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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Sitzungsbericht vom 25. September 2017

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 25. September 2017 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung am 07.08.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

a) Auftrag zu Grundstücksverhandlungen
Der Gemeinderat hat Herr Bürgermeister Spieß mit der Führung von Grundstücksverhandlungen über Grundstücksflächen am derzeitigen Festplatz in Blitzenreute beauftragt.

b) Baugebiet Leimäcker-Gewährung eines Kinderzuschusses beim Grunderwerb eines Bauplatzes
Die Gemeinde Fronreute gewährt einen Nachlass in Höhe von 1.750,00 EUR beim Erwerb eines Bauplatzes für jedes Kind, das bis vier Jahre nach dem Grunderwerb geboren wird. Diese Frist wurde bei einer Familie um zwei Tage verpasst. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Nachlass auf den Grunderwerbspreis in Höhe von 1.000,00 EUR zu gewähren.

Baugesuche

a.) Schussenstraße 19, Flst. Nr.: 987/5, 88273 Fronreute-Staig
Dachaufstockung und Balkonanbau, Abstellraum im EG in verfahrensfreier Ausführung, Anlegen von 3 Stellplätzen

Die Bauherren planen eine Dachaufstockung des bestehenden Gebäudes und den Einbau von 2 Dachgauben. Hierzu soll der Kniestock und der First um 1,0 m erhöht werden. Durch diese Maßnahmen erhält das Gebäude eine Dreigeschossigkeit, was hier aus baurechtlicher Sicht kein Problem darstellt, da sich die neue Firsthöhe an den umliegenden Gebäuden orientiert und einfügt. Des Weiteren sollen 3 Stellplätze angelegt werden.Auf der nordwestlichen Gebäudeseite soll ein Fahrradabstellraum angebaut werden.

Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilt.

b.) Feldmoos 5, Flst. 768/2, Fronreute-Fronhofen
Einbau einer Imkerei in ein bestehendes Wirtschaftsgebäude

Das Flurstück liegt im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Feldmoos“. Diese Satzung regelt, welche Flächen baurechtlich als Innenbereich beurteilt werden. Das Baugrundstück liegt somit im unüberplanten Innenbereich, es kommt der § 34 BauGB zur Anwendung. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilt.

Bebauungsplan „Dornacher Ried“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“ in Blitzenreute
- Vorstellung des Entwurfs Stand 20.09.2017

Der Gemeinderat hat dem Entwurf zum Baugebiet „Dornacher Ried“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“, mit Stand vom 20.09.2017 zugestimmt.

In der Gemeinderatsitzung am 18.07.2017 wurde der Entwurf für das Baugebiet „Dornacher Ried“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“ mit Stand vom 04.07.2017 beraten.
Die Verwaltung erhielt den Auftrag den Punkt Nr. 3.4 der örtlichen Bauvorschriften bezüglich der Festsetzungen für Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen nochmals zu überarbeiten, da der Gemeinderat eine Höhenbegrenzung bei Aufständerungen auf Flachdächern wünschte. In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates vom 07.08.2017 wurde über diese Thematik ausführlich beraten und die Festsetzung wurde in den Entwurf Stand 20.09.2017 eingearbeitet.

Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 27.07.2017 wurde durch Bürgerschaft angeregt, die Höhenlage der neuen Straße im Baugebiet nochmals zu überprüfen. Hintergrund war der teilweise große Höhenunterschied (First- und Wandhöhe) zwischen den geplanten Häusern und den Bestandshäusern entlang der Straße „Im Kalkofen“. Nach Aussage des Ingenieurbüros Rapp und Schmid ist eine Tieferlegung der Straße teilweise möglich. Diese Änderung ist in der Planfassung vom 20.09.2017 eingearbeitet. In diesem Zuge wurden die First- und Wandhöhen (üNN) im Neubaugebiet an die neuen Straßenlage angepasst.

Des Weiteren wurden die Eigentümer der Bestandsbebauung entlang der südöstlichen Seite des Neubaugebietes mit der Bitte angeschrieben, sich abschließend zu äußern, ob sie einen zusätzlichen Grunderwerb entlang der jeweiligen Grundstücksgrenze tätigen wollen. Die Rückantworten der Eigentümer wurden in der vorliegenden Entwurfsfassung mit Stand vom 20.09.2017 beachtet und eingearbeitet.

Bebauungsplan „Dornacher Ried“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“ in Blitzenreute Entwurfsstand 20.09.2017
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat dem Entwurf zum Bebauungsplan „Dornacher Ried“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung in der Fassung vom 20.09.2017 zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit diesem Entwurf wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Bitte beachten Sie hier die gesonderten Bekanntmachungen in den nächsten Mitteilungsblättern.

3.Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende in den Bereichen „Blitzenreuter Straße“ in Baienbach, „Brühl“ und „Wolfhauser“ in Blitzenreute, sowie im Bereich des Bebauungsplanes „Grettenacker“ in Mochenwangen
- Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 09.05.2017
- Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung
Der Gemeinderat Fronreute nimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 3.Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende in den Bereichen Wohnbaufläche „Blitzenreuter Straße“ in Baienbach, Gewerbefläche „Brühl“ in Blitzenreute und Gewerbefläche „Wolfhauser“ in Messhausen, sowie im Bereich des Bebauungsplanes „Grettenacker“ in Mochenwangen, zur Fassung vom 09.05.2017 zur Kenntnis.
Der Gemeinderat empfiehlt der Verbandsversammlung, sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 09.05.2017 zu eigen zu machen und die 3.Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 30.08.2017 festzustellen.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.06.2017 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 09.05.2017 bis zum 21.07.2017 aufgefordert. Der Gemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen beraten, sie abgewogen und eine Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand vom 19.06.2017 bis 21.07.2017 statt. Es wurden keine Anregungen abgegeben.

Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
– Beschluss der Gebührenkalkulation und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat nach der Gebührenkalkulation folgenden Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe in § 13 zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen:
Flächenbezogene Gebühr mit personenunabhängigen Betriebskosten zuzüglich personenbezogener Betriebskostenpauschale
(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Neben der Benutzungsgebühr wird eine Betriebskostenpauschale pro Person erhoben.
(2) Die Benutzungsgebühr beträgt je m² Wohnfläche und Kalendermonat: 11,40 €
(3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat: 36,90 €
(4) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühr und der Betriebskostenpauschale nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt.

Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte haben, nachdem ihr Asylverfahren beendet ist, zunächst die Möglichkeit, sich selbst Wohnraum zu suchen. Wenn dies nicht gelingt, dann entsteht eine Unterbringungspflicht der Städte und Gemeinde nach § 18 Abs. 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Nach geltender Rechtslage bedeutet dies, dass anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte, die selbst keinen Wohnraum finden, von der Gemeinde als Obdachlose zu behandeln und unterzubringen sind.

Die Gemeinde Fronreute ist dabei im Rahmen ihrer Aufgaben als Ortspolizeibehörde nach §§ 1, 3 und 61 Polizeigesetz verpflichtet, wohnungslose oder vom Verlust ihrer Wohnung bedrohte Personen unterzubringen, sofern die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet sind (unfreiwillige Obdachlosigkeit).

Die Unterbringung erfolgt in der öffentlich-rechtlichen Rechtsform auf der Grundlage des Polizeirechts. Obdachlose und die anerkannten Flüchtlinge werden von der Gemeinde in eine Unterkunft eingewiesen. Es entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung und auch eine Umsetzung in eine andere Unterkunft ist möglich. Die in der Einweisungsverfügung festgesetzte Nutzungsgebühr ist eine öffentlich-rechtliche Forderung und kann bei Nichtbezahlung durch Zwangsvollstreckung beigetrieben werden. Die Entgeltregelung richtet sich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden.

Alle Unterkünfte in der Gemeinde, welche für die Unterbringung von Obdachlosen und der Flüchtlinge zur Verfügung stehen, bilden gem. § 13 Abs. 1 KAG eine einheitliche Einrichtung, bei der Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Als Gebührenmaßstab kommen entweder ein flächen- oder ein personenbezogener Maßstab in Betracht. In der Regel werden einheitliche Gebührensätze festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für die Unterkünfte unterschiedlich hohe Kosten entstehen, ohne dass sich dies nennenswert auf die Wohnqualität auswirkt (OVG München, Urt. vom 27.5.1992, 4 N 91.3749

Die Gebührensätze sind immer auf der Grundlage einer Kalkulation zu ermitteln. Eine Gebührenbemessung unmittelbar auf der Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach den für Wohngeldempfänger maßgeblichen Höchstbetragen ist nicht möglich. Der Gemeinderat hat mögliche Alternativen für die Festsetzung der Benutzungsgebühren § 13 in der Satzung beraten. Geprüft wurde eine flächenbezogene Gebühr einschließlich Betriebskosten pro Quadratmeter überlassene Wohnfläche, eine flächenbezogene Gebühr zuzüglich personenbezogener Betriebskostenpauschale sowie nur eine personenbezogene Gebühr pro überlassenen Wohnplatz. Der Gemeinderat hat sich für eine flächenbezogene Gebühr mit personenunabhängigen Betriebskosten zuzüglich personenbezogener Betriebskostenpauschale ausgesprochen.

Der Gemeinderat hat der Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zugestimmt. Diese Satzung wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Vergabe der Baumaßnahmen Wasserleitung und Breitbandleerrohre im Bereich Neue Steige / Haldenweg in Staig
- Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat die Firma Klein Erdbewegungen aus Grünkraut mit den Tiefbau und Leerrohrverlegungen und die Firma Lohr aus Ravensburg mit dem Rohrleitungsbau beauftragt.

Im Bereich „Neue Steige“/ „Haldenweg“ in Staig sind in den letzten Jahren vermehrt Wasserrohrbrüche festgestellt und repariert worden. Auf Anraten der TWS sollte die brüchig gewordene Wasserleitung in diesem Bereich dringend erneuert werden. Gleichzeitig nimmt der Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal die Baumaßnahme zum Anlass, die parallel verlaufende Wassertransportleitung in diesem Bereich ebenfalls zu erneuern. In diesem Zuge würden auch die gleich alten Hausanschlüsse ersetzt werden. Die Netze BW wird sich an der Baumaßnahme beteiligen, die bestehende Stromzuführung durch Dachständer zurückbauen und die Hausanschlüsse im Erdbereich verlegen. Alle neuen Hausanschlüsse werden mit Leerrohren für eine spätere Breitbandversorgung versehen.

Um im Baugebiet „Große Bettna“ eine immerwährende Stromverbindung zu gewährleisten, wird die Netze BW in den Gehweg von der „Mochenwangener Straße“ bis zur Umspannstation „Neue Steige 12“ eine Ringverbindung herstellen. In demselben Graben wird die Gemeinde Breitbandleerrohre mitverlegen. Alle Arbeiten im öffentlichen Bereich werden in der offenen Bauweise durchgeführt, sodass auch eine kleine Korrektur am Kanal in der „Neuen Steige/Magnusweg“ erfolgen kann.

Die betroffenen Anwohner wurden am 30. März 2017 von den Beteiligten der Maßnahme bereits informiert. Im Haushaltsplan der Wasserversorgung wurden für die Maßnahme 125.000 EUR eingeplant. Die Kostenschätzung nach der Richtpreisliste der TWS lag bei 100.000 EUR für den Austausch der Wasserleitung im öffentlichen Bereich. Für die Hausanschlüsse würden zusätzlich 58.000 EUR hinzukommen.

Für die Tiefbauarbeiten wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert und für die Rohbauarbeiten drei Firmen. Davon ging zum Abgabetermin am 15. September nur ein Angebot der Firma Klein aus Grünkraut für die Tiefbauarbeiten und drei Angebote für die Rohbauarbeiten ein. Im Rohbau hat die Firma Lohr das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.

Die Preise für den Tiefbau inkl. Leerrohrverlegung sind auf Grund der aktuellen Marktlage doch recht hoch. Hingegen sind wohl im Rohleitungsbau noch Kapazitäten frei.
Die Anwohner der „Neuen Steige“ und des „Haldenweges“ gehen auch davon aus, dass die Maßnahme noch dieses Jahr durchgeführt wird. Die Netze BW hat die Arbeiten auch für 2017 eingeplant und möchte eine Versorgungsgarantie leisten. Die Firmen Klein und Lohr könnten mit den Arbeiten ab 09.10.2017 beginnen. Somit wäre eine Fertigstellung im Jahr 2017 gewährleistet.

Anschaffung eines Öltanks für das Kinderhaus Fronhofen
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe zur Anschaffung und zum Einbau eines Heizöltanks im Kinderhaus Fronhofen an die Firma Staudinger GmbH aus Baienfurt als wirtschaftlichster Bieter zu.

Im Jahr 2006 hat der Gemeinderat beschlossen die Grund- und Hauptschule sowie die Sporthalle mit Fernwärme aus der Biogasanlage zu heizen. Vorher wurden die Gebäude mit einer Ölheizung beheizt. Dafür wurde im Keller des ehemaligen Hauptschulgebäudes ein 52.000 Liter Tank zur Vorhaltung des Heizöls verwendet. Der Heizöltank hat eine Räumlichkeit von ca. 38 m² in Anspruch genommen. Im neuen Kinderhauses wird dieser Raum als Lager und Hausmeisterraum benötigt und der große Heizöltank wurde ausgebaut.


Für den Fall, dass die Fernwärmeversorgung ausfällt, wird weiterhin eine Ölheizung eingebaut. Hierfür ist die Anschaffung und der Einbau eines neuen, kleinen (3.500 Liter) Heizöltanks erforderlich. Die Verwaltung hat zur Anschaffung und zum Einbau eines Heizöltanks für die Ölheizung im Kinderhaus Fronhofen Angebote eingeholt. Der Gemeinderat hat die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben.

Renaturierung Krummensbach und Sand- und Geröllfang Gehrenbach
- Sachstandsbericht nach der Begehung mit dem Landratsamt
Die Maßnahmen zur Renaturierung des Krummensbachs mit dem Bau einer Sand- und Geröllfangs am Gehrenbach wurden letztes Jahr abgeschlossen. Es fand eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Landratsamtes Ravensburg vom Bau- und Umweltamt und dem Landschaftsarchitekten, Herrn Woll statt, um die durchgeführten Maßnahmen zu bewerten. Der Gemeinderat wurde über den Inhalt und das Ergebnis dieser Begehung unterrichtet.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat hat der Annahme von verschiedenen Spenden von insgesamt 2.566,77 EUR zugestimmt.
Eingegangen sind Spenden für das Kinder- und Heimatfest Fronhofen.