...
Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Fronreute
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sitzungsberichte

Hauptbereich

Sitzungsbericht vom 18. Juli 2017

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung am 26.06.2017 wurden keine Beschlüsse gefasst.

Baugesuche
Blitzenreuter Straße 12/1, Flst. Nr.: 1289/1, 88273 Fronreute
Aufbau von zwei Dachgauben auf bestehendes Wohnhaus

Das Flurstück liegt im Bereich der Abrundungssatzung Baienbach. Das Bauvorhaben ist daher gemäß 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt.

Das gemeindliche Einvernehmen, zum Aufbau von zwei Dachgauben auf bestehendem Wohnhaus nach einem Brandschaden auf dem Flst. 1289/1, Blitzenreuter Straße 12/1, wurde erteilt.

Bebauungsplan „Dornacher Ried“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“
- Einstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die Einstellung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Dornacher Ried" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 4. Änderung des Bebauungsplans „Kalkofen-Erweiterung“ beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2017, wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Dornacher Ried" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“, gefasst. Das Verfahren wurde im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende betrieben. Dies bedeutet, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden muss. Seit dem 13. Mai 2017 ist der § 13b BauGB in Kraft getreten. Dieser bietet die Möglichkeit, bestimmte Baugebiete zu entwickeln, ohne dass diese aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden müssen. Der Flächennutzungsplan ist im Nachgang anzupassen. Die Gemeinde Fronreute möchte diese neu geschaffene Möglichkeit nutzen um das Baugebiet „Dornacher Ried“ zu realisieren.

Das bisherige Bauleitverfahren wurde deshalb mit diesem Einstellungsbeschluss eingestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch wurde beschlossen. Beide Beschlüsse wurden im letzten Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gegeben.

Bebauungsplan „Dornacher Ried“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Dornacher Ried" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 4. Änderung des Bebauungsplans „Kalkofen-Erweiterung“ (Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs.1 BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB beschlossen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Dornacher Ried" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“ beschlossen. (Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Dornacher Ried" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.205 (Teilfläche), 222, 222/12 und 227 (Teilfläche).

Der Aufstellungsbeschluss wurde im letzten Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gegeben.

Bebauungsplan „Dornacher Ried“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“
- Vorstellung des Entwurfs Stand 04.07.2017
Der Gemeinderat hat dem Entwurf zum Baugebiet „Dornacher Ried“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“, mit Stand vom 04.07.2017 zugestimmt.

In der Gemeinderatssitzung am 24.04.2017 wurde der Entwurf für das Baugebiet „Dornacher Ried“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“ mit Stand vom 04.04.2017, durch das Büro Sieber vorgestellt. Auch über die in Auftrag gegebene Schattenwurfstudie wurde beraten. Schwerpunkt hierbei war die Frage, wie hoch die geplanten Geschosswohnungsbauten im mittleren Bereich des Baugebietes (Typ 4) werden dürfen, um keine überdurchschnittliche Beeinträchtigung bezüglich des Schattenwurfes auf die im Norden gelegenen Grundstücke zu erzeugen. Es wurde auch über die maximale Wohnungsanzahl der Mehrfamilienhäuser beraten, sowie über die Thematik aufgeständerter thermischen Solar- und Fotovoltaik Anlagen.

Im Entwurf zum Bebauungsplan Dornacher Ried“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“, mit Stand vom 04.07.2017 wurden die Wünsche des Gemeinderates wie folgt eingearbeitet:

- In den Quartieren, die für den Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, wurde die Höhe so angepasst, dass eine 3-geschossige Bebauung + Terrassengeschoss/ Dachgeschoss möglich ist. Die effektiven Gebäudehöhen betragen: Wandhöhe: 10,7 m, Firsthöhe 13,70 m. Die maximale Wohnungsanzahl pro Gebäude wurde auf acht festgesetzt.
- Hinsichtlich den Festsetzungen für thermische Solar- und Fotovoltaik Anlagen (örtliche Bauvorschriften Nr. 3.4, letzter Absatz) wurde die Verwaltung aufgefordert, für die nächste Sitzung weitere Überlegungen anzustellen.

Es soll spätestens in der Gemeinderatssitzung am 25. September der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

Zusätzlicher Raumbedarf im Kinderhaus St. Magnus in Staig aufgrund der Kinderzahlen
Der Gemeinderat hat die Vergabe eines Planungsauftrags an das Büro Holzbau Kreativ in Staig für 3.000 EUR netto beschlossen. Geplant soll die Aufstockung des Neubaus des Kinderhauses um zwei Kindergartengruppen werden mit der Änderung, dass der Altbau ganz oder zumindest mit einer Kindergartengruppe stehen bleibt.

Das Kinderhaus St. Magnus in Staig umfasst im Bereich der Krippe eine Gruppe für Kinder im Alter vom ersten Lebensjahr bis drei Jahren mit 12 Plätzen und höchstens zehn angemeldeten Kindern pro Gruppe.
Der Kindergarten hat zwei Gruppen. Von der Betriebserlaubnis werden sie geführt als zwei altersgemischte Gruppen mit Ganztagesöffnung und/oder Verlängerter Öffnungszeit und/oder Regelöffnungszeit. In diese Gruppen können Kinder im Alter ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt mit höchstens 22 angemeldeten Kindern und maximal zehn Kindern in Ganztagesbetreuung aufgenommen werden. Bei mehr als zehn Kindern in Ganztagesbetreuung reduziert sich die Höchstgruppenstärke auf höchstens 20 angemeldete Kinder. Es stehen 44 Kindergartenplätze zur Verfügung.
Angeboten werden Betreuungszeiten in der Ganztagesbetreuung bis 44,5 Stunden/Woche, in der verlängerten Öffnungszeit bis 30,5 Stunden/Woche und in der Regelöffnungszeit bis 32,5 Stunden/Woche.
Bereits mit der Bedarfsbedarfsplanung 2016/2017 wurde auf fehlende Kindergartenplätze hingewiesen. Die Situation hat sich aufgrund der starken Geburtenzahlen in den letzten drei Jahren, das neue Baugebiet Große Bettna II und starken Zuzug in die Gemeinde nochmals verschärft.

Bedarfsplanung 2016/2017 2017/2018

September 2016: 32
Aufnahme während des Jahres: 13
maximale Gruppenstärke: 45

September 2017: 30 33
Aufnahme während des Jahres: 19 21
Notwendige Platzzahl: 49 54

September 2018: 38 43
Aufnahme während des Jahres: 18
Notwendige Platzzahl: 61

Handlungsbedarf besteht im Frühjahr 2018. Ab März 2018 können keine Kinder mehr aufgenommen werden. Es stehen 10 Plätze zu wenig zur Verfügung.
Im September 2018 ist der Kindergarten mit 43 Plätze voll belegt. Es ist keine Neuaufnahme von Kindern mehr möglich. 18 Kinder müssen neu aufgenommen werden.
Im Frühjahr 2019 stehen 17 Plätze zu wenig zur Verfügung.
Der Kindergarten in Blitzenreute kann durch die Schaffung der zusätzlichen Räumlichkeiten einige Plätze auffangen. So wird bereits ab jetzt Kindern aus Staig ein Kindergartenplatz im Kinderhaus in Blitzenreute angeboten. Die Kindergartenplätze in Blitzenreute werden aber aufgrund des Neubaugebietes Dornacher Ried selber benötigt

Handlungsbedarf besteht auch im Kindergarten Fronhofen. Eine Beratung im Gemeinderat ist dazu im Herbst 2017 notwendig.
Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, schnellstmöglich Räumlichkeiten für eine zusätzliche Kindergartengruppe zu schaffen. Im vorhandenen Kindergarten sind hierzu keine Räumlichkeiten mehr vorhanden. Geprüft wurde bereits, ob nicht im Personalraum eine zusätzliche Gruppe eingerichtet werden kann. Diese Räumlichkeiten sind aber zu klein und es müssten Ersatzräumlichkeiten für den Personalraum geschaffen werden.
Es müssen deshalb Räumlichkeiten für eine zusätzliche Kindergartengruppe geschaffen werden. Notwendig sind pro Kind eine Mindestgröße von 2,4 m². Benötigt werden ein Gruppenraum mit etwa 60 m² und ein Schlafraum mit zehn Plätzen.

Die Verwaltung hat dazu folgende Überlegungen:

Alternative 1:
Der Neubau des Kinderhauses wurde so gebaut, dass eine Aufstockung um zwei Kindergartengruppen möglich wird. Diese Aufstockung sollte erfolgen, wenn im Altbau Sanierungsbedarf besteht. Die Verwaltung schlägt vor, die Aufstockung des Kindergartens zu planen, mit der Änderung, dass der Altbau ganz oder zumindest mit einer Kindergartengruppe stehen bleiben kann. Für diese Baumaßnahme ist die Beantragung von Zuschussmittel notwendig. Deshalb ist ein Einstieg in die Planung notwendig. Die Verwaltung hat beim Büro Holzbau Kreativ sich ein Angebot erstellen lassen. Das Büro bietet die ersten Schritte für die Planung an. Folgendes ist dabei umfasst: Prüfung der Unterlagen und Möglichkeit der Aufstockung zu den Themen: Grundrisse, Genehmigung, Brandschutz, Statik, Prüfstatik und Kosten.

Alternative 2:
Der zusätzliche Raumbedarf könnte im Bereich der Parkplätze angrenzend an den Außenbereich der Krippe des Außengeländes geschaffen werden. Vorstellbar wäre eine Lösung wie im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute. Diese Lösung hat allerdings nur Übergangscharakter und stellt keine langfristige Lösung für das Kinderhaus dar.

Sozialbetreuung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung
- Auftrag an das Landratsamt Ravensburg
Der Gemeinderat hat beschlossen das Landratsamt Ravensburg mit der Sozialbetreuung der Geflüchteten in der Gemeinde Fronreute zu beauftragen.

Im Landkreis Ravensburg sind sowohl das Landratsamt als untere Aufnahmebehörde als auch Städte und Gemeinden sowie Wohlfahrtsverbände der LIGA, Träger der Flüchtlingssozialarbeit. Die soziale Betreuung durch die Flüchtlingssozialarbeit erfolgte bis zu 18 Monate nach der Erstaufnahme eines Flüchtlings in die vorläufige Unterbringung. Bislang erfolgte die Betreuung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung in der Gemeinde Fronreute durchSozialbetreuer, welche beim Landkreis Ravensburg angestellt waren.

Mit dem Pakt für Integration wurde den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg jährlich 2017 und 2018 je 70.000.000 EUR für die soziale Beratung und Begleitung der Geflüchteten durch einen Integrationsmanager zur Verfügung gestellt. Diese Integrationsmanager können bei den Kommunen angestellt werden. Sie müssen eine Qualifikation mit einem Hochschulabschluss in sozialer Arbeit o. Ä. haben. Die Mittelverteilung erfolgt entsprechend den Flüchtlingszahlen. Städte und Gemeinden haben Entscheidungshoheit, das Integrationsmanagement selbst zu übernehmen, einen freien Träger zu beauftragen oder den Landkreis um die Übernahme des Integrationsmanagements zu bitten. Der Landkreis bündelt derzeit die Anträge der kreisangehörigen Gemeinden, inwieweit das Landratsamt die Sozialbetreuung der Geflüchteten weiter übernehmen soll.

Die Weiterführung der Sozialbetreuung durch das Landratsamt Ravensburg im Anschluss an die vorläufige Unterbringung hat sich sehr bewährt. Den Betreuern waren die Geflüchteten seit der Ankunft in Deutschland bekannt und sie konnten auch nach der Anerkennung weitergeführt werden, ohne dass sich der Betreuer erst wieder neu mit der Lebensgeschichte der Geflüchteten vertraut machen musste. Dies wird in Zukunft sicherlich anders sein, da in der Gemeinde Fronreute zukünftig keine vorläufige Unterbringung mehr stattfinden wird.

Wichtig ist der Gemeindeverwaltung aber, dass die Sozialbetreuer in das Netzwerk des Landratsamtes eingebunden sind. So sind kurze Wege zum Amt für Migration und Integration, zur Ausländerbehörde und dem Jobcenter gegeben. Die Verwaltung spricht sich deshalb dafür aus, das Landratsamt Ravensburg mit der Betreuung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung zu beauftragen.

Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Fronreute
- Feststellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Form mit Einnahmen und Ausgaben von 15.446.904,26 EUR, davon im Verwaltungshaushalt 10.321.549,99 EUR und im Vermögenshaushalt 5.125.354,27 EUR wird entsprechend der Anlage 1 (Anlage 17 zu § 41 Gemeindehaushaltsverordnung) ohne Einwände festgestellt. Der Bildung von Haushaltsresten hat der Gemeinderat ebenfalls zugestimmt.

Der Gemeinderat hat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben den Rechnungsabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wurde vom Gemeinderat am 15.02.2016 beschlossen. Die Kommunalaufsicht hat mit Bescheid vom 14.03.2016 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung festgestellt sowie die Kreditaufnahmen genehmigt.
Aufgrund des positiven Verlaufs des Verwaltungshaushalts 2016 konnte dem Vermögenshaushalt mit 1.167.934,86 € ein deutlich höherer Betrag als geplant (207.557 €) zugeführt werden.
Zum positiven Verlauf des Jahres 2016 lässt sich anmerken, dass die Einnahmen im Verwaltungshaushalt um 544.301,99 € höher wie geplant ausfielen. Größte positive Abweichungen waren die Gewerbesteuer mit Mehreinnahmen von 305.600 €, die Schlüsselzuweisungen mit einem Plus von 187.000 € sowie der Anteil an der Einkommensteuer mit 60.000 €.

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts fielen deutlich geringer wie geplant aus. Die größten Abweichungen im positiven Sinne waren hierbei geringere Aufwendungen für Kanal- und Straßenunterhaltungsmaßnahmen mit 47.200 € bzw. 46.300 €, geringere Betriebskostenzuschüsse für die 3 Kindergärten i.H.v. rund 91.000 € sowie geringere Personalaufwendungen von 68.025 €.
Bereits unterjährig zeichnete sich ab, dass bestimmte Maßnahmen wie die Errichtung des Freizeitplatzes in Blitzenreute, die Realisierung des Hochwasserschutzes am Baienbach in Staig, die Breitbanderschließung der Baugebiete Leimäcker/Biegenburg, die Schaffung von Räumlichkeiten für den Jugendtreff Blitzenreute sowie die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Pfarrgarten o.a. nicht umgesetzt werden bzw. werden können und dass auf die Bildung von Haushaltsresten verzichtet wird.
Dieser Umstand zog entsprechende Entlastungen für den Haushalt 2016 nach, sodass keine Rücklagenentnahme notwendig wurde. Vielmehr konnte dieser ein Betrag von 735.882,57 € zugeführt werden, sodass der Stand zum Jahresende 2016 bei rund 1,9 Mio. € lag.

Im Jahr 2017 werden die Einnahmen aus Zuweisungen des Landes sowie der Anteil an der Einkommensteuer gegenüber 2016 nochmals steigen. Auch gegenüber der Planung des Jahres 2017 zeichnen sich insbesondere beim Anteil an der Einkommensteuer deutliche Mehreinnahmen ab. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass sich erhöhte Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen, Grund- und Gewerbesteuer mit zweijährigem Versatz positiv auf die Steuerkraftsumme der Gemeinde Fronreute auswirken und somit höhere Aufwendungen für Kreisumlage und FAG-Umlage nach sich ziehen. Für die Jahre 2018-2020 werden die Schlüsselzahlen der Gemeinden (%-Anteil an der Ausschüttung der Einkommensteuer) neu berechnet. Erste Prognosen zu den neuen Schlüsselzahlen liegen zwischenzeitlich vor und sehen für die Gemeinde Fronreute eine leichte Steigerung vor, was sich positiv auf die Einnahmesituation auswirken wird.

Zu Jahresbeginn betrug der Stand der Kreditschulden der Kernverwaltung 1.762.845,53 €. Neue Kreditaufnahmen waren in Höhe von 1.870.000 € vorgesehen. Für den Bau der Flüchtlingsunterkunft in der Wolpertswender Straße wurde 800.000 € aus dem dafür vorgesehen Kreditprogramm der KfW aufgenommen. Weitere Darlehen wurde im Jahr 2016 nicht aufgenommen, jedoch wurde ein entsprechender Haushaltseinnahmerest von 1.070.000 € gebildet. Abzüglich der geleisteten Tilgungen mit 164.031,40 € betrug der Schuldenstand zum 31.12.2016 somit 2.398.814,13 €.

Sonderrechnung Wasserversorgung Fronreute
- Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Die Sonderrechnung Wasserversorgung 2016 wurde vom Gemeinderat festgestellt und beschlossen.

In der Sonderrechnung Wasserversorgung Fronreute schließt das Wirtschaftsjahr 2016 laut Bilanz mit einem Gewinn von 59.272,04 EUR und somit 34.817,04 EUR mehr als geplant ab.
Die Verschuldung des Eigenbetriebs Wasserversorgung erhöhte sich unterm Strich um 183.321,64 € (Neuaufnahme abzgl. Tilgung). Neue Darlehen wurden wie geplant i.H.v. 230.000 € aufgenommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2016 beträgt somit 1.988.126,91 €. Die Deckungsmittellücke aus Vorjahren i.H.v. 71.358,42 € wurde geschlossen. Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2016 ergab sich nun ein Deckungsmittelüberhang von 24.152,83 €. Dieser steht in den Folgejahren zur Finanzierung von Investitionen zusätzlich zur Verfügung.

Zur weiteren Verbesserung und Instandhaltung der Wasserversorgungsanlagen sowie der Abdeckung von Jahresverlusten aus Vorjahren wurden zum 01.01.2016 die Was-sergebühren von 1,07 €/m³ auf 1,15 €/m³ angehoben. Die Grundgebühren wurden unverändert bei 5,00 €, 6,60 € bzw. 16,50 € belassen.
Aufgrund der bereits getätigten und auch der noch notwendigen Investitionen (auf die vorgeschlagene Investitions- und Strategieplanung der TWS wird verwiesen) wird sich der Abschreibungsaufwand in den kommenden Jahren weiter erhöhen und sich nega-tiv auf das Jahresergebnis auswirken.
Ebenso werden sich die Investitionen beim Wasserversorgungsverband Schussen Rotachtal negativ auf die zu zahlende Umlage auswirken, genauso wie die Betriebs-kostenumlage an die TWS, die einer jährlichen Dynamisierung entsprechend der Tari-fentwicklung unterworfen ist.
Entscheidend für die Entwicklung der Jahresergebnisse wird deshalb sein, wann und in welchen Ausmaß die Wassergebühren erneut zu erhöhen sind, um die o.g. Kosten-steigerungen auszugleichen und um entsprechende Finanzierungsbeiträge für die Umsetzung der notwendigen Investitionen zu erwirtschaften.

Feststeht, dass sich die Verschuldung des Eigenbetriebs in den kommenden Jahren aufgrund der notwendigen Investitionen zwangsläufig erhöhen wird und dass sich die hinzukommende Zinsbelastung zusätzlich auf das Jahresergebnis auswirken wird.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum der Wassergebühren endet am 31.12.2017. Die Verwaltung ist deshalb in Abstimmung mit einem externen Büro dabei, die Gebühren ab 01.01.2018 neu zu kalkulieren.

Kreditaufnahme für den Gemeindehaushalt aus den Kreditermächtigungen 2016 und 2017Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Kreditangebote über eine Höhe von 1,2 Mio. EUR und einer Zinsbindung von 20 Jahren anzufordern. Die Laufzeit des Darlehens soll ebenfalls bei 20 Jahren liegen.
Im Haushaltsplan des Jahres 2017 sind Kreditaufnahmen i. H. v. 2,4 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus stehen aus dem Jahr 2016 noch Ermächtigungen von 420.500 EUR zur Verfügung, sodass über einen maximalen Kreditrahmen von 2.820.500 EUR verfügt werden kann.

Im Haushalt 2017 ergeben sich Entlastungen gegenüber der Planung in Höhe von 942.000 EUR, sodass zur Finanzierung des Haushalts 2017 nicht 2.802.500 EUR, sondern ein Betrag von 1.878.500 EUR über Kredite finanziert werden müsste. Da sich in den nächsten Monaten aller Wahrscheinlichkeit nach noch weitere Auswirkungen auf das Haushaltjahr 2017 auftun werden, schlägt die Verwaltung vor, zunächst 1,2 Mio. EUR an Krediten in Anspruch zu nehmen.
In den letzten Jahren wurde überwiegend Kredite mit flexibler Verzinsung bzw. Zinsbindungen von 10 Jahren eingegangen. Aus diesem Grund wird nun wieder eine Zinsbindung von 20 Jahren priorisiert, um ein zukünftiges Zinsrisiko zu minimieren und sich den derzeitigen Niedrigzins langfristig zu sichern. So würde das Kreditportfolio der Gemeinde Fronreute eine gute Mischung darstellen.

Selbstverständlich hat auch das Ergebnis des Jahres 2016 direkte Auswirkungen auf die Haushalte der Folgejahre. So können aufgrund des positiven Ergebnisses 2016 der allgemeinen Rücklage im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (2017 - 2020) rund 1,1 Mio. EUR mehr wie geplant entnommen werden. Da aber in den nächsten Jahren weitere große Projekte anstehen und niemand die Entwicklung der Zinsen hervorsehen kann wird eine maximale Entnahme der Rücklagenmittel im Jahr 2017 für nicht gut befunden.

Straßensanierungsmaßnahme 2017
Der Gemeinderat hat Straßensanierungsmaßnamen mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 89.305,00 EUR nach Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

Straßen und Wege stellen ein nicht unbeträchtliches Anlagevermögen dar. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit muss ihr Zustand regelmäßig kontrolliert werden. Der Technische Ausschuss hat im Mai 2017 geschädigte Straßenabschnitte besichtigt. Für die bauliche Erhaltung der Straßen und Wege müssen Maßnahmen zur Substanzerhaltung durch eine Oberflächenbehandlung (Schlaglöcher mit Kaltasphalt auffüllen, Risse vergießen oder ein vollflächiger Spritzbelag) oder durch die Erneuerung bzw. Ergänzung dieser durch das Aufbringen einer Tragdeckschicht (ca. 6 cm) oder eines Feinbelages (ca. 4 cm) unternommen werden.

Folgende Maßnahmen sind dieses Jahr vorgesehen:

1. Sennweg (Staig – Meßhausen)
Trändecke aufbringen auf der gesamten Länge (ca. 3.150 m²). Kosten: 22.528,00 EUR.

2. Milchweg (Preußenhäusle – Meßhausen)
Trändecke aufbringen auf ca. 1.050 m². Kosten: 8.596,00 EUR

3. Einöd – Wielatsried
Die Straße weist am Waldrand auf einer Länge von ca. 50 m erhebliche tiefe Risse auf. Die Ursache wird gerade mittels einer Untergrunduntersuchung ermittelt. Auf der gesamten Länge zwischen dem Grundstück Löser und der Kapelle ist die Straße mit vielen kleineren Rissen übersät. Spurrinnen sind nicht vorhanden.
Angebot Spritzbelag: 10.681,00 EUR (brutto)
Angebot Asphaltdecke: ca. 36.500,00 EUR (brutto)
Die Verwaltung schlägt eine Oberflächenbehandlung durch Spritzbelag vor.

4. Steinishaus – Korb
Seit Jahren wird der Zustand dieser Straße beobachtet und Vertiefungen und Risse in den Spurrinnen festgestellt.
Es gibt 3 Möglichkeiten der Substanzerhaltung:
1. Spritzbelag (4-7 Jahre)
8.423,00 EUR (brutto)
2. Spritzbelag mit Ausgleich der Spurrinnen (6-12 Jahre)
ca. 18.000,00 EUR (brutto)
3. Asphalttragdeckschicht (ca. 20 Jahre)
ca. 25.000,00 EUR (brutto)
Behält man das Verhältnis Preis/Leistung im Auge, sollte hier ein Aufbau einer Tragdeckschicht von ca. 6 cm erfolgen.

5. Steinishaus – Ruprechtsbruck
Im Bereich des Waldes hat sich die Straße teilweise erheblich verformt.
Hier muss an den schadhaften Abschnitten der bestehende Asphalt herausgefräst, die darunter liegende Planie neu hergestellt, eine Tragschicht eingebracht und auf der gesamten Fläche ein Feinbelag überzogen werden.
Kosten: ca. 11.000,00 EUR (brutto).
Die Verwaltung vermutet die Ursache im Unterbau der Straße und schlägt die Ausführung mit einer neuen Tragschicht vor. Eine Kernbohrung zur Untersuchung des Unterbaus wurde bereits beauftragt.

6. Kreuzungsbereich Ruprechtspruck / Schlupfen
Der erheblich beschädigte und rissige Belag der Einfahrtsrampe zur Kreisstraße K 7962 wird ganzflächig abgefräst und mit einer neuen Asphalttragdeckschicht versehen. Kosten: 8.000,00 EUR

7. Kreuzungsbereich K 7962 Fronhofen / Brühlwiese
Die Erneuerung der Einfahrt ist erforderlich. Kosten: 3.500,00 EUR

Im Verwaltungshaushalt für das Jahr 2017 sind für Straßensanierungsmaßnahmen Mittel in Höhe von 140.000,00 EUR eingestellt. Die allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen wie unvorhergesehene kleinere Asphaltarbeiten, Risse vergießen, Schächte und Rinnen in der Höhe regulieren sowie Unterhaltung der Kieswege belaufen sich in diesem Jahr auf ca. 50.000,00 EUR.

Für die vorgesehenen Maßnahmen ist ein Gesamtaufwand in Höhe von 89.305,00 EUR veranschlagt.

Die Verwaltung hat bei mehreren Maßnahmen Alternativen rechnen lassen oder sich überlegt. Bei den Maßnahmen 1 und 2 ist es natürlich auch denkbar nur jährliche Unterhaltungsmaßnahmen mit Kies durchzuführen in Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Bodenverband (Sennweg). Jährliche Kosten betragen hierbei für beide Wege zusammen ca. 1.000,00 EURO. Die Frage ist auch, wie stark die beiden Wege belastet werden. Beide Wege werden landwirtschaftlich wie auch durch die Naherholung benutzt, der Sennweg sicherlich stärker. Nach Abwägung aller Punkte schlägt die Verwaltung aber die Trändecke vor.

Bei den Maßnahmen 3-5 stellt sich auch die Frage der jeweiligen Belastung auf der Straße. Aus Sicht der Verwaltung ist es aber bei der Maßnahme 5 notwendig, einen größeren Aufwand zu treiben, um eine wirtschaftliche und langfristige Lösung zu bekommen. Im Gegensatz zur Maßnahme 4 geht die Verwaltung bei der Maßnahme 3 von einer geringeren Belastung der Straße durch die verschiedenen Nutzungen aus, deshalb wird bei der Maßnahme 3 ein Spritzbelag vorgeschlagen und bei der Maßnahme 4 eine Tragdeckschicht. Die Schäden sind technisch vergleichbar, aber der Unterbau ist bei Maßnahme 3 optisch zumindest standfester.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat hat der Annahme von verschiedenen Spenden von insgesamt 14.145,00 EUR zugestimmt. Eingegangen sind Spenden für das Kinder- und Heimatfest sowie für das Einhaldenfestival.