und ergibt ein schönes Ortsbild. Nachteilig ist jedoch, dass Großteils die Wurzeln nicht entfernt werden können und so das Unkraut schnell wieder nachwächst und das abgekehrte Unkraut sofort entfernt werden muss, was wiederum einen erhöhten Personal- und/oder Maschinenaufwand durch Abkehren oder Absaugen der Pflanzenreste bedeutet. Außerdem besteht das Risiko, dass durch die häufige mechanische Beeinflussung durch den Drahtseilbesen Straßenränder und Bordsteine Schaden nehmen.
Eine weitere Möglichkeit wäre das Abflammen der Wildkräuter. Hierbei werden die Pflanzen knapp über dem Boden verbrannt, woraufhin der Rest der Pflanze vertrocknet. Die Flammen vernichten aber weder die Wurzeln noch die Samen der Pflanzen. Um die Wildkräuter wirksam zu entfernen, müssen mehrere Anwendungen in aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen, was wiederum einen hohen Personalaufwand fordert.
Denkbar ist auch die Unkrautbekämpfung mit Heißwasser. Hierbei wird heißes Wasser mittels Ausbringlanzen an die Pflanzen herangebracht, um die Eiweißstrukturen zum Gerinnen zu bringen. Diese Methode ist zwar die günstigste, jedoch kühlt das heiße Wasser sehr schnell ab. Das bedeutet, dass einzelne Stellen lang und intensiv behandelt werden müssen oder andernfalls ein Absterben der Wildkräuter nicht gewährleistet ist.
Alternativ wäre auch die Bekämpfung mittels Heißschaum möglich. Das Prinzip ist gleich dem bei der Bekämpfung mittels Heißwasser. Vorteil dieser Methode ist aber, dass der heiße Schaum die Hitze länger am Vegetationspunkt hält und so die Bearbeitungsgeschwindigkeit im Gegensatz zu herkömmlichen Heißwasserverfahren verdoppelt wird. Der Isolierschaum ist ein Produkt auf Basis nichtionischer Tenside. Dieser wird aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Kokosnuss und Mais, gewonnen. Es ist vollständig biologisch abbaubar. Der Schaum ist nicht rutschig, zieht keine Insekten an und hinterlässt beim Trocknen keine Spuren.
Nach Prüfung und Abwägung der vier Alternativen favorisiert die Verwaltung die Bekämpfung der Wildkräuter mittels Heißschaum und die Anschaffung eines entsprechenden Gerätes anstelle des angedachten Wildkrautbesens. Der Verwaltung liegen Angebote über Geräte zur Wildkrautbekämpfung mittels Heißschaum vor. Die Verwaltung ist bereits im Vorfeld mit benachbarten Verwaltungen in Kontakt getreten und hat die Möglichkeit einer gemeinsamen Anschaffung abgefragt. Wirtschaftlich ist die Anschaffung des Gerätes nur dann, wenn sich mindestens zwei weitere Kommunen beteiligen.
Der Gemeinderat hat der Beschaffung eines Gerätes zur Wildkrautbekämpfung mittels Heißschaum zugestimmt. Welches Gerät beschafft wird, wird die Verwaltung mit den interessierten Kommunen, welche sich am Kauf beteiligen, abstimmen.