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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 9. Mai 2018

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 9. Mai 2018 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der nichtöffentlichen Sitzung am 09.04.2016 und 16.04.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Baugebiet Dornacher Ried in Blitzenreute

- Festlegung der Bauplatzpreise und die Art und Weise der Vergabe der Grundstücke

Für die Festlegung des Bauplatzpreises wurden für die Grundstücke verschiedene Kategorien gebildet. Die Wohnbaugrundstücke sind gestaffelt nach ihrer Wertigkeit. Grundlage für die Wertigkeit des Bauplatzes sind die Lage im Baugebiet. Dabei wurde auch die vom Büro Sieber erstellte Schattenwurfstudie zu Grunde gelegt.

Weiter wurde über die Art und Weise der Vergabe der Grundstücke beraten. Diese Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Grundstückseigentümer, welche sich bei der Gemeinde um einen Bauplatz im Baugebiet Dornacher Ried beworben haben, werden nach der abschließenden Beschlussfassung schriftlich informiert.

Gewerbegebiet Brühl
Kauf von Ökopunkten

Die Ausgleichsbilanzierung für das Gewerbegebiet Brühl beträgt ca. 400.000 Ökopunkte. Da der Stand des Ökopunktekontos der Gemeinde Fronreute nicht so viele Punkte nachweisen kann, hat der Gemeinderat dem Erwerb von 187.329 Ökopunkten zum Preis von 1,00 EUR/Punkt von der ReKo GmbH zugestimmt.

Verkauf einer Straßenfläche in Meßhausen an die Anlieger

Der Anlieger an einer Straßenfläche der Gemeinde hat einen Antrag auf Erwerb der Straßenfläche gestellt. Die Straßenfläche, Flurstück 109/1 mit 107 m², verläuft zwischen zwei privaten Grundstücken und hat derzeit keine Nutzung. Die Fläche wird auch in Zukunft nicht als Straße genutzt werden, sodass der Gemeinderat einem Verkauf bereits in der Sitzung vom 11.12.2017 zugestimmt hat. Herr Bürgermeister Spieß wurde mit Verhandlungen hinsichtlich des Verkaufspreises beauftragt.

Kaufvertrag der Firma Wiedemann Bau und Projektmanagement, Berg über die Grundstücke Ecke Wolpertswender Straße/Kirchstraße

Der Gemeinderat hat den Entwurf des Kaufvertrages zwischen der Gemeinde Fronreute und der Firma Klaus Wiedemann Bau und Projektmanagement GmbH, Berg über den Erwerb der gemeindlichen Grundstücke Flurstück 504, Kirchstraße 1 und Flurstück 510, Wolpertswender Straße 3 beraten.

Die entscheidende Frage war, welche Grundstücksfläche verkauft wird und welchen Anteil der Grundstücksfläche die Gemeinde behält.

Bürgermeister Spieß wurde mit Grundstücksverhandlungen mit der Firma Wiedemann beauftragt. Verhandelt wird der Rückbehalt von Flächen für notwendige Stellplätze und die Verlegung des Gehweges entlang der Wolpertswender Straße.

Bau von Nebenanlagen im Baugebiet Leimäcker

Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein Bauantrag auf Erstellung einer Nebenanlage im Bereich der privaten Grünfläche im Baugebiet Leimäcker eingereicht. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes erlauben keine Bebauung im Bereich der privaten Grünflächen. In der Begründung zum Bebauungsplan Leimäcker ist ausgeführt, dass die Bepflanzung in den privaten Grünflächen als Ausgleich berechnet wurden. Sollte eine Bebauung im Bereich der privaten Grünflächen zugelassen werden, müsste die Gemeinde den Ausgleich an anderer Stelle finden. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht geplant.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Technischen Ausschuss zu empfehlen, den Bau von Nebenanlagen im Bereich der privaten Grünflächen im Baugebiet Leimäcker nicht zuzustimmen bzw. den Bebauungsplan nicht zu ändern.

Qualifizierer Mietpreisspiegel

Zum 01.01.2017 wurde das EMA-Institut für empirische Marktanalysen beauftragt, den Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum zu erstellen. Um weiterhin Anwendung zu finden, ist der Mietspiegel alle 2 Jahre fortzuschreiben. Der Mietspreisspiegel läuft demnach zum 31.12.2018 aus. Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Fortschreibung des Mietspiegels nochmals das EMA-Institut zu beauftragen.

Von Gemeinderat war zu entscheiden ist, ob diese Fortschreibung als einfacher Mietspiegel oder als qualifizierter Mietpreisspiegel erfolgen soll. Die Kosten für den einfachen Mietspiegel liegen bei 2.200,00 EUR netto und die Kosten für einen qualifizierten Mietpreisspiegel bei 4.300,00 EUR netto. Für den qualifizierten Mietpreisspiegel wäre ein Zuschuss möglich. Die Verwaltung favorisiert den qualifizierten Mietpreisspiegel, für den Fall dass ein Zuschuss bewilligt wird.

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, einen Zuschuss für die Fortschreibung des Mietpreisspiegel in Form eines qualifizierten Mietpreisspiegel zu beantragen.

Teilnahme an der „Bündelausschreibung Strom“ des Landkreises Ravensburg

In den vergangenen Jahren hat sich die Gemeinde Fronreute immer an der „Bündelausschreibung Strom“ des Landkreises beteiligt. Der Gemeinderat hat der Teilnahme der Gemeinde Fronreute an der „Bündelausschreibung Strom“ des Landkreises Ravensburg mit der Lieferung von 100 % Ökostrom zugestimmt.

Baugesuche

a.) Flst. 1049/3, Schussenstraße 16, 88273 Fronreute

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für 21 Stellplätze, auf dem Flst. 1049/3, Schussenstraße 16, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Geplant ist der Abbruch des bestehenden Wohnhauses und der Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für 21 Stellplätze. Zusätzlich sollen 12 oberirdische Stellplätze hergestellt werden. Das Gebäude soll mit Flachdach errichtet werden. Die Höhe des Gebäudes beträgt an der Oberkante der Attika 11,10 m.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Hinsichtlich der Einfügungskriterien wurden die Gebäude in der näheren Umgebung herangezogen. Bezüglich der Höhe können hier die gegenüberliegenden  Gebäude als Referenz dienen. Die Firsthöhen der Gebäude betragen jeweils 10,75 m. Hinsichtlich der Nutzfläche und der überbauten Grundstücksfläche kann das Gebäude, Schussenstraße 9, als Vergleichsobjekt benannt werden.

Somit kann festgestellt werden, dass sich das Bauvorhaben nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

b.) Flst. 1051/16, Wolfsbühler Eschle 5, 88273 Fronreute

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Flst.1051/16, Wolfsbühler Eschle 5, 88273 Fronreute, wurde erteilt. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Dachform (Walmdach) und der Dachneigung (22 Grad) wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Riedstraße“.

Bei dem eingereichten Antrag wird die vorgeschriebene Dachneigung (32-40 Grad) und die festgesetzte Dachform (Satteldach) nicht eingehalten. Das Vorhaben soll mit einem Walmdach und 22 Grad Dachneigung ausgeführt werden.

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Ähnliche Befreiungen wurden in diesem Baugebiet schon erteilt.

c.) Flst. 358/19, Am Tobel 18, 88273 Fronreute

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Gartengerätehütte im Bereich der privaten Grünfläche wurde nicht erteilt.

Die Bauherren planen die Errichtung einer verfahrensfreien Gartengerätehütte. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Leimäcker -2. Änderung“.

Die Gartengerätehütte soll im Bereich der festgesetzten privaten Grünfläche errichtet werden.

Gemäß Bebauungsplan „Leimäcker -2.Änderung“, Nr. 6.1 Satz 1, sind bauliche Nebenanlagen zulässig, jedoch nicht auf festgesetzten privaten Grünflächen. Diese privaten Grünflächen sind nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan mit Gehölzen zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Diese privaten Grünflächen sind in der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung für das Baugebiet mit bewertet und daher umzusetzen.

Das geplante Vorhaben liegt zudem im Bereich des festgesetzten Waldabstandes.

In diesem Bereich ist gemäß Nr. 8.3 des Bebauungsplanes „Leimäcker -2.Änderung“, die Errichtung jeglicher baulicher Anlagen unzulässig.

Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2018/2019
Der Gemeinderat empfiehlt den Kirchengemeinden, die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2018/2019 entsprechend der gemeinsamen Empfehlung zu erheben.

Die geltenden Elternbeiträge für die einzelnen Angebotsformen in den Kindergärten können auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden.

Im gegenseitigen Einvernehmen haben die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags (KLV) und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg (4KK) bereits im Mai 2017 eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 beschlossen. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 wurden bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2016 beschlossen. Ein Beschluss über die Festsetzung der Elternbeiträge für das Jahr 2018/2019 erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 09.05.2018.

Aufgrund des Tarifabschlusses Ende des Jahres 2015, welcher für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen mit sich brachte, war die übliche Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 in Höhe von 3 % nicht mehr auseichend, um die normalen Tarifsteigerungen aufzufangen. Aus diesem Grund ergab sich die Notwendigkeit einer Erhöhung von 8 % im vorhergegangenen Kindergartenjahr. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 kann jedoch die übliche Steigerungsrate in Höