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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 24. September 2018

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 24. September 2018 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 31.07.2018 wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst

Grundschule Blitzenreute und Grundschule Fronhofen
- Aufstockung der Arbeitsstunden der Schulsekretärinnen

Der Beschäftigungsumfang der Schulsekretärinnen wird ab 01.10.2018 für Frau Reck auf 17,5 Wochenstunden und für Frau Thoma auf 12,5 Wochenstunden erhöht.

Beide Rektorinnen der Grundschulen beantragen die Aufstockung der Arbeitsstunden für die Schulsekretärinnen. Begründet wird dies mit der hohen Anzahl der Überstunden beider Schulsekretärinnen und dem gestiegenen Arbeitsanfall im Zusammenhang mit der kommunalen Betreuung, dem Jugendbegleiterprogramm und der Ausgabe des Mittagessens.

Zudem besteht der Wunsch, dass das Schulsekretariat an jedem Schultag von Montag bis Freitag besetzt ist. Dies ist im Moment nicht der Fall und Eltern erreichen oftmals das Schulsekretariat nicht. Der Anrufbeantworter wird oft nicht besprochen.

Aufstockung der Arbeitsstunden der Schulsekretärin
Stellungnahme der Verwaltung

Die Organisation des Jugendbegleiterprogramms mit der An- und Abmeldung der Kinder an der Grundschule Blitzenreute, die Sicherstellung einer durchgehenden Betreuung sowie die Abstimmung mit dem parallel dazu bestehenden kommunalen Betreuungsangebot erfordert einen höheren Stundenanzahl des Schulsekretariats.

Auch an der Grundschule Fronhofen wird die kommunale Betreuung ausgebaut und ab September 2018 ein Mittagessen angeboten. Dies erfordert eine höhere Stundenanzahl des Schulsekretariat.

Wünschenswert ist es, dass das Schulsekretariat an jedem Vormittag besetzt ist, insbesondere auch um An- und Abmeldungen von Kindern von der Schule, zur kommunalen Betreuung und zum Mittagessen entgegennehmen zu können.

Wunsch der Rektorin ist eine Aufstockung auf 20 Stunden. Mit dieser Stundenanzahl kann das Schulsekretariat täglich von 7:45 Uhr bis 11:45 Uhr besetzt werden. Vorschlag der Verwaltung ist eine Aufstockung auf 17,50 Stunden. Mit dieser Stundenanzahl kann das Schulsekretariat täglich von 7:45 Uhr bis 11:25 Uhr besetzt werden.

Die Verwaltung sowie die Rektorin der Grundschule Fronhofen schlagen einen Beschäftigungsumfang von 12,5 Stunden pro Woche für Frau Birgitta Thoma ab 01.10.2018 vor. Mit dieser Stundenanzahl kann das Schulsekretariat täglich von 7:45 Uhr bis 10:25 Uhr besetzt werden.

Die bestehenden Überstunden sollen mit der Stundenaufstockung abgebaut werden, beispielsweise dadurch, dass an Tagen mit weniger Arbeitsanfall weniger gearbeitet wird.

Der Mehraufwand an Personalkosten ist im Haushalt 2018 nicht eingeplant. Die Verwaltung geht davon aus, dass insgesamt die Personalkosten im Haushalt 2018 mit etwas Spielraum eingeplant sind und es gelingt, die Personalkosten insgesamt im Jahr 2018 nicht zu überschreiten.

Antrag auf Aufstockung der Aufwandsentschädigung für die Jugendbegleiter im Jugendbegleiterprogramm der Grundschule Blitzenreute

Der Stundensatz für die Jugendbegleiter wird durch den Schulträger wie folgt aufgestockt:

Nachmittagsangebot: von 8,50 EUR um 1,50 EUR auf 10,00 EUR/Stunde.
Hausaufgabenbetreuung: Von 10,00 EUR um 2,00 EUR auf 12,00 EUR/ Stunde.

Das Jugendbegleiterprogramm an der Grundschule Blitzenreute geht nun in sein 5.Jahr.

Abhängig von der Anzahl der angebotenen Wochenstunden im Rahmen des Programms erhält die Grundschule Fördermittel des Landes. Diese Fördermittel sehen einen Stundenlohn von 7,50 EUR für die Jugendbegleiter vor. Eine Aufstockung des Budgets durch die Gemeinde als Schulträger ist erwünscht (Qualitätssicherung).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07.07.2014 eine Aufstockung des Schulträgers von 1,00 EUR für die Jugendbegleiter, welche ein Nachmittagsangebot anbieten, beschlossen. Sie erhalten damit 8,50 EUR pro Stunde.

Weiter hat der Gemeinderat in der Sitzung am 07.07.2014 eine Aufstockung des Schulträgers von 2,50 EUR für die Jugendbegleiter, welche die Hausaufgabenbetreuung anbieten, beschlossen. Sie erhalten damit 10,00 EUR pro Stunde.

Mit den Mitteln der Jugendstiftung BW (5.000,00 EUR pro Jahr) konnten die Kosten bisher zu 100% gedeckt werden.

Festlegung Zuschuss des Schulträgers zur Entschädigung für die Jugendbegleiter
Da es immer schwieriger wird, geeignete Jugendleiter zu finden sollte man die Aufwandsentschädigungen auf mindestens 10,00 EUR pro Stunde bei den Bildungsangeboten und 12,00 EUR pro Stunde bei der Hausaufgaben- und Lernzeit für das kommende Schuljahr aufstocken.

Es hat sich gezeigt, dass die Entschädigung der Jugendbegleiter in Konkurrenz zum Entgelt für die kommunale Betreuung steht. Diese Kräfte sind bei der Gemeinde angestellt und erhalten Bezüge nach dem TVöD Entgeltgruppe 3.

Folgende zusätzliche Kosten würden dann anfallen:

Die Kosten für den Schulträger betragen bei 40 Schulwochen an vier Schultagen in der Woche für die Hausaufgabenbetreuung:
1 h täglich = 160 Stunden x 2,00 EUR = 320,00 EUR/Schuljahr

für die Nachmittagsbetreuung:
2 Stunden täglich = 320 Stunden x 1,50 EUR = 480,00 EUR/Schuljahr

Auch mit Aufstockung des freiwilligen Zuschusses durch die Gemeinde ist die Betreuung im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms durch die Förderung des Landes finanziell gut darstellbar.

Baugesuche

a)    Flst. 430/5, Rehmweg 2, Fronreute- Blitzenreute
       Neubau eines Wohngebäudes mit Tiefgarage
b)    Flst.764 , Feldmoos 4, Fronreute- Fronhofen
       Neubau zur Unterbringung von Holz sowie Maschinen und Geräte
c)    Flst.585, Mochenwanger Str. 31, Fronreute- Staig
       Festlegung Abgrenzung Aussenbereich
d)   Flst. 113;  Meßhausen 24,  Fronreute-Staig
       Änderungsbaugesuch: Genehmigten Abbruch und Wiederaufbau des Kälberstalls entfällt;
       Vorhandenes Gebäude soll nachgenehmigt werden
e)    Flst. 1305/2, Fronhofener Str. 3/1 , Fronreute- Baienbach
       Neubau einer Lager- und Gewerbehalle
f)     Flst.1305/2 , Am Buchhölzle 4 , Fronreute- Baienbach
       Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltungsbereich

Zu allen Baugesuchen wurde vom Gemeinderat das Einvernehmen erteilt.

Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung gem. 78 Abs.3 WHG für das Bauvorhaben Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für 21 Stellplätzen, Flst. 1049/3, Schussenstraße 16, Fronreute-Staig

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 78 (3) Satz 1 WHG i.V.m. § 84 (2) Satz 3 WG wird für das geplante Bauvorhaben, Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für 21 Stellplätze, Flst. 1049/3, Schussenstraße 16, erteilt.

Voraussetzung hierfür ist die Schaffung des verlorengegangenen Rückhalteraumes auf der  vorgenannten Stellplatzfläche, bis das Hochwasserrückhaltebecken in Staig fertiggestellt ist.

Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für 21 Stellplätze.
Hierfür wurde das gemeindliche Einvernehmen in der Gemeinderatsitzung vom 09.05.20158 erteilt.

