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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Sitzungsbericht vom 7. August 2017

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung am 18.07.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Kauf einer Straßenfläche für die Gemeindeverbindungsstraße Richtung Mochenwangen

Die Fläche der Gemeindeverbindungsstraße von Meßhausen Richtung Mochenwangen ist bislang im Privateigentum. Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, die Straßenfläche zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt das 1,5-fache des Bodenrichtwertes. Die Gemeinde trägt die Vermessungskosten.
Beauftragung eines Geruchsgutachten für eine mögliche Bebauung eines Grundstückes im Bereich Klein Bettna in Staig.
Der Gemeinderat hat beschlossen, zur Überprüfung einer möglichen Überplanung und Bebauung eines Grundstückes im Bereich Klein Bettna in Staig ein Geruchsgutachten in Auftrag zu geben. Die Kosten für dieses Geruchsgutachten werden zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer geteilt. Der Anteil der Gemeinde Fronreute an den Kosten beträgt circa 2.500,00 EUR.

Baugesuche

Kornstraße 34, Flst. Nr.: 970/1, 88273 Fronreute-Fronhofen
Neubau eines Endlagers für Gülle / Substrate
Der Bauherr plant den Neubau eines Endlagers für Gülle/Substrat, mit 26 m Durchmesser und einem Bruttorauminhalt von 3720 m³. Der Neubau wird aufgrund der geänderten Düngeverordnung notwendig. Hier wurde die Sperrfrist zum Ausbringen von Düngemitteln um einen Monat verlängert (01.10. – 31.01.). Eine Erhöhung der genehmigten Anlageleistung der Biogasanlage ist nicht geplant.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Endlagers für Gülle/Substrate auf dem Flst. 970/1, Kornstraße 34, 88273 Fronreute-Fronhofen, wurde erteilt.

Feldmooser Straße 1, Flst. Nr.: 990/1 und 985/2, 88273 Fronreute-Fronhofen
Neubau eines Tretmiststalles für 10-15 Rinder, Überdachung und Umnutzung Fahrsilo zu Festmistlager, Reduzierung Tierbestand in der Schweinemast, Aufgabe der Tiernutzung in Gebäude 12
Geplant ist der Neubau eines Tretmiststalles für 10 - 15 Rinder. Bisher findet diese Tierhaltung im Gebäude Turmstraße 12 statt, allerdings gibt es für diese Nutzung und das Gebäude keine Baugenehmigung. Sobald das geplante Bauvorhaben umgesetzt ist, wird die Nutzung im Gebäude Turmstraße 12 aufgegeben und bis zum geplanten Abriss als Lager genutzt. Das bestehende Fahrsilo soll überdacht und als Festmistlager genutzt werden. Der Tierbestand im bisherigen Schweinestall soll reduziert werden. Zukünftig soll auf einer Fläche von 53 m² eine Zuchtsau mit Ferkel und 5 Mastschweine gehalten werden. Die restliche Fläche von ca. 95 m² soll zum landwirtschaftlichen Lager umgenutzt werden. Unter diesen Voraussetzungen sollte der Emissionsschutz für die angrenzenden Wohnhäuser (Dorfgebiet) gewährleistet sein.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Tretmiststalles für 10 - 15 Rinder, Überdachung und Umnutzung des Fahrsilos zu Festmistlager, Reduzierung Tierbestand in der Schweinemast und Aufgabe der Tiernutzung in Gebäude Turmstraße 12 auf den Flst. 990/1 und 985/2, Feldmooser Straße 1 und Turmstr. 12, 88273 Fronreute-Fronhofen, wurde erteilt.

Biegenburg 6, Flst. Nr.: 1627, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Neubau einer Dachgaube
Geplant ist die Errichtung einer Dachgaube auf der Nordseite des bestehenden Wohnhauses, mit einer Länge von 5,31 m. Die Gaube soll mit einer Neigung von 12 Grad ausgeführt werden und eine Ziegeleindeckung bekommen.

Es wurde einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Errichtung einer Dachgaube auf dem Gebäude Biegenburg 6, Flst. 1627, Fronreute zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt.

Ergetsweiler 27/1, Flst. Nr. 1429, 88273 Fronreute-Fronhofen
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flst. 27/1, Ergetsweiler 27/1, 88273 Fronreute-Fronhofen, wurde erteilt.

Mühlstraße, Flst. Nr.: 1040/1, 88273 Fronreute-Fronhofen
Neubau einer Garage mit Schleuderraum
Geplant ist der Neubau einer Garage mit Schleuderraum. Der Bauherr hat am 12.04.2016 bereits einen ähnlichen Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Über diesen wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 17.10.2016 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
In der Zwischenzeit haben sich verschiedene Änderungen ergeben und der Bauantrag wurde in abgeänderter Form erneut bei der Gemeinde eingereicht.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Garage mit Schleuderraum auf dem Flst. 1040/1, Mühlstraße, 88273 Fronreute-Fronhofen, wurde erteilt.

Mühlbachweg, Flst. Nr.: 1104, 88273 Fronreute-Staig
Neubau einer Stützmauer
Geplant ist der Neubau einer Stützmauer aus Beton. Entlang des Mühlbachwegs soll die Mauer auf einer Länge von 32 m errichtet werden. Die Höhe der Mauer soll hier zwischen 1,0 m und maximal 2,0 m liegen. Als Absturzsicherung soll auf dieser Seite noch ein Geländer mit einer Gesamthöhe von 1,0 m angebracht werden. Auf der nordwestlichen Grenze zum Flst.1105 soll die Mauer mit einer Länge von 14,33 m erstellt werden. Die Höhe der Mauer soll zwischen 1,5 m und 2,0 m betragen. Auf dieser Mauer soll eine Absturzsicherung in Höhe von 1,0 m angebracht werden. Ob diese Massiv (Beton) oder mit einem Geländer ausgeführt wird, ist noch offen. Der Bauherr möchte mit dieser Bauvoranfrage die Zulässigkeit dieses Bauwerkes mit diesen Maßen an dieser Stelle abklären.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Flst. 1104, Mühlbachweg, 88273 Fronreute-Staig, wurde erteilt.

Bebauungsplan „Dornacher Ried“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“ in Blitzenreute
- Beratung über die Festsetzungen bezüglich Solar- und Photovoltaikanlagen auf Hausdächern
Der Gemeinderat hat die Festsetzungen in den örtlichen Bauvorschriften bezüglich thermischer Solaranlagen oder Photovoltaikanlage beraten. Die Gemeindeverwaltung wird diesem Beschluss in den Entwurf des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“ in Blitzenreute mit Stand vom 04.04.2014 durch das Büro Sieber einarbeiten lassen. Ziel ist es, mit diesem Entwurf dann den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

In der Gemeinderatssitzung am 18.07.2017 wurde über den Entwurf für das Baugebiet „Dornacher Ried“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“ mit Stand vom 04.04.2017 beraten. Der Gemeinderat stimmte im Allgemeinen zu, beauftragte aber die Verwaltung, die Festsetzungen für das Anbringen von Thermischen Solar- und Photovoltaikanlagen auf Hausdächern (örtliche Bauvorschriften Nr. 3.4, letzter Absatz) nochmal aufzuarbeiten und vorzustellen.

Nach intensiver Beratung hat der Gemeinderat folgenden Festsetzungen in den örtlichen Bauvorschriften bezüglich thermischer Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen beschlossen:

Thermischer Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlage auf Flachdächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunter liegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 0,50 m (Aufständerung) und der waagrechte Abstand der Oberkante der Module zur nächstgelegenen Dachkante (Attika) muss mindestens 1,0 m betragen.

Vergabe der Landschaftsbauarbeiten (Außenanlagen) am Kinderhaus Fronhofen
Der Gemeinderat hat die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten (Außenanlagen) beim Kinderhaus Fronhofen an die Firma Müller aus Weingarten als wirtschaftlichsten Bieter beschlossen.

In öffentlicher Ausschreibung nach VOB wurden die Landschaftsbauarbeiten (Außenanlagen) zum Um- und Anbau der Hauptschule Fronhofen zum Kinderhaus ausgeschrieben. Die Submission fand am 14. Juli 2017 statt.
Für die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten wurden 7 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2 Firmen haben letztendlich ein Angebot abgegeben.
Günstigster Bieter ist die Firma Müller aus Weingarten mit einer Angebotssumme in Höhe von 270.777,30 EUR (brutto). Die Kostenschätzung lag bei 267.462,02 EUR.

Kreditaufnahme für den Gemeindehaushalt aus den Kreditermächtigungen 2016 und 2017
Der Gemeinderat hat der Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1,2 Mio. EUR bei der Landesbank Baden Württemberg zu einem Zinssatz von 1,38 % bei einer Laufzeit von 20 Jahren zugestimmt.

Nach Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 18.07.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, Kreditangebote über eine Höhe von 1,2 Mio. EUR und einer Zinsbindung von 20 Jahren einzuholen. Die Angebote der Landesbank Baden-Württemberg über die Kreissparkasse Ravensburg und der Volksbank Altshausen liegen vor. Die günstigsten Konditionen bietet die Kreissparkasse Ravensburg über die Landesbank Baden-Württemberg.

Vorstellung der Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses zum 31.12.2016
Nach Auswertung der hat der Gutachterausschusses der Gemeinde Fronreute im Juni 2017 die Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 sowie den Grundstücksmarktbericht beschlossen. Im Gemeinderat wurden die Bodenwertkarten sowie die tabellarische Übersicht der Bodenrichtwerte vorgestellt. Die Bodenrichtwertkarten sind auf der Internetseite der Gemeinde Fronreute www.fronreute.de/Rathaus&Service/Rathausinformationen/Bodenrichtwerte veröffentlicht

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat hat der Annahme von verschiedenen Spenden von insgesamt 1.030,00 EUR zugestimmt.

Eingegangen sind Spenden für das Kinder- und Heimatfest Fronhofen und den Luftballonstart am Kinder- und Heimatfest Fronhofen.