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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 19. Februar 2018

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 19. Februar 2018 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der nichtöffentlichen Sitzung am 29.01.2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan VEP „Südliche Bettna“
- Vorberatung Entwurf

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat am 24.04.2017 für den Planbereich die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 2 (1) BauGB „Südliche Bettna“ und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Große Bettna“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen und das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

Der Vorhabenträger beabsichtigt im Plangebiet, Gemarkung Blitzenreute Flurstück 973/1 (Teilfläche); Flst. 974/2 (Teilfläche); Flst. 975/2 (Teilfläche); Flst. 1682 (Teilfläche) und Flst. 970 (Teilfläche) die Erschließung von 3 Baugrundstücken und die Errichtung von drei Büro- und/oder Wohngebäuden.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich über den Durchführungsvertrag, die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen, die Bauvorhaben und die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Der Gemeinderat hat den Entwurf des Durchführungsvertrages inhaltlich beraten und beschlossen, auf dieser Grundlage den Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan VEP" Südliche Bettna“ in öffentlicher Sitzung weiter zu beraten.

 

Holzschnitz Wettbewerb am Sommerfest des Musikvereins Fronhofen

Das diesjährige Sommerfest des Musikvereins Fronhofen findet vom 15.06.2018 bis 18.06.2018 statt. Der Musikverein plant zusammen mit Herrn Markus Bloching einen Wettbewerb von Holzschnitzern mit der Motorsäge.

Angefragt wurde bei der Gemeindeverwaltung, ob die Gemeinde das Holz zur Verfügung stellt. Ausgegangen wird von Kosten für das Holz in Höhe von 3.400,00 EUR. Im Gegenzug bekommt die Gemeinde dafür zwei geschnitzte Kunstwerke. Die Art der Kunstwerke muss noch besprochen werden. Beispielsweise könnten dies zwei Bänke sein.

Der Gemeinderat bei sechs Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen beschlossen, für den Holzschnitz-Wettbewerb im Rahmen des Sommerfestes des Musikvereins Fronhofen einmalig ein Betrag von maximal 3.400,00 EUR als Holzspende zur Verfügung zu stellen unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde im Gegenzug zwei geschnitzte Kunstwerke in ihr Eigentum erhält.

 

Baugesuche

a) Flst. 1305/1 und 1305/2, Fronhofener Str. 3, 88273 Fronreute-Baienbach

Neubau einer Lager- und Gewerbehalle

Geplant ist der Neubau einer Lager- und Gewerbehalle mit einer Länge von 78,50 m und einer maximalen Breite von 25,86 m. In dieser Halle sollen Metallteile vorgereinigt und gelagert werden.

Die Flurstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach II“.

Das Bauvorhaben entspricht allen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

b) Flst. 1431/6, Oberer Kirchberg 33 , Fronreute-Fronhofen

Anbau eines Windfangs an das best. Wohngebäude und Vergrößerung von 2 Fenstern auf der Nordseite

Geplant ist der Anbau eines Windfangs mit einer Größe von 8,59m² an das bestehende Wohngebäude und die Vergrößerung von 2 Fenstern auf der Nordseite.

Das Flurstück liegen im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg III“. Das Bauvorhaben entspricht allen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Vergrößerung der Fenster sind gemäß § 50 Anhang Nr. 2c LBO BAWÜ verfahrensfrei. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

c.) Flst.986/9, Öschweg 1, 88273 Fronreute-Staig

Errichtung einer Schleppdachgaupe

Geplant ist die Errichtung einer Schleppdachgaupe auf dem bestehenden Wohnhaus mit einer Länge von 2,88 m.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kleine Bettna“. Im Bebauungsplan sind Dachaufbauten nur mit einer maximalen Länge von 2,0 m  zulässig. Zudem darf die Summe mehrerer Einzelgaupen pro Dachseite max. 1/3 der Gesamtdachlänge nicht überschreiten. Bei dem eingereichten Antrag überschreitet die geplante Gaupe die maximal zulässige Länge einer Einzelgaupe um 0,88 cm. Die Summe der geplanten und der bestehenden  Gaupen auf dieser Dachseite beträgt 5,48 m. Maximal zulässig wären hier 3,22 m.

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zur einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Es wurden auch schon Befreiungen bezüglich dieser Festsetzungen im Baugebiet erteilt.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Längenüberschreitung für die Einzelgaupe sowie für die Längenüberschreitung der maximal zulässigen Gesamtlänge aller Dachgaupen pro Dachseite wurde zugestimmt.

 

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung zum 01.03.2018
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat der Gebührenkalkulation der Verwaltungsgebühren zugestimmt und auf Grundlage dieser Gebührenkalkulation die Verwaltungsgebühren festgesetzt und in die Verwaltungsgebührensatzung entsprechend aufgenommen.

Der Gemeinderat hat die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Fronreute einschließlich des Gebührenverzeichnisses beschlossen.

Nach dem Landesgebührengesetz und § 11 des Kommunalabgabengesetzes liegt die Zuständigkeit für die Gebührenkalkulation und für die Gebührenfestsetzung in einer Verwaltungsgebührensatzung bei der Gemeinde. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Fronreute vom 13.12.2010 neu gefasst werden und insbesondere die Verwaltungsgebühren neu kalkuliert werden.

Die Verwaltungsgebühr nach § 11 Kommunalabgabengesetz wird für die öffentliche Leistungen, die die Gemeinde auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, erhoben. Soweit spezialgesetzliche Regelungen zur Erhebung von Gebühren bestehen, gehen diese vor (beispielsweise Personalausweise, Pässe oder Benutzungsgebühren).

Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Voraussetzung für eine fachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckenden Gebührensatzobergrenze hervorgeht.

Die Verwaltungsgebühren werden nach Verwaltungsaufwand entsprechend den Grundsätzen des Gebührenrechts bemessen und sind entweder als Festbetragsgebühren (eine Gebühr für einen Tatbestand) oder als Zeitgebühr festgesetzt. Zur Ermittlung des Gebührensatzes wird der gewichtete Stundensatz aller beteiligten Mitarbeiter ermittelt und auf die verwendete Zeiteinheit umgerechnet. In der Gemeinde Fronreute beträgt die Zeiteinheit (ZE) 10 Minuten.

Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören alle Verwaltungskosten. Die Hauptbestandteile bilden Personal-, Sach-, und Gemeinkosten. Dabei wurden die Personalkosten individuell für die Mitarbeiter der Gemeinde Fronreute ermittelt. Die Neukalkulation der Verwaltungsgebühren führt zu einer veränderten Bemessung, aber nicht zu wesentlich höheren Gebühren für den Bürger. Einzelne Gebühren sind höher als bisher. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wurde die Verwaltungsgebührensatzung mit dem Gebührenverzeichnis neu gefasst. Die Satzung wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht und tritt zum 01.03.2018 in Kraft.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Südliche Bettna“ und 2. Änderung Bebauungsplan „Große Bettna“ und örtliche Bauvorschriften hierzu
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat die anlässlich der Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen abgewogen und in der Abwägung Beschlüsse dazu gefasst. Der Gemeinderat hat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Südliche Bettna“ und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Große Bettna“ vom 02.02.2018 und der örtlichen Bauvorschriften hierzu, jeweils mit Planteil, Textteil und Begründung gebilligt. Mit diesem Entwurf wird die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat hat am 24.04.2017 beschlossen, für den Bereich Südliche Bettna einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 23.05.2017 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus in Staig statt. Bei der Informationsveranstaltung waren 7 Bürger anwesend. Die beabsichtigte Planung wurde durch das beauftragte Planungsbüro anhand von Lageplänen sowie zeichnerischem Bebauungs- und Erschließungsvorschlag vorgestellt. Es wurden Fragen zu den Themen Erschließung und Zufahrt, Verkehrsaufkommen, Ersatz für wegfallende Stellplätze und Aufstellmöglichkeit für Festzelt am Bürgerhaus Staig beantwortet. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung nochmals die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Stellungnahme besteht und dass der Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung im Mitteilungsblatt der Gemeinde bekanntgemacht wird.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 14.11.2017 – 15.12.2017 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Gemeinderat jeweils mit Erläuterung und Abwägungsvorschlag vorgetragen und erläutert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend dem Abwägungsvorschlag in den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 02.02.2018 mit Planteil, Textteil und Begründung eingearbeitet. Der Umweltbericht und der Bericht zur Artenschutzrechtlichen Einschätzung wurden entsprechend den Vorgaben der Naturschutzbehörde ergänzt. Der Gemeinderat hat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Südliche Bettna“ und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Große Bettna“ vom 02.02.2018 und der örtlichen Bauvorschriften hierzu, jeweils mit Planteil, Textteil und Begründung gebilligt. Mit diesem Entwurf wird die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird am 23.02.2018 bekannt gemacht und soll in der Zeit vom 05.03.2018 bis 09.04.2018 erfolgen.