Bei einem Hochwasserereignis fließt das Wasser vom Mühlbach kommend, die Schussenstraße hinab in Richtung Weingarten. Hier tritt es dann im Bereich der neu anzulegenden Stellplätze auf das Baugrundstück über und staut sich dann im südlichen Bereich auf diesem ein (siehe Lageplan).

Rechtliche Beurteilung:
In Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt. Soll ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben in einem Überschwemmungsgebiet umgesetzt werden, so sind zwei Genehmigungen erforderlich. Eine Baugenehmigung nach  § 58 Landesbauordnung  und eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz. Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung  ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

Diese Ausnahmegenehmigung zum Bauvorhaben kann erteilt werden wenn:

-       Die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtig wird und der
        Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeit- und funktionsgleich ausgeglichen wird.

-       Der Wasserstand und der Hochwasserabfluss nicht nachteilig verändert werden

-       Der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtig wird

-       Das Bauvorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird

Nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde wurde eine Lösung gefunden, um die vorgenannten Punkte und Vorgaben einzuhalten, bis das geplante Hochwasserrückhaltebecken in Staig fertiggestellt ist.

Die drei ersten Stellplätze (von Nord nach Süd entlang der Schussenstraße) werden nicht angelegt, sondern es wird hier vorübergehend der verlorengegangene Rückhalteraum von 54 Kubikmeter geschaffen. Die Stellplätze haben eine Fläche von 30 Quadratmeter. Diese Fläche muss dann auf die entsprechende Tiefe ausgehoben werden, damit das Wasser hier direkt aufgefangen und eingestaut werden kann. Nach Fertigstellung des Hochwasserrückhaltebeckens können dann die Parkplätze sowie die darunterliegende Retentionszisterne hergestellt werden. 

Auswirkungen und Hydraulische Beurteilung des Bauvorhabens:
Die hydraulische Beurteilung für das geplant Bauvorhaben fällt wie folgt aus:

Unter den o.g. Voraussetzung wird das geplante Bauvorhaben die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen  und der  Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum wird zeit- und funktionsgleich ausgeglichen.

Der Wasserstand und der Hochwasserabfluss  wird nicht nachteilig verändert werden

Gewerbegebiet Brühl in Blitzenreute
- Vergabe der Erschließungsmaßnahme

Im Auftrag der Gemeinde Fronreute plante das Ingenieurbüro Rapp + Schmid die Erschließung des Gewerbegebietes „Brühl“.

Für die Ausführung der Erschließung wurden zehn Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sieben Tiefbauunternehmen haben zur Submission am 18. September 2018 ein Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat hat der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Hinder aus Bad Waldsee-Reute, zugestimmt.

Gewerbegebiet Brühl in Blitzenreute
- Einrichtung eines Baukontos
- Kreditaufnahme für die Erschließung

1.   Die Abwicklung des Baugebiets Dornacher Ried soll außerhalb des Haushalts auf einem
      separaten Baukonto abgewickelt werden.

2.   Das Baukonto wird zu den in der Sitzung aufgezeigten Konditionen aufgenommen.

3.   Die Gemeindekasse gewährt dem Baukonto ein Liquiditätsdarlehen. Dieses wird mit der
      Differenz aus den Zinssätzen des Geldmarktkontos und des Baukontos verzinst. 

Das Gewerbegebiet Brühl soll im Herbst 2018 erschlossen werden. Hierzu sind einige Entscheidungen zu treffen.

Einrichtung eines Baukontos/Kreditaufnahme

Die Verwaltung würde die Erschließungskosten gerne außerhalb des Haushalts führen. Zum einen, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 die Kostenberechnungen des Ingenieurbüros Rapp+Schmid noch nicht vorlagen und somit in den Haushalt 2018 nicht verarbeitet werden konnten.

Zum anderen deshalb, da bei der Erschließung zunächst hohe Kosten anfallen und erst verspätet Einnahmen in Form von Grundstückserlösen fließen werden. Bei einer Darstellung im Haushalt der Gemeinde Fronreute hätten weitere Darlehen veranschlagt werden müssen.

Für die Abrechnung des Baugebietes wurden bei der Volksbank Altshausen und der Kreissparkasse Ravensburg Angebote über ein Kontokorrentkonto (Laufzeit bis 31.12.2021, Kreditrahmen 3,0 Mio. Euro) angefordert. Die Angebote werden erst zur Sitzung vorliegen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass aufgrund der großen Nachfrage nach den Bauplätzen dieses Baukonto relativ rasch abgewickelt sein wird.

Bei diesem Vorgang handelt es sich um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, das von der Rechtsaufsicht zu genehmigen ist.

Gewährung eines Darlehens von der Gemeindekasse zugunsten des Baukontos Dornacher Ried

Derzeit verfügt die Gemeindekasse über deutliche Liquiditätsüberschüsse. Diese sind auf dem Geldmarktkonto angelegt und werden mit 0,01 % verzinst.

Um unnötige Zinszahlungen für das Baukonto Dornachter Ried zu vermeiden könnte die Gemeindekasse – soweit Liquidität weiterhin vorhanden ist – dem Baukonto einen Liquiditätskredit gewähren.

Das Liquiditätsdarlehen würde dann zugunsten der Gemeindekasse (und nicht dem Kreditinstitut) verzinst werden. Als Zinssatz würde man die Differenz der Zinssätze des Baukontos und des Geldmarktkontos ansetzen.

Einführung Neues Kommunales Haushaltsrecht (Doppik)
- Sachstandsbericht

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

Die von Herrn Bürgermeister Spieß gefassten Beschlüsse

-       Festlegung der Nutzungsdauer im Rahmen der Umstellung auf das NKHR,
-       Führung der Bücher der Gemeinde Fronreute nach § 35 Abs. 1 GemHVO,
-       Befreiung der Inventarisierung der beweglichen Vermögensgegenstände lt.
        § 38 Abs. 4 GemHVO bis 800,00 netto (vorher 410,00 €) und
-       Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen

werden zur Kenntnis genommen.

Nach derzeitiger Rechtslage sind alle Städte, Gemeinden und Landkreise in
Baden-Württemberg dazu verpflichtet bis spätestens 01.01.2020 vom bisherigen Buchführungsstil der Kameralistik auf die kommunale Doppik umzustellen.

Die Gemeinde Fronreute wird das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) bis zum 01.01.2019 einführen.

Vermögensbewertung
Um auf das NKHR umstellen zu können, ist in einem ersten Schritt die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens der Gemeinde Fronreute durchzuführen. Diese Aufgabe wird seit Mitte 2015 bearbeitet.

Hierunter fallen:

Aktiva:

-       Grundstücke: Bewertung bis 31.12.2017 erfolgt (kleinere Restarbeiten)
-       Gebäude: Bewertung bis 31.12.2017 erfolgt (kleinere Restarbeiten)
-       Straßen: Bewertung bis 31.12.2017 erfolgt (kleinere Restarbeiten)
-       Sonstiges Infrastrukturvermögen (Brücken, Brunnen, Treppen, Spiel- und Sportplätze):
        Bewertung bis 31.12.2017 erfolgt (kleinere Restarbeiten)
-       Bewegliche Vermögensgegenstände: Bewertung bis 31.12.2017 erfolgt (kleinere
        Restarbeiten)
-       Sonstige Vermögensgegenstände wie Lizenzen, Kunstgegenstände: Bewertung bis
        31.12.2017 erfolgt (kleinere Restarbeiten)

Passiva:

-       Beteiligungen: Übersicht besteht bereits im Rahmen des Haushaltsplans
-       Darlehensübersicht: Übersicht besteht bereits im Rahmen des Haushaltsplans
-       Beiträge: Bewertung abgeschlossen
-       Zuschüsse: Bewertung bis 31.12.2017 erfolgt (kleinere Restarbeiten)
-       Grabnutzungsgebühren: Erfassung in den nächsten Wochen

Grundsätzlich gilt für die Bewertung des Vermögens, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt werden sollten und bis sechs Jahre vor der Eröffnungsbilanz (2013 bis 2018) angesetzt werden müssen. Dies bedeutet, dass alte Rechnungsbelege aus der Buchhaltung als Grundlage dienen können. Bei Grundstücken und Gebäuden, bei denen eine Bewertung anhand von Kaufverträgen oder Rechnungsbelege nicht möglich ist, werden Erfahrungswerte oder Ersatzwerte veranschlagt. Zu diesen gehören bei Grundstücken die örtlichen Bodenrichtwerte, aktuelle örtliche Durchschnittswerte oder pauschale Bewertungen (bei Waldgrundstücken). Bei Gebäuden werden bei fehlenden Informationen bezüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten die Gebäudeversicherungswerte 1914 mit Hilfe eines Baupreisindexes auf das jeweilige Erwerbsjahr umgerechnet.

Später wird dann zur Vervollständigung der Bilanz die Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten erstellt.

Haushaltsplan/Haushaltsgliederung

Parallel läuft gerade die Umstrukturierung des Haushalts. Der kamerale Haushalt besteht aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt, welche jeweils in Einzelpläne mit Abschnitten und Unterabschnitten gegliedert sind. Dabei werden die Unterabschnitte nach Aufgabenbereichen (Gliederung) gebildet und innerhalb dieser wird nach Ausgaben- und Einnahmenarten unterschieden (Gruppierung).

Der doppische Haushalt gliedert sich in Teilhaushalte (Produktbereiche) mit Produktgruppen und Produkten (Leistungen der Verwaltung). Demnach ersetzen die Produktbereiche die Einzelpläne und die Produktgruppen die Unterabschnitte. Als Grundlage für die Gliederung in Produktbereiche und Produktgruppen dient der verbindliche Kommunale Produktplan Baden-Württemberg.

Abbildung 1: Kamerale Haushaltsgliederung vs. Doppische Haushaltsgliederung
Quelle: Darstellung nach Schulungsunterlagen der Schüllermann Consulting GmbH, 2017

Beispiel:
Kameral
Einzelplan 4:                           Soziale Sicherung
Abschnitt 46:                          Einrichtungen der Jugendhilfe
Unterabschnitt 4641               Kindergarten St. Karl, Blitzenreute

…geht über in…

Doppik
Produktbereich 36                 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe 36.50             Tageseinricht. für Kinder und Tagespflege
Produkt 36.50.01                   Tageseinrichtungen für Kinder

Unterprodukt 36.50.01.01.10 Kindergarten St. Karl, Blitzenreute

Die kamerale Gruppierung, welche für die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben steht wird in der Doppik durch die Sackkonten ersetzt. Diese sind in der „VwV Produkt und Kontenrahmen“ des Innenministeriums geregelt und entsprechend anzuwenden.

Beispiel:
Kameral
Hauptgruppe 4:                                  Personalausgaben
Gruppe 41:                                         Besoldung, Vergütung, Löhne
Untergruppe 410                                Beamte

…geht über in…

Doppik
Kontenklasse 4                                   Aufwendungen
Kontengruppe 40                                Personalaufwendungen
Kontenart 401                                     Dienstaufwendungen
Konto 4011                                        Beamte

à weitere Differenzierungen bei Bedarf auf den Stellen 5-8

Beschlüsse im Rahmen der Doppikumstellung

Für die Umsetzung des Projekts wurden folgende Beschlüsse gefasst

-      Teilnahme Gemeinschaftsprojekt Schüllermann 23.03.2015
-      Sachstandsbericht GR Sitzung 15.02.2016
-      Grundsatzbeschluss Doppikumstieg zum 01.01.2019: 08.08.2016
-      Festlegung der Handhabung der Wertansätze für die geleisteten Investitionszuschüsse
       08.08.2016
-      Festlegung der Nutzungsdauer im Rahmen der Umstellung auf das NKHR  11.06.2018
       (Bürgermeisterbeschluss)
-      Führung der Bücher der Gemeinde Fronreute nach § 35 Abs. 1 GemHVO 11.06.2018
       (Bürgermeisterbeschluss)
-      Befreiung der Inventarisierung der beweglichen Vermögensgegenstände lt.
       § 38 Abs. 4 GemHVO bis 800,00 netto (vorher 410,00 €) 11.06.2018 (Bürgermeisterbeschluss)
-      Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen 17.09.2018 (Bürgermeisterbeschluss)
-      Festlegung der Teilhaushalte Herbst/Winter 2018 (folgt)

Fahrplan zum NKHR

Im Fahrplan des Gemeinschaftsprojekts Ravensburg ist ersichtlich, dass der Teil der Vermögensbewertung die Hauptzeit in Anspruch nimmt. Daneben werden die Haushaltsgliederung und die Erstellung des Haushaltsplans durchgeführt. Weitere Termine sind nun die Schulungen des Gemeinderats und der Verwaltung:

Kanalsanierungsarbeiten 2018
- Vergabe der Baumaßnahme

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Kanatec aus Oggelshausen, zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 127.587,64 EUR zu.

Für das Jahr 2018 wurde gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Marschall & Klingenstein die Kanalsanierung besprochen. Das Ingenieurbüro wurde beauftragt eine Ausschreibung zu veranlassen, welche die Behebung von Schäden der Schadensklassen 0-1 umfasst.

Bei der öffentlichen Ausschreibung wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2 Firmen sind dieser Aufforderung gefolgt und haben ein Angebot abgegeben.
Die Firma Kanatec aus Oggelshausen ist mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 127.587,64 EUR (brutto) wirtschaftlichster Bieter.

Um- und Neubau Grundschule Blitzenreute
- Vergabe der Planungsleistungen für die Fachingenieure

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Fachplanungen in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Außenanlagen, Brandschutz und Tragwerksplanung an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vor.

Für den Um- und Neubau der Grundschule Blitzenreute wurde eine Angebotsabfrage der Fachplanungen folgender Gewerke durchgeführt
a) Heizung, Lüftung, Sanitär
b) Elektro
c) Außenanlagen
d) Brandschutz
e) Tragwerksplanung

a) Heizung, Lüftung, Sanitär
4 Ingenieurbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3 Angebote sind eingegangen.
Das Planungsbüro MLW aus Ravensburg ging mit einer Angebotssumme in Höhe von 53.357,58 EUR (brutto) als wirtschaftlichster Bieter hervor.

b) Elektro
4 Ingenieurbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2 Angebote sind eingegangen.
Das Planungsbüro Norbert Roth GmbH aus Aulendorf ging mit einer Angebotssumme in Höhe von 47.074,39 EUR (brutto) als wirtschaftlichster Bieter hervor.

c) Außenanlagen
2 Architekturbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2 Angebote sind eingegangen.
Das Architekturbüro Landschaftsarchitekt Freiraum König aus Neukirch-Oberrussenried ging mit einer Angebotssumme in Höhe von 34.127,02 EUr (brutto) als wirtschaftlichster Bieter hervor.

d) Brandschutz
2 Ingenieurbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2 Angebote sind eingegangen.
Das Ingenieurbüro mhd – Brandschutz-Ingenieurmethoden GmbH aus Isny ging mit einer Angebotssumme in Höhe von 20.067,36 EUR (brutto) als wirtschaftlichster Bieter hervor.

e) Tragwerksplanung
2 Ingenieurbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2 Angebote sind eingegangen.
Das Ingenieurbüro Schneider & Partner aus Ravensburg ging mit einer Angebotssumme in Höhe von 36.681,93 EUR (brutto) als wirtschaftlichster Bieter hervor.

4. Änderung des Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mock“ in Wolpertswende
- Aufstellungsbeschluss
- Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute schlägt der  Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende vor, der Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mock“ zuzustimmen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nr.1917 neu (Teilfläche).

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

-        Darstellung einer gewerblichen Baufläche für einen sich ansiedelnden Betrieb zur Sicherung
         eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines
         Bebauungsplanes in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Am 24.08.2018 wurde für das Plangebiet die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan beantragt.

Der Vorhabenträger plant eine Halle mit ca. 18 x 11 Meter. Hier soll ein Agrar-Instandhaltung-Service entstehen.  Das Gebäude soll groß genug sein, um an landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anbaugeräten arbeiten zu können. Zusätzlich soll ein Lagerraum für Werkzeug und Material entstehen.

Ebenso geplant ist der Neubau einer Betriebsleiterwohnung, da vor allem während der Erntezeit eine große Anzahl an kurzfristigen  Aufträgen zu erwarten ist und dies auch zeitnah, außerhalb der normalen Arbeitszeiten und vermehrt an Wochenenden ausgeführt werden müssen.

Starkregenproblematik im Bereich Reute-Fronhofen
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise

Im Bereich Reute-Fronhofen kommt es bei Starkregen immer wieder zu Überschwemmungen. Die Situation vor Ort ist nicht einfach, obwohl die Einlaufschächte regelmäßig gereinigt und die Leitungen gespült werden.

Um die Situation in den Griff zu bekommen wurde das Ingenieurbüro Rapp + Schmid beauftragt, diese Problematik aufzuarbeiten und Lösungsansätze aufzuzeigen. Hierbei sollen nicht nur die öffentliche Grundstücke und Straßen, sondern auch die privaten Grundstücke von denen Regenwasser abgeht untersucht werden.

Bau eines Hochwasserdammes für die Ortschaft Staig
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise hinsichtlich Ausschreibungsbeschluss

Der schon seit langem geplante Hochwasserdamm am Baienbach in Staig soll noch 2018 ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung sowie die Umsetzung dieser Maßnahme wird durch das Ingenieurbüro Herzig + Partner aus Mannheim begleitet. 

Wahl eines Gemeinderates für die Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Oliver Spieß für die neue Amtszeit
Der stellvertretende Bürgermeister Herr Robert Scherrieb nimmt am 10.10.2018 die Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Spieß für die neue Amtszeit vor.

Nach dem vom Gemeindewahlausschuss festgestelltem Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters am 22.07.2018 ist Herr Oliver Spieß zum Bürgermeister der Gemeinde Fronreute wieder gewählt worden. Herr Spieß hat am 25.07.2018 erklärt, dass er die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Fronreute annimmt.

Gegen die Wahl wurde kein Einspruch eingelegt. Das Landratsamt Ravensburg hat die Wahl geprüft und mit Bescheid vom 09.08.2018 für gültig erklärt.

Die bisherige Amtszeit von Herrn Bürgermeister Spieß endet am 09.10.2018.
Bürgermeister Spieß soll in der Sitzung vom 10.10.2018 für die neue Amtszeit verpflichtet werden.

Nach § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung vereidigt und verpflichtet ein aus der Mitte des Gemeinderates gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates. Für die Wahl dieses Mitgliedes sieht die Gemeindeordnung eine geheime Wahl mit Stimmzettel vor. Wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht, kann die Wahl offen durchgeführt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der stellvertretende Bürgermeister Herr Robert Scherrieb die Verpflichtung vornimmt.

Programmablauf zur Verpflichtung am 10.10.2018
Folgender organisatorischer Ablauf ist vorgesehen:

Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute statt.
Die öffentliche Sitzung beginnt um 20:00 Uhr und hat nur diesen Tagesordnungspunkt. Die Sitzung wird eröffnet und geführt vom stellvertretenden Bürgermeister Robert Scherrieb bis zum Ende der Gemeinderatssitzung gegen 21:00 Uhr. Sitzungsort Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute.

Nach der Verpflichtung und Ansprache von Bürgermeister Oliver Spieß erfolgt eine Einladung zum Imbiss - kaltes Buffet (Landfrauen) im Dorfgemeinschaftshaus.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat hat der Annahme von verschiedenen Spenden von insgesamt 10.120  EUR zugestimmt.

Verschiedenes

a) Lichtanlage DGH
Im Dorfgemeinschaftshaus soll auf Wunsch des Theatervereins eine neue Lichtanlage installiert werden. Da die Gemeinde von dieser neuen Lichtanlage ebenso profitiert werden sich die Kosten die Gemeinde sowie der Theaterverein je hälftig teilen.

b) Breitbandversorgung in Fronreute
Zwischenzeitlich steht fest welcher Anbieter die Haushalte in Fronreute versorgen wird. Die FTTB Anschlüsse in der Ortschaft Staig werden durch die NetCom versorgt. Alle übrigen Haushaltalt werden von der Teledata versorgt. Derzeit finden Termine mit den Netzplanern wegen der Anbindung der Baugebiete Leimäcker/Biegenburg sowie der Schule, des Gewerbegebiets Baienbach, des neuen Baugebiets Dornacher Ried und des Gewerbegebiets Brühl statt. In der Ortsschaft Fronhofen wurde das Internet durch die Telekom ausgebaut. Die Versorgung im Innenbereich sollte deshalb deutlich besser als zuvor sein, im Außenbereich wird die Gemeinde weitere Ausbauten vornehmen.