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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 22. Oktober 2018

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute und des Technischen Ausschusses vom 22. Oktober 2018 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

BaugesucheAufbau einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohnhaus, Wandernen 6, Flst. 988 in StaigDas gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Die Bauherren planen den Aufbau einer Gaube auf das bestehende Gebäude. Die Gaube soll eine Länge von 5,52 Meter haben.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Änderung und Erweiterung zum genehmigten Bauantrag; Anbau einer Andienungsplattform mit Außentreppe

Flst.846/2, Feldmooser  Straße, Fronreute-Fronhofen
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Der Bauherr beantragt für Teile des bestehenden Gebäudes eine Nutzungsänderung der Räume. Im östlichen Teil waren die Brennerei und das dazugehörige Lager genehmigt. Hier soll nun ein Büro, Aufenthalts- und Sozialraum eingerichtet werden. Die Brennerei wird in den Raum daneben verlegt. Aus der in der Mitte des Gebäudes liegenden Maschinenhalle wird ein Teil zur Werkstatt um genutzt. Die Andienungsplattform und die Außentreppe sollen genehmigt werden.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.  Die Beurteilung der Privilegierung wird vom Landwirtschaftsamt vorgenommen.

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Anlage einer Kurzumtriebsplantage auf Flst. 1330/3, Fronreute-Fronhofen

Der Gemeinderat hat dem Vorhaben zugestimmt.

Die JVA-Ravensburg, Außenstelle Bettenreute plant eine Kurzumtriebsplantage auf einer Teilfläche des Flurstückes 1330/3, Fronhofen anzulegen. Hier sollen Pappeln und Erlen auf einer Fläche von ca. 11910 Quadratmetern gepflanzt werden. Die bisherige Nutzung dieser Teilfläche ist mit „Grünland“ definiert.

Anbau Kindergarten Staig
Für die geplante Aufstockung des Kinderhauses Staig wurden die Dachdeckerarbeiten, Holzbauarbeiten und die Fensterbauarbeiten ausgeschrieben. Der Technische Ausschuss hat der Ausführung der Außenfassade als Holzfassade vom Grundsatz zugestimmt. Die Gestaltung der Holzfassade wird nach einer Ortsbesichtigung in der nächsten Sitzung festgelegt.

Die Aufstockung des Kinderhauses Staig um ein Obergeschoss umfasst zwei weitere Gruppen. Die Gruppenräume im Obergeschoss und Untergeschoss wurden so geplant, dass die Gruppenräume die notwendige Größe für eine Kindergartengruppe wie auch für eine Krippengruppe haben.

Die Dachdeckerarbeiten, Holzbauarbeiten und Fensterbauarbeiten wurden ausgeschrieben. Eine Vergabe dieser Arbeiten ist in der Gemeinderatssitzung am 19.11.2018 geplant. In einem ersten Schritt muss die Blechverwahrung des bestehenden Daches demontiert sowie die Kiesauflage abgesaugt und die Dämmung abgenommen werden. Diese Arbeiten sind für Ende Januar 2019 geplant. Im Februar 2019 sind dann die Holzbauarbeiten mit der Aufstockung des Kindergartens in Holzständerbauweise geplant. Die Außenfassade wird als Holzfassade ausgeführt.

Während der gesamten Bauphase wird ein uneingeschränkter Kindergartenbetrieb möglich sein. Dennoch werden freie Tage im Bürgerhaus geblockt, sodass Ausweichmöglichkeiten bestehen. Ein Teil der bestehenden Parkplätze dient während der Bauphase zur Andienung der Baustelle, sodass zeitweise auf die Parkplätze am Bürgerhaus ausgewichen werden muss.

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Räumlichkeiten erfolgt im August 2019.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 24.09.2018 wurde folgender Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Vorberatung neuer Kindergartenvertrag zwischen der Kath. Kirchengemeinde Fronhofen und der Gemeinde Fronreute zum Betrieb des Kinderhauses St. Josef in Fronhofen

Mit der Inbetriebnahme des neuen Kinderhauses in Fronhofen und dem Angebot einer Ganztagesbetreuung mit Mittagessen muss der Kindergartenvertrag zum 01.01.2019 neu gefasst werden.

Der Gemeinderat hat dem Vertragsentwurf zugestimmt. Geregelt ist darin eine Abmangelbeteiligung der Gemeinde Fronreute an den Betriebskosten in Höhe von 92 %. 

Ersatzbeschaffung einer Feuerlöschpumpe für die Freiwillige Feuerwehr Fronreute, Abteilung Blitzenreute

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Ersatzbeschaffung einer Feuerlöschpumpe für die Freiwillige Feuerwehr zunächst im Gesamtausschuss der beiden Abteilungen Blitzenreute und Fronhofen zu beraten. Nach der Sitzung des Gesamtausschusses wird der Gemeinderat über die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung erneut beraten und beschließen.

Die Feuerlöschpumpe TS8 der Abteilung Blitzenreute aus dem Baujahr 1964 ist auf dem Löschgruppenfahrzeug LF 10 verbaut. Die Pumpe ist defekt. Eine Ersatzbeschaffung ist notwendig, um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Blitzenreute sicherzustellen.

Die Feuerlöschpumpe ist im Einsatzfall zum Aufbau einer zweiten Wasserversorgung notwendig. Beispielsweise ist im Brandfall an der Grundschule oder am Kindergarten Blitzenreute der Aufbau einer Wasserversorgung von der Neuen Steige und/oder dem Fischweiher unerlässlich. Dieser Aufbau der Wasserversorgung ist nur über zwei Feuerwehrfahrzeuge möglich.

Das Löschgruppenfahrzeug LF 8 verfügt derzeit auch über zwei Feuerlöschpumpen, eingebaut an der Front und im Heck. Mit der vorgesehenen Neubeschaffung eines TSF verfügt das nachfolgende Fahrzeug nur noch über eine Pumpe, so dass die Feuerlöschpumpe auf dem Löschgruppenfahrzeug LF 10 notwendig ist.

Musikschule Ravensburg e. V.
- Neues Gesamtfinanzierungskonzept ab 2019
- Beschlussfassung über die Erhöhung des kommunalen Beitrages der
  Mitgliedsgemeinden zum 01.01.2019 und 01.01.2020

Das neue Gesamtfinanzierungskonzept der Musikschule Ravensburg e. V. ab 2019 wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Um das Gesamtfinanzierungskonzept sicherzustellen wird der Erhöhung der kommunalen Beiträge der Mitgliedsgemeinden zum 01.01.2019 und 01.01.2020 zugestimmt. Dies bedeutet für die Gemeinde Fronreute 2019 und 2020 eine Erhöhung des kommunalen Beitrages um jeweils 1.262,36 EUR.

Die Mitglieder und Delegierten der Gemeinde Fronreute  wurden vom Gemeinderat  beauftragt, dem Gesamtfinanzierungskonzept der Musikschule Ravensburg e. V. ab 01.01.2019 und der Erhöhung des kommunalen Beitrages 2019 und 2020 in der Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg im Herbst 2018 zuzustimmen.

Bisherige Entwicklungen

− Die kommunalen Beiträge der Musikschule Ravensburg e. V. sind seit 2006 stabil bzw. konnten 2006 und 2010 sogar gesenkt werden. Diese kommunalen Beiträge konnte die Musikschule aufgrund der Erhöhung der Kreismittel 2011 sowie eines Lohnverzichtes des Kollegiums der Musikschule Ravensburg e. V. bis Ende 2014 halten. Ende 2014 waren die Rücklagen der Musikschule Ravensburg e. V. nahezu aufgebraucht.

− Die Mitgliedsgemeinden der Musikschule Ravensburg e. V. haben daher einer moderaten Erhöhung der kommunalen Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2015 und 01.01.2016 zugestimmt. Die Erhöhung wurde daraufhin in der Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg e. V. am 03.03.2015 beschlossen.

− Eine weitere Erhöhung der kommunalen Mitgliedsbeiträge erfolgte zum 01.01.2017. Für die Stadt Ravensburg bedeutete dies damals eine Erhöhung um 16.000 €. Die Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg e.V. stimmte der Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 01.01.2017 am 22.11.2016 zu. Die Mitgliederversammlung stimmte damals auch einer Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.04.2017 zu.

− In einer Klausurtagung am 19.05.2017 und einer Strategiesitzung der Bürgermeister/innen der Mitgliedsgemeinden sowie des Landkreises am 06.10.2017 wurden Eckpunkte eines Finanzierungskonzeptes diskutiert um eine Verbesserung der Liquidität der Musikschule Ravensburg e.V. zu erreichen.

− Nachstehende Vorschläge aus der Strategie- und Vorstandsitzungen sind bereits in den Haushaltsplan der Musikschule Ravensburg e.V. für 2018 durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2017 eingeflossen:

a) Kostendeckung bei den Kooperationen der Musikschule Ravensburg "Bläserklassen und Klassen musizieren"

b) Refinanzierung von Personalkosten bei "Jugend musiziert" (z. B. durch Spenden)

c) Refinanzierung der Personalkosten für die musikalische Umrahmung beim Rutentheater

d) Kostendeckung bei den Kooperationen "Singen – Bewegen - Sprechen" spätestens ab 01.07.2018

Mit diesen Maßnahmen konnte auf eine Erhöhung der kommunalen Mitgliedsbeiträge 2018 verzichtet werden.

Finanzierung der Musikschule Ravensburg e. V. ab 01.01.2019

− Die jährlichen Kostensteigerungen im Haushalt der Musikschule Ravensburg e. V. gehen im Wesentlichen einher mit den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst.

Bei derzeit ca. 2.400 Schülerinnen und Schülern und Personalkosten von ca. 2.600.000 € fallen die tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen in den kommenden Jahren wie folgt aus

• vom 01.04.2018 bis 31.03.2019, durchschnittlich 3,19 %

• vom 01.04.2019 bis 31.03.2020, durchschnittlich 3,09 %

• vom 01.04.2020 bis 31.08.2020, durchschnittlich 1,06 %

− Dies bedeutet für die Musikschule Ravensburg e. V. bei der derzeitigen jährlichen Lohnkostensumme von ca. 2.600.000 € eine jährliche Lohnkostenerhöhung

• vom 01.04.2018 bis 31.03.2019, ca. 83.000 €

• vom 01.04.2019 bis 31.03.2020, ca. 80.000 €

• vom 01.04.2020 bis 31.08.2020, durchschnittlich 27.500 €

− Um eine kleine Liquiditätsreserve zu haben, hat der Vorstand der Musikschule Ravensburg e. V. am 12.06.2018 beschlossen, beim Finanzierungskonzept von einer Kostensteigerung von jährlich 90.000 € bis Ende 2020 auszugehen.

− Diese Kostensteigerungen nur auf zwei Partner (Eltern und Trägergemeinden) aufzuteilen, würde aus Sicht des Vorstandes mittelfristig zum Verlust entweder von Schüler/innen oder kommunalen Mitgliedern führen. Deshalb schlägt der Vorstand der Musikschule Ravensburg e. V. ein Gesamtfinanzierungskonzept vor das auf drei Säulen, Träger, Eltern und Mit-arbeitern aufgebaut ist.

− Konkret empfiehlt der Vorstand der Musikschule Ravensburg e. V. die Mehrkosten von jährlich 90.000 € auf alle drei Partner wie folgt zu verteilen:

• Trägergemeinden jährlich 35.000 €

• Eltern jährlich 25.000 €

• Mitarbeiter jährlich 30.000 €

− Für die Gemeinde Fronreute würde die Umsetzung dieses Vorschlages eine jährliche Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von 1.262,36 € in den Jahren 2019 und 2020 bedeuten. Für die Eltern der Musikschule Ravensburg e. V. bedeutet dies konkret eine Erhöhung von 1 € je Unterrichtseinheit 2019 und 2020.

Zur Umsetzung des Finanzierungsbeitrages der Mitarbeiter der Musikschule Ravensburg e. V. hat der Vorstand dem Betriebsrat der Musikschule in einem Gespräch am 14.05.2018 vorgeschlagen den "Topf" für die leistungsorientierte Bezahlung entsprechend zu reduzieren. Ansonsten wäre eine Veränderung der Wochenarbeitszeit der Mitarbeiter/innen durch Anpassungen bei den Ferienregelungen möglich. Die Abstimmung hierzu läuft parallel mit dem Betriebsrat der Musikschule.

Um ab 2019 zu einer nachhaltigeren Gesamtfinanzierung der Musikschule Ravensburg e. V. zu kommen ist die Umsetzung des vorgeschlagenen Finanzierungskonzeptes dringend notwendig. Der Vorstand der Musikschule Ravensburg e. V. hat deshalb am 12.06.2018 einstimmig beschlossen, dass oben dargestellte Finanzierungskonzept der Mitgliederversammlung im Herbst 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat hat der Annahme von verschiedenen Spenden von insgesamt 612,62 EUR zugestimmt.

Eingegangen sind Spenden für die Helfer vor Ort Gruppe Fronhofen und die Grundschule Blitzenreute.