Zur Verwirklichung des Vorhabens wird zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Der Durchführungsvertrag wurde am 29.01.2018 im Gemeinderat vorberaten. Der Durchführungsvertrag muss vom Gemeinderat vor dem Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen werden.

 

Neue Gerätschaften für den Bauhof

Neubeschaffung eines Motormähers

Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines Motormähers der Firma Brielmaier beschlossen.

Der bisher vorhandene Motormäher mit Mulchgerät wurde 2009 als Vorführgerät gekauft und weist inzwischen 740 Betriebsstunden auf. Auf Grund des nur 13 PS starken Motors und des nur 80 cm breiten und zudem sehr schwergängigen Mulchers ist nur eine schlechte Flächenleistung zu erlangen. Um ein gutes Arbeitsergebnis zu erzielen, konnte nur mit sehr geringer Geschwindigkeit gefahren werden. Weiter bieten die vorhandenen Gummireifen selbst bei trockenem Gras bei Arbeiten am Hang keinen sicheren Halt. Bei Nässe ist es beinahe unmöglich, Arbeiten auszuführen. Durch das ständige Abrutschen der Maschine wird die Grasnarbe sehr stark beschädigt. Durch den ständigen Versuch, die Maschine in der Spur zu halten, ist der körperliche Einsatz des jeweiligen Mitarbeiters enorm.

In einer Vorführung am Steilhang des Hochbehälters Burgösch wurden zwei Motormäher vorgeführt und von den Mitarbeitern des Bauhofs getestet. Beide Maschinen sind am Hang sehr sicher zu fahren. Dennoch zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Bedienung und auch an der Arbeitsqualität. Diese Unterschiede wurden im Technischen Ausschuss und im Gemeinderat vorgetragen und beraten.

Beim Motormäher Brielmaier 29 EFI waren das Mähbild und die Ablage des Mulchschnittes ohne Beanstandung. Durch die elektrohydraulische Bedienung ist die Maschine ohne übermäßigen Körpereinsatz selbst in Extremlage sehr gut und sicher zu fahren, was die Arbeitssicherheit erheblich steigert. Durch die wahlweise Fernbedienung kann die Maschine am Steilhang oder am Wassergraben problemlos gesteuert werden, ohne dass die Mitarbeiter sich in der Gefahrenzone aufhalten. Diese Fernbedienung wird aber noch nicht beschafft, sie kann gegebenenfalls nachgerüstet werden. Der Gemeinderat hat der Neubeschaffung dieses Motormähers zugestimmt. Er kostet ca. 30.000,00 EUR.

Neubeschaffung eines Aufsitzrasenmähers

Der Technische Ausschuss hat dem Erwerb eines Kubota-Aufsitzrasenmähers zu einem Gesamtpreis in Höhe von 12.900,00 EUR (brutto) zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den bisherigen Aufsitzrasenmäher zu veräußern.

Der Kubota Rasentraktor des Bauhofs ist inzwischen 10 Jahre alt und weist 1.345 Betriebsstunden auf. Das Fahrzeug sollte durch ein neues ersetzt werden, da in näherer Zukunft mit größeren Reparaturen zu rechnen ist (z. B. Vorderachse, Getriebe, Motor). Der zu erwartende Verkaufspreis als Gebrauchtmaschine wird auf ca. 2.800,00 bis 3.000,00 EUR geschätzt. Mit zunehmenden Betriebsstunden wird der zu erwartende Verkaufspreis stark fallen bzw. wird es schwer sein, das Fahrzeug zu veräußern. 

Vorgesehen ist wieder die Neubeschaffung eines Aufsitzrasenmähers von Kubota. Ab dem Modelljahr 2018 hat der beschriebene Aufsitzrasenmäher serienmäßig einen Überrollbügel und einen Sicherheitsgurt. Beides, vor allem aber der Überrollbügel, ist für das Arbeiten unter Spielgeräten oder unter Bäumen und Sträuchern eine Behinderung und deshalb für den Gebrauch im Gemeindebauhof unvorteilhaft. Aus diesem Grund ist die Anschaffung eines Neufahrzeuges aus dem Modelljahr 2017 sinnvoll. Von der Fa. Endress aus Ravensburg wurde ein Lagerfahrzeug des Modelljahres 2017 für die Gemeinde Fronreute zum Sonderpreis in Höhe von 12.900,00 EUR (brutto) reserviert. Bei Rücknahme des alten Fahrzeuges durch die Firma Endress wäre ein Wert von ca. 1.500,00 EUR zu erwarten. 


Alternativen zum Aufsitzrasenmäher des Herstellers Kubota gibt es leider nicht. Seitens der Verwaltung wurden auch Fahrzeuge der Hersteller Iseki und John Deere geprüft. Problematisch beim Hersteller Iseki ist, dass diese Fahrzeuge nicht mit Allradantrieb geliefert werden können, welcher allerdings für die Arbeiten des Bauhofs zwingend erforderlich ist . Die Fahrzeuge des Herstellers John Deere sind wesentlich teurer als die von Kubota.

 

Neues Baugebiet Dornacher Ried in Blitzenreute 

- Beschluss über die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten hinsichtlich Zeitplan und Umfang

Der Gemeinderat hat die Erschließung des Baugebietes Dornacher Ried in einem Abschnitt beschlossen.

Der Bebauungsplan "Dornacher Ried" in Blitzenreute ist seit 01.12.2017 rechtskräftig. Das Ingenieurbüro Rapp + Schmid hat die Erschließungsplanung fertig gestellt. Es ist vorgesehen, die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten am 2. März 2018 zu veröffentlichen. Die Submission ist für den 22. März 2018 vorgesehen, die Vergabe in der Sitzung des Gemeinderates am 9. April 2018. Der Gemeinderat hat darüber beraten, ob das Baugebiet in zwei Bauabschnitten erschlossen wird oder nur in einem. Aus Gründen der Belastung der Anwohner, des zeitlichen Ablaufs und der erhöhten Kosten bei einer Aufteilung in 2 Bauabschnitte hat der Gemeinderat eine Gesamterschließung beschlossen.

Beginn der Erschließungsarbeiten wird im Mai/Juni 2018 sein. Begonnen wird mit dem Verlegen der Versorgungsleitungen für Wasser, Gas, Strom und Breitbandversorgung in Dornachweg bis zum Neubaugebiet und der Erstellung des Retentionsbeckens. Im Anschluss an diese Arbeiten erfolgt die Erschließung des Neubaugebietes. Die Erschließungsarbeiten werden voraussichtlich Ende November 2018 abgeschlossen.

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2018
Der Gemeinderat hat der Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan mit Einnahmen und Ausgaben von je 16.607.699,00 EUR, dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme mit 2.000.000,00 EUR und dem Höchstbetrag des Kassenkredits mit 2.000.000,00 EUR beschlossen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A werden wie bisher auf 320 v. H. und für die Grundsteuer B auf 360 v. H. sowie für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. festgesetzt.

Der Erfolgsplan 2018 der Wasserversorgung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 400.017,00 EUR, im Vermögensplan von je 408.117,00 EUR vor. Es entsteht ein geplanter Jahresgewinn von 27.164,00 EUR. Dem Wirtschaftsplan 2018, dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme mit 250.000,00 EUR und dem Höchstbetrag der Kassenkredite von 300.000,00 EUR wurde zugestimmt.

Grundlage für die Haushaltsplanung 2018 sowie für die mittelfristige Finanzplanung waren die Orientierungsdaten des Landes Baden-Württemberg, die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2017 sowie die allgemein erwarteten bzw. hochgerechneten Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Fronreute.

Die Prognosen aus der November-Steuerschätzung für die kommenden Haushaltsjahre weist eine nominale Steigerung des Bruttoinlandsprodukts zwischen 3,1 % und 3,6 % auf. Ebenso werden für die Jahre 2017 bis 2021 steigende Bruttolöhne zwischen 3,2 % und 3,9 % erwartet. Und auch bei den Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die als Bezugsgröße für die gewinnabhängige Gewerbesteuer maßgebend sind, wird ein Wachstum von 3,3 % in 2018 bzw. jeweils 3,0 % in den Jahren 2019 bis 2021 prognostiziert. Nachdem diese Zuwächse regional sehr unterschiedlich ausfallen, können diese auch nur bedingt zur Planung des Haushalts der Gemeinde Fronreute herangezogen werden. Eine deutliche Richtung weisen diese Prognosen jedoch auf.

Die Aussichten auf weiterhin steigende Steuereinnahmen und Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sind also durchaus positiv, auch wenn die örtlichen Bedingungen nicht unbedingt mit denen der Bundes- bzw. Landesdurchschnitte gleich zusetzen sind. So wurden nur moderate Steigerungen bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer angesetzt, obwohl letztere nach der aktuellsten Hochrechnung bei rund 940.000 Euro für das Jahr 2017 deutlich über dem Ansatz des Jahres 2018 liegt.

Die für den Finanzausgleich maßgebende Einwohnerzahl der Gemeinden zum 30.06.2017 steht leider noch nicht fest. Die Einwohnerzahlen wurden deshalb anhand der Zuzüge/Wegzüge bzw. der Geburten/Sterbefälle für die Planung 2018 hochgerechnet. Für die Haushaltsplanung besteht insofern noch eine Unsicherheit, die sich sowohl positiv als auch negativ auswirken kann.

Die Summe der geplanten Steuereinnahmen sowie Finanzzuweisungen und Anteile an Einkommens- und Umsatzsteuer abzüglich der zu zahlenden Umlagen beträgt im Haushaltsjahr 2018 rund 507.000 Euro mehr als im Planungsjahr 2017. Dennoch wird die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt nicht um diesen Betrag steigen. Bei den Personal- und Sachkosten sowie bei den übrigen Einnahmen gibt es ebenso Veränderungen gegenüber der Planung 2017. Höhere Betriebskostenzuschüsse für die Kindergärten und geringere Abwassergebühren sind Hauptursache dafür, dass die Zuführungsrate 2018 mit knapp 409.000 Euro lediglich rund 59.800 Euro über der geplanten Zuführungsrate 2017 liegt.

Der Vermögenshaushalt 2018 ist von wenigen großen Investitionsmaßnahmen geprägt. Die Aufstockung des Kindergartens Staig mit einem Ausgabevolumen von 1.400.000 Euro, die Erweiterung/Sanierung der Grundschule Blitzenreute einer Planungsrate von 300.000 Euro (Umsetzung in den Jahren 2019/2020) sowie verschiedenste Grunderwerbe, u. a. im Bereich des ELR bzw. des Landessanierungsprogramms mit insgesamt 1.831.000 Euro. Hinzu kommt die Fertigstellung bzw. Projektierung einzelner Breitbandmaßnahmen mit einem Volumen von 642.000 Euro. Zusammen mit vielen, teils größeren, teils kleineren Investitionen sind im Jahr 2018 Ausgaben im Vermögenshaushalt von 5,662 Mio. Euro geplant. Hinzu kommen Tilgungsleistungen für bestehende und weitere Darlehen von 333.000 Euro.

O. g. Investitionen werden zu Anteilen über Zuschüsse, Kostenbeteiligungen, Veräußerungserlöse und Beiträge finanziert, wobei Zuschüsse zu Großteilen noch beantragt werden müssen und insofern noch keine abschließende Planungs- bzw. Finanzierungssicherheit besteht. Des Weiteren steht zur Finanzierung der Investitionen die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt sowie eine geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 1,01 Mio. Euro zur Verfügung. Verbleibt ein Saldo i.H.v. 2,0 Mio. Euro der über Kredite finanziert werden soll.

Der Erfolgsplan 2018 der Wasserversorgung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 400.017 € vor. Auf der Einnahmenseite wird mit Wassergebühren von 395.000 Euro (2017: 380.000 Euro) gerechnet. Auf der Ausgabenseite wird sich die Betriebskostenumlage an den Wasserversorgungsverband von 80.000 Euro auf 84.300 Euro erhöhen. Ebenso werden sich die Abschreibungen aufgrund der Investitionen auf 78.500 Euro (Vorjahr: 71.820 Euro) erhöhen. Die Kosten für die Betriebsbetreuung werden sich ebenso leicht gegenüber 2017 erhöhen. Es entsteht ein geplanter Jahresgewinn von 27.164 € (Vorjahr: 20.325 €).

Der Vermögensplan 2018 der Wasserversorgung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 408.117 € vor. Die Wasserleitungen am Zehntstadel und am Taubenäcker in Staig sowie im Unteren Kirchberg in Fronhofen sollen 2018 ausgetauscht werden. In diesem Zusammenhang müssen auch die Hauswasseranschlüsse getauscht werden, da sich diese in einem ähnlich alten Zustand befinden. Für diese Leitungen sind Kosten von 193.000 Euro zzgl. eines Puffers von 50.000 Euro und für die Hausanschlüsse von 42.000 Euro eingeplant wobei letztere von den Grundstückseigentümern zu entrichten sind.

Des Weiteren sind auf der Ausgabenseite für Kredittilgungen 66.000 Euro sowie 6.600 Euro als Ansparung des LBS Bausparvertrages vorgesehen. Darüber hinaus wird die voraussichtlich entstehende Deckungsmittellücke aus dem Jahr 2017 zu finanzieren sein. Der genaue Betrag kann jedoch erst nach Fertigstellung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss festgestellt werden. 

Auf der Einnahmenseite wird der geplante Jahresüberschuss von 27.164 Euro sowie der Saldo der Abschreibungen abzgl. der aufgelösten Ertragszuschüsse i.H.v. 74.983 Euro zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden noch Wasservorsorgungsbeiträge von rund 6.000 Euro fällig. Wie oben ausgeführt sind die Hauswasseranschlüsse in voller Höhe (Plan: 42.000 Euro) von den Grundstückseigentümern zu finanzieren. Es verbleibt eine Lücke von 254.453 Euro, wovon 250.000 Euro über weitere Darlehen finanziert werden sollen. Der Rest verleibt als Deckungsmittellücke des Jahres 2018 und wird in 2019 finanziert. 

 

Anmietung der ehemaligen Jugendräume im Dorfgemeinschaftshaus St. Meinrad (Ministrantenraum) für den Jugendtreff Blitzenreute
Der Gemeinderat hat beschlossen, Räume im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute von der Katholischen Kirchengemeinde Blitzenreute als zukünftige Räume für den Jugendtreff Blitzenreute zu mieten.

Gemeinsam mit der katholischen Kirchengemeinde, dem Krankenpflegeverein und der St. Elisabeth-Stiftung wird dieses Jahr das Projekt an der Ecke Wolpertswender Straße / Kirchstraße begonnen. Dies bedeutet auch den Abriss der bestehenden Gebäude, unter anderem auch des ehemaligen Kindergarten St. Karl, der derzeit als Jugendtreff genutzt wird.

Für die Zukunft ist vorgesehen, Räumlichkeiten für einen Jugendtreff im Pfarrhaus zu schaffen, wenn die Katholische Kirchengemeinde ihre neuen Büros im neuen Komplex bezieht  Für die Übergangszeit werden Räumlichkeiten für den Jugendtreff benötigt. Bei der Katholischen Kirchengemeinde wurde angefragt den ehemaligen Jugendraum (jetzt Ministrantenraum) im Dorfgemeinschaftshaus vorübergehend zu nutzen.

Der Kirchengemeinderat Blitzenreute hat darüber beraten und wird die Gemeinde in ihrem Anliegen unterstützen und den Raum befristet überlassen, bis ein Umzug in das Pfarrhaus möglich ist. Der Gemeinderat hat über die Bedingungen dieser Anmietung beraten und beschlossen, die Räumlichkeiten nach weiteren Verhandlungen mit der Kirchengemeinde anzumieten. Die Ministranten werden in dieser Zeit in zwei Räume ins Pfarrhaus Blitzenreute umziehen.

 

Parkplatz Feuerwehrhaus Fronhofen
- Entscheidung und Beschluss über Baumfällarbeiten

Aus der Bürgerschaft in Fronhofen wurde ein mögliches Fällen einer Esche auf dem Parkplatz im Bereich des Feuerwehrhauses Fronhofen angefragt. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses haben den Baumbestand beim Feuerwehrhaus Fronhofen besichtigt. Beschlossen wurde, die noch gesunde Esche nicht zu fällen.

Die Katholische Kirchengemeinde Fronhofen plant mit dem Auszug des Kindergartens Fronhofen und dem Abriss des alten Kindergartengebäudes die Neustrukturierung ihrer Grundstücke. Geplant ist der Neubau eines Gemeindesaales. Es muss der gesamte Bereich um den Kindergarten mit dem jetzigen Parkplatz neu gestaltet werden. In diesem Zusammenhang wird dann auch über notwendige Baumfällarbeiten beraten.