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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 9. April 2018

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 9. April 2018 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Baugesuche

a) Flst. 348, Wiesenhofen 1, 88273 Fronreute-Fronhofen, Anbau und Umbau eines Milchvieh-Laufstalls und Neubau eines Fahrsilos, einer Dunglege und einer Güllegrube

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau und Umbau eines Milchvieh-Laufstalls und Neubau eines Fahrsilos, einer Dunglege und einer Güllegrube, auf dem Flst. 348, Wiesenhofen 1, 88273 Fronreute, wurde erteilt. Der geplante Milchvieh-Laufstall soll eine Länge von 50 m und eine Breite von 20 m haben. Des Weiteren ist die Errichtung eines Fahrsilos, einer Dunglege und einer offenen Güllegrube (Volumen 804 m³) geplant. Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist privilegiert.

b) Flst. 1087, Mochenwanger Str. 1, Fronreute-Staig Errichtung einer Schleppdachgaube

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Schleppdachgaube, auf dem Flst. 1087, Mochenwanger Str. 1, 88273 Fronreute, wurde erteilt. Geplant ist die Errichtung einer Schleppdachgaube auf dem bestehenden Gebäude. Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Staig und beurteilt sich bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist

c) Flst. 504 + 510, Kirchstraße 1, 88273 Fronreute-Blitzenreute Neubau einer Wohnanlage mit Serviceeinrichtungen

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit Serviceeinrichtungen, auf dem Flst. 504 + 510, Kirchstr. 1, 88273 Fronreute, wurde erteilt. Geplant ist der Neubau einer Wohnanlage mit Serviceeinrichtungen. Im Ober- und Dachgeschoss sollen insgesamt bis zu 16 kleinere Wohneinheiten entstehen. Im Erdgeschoss soll das Pfarramt, der Familientreff, die Tagespflege und ggf. eine Apotheke untergebracht werden. Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Blitzenreute und beurteilt sich bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

d) Flst. 209/1, Grünlingen 4 , Fronreute-Fronhofen Genehmigung einer Erdauffüllung

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erdauffüllung auf einer Fläche von insgesamt 6875 m² mit einer Kubatur von 6300 m³, auf dem Flst. 209/1, Grünlingen 4, 88273 Fronreute, wurde erteilt. Der Bauherr beantragt, zum Teil nachträglich eine Erdauffüllung auf drei Flächen. Es ist geplant auf diesen Flächen insgesamt 6875 m² Erdmaterial mit einer Kubatur von 6300 m³ aufzubringen (Auffüllhöhe 0 -236 cm). Um dieses Vorhaben zu realisieren zu können, wird eine Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz BaWü, in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Landesbauordnung BaWü benötigt.

Kinderhaus Fronhofen
- Beschluss über Mehrkosten der Beleuchtung
Der Technische Ausschuss hat den Mehrkosten in Höhe von 5.267,00 EUR (brutto) für eine Gesamtlösung der Beleuchtung zugestimmt.

In der Projektgruppensitzung vom 19. Februar 2018 wurde beschlossen, dass aus optischen Gründen die ausgeschriebene Einbauleuchte durch eine flache Aufbauleuchte ersetzt werden soll. Der in diesem Zuge alternativ angebotene LED-Lichtkanal wurde auf Grund der Kosten in nicht berücksichtigt. Die beauftragte Aufbauleuchte bringt ca. 250 Lux an Helligkeit. Für einen Flur wären 150 Lux ausreichend. Da der Flur allerdings als Spielflur genutzt wird, musste die Beleuchtung nochmals überplant werden. Für die teuren, nicht beauftragten Lichtkanäle wurde ein qualitativ gleichwertiger Lichtkanal gefunden, der die geforderte Helligkeit von 300 Lux im Spielbereich liefert.

Bei der Ausschreibung ist das Elektroplanungsbüro von einer Beleuchtung auf Gipskartondecken ausgegangen. Um dauerhaft eine gute Akustik zu gewährleisten hat man sich jedoch für eine Akustikdecke mit Holzrahmen entschieden. Im Bewegungsraum wurden ebenfalls die runden Aufbauleuchten und eine abgehängte Variante eingeplant. Auch hier haben die LED-Lichtkanäle Vorteile. Zum einen sieht die Decke im Bewegungsraum architektonisch gleich aus wie der Flur und die Lichtkanäle im Bewegungsraum wären weniger anfällig gegen Stoßeinwirkungen, zum anderen wäre eine noch bessere Ausleuchtung des gesamten Raumes garantiert.

Sowohl im Kunst- und Werkraum sowie auch im Raum der Sprachförderung war zum Zeitpunkt der Ausschreibung eine Rasterdecke (OWA-Decke) geplant. Die dafür geeignete ausgeschriebene Beleuchtung passt optisch nur sehr dürftig zu der jetzigen Holrahmen-Akustikdecke. Außerdem sollte die Beleuchtung in beiden Räumen dimmbar sein.

Architektonisch, gestalterisch und energetisch ist eine Lösung mit einer einheitlichen Beleuchtung im Flur, Bewegungsraum, Raum der Sprachförderung sowie im Kunst- und Werkraum empfehlenswert. Der Technische Ausschuss hat dem Gesamtkonzept der Beleuchtung und den damit verbundenen Mehrkosten zugestimmt.

Vergabe von Fliesenarbeiten in der Biegenburg-Halle
Der Technische Ausschuss hat der Vergabe der Fliesenarbeiten in der Dusche der Herren-Umkleidekabine der Biegenburghalle an den günstigsten Bieter, die Firma Munz aus Ebenweiler, zur Angebotssumme in Höhe von 8.460,31 EUR (brutto) zugestimmt.

In den Dusch- und Umkleideräumen in der Biegenburghalle wurde beim Neubau eine Beschichtung auf den Böden angebracht. Diese Beschichtung weist inzwischen in den Duschen im Bereich der Herren-Umkleidekabine enorme Mängel auf. Der Technische Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, den Bodenbelag in der Dusche im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen durch Fliesen zu ersetzen.

Seitens der Verwaltung wurden 2 Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Günstigster Bieter ist die Firma Munz aus Ebenweiler.

Briefkasten im Ortsteil Staig
- Suche nach einem neuen Standort

Der Technische Ausschuss hat verschiedene Alternativen für einen neuen Standort eines Briefkastens im Ortsteil Staig beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Rücksprache mit den Grundstückseigentümern den Standort abschließend festzulegen. Der Briefkasten in Staig, Schussenstraße 16 wird abgebaut. Der Deutschen Post muss ein neuer Standort mitgeteilt werden. Als Ersatzstandorte kommen in der Mochenwanger Straße das Gebäude der Volksbank, die Buswendeplatte Große Bettna, die Härterei Hauk in der Schussenstraße oder der Obstverkauf an der B 32 in Frage.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung am 12.03.2018 wurde folgender Beschluss gefasst:

Verkauf/Kauf einer Straßenfläche im Bereich Wengen/Fronhofen
Die Gemeindestraße Flurstück 1607 zwischen Wengen und Hübschenberg verläuft zum Teil in privaten landwirtschaftlichen Flächen. Der tatsächliche Straßenverlauf ist anders.

Der Grundstückseigentümer ist auf die Gemeinde zugekommen. Er möchte das angrenzende landwirtschaftliche Grundstück Flurstück 1612 verkaufen. Die Straßenfläche zerschneidet dieses Grundstück. Der Grundstückseigentümer möchte diese Straßenfläche erwerben und im Gegenzug die Fläche des tatsächlichen Straßenverlaufs verkaufen. Neben der Straßenfläche möchte der Grundstückseigentümer auch die Fläche des Bachverlaufs des Feuertobelbachs verkaufen. Diese Flächen liegen auf Flst. 1588.

Die Verwaltung und der Gemeinderat sprechen sich dafür aus, die Grundstücksverhältnisse zu bereinigen. Der größte Teil der Kosten sind die Vermessungskosten. Der Gemeinderat hat beschlossen, Herrn Bürgermeister Spieß mit Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu beauftragen. Es erfolgt eine erneute Beratung und Beschlussfassung nach den Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer.

Kinderhaus Staig
- Vorstellung der Grundrissplanung
- Vorstellung der Kostenkalkulation
- Beratung und Beschussfassung Architektenvertrag
Der Gemeinderat hat der Planung für die Aufstockung des Kinderhauses in Staig um ein Obergeschoss zugestimmt. Der Kostenkalkulation wurde zugestimmt. Herr Architekt Helmut Schwegler wurde beauftragt, auf dieser Grundlage das Baugesuch zu fertigen. Dem Abschluss eines Architektenvertrages mit Holzbau kreativ, Herrn Helmut Schwegler gem. § 35 HOAI, Honorarzone III Mittelsatz wurde zugestimmt.

In der Gemeinderatssitzung am 29.01.2018 hat der Gemeinderat den Planungsauftrag für die Aufstockung des Kinderhauses Staig an Herrn Helmut Schwegler, Holzbau kreativ vergeben. Die Aufstockung des Kinderhauses Staig um ein Obergeschoss umfasst zwei weitere Gruppen. Der Grundriss des Obergeschosses und des Untergeschosses wurden überarbeitet. Die Gruppenräume im Obergeschoss und Untergeschoss wurden so geplant, dass die Gruppenräume die notwendige Größe für eine Kindergartengruppe wie auch für eine Krippengruppe haben. Diese Planung wurde mit der Kindergartenleitung, den Erzieherinnen sowie mit Frau Quatember-Eckhardt, Katholischen Landesverband Kindertagesstätten, abgestimmt.

Die Kostenschätzung liegt bei 1,475 Mio. EUR. Die neue Planung sieht die Überdachung der Spielterrasse im Obergeschoss vor. Ziel dieser Überdachung ist es, die Spielterrasse als vollwertigen Außenspielbereich, auch im Winter, zu nutzen. Der bestehende Außenspielbereich des Kindergartens bleibt unverändert und wird auch nicht erweitert. Deshalb wird mit der Überdachung der Spielterrasse ein hochwertiger Spielbereich für die Kinder geschaffen. Weiter ist eine zweite Treppe vom Obergeschoss in den Außenspielbereich der Krippe notwendig.

Nach Zustimmung zu dieser Planung ist vorgesehen, das Baugesuch zu fertigen und bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Der Zeitplan sieht die Rohbauarbeiten in den Monaten August bis Oktober 2018 vor und in den Monaten November bis Februar 2019 den Ausbau, so dass ein Bezug im Juli 2019 möglich wäre.

Tempobeschränkung auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindergärten und dem Alten-Pflegeheim
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, Tempobeschränkungen im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindergärten und dem Alten-Pflegeheim beim Landratsamt Ravensburg, Verkehrsamt zu beantragen.

In der Gemeinderatssitzung am 12.03.2018 wurde bereits über dieses Thema beraten. Die Gemeinderäte haben die Verwaltung beauftragt, Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter beim Verkehrsamt zu halten und die in der Beratung aufgekommenen Fragen zu klären.

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO wurde am 22.05.2017 mit Wirkung zum 30.05.2017 geändert. Danach kann innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h beschränkt werden.

Der Gemeinderat hat nach seiner Beratung die Verwaltung beauftragt, eine Tempobeschränkung auf 30 km/h, während der jeweiligen Öffnungszeiten von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr, zuzüglich der Dauer des eigentlichen Weges, in den folgenden Bereichen beim Straßenverkehrsamt Ravensburg zu beantragen:

  • Fronhofen: Bereich vor der Schule / dem Kindergarten auf der Kornstraße (L 291),
  • Staig: Im Bereich der vor dem Kindergarten auf der Mochenwanger Straße (K 7953), beginnend auf Höhe des Bürgerhauses bis auf Höhe des Gebäudes Große Bettna 23
  • Blitzenreute: Im Bereich des Alten- und Pflegeheimes, auf der Wolpertswender Straße (K 7955) in Fahrtrichtung B 32, beginnend auf Höhe des Gebäudes Wolpertswender Str. 14 bis auf Höhe der Kreuzung auf die B 32. In Fahrtrichtung Wolpertswende beginnend auf der Höhe des Gebäudes Wolpertswender Str. 3 bis zum Gebäude Wolpertswender Straße 14.

Die Beschilderung erfolgt mit einem Gefahrenzeichen, dem Hinweis auf die Dauer und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Der Kfz-Führer muss selbständig erkennen, wann er die „Gefahrenstelle“ passiert hat. Ein Aufhebungszeichen wird nicht angeordnet. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass man die Anordnung nur so lang wie nötig und so kurz wie möglich hält.

Abbruch Gebäude Ecke Wolpertswender Straße / Kirchstraße (Schwesternhaus, ehemaliger Kindergarten, Gebäude Kirchengemeinde)
- Vergabe der Bauarbeiten
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Abbrucharbeiten auf den Grundstücken Wolpertswender Straße Ecke Kirchstraße (Flurstücke Nr. 504 und Nr. 510) an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Hinder aus Bad Waldsee, zugestimmt.

Zur Bebauung der Grundstücke in der Wolpertswender Straße Ecke Kirchstraße (Flurstücke Nr. 504 und Nr. 510) müssen die bestehenden Gebäude abgerissen werden. Zuständig für die Baureifmachung der Grundstücke und somit für den Abbruch der Gebäude ist die Gemeinde Fronreute. Die Abbrucharbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben, wobei 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Von den aufgeforderten Firmen haben 3 Unternehmen Angebote eingereicht. Der Gemeinderat hat die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter beschlossen.

Baugebiet Dornacher Ried in Blitzenreute
- Beschlussfassung über den Vorschlag der Fa. Kommunalplan zur Vergabe der Erschließungsarbeiten

Der Gemeinderat hat der Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Dornacher Ried“ an den wirtschaftlichsten Bieter zugestimmt. Die Firma Kommunalplan wird beauftragt, die Erschließungsarbeiten zu vergeben.

Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Dornacher Ried“ wurde vom Erschließungsträger, der Fa. Kommunalplan ausgeschrieben. Die Submission fand am 23. März 2018 statt. Es sind Angebote von den Firmen Strabag aus Langenargen und der Firma Hämmerle aus Oggelshausen eingegangen. Der Gemeinderat hat der Vergabe der Erschließungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Strabag aus Langenargen zugestimmt.

Schülerbeförderung zur Grundschule Blitzenreute ab dem Schuljahr 2018/2019
- Vergabe an ein Beförderungsunternehmen
- finanzielle Unterstützung der Gemeinde

Die Beförderung der Grundschüler von Baienbach, Messhausen und Preußenhäusle zur Grundschule Blitzenreute ab dem Schuljahr 2018/2019 wird nach einer Preisanfrage an den wirtschaftlichstes Bieter vergeben.
Der freiwillige Zuschuss zur Fahrkarte für die Schülerinnen und Schüler aus Staig, wird aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde ab dem Schuljahr 2018/2019 eingestellt. Dafür soll die Bushaltestelle an der B 32 schnellstmöglich gebaut werden.


Zur Grundschule Blitzenreute wurden im letzten Schuljahr 4 - 6 Schüler aus Baienbach, Preußenhäusle und Meßhausen, befördert. Um eine Schülerbeförderung im kommenden Schuljahr sicher zu stellen, wurden Angebote eingeholt, um über die Vergabe an ein Beförderungsunternehmen zu entscheiden. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, mit dem wirtschaftlichstes Bieter einen Beförderungsvertrag für das Schuljahr 2018/2019 abzuschließen. Ab dem Schuljahr 2015/2016 wurden nur noch Schülerinnen und Schüler zur Grundschule mit dem freigestellten Schülerverkehr befördert, deren Schulweg länger als 3 km ist. Schülerinnen und Schüler aus Staig laufen zur Grundschule oder fahren mit dem Linienbus nach Staig. Dazu wurde extra eine Linie der RAB eingerichtet. Die Eltern müssen eine Schülermonatskarte kaufen. Bei der Fahrt mit dem freigestellten Schülerverkehrs mussten sie lediglich einen Eigenanteil bezahlen.

Der Gemeinderat hatte beschlossen, um die Kosten für die Eltern durch die Umstellung der Schülerbeförderung abzumildern, einen Zuschuss in Höhe von 10,00 EUR/Monat für das erste Schulkind und 15,00 EUR/Monat jedes weitere Schulkind an der Grundschule Blitzenreute zu bezahlen. Durch diese freiwillige Unterstützung entstanden der Gemeinde Kosten in Höhe von 4.165,00 EUR im Jahr 2017, von 4.435,00 EUR im Jahr 2016, von 3.985,00 EUR im Jahr 2015. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde diesen Zuschuss ab dem kommenden Schuljahr einzustellen. Im Gegenzug soll an der Bushaltestelle an der B 32 in Staig schnellstmöglich ein Buswartehaus errichtet werden.

Beförderung von Kindergartenkindern in den Schulbussen
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Beförderung von Kindergartenkindern zum und vom Kindergarten in die Verantwortung der Eltern zu geben. Eine Mitfahrt im Schulbus des freigestellten Schülerverkehrs zur Grundschule Fronhofen wird nicht mehr gestattet. Aus finanziellen Gründen ist der Einsatz eines Kleinbusses nur zur Beförderung von Kindergartenkindern nicht leistbar.

Die Schülerbeförderung zur Grundschule Fronhofen in der Gemeinde Fronreute erfolgt über den freigestellten Schülerverkehr, also eine ausschließlich für den Schülerverkehr eingerichtete Fahrtroute. Kindergartenkinder durften in der Vergangenheit den Schulbus mit benutzen, ohne einen Beförderungsanspruch zu haben. Diese Mitfahrt war allerdings nur möglich, wenn der Schulbus diesen Weiler für ein Schulkind anfährt. Diese Möglichkeit wurde in Fronhofen von Eltern aus Ruprechtsbruck, Feldmoos, Schlupfen, Oberaichen, Einöd und Grünlingen genutzt. Zum Kindergarten in Blitzenreute und zum Kindergarten Staig fährt kein Schulbus.

Das Busunternehmen hat die Gemeinde schon seit langem darauf hingewiesen, dass sie für die Beförderung von Kindergartenkindern keine Haftung übernehmen. Schulkinder sind aufgrund ihres Alters in der Lage, eigenverantwortlich am Straßenverkehr teilzunehmen und sind auf dem Weg zur Schule in der gesetzlichen Unfallkasse versichert, Kindergartenkinder aber nicht. Der Busfahrer hat keine Aufsichtspflicht für die Kinder.

Grundsätzlich obliegt die Aufsichtspflicht während des Weges zum und vom Kindergarten den Eltern und ist Aufgabe der Eltern. Die Aufsichtspflicht der Erzieherinnen beginnt mit der Übergabe des Kindes von den Eltern an die Erzieherinnen und endet mit der Übergabe des Kindes von der Erzieherin an die Eltern.

Bei der Beförderung von Kindern mit einem Bus sind gewisse Gefahrenquellen vorhanden. Dies gilt zum Beispiel bei der Anfahrt des Busses an einer Haltestelle und während der Fahrt aufgrund der Tatsache, dass in den Bus keine Sicherungsvorrichtungen für die Kinder vorhanden sind. Insbesondere stellt sich jedoch die Frage, wer sich nach dem Aussteigen aus dem Bus um das Kind kümmert und ob das Kind an der Haltestelle abgeholt wird. Die Gemeinde und der Träger des Kindergartens, die Katholische Kirchengemeinde, müssen ihre Verantwortung ernst nehmen und nicht länger nach dem Motto " Es wird schon nichts passieren" handeln. Die Mitfahrt von Kindergartenkindern im freigestellten Schülerverkehr wird deshalb ab dem kommenden Kindergartenjahr nicht mehr möglich sein.

Diese geänderte Handhabung stößt nun bei manchen Eltern auf Unverständnis.Im Interesse einer praktikablen Lösung unter Berücksichtigung des Wohles der Kinder führte die Unfallkasse Baden-Württemberg bereits im März 2009 ein Gespräch mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Es bestand Einigkeit dahingehend, dass es sich bei der Beförderung mit Bussen des öffentlichen Nahverkehrs grundsätzlich um eine sichere Art der Beförderung handelt, die nicht zuletzt unter umweltpolitischen Gesichtspunkten wünschenswert ist. Im Interesse der Kinder sollte der Transport aber kind- und altersgerecht erfolgen. Hingewiesen wird dabei auf die Möglichkeit von Busbegleitern oder ein Transport mit einem Kleinbus mit bis zu acht Fahrgastplätzen, wenn der Fahrzeugführer bereit ist und nach seinen Möglichkeiten auch in der Lage ist, während der Fahrt die Aufsicht auszuüben. Weiter bestand insoweit Einigkeit, dass aufsichtsrechtliche Bedenken letztendlich nur dann vollständig ausgeräumt werden können, wenn die Kinder durch eine Aufsichtsperson begleitet werden.

Eine Mitbeförderung von Kindergartenkindern im Schulbus ist nur möglich, wenn eine Begleitperson die Kindergartenkinder begleitet. Die Schwierigkeit besteht darin, wie die Begleitperson nach der Beförderung zurückkommt. Oder die Beförderung der Kindergartenkinder ist erfolgt über eine gesonderte Fahrt und Einsatz eines speziellen Kleinbusses nur für die Beförderung von Kindergartenkindern. Bei diesem Beförderungsangebot muss bedacht werden, dass Eltern aus anderen Ortschaften und Weilern, wie zum Beispiel Baienbach und Meßhausen die Beförderung ihrer Kindergartenkinder einfordern werden. Dies erfordert einen finanziellen Einsatz von Seiten der Gemeinde. Hier ist nur für Fronhofen von Kosten von ca. 20.000,00 EUR zu rechnen. Eine Finanzierung dieses Beförderungsangebotes ist für die Gemeinde Fronreute nicht leistbar.

Ernennung von Frau Monja Veeser zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk FronreuteFrau Monja Veeser wird zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Fronreute bestellt.

Zum Standesbeamten/zur Standesbeamtin kann nur bestellt werden, wer die für das Amt des Standesbeamten erforderliche Eignung und Ausbildung besitzt. Neu zu bestellende Standesbeamten müssen ein mindestens zweiwöchiges Einführungsseminar für Standesbeamte mit Erfolg besuchen. Die Standesbeamten/-innen sind verpflichtet, zur Beibehaltung der Eignung an den halbjährlich stattfindenden Lehrgängen des Fachverbandes der Standesbeamten Baden-Württemberg teilzunehmen. Zusätzlich müssen sie alle fünf Jahre mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang besuchen.

In der Gemeinde Fronreute ist derzeit nur Frau Sonja Meschenmoser zur Standesbeamtin bestellt. Eheschließungsstandesbeamten in der Gemeinde Fronreute sind Herr Bürgermeister Oliver Spieß und Frau Margot Kolbeck. Frau Monja Veeser hat vom 27.11.2017 bis 08.12.2017 das Grundseminar mit Prüfung für neu zu bestellende Standesbeamte besucht. Um im Falle einer Verhinderung der Standesbeamtin Frau Meschenmoser noch eine weitere Standesbeamtin in der Verwaltung zu haben, hat der Gemeinderat beschlossen, Frau Veeser zur Standesbeamtin zu ernennen.