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Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses Fronreute vom 4. Juli 2018
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 04.07.2018 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:
Baugesuche
Flst. 1189/2, Rehmweg 5, Fronreute- Blitzenreute
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport
Der Technische Ausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport.
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten. Die notwendigen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Flst. 923; Talstr. 8/1, 88273 Fronreute-Staig
Neubau eines Verkaufsstandes
Der Technische Ausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen für die Baugenehmigung und das Einvernehmen nach § 84 Abs. 2 Satz 3 Wassergesetz in Verbindung mit § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz erteilt.
Der Sportverein Blitzenreute hat im Jahr 2017 einen Verkaufsstand auf dem Sportplatzgelände in Staig errichtet. Dieser wird als Verkaufsraum für Getränke und Grillwürste während der Heimspiele der Fußballabteilung genutzt.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 Baugesetzbuch sind hier nicht verletzt.
Diese bauliche Anlage befindet sich in einem Überschwemmungsbereich (HQ 100 und HQ 50).
In Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt. Soll ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben in einem Überschwemmungsgebiet umgesetzt werden, so sind zwei Genehmigungen erforderlich. Eine Baugenehmigung nach § 58 Landesbauordnung und eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz. Diese Ausnahmegenehmigung zum Bauvorhaben kann erteilt werden wenn die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtig wird und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeit- und funktionsgleich ausgeglichen wird. Gemäß Angaben im Baugesuch beträgt die Verdrängungsfläche des Verkaufsstandes 41m². Im Bereich der baulichen Anlage ist die Überflutungstiefe bei HQ 50 mit einer Höhe von 20 Zentimeter benannt. Es muss also eine „Hochwasser Ersatzmulde“ mit einem Volumen von 8,2m³ geschaffen werden. Durch die Herstellung dieser Mulde kann davon ausgegangen werden, dass das Bauvorhaben keine Auswirkungen auf den Wasserstand bzw. Hochwasserabfluss hat.
Straßensanierungsmaßnahmen in der Gemeinde Fronreute 2018
- Vorschlag an den Gemeinderat
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 4.7.2018 bei einer Ortsbefahrung die zu sanierenden Straßenflächen angeschaut und dem Gemeinderat die vorgesehenen Straßensanierungsarbeiten empfohlen . Der Gemeinderat hat diesen Straßensanierungsmaßnahmen in seiner Sitzung vom 09.07.2018 mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 116.800,00 EUR zugestimmt.
Straßen und Wege stellen ein nicht unbeträchtliches Anlagevermögen dar. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit muss ihr Zustand regelmäßig kontrolliert werden und für die bauliche Erhaltung der Straßen und Wege müssen Maßnahmen zur Substanzerhaltung durch eine Oberflächenbehandlung unternommen werden. Im Verwaltungshaushalt für das Jahr 2018 sind für Straßensanierungsmaßnahmen Mittel in Höhe von 150.000,00 EUR eingestellt. Die allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen wie unvorhergesehene kleinere Asphaltarbeiten, Risse vergießen, Schächte und Rinnen in der Höhe regulieren sowie Unterhaltung der Kieswege belaufen sich in diesem Jahr auf ca. 40.000,00 EUR. Kleinere Schadstellen im gesamten Gemeindegebiet werden auch in diesem Jahr mittels Spritzbelag durch den Gemeindebauhof ausgebessert. Zusätzlich werden zerbrochene Randsteine saniert und Fugen im Asphalt vergossen.
Folgende Straßensanierungsarbeiten wurden im Gemeinderat beschlossen:
Gemeindestraße zwischen Ried – Weiherhaus und Balmbühl
Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Ried, Weiherhaus bis Balmbühl wird mit einer Tragdeckschicht saniert. Die Kosten betragen ca. 59.000,00 EUR.
Gemeindestraße bei Oberaichen
Die schadhafte Teilstrecke bei Oberaichen wird mit einem Spritzbelag saniert.
Die Kosten betragen ca. 26.600,00,00 EUR.
Zufahrt zum Containerplatz am Gemeindebauhof
Die Einfahrt zum Gemeindebauhof in Verbindung mit dem Platz vor den Glascontainern erhält eine Oberflächenbehandlung mit dem qualitativ hochwertigsten Spritzbelag. Die Kosten betragen ca. 4.600,00 EUR.
Gemeindestraße zwischen Malmishaus und Schlupfen
Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Malmishaus und Schlupfen wir mit einem Spritzbelag saniert. Die Kosten betragen ca. 24.200,00 EUR.
Feldweg bei Balmbühl
In der Vergangenheit haben sich die Anwohner aus Balmbühl vermehrt über die starke Staubbildung vom Feldweg ausgehend beschwert. Dieser Weg wird mit Fräsmaterial aus der Sanierungsmaßnahme der Straße von Balmbühl bis Ried aufgefüllt, was dann eine gewisse Abhilfe schafft.
Gemeindestraße zwischen Wengen und Ergetsweiler
Der Verwaltung liegt für einen neuen Spritzbelag auf der Teilstrecke zwischen Wengen und Ergetsweiler ein Angebot mit Kosten in Höhe von 16.675,00 EUR vor. Nach Auffassung der Verwaltung und des Technischen Ausschusses ist die Maßnahme auf der Teilstrecke von Wengen Richtung Ergetsweiler in diesem Jahr nicht zwingend erforderlich. Sie wird auf die Prioritätenliste für das Jahr 2019 gesetzt.
Beschriftung Außenfassade Kinderhaus Fronhofen
Die Firma Magma Grafik, Martin Rehm, aus Fronreute wurde mit der Gestaltung des Schriftzuges auf der Außenfassade und den Türschildern im Kinderhaus Fronhofen beauftragt.
Mit der Inbetriebnahme des neuen Kinderhauses und den neuen Angebotsformen mit Mittagessen und Ganztagesbetreuung muss die Betriebserlaubnis neu beantragt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist die Vorlage einer neuen Konzeption, in welcher das pädagogische Konzept und der Betriebsablauf der neuen Angebotsformen dargestellt wird. Die Konzeptionen für den Kindergarten und die Kinderkrippe sowie ein Flyer werden neu aufgelegt. Im Zuge der neuen Konzeption wurde das bisherige Logo des Kinderhauses, das Windrad, und der Schriftzug des Kinderhauses überarbeitet. Die Umarbeitung des Logos sowie die Auflegung der Druckvorlagen für die Konzeptionen erfolgte durch die Firma Magma Grafik, Martin Rehm aus Blitzenreute.
Im Zuge der Corporate Identity erfolgt auch eine Beschriftung der Außenfassade und die Gestaltung der Türschilder. Die Außenfassade wird im Bereich neben dem Haupteingang sowie auf der Gebäudeseite zur Kornstraße beschriftet werden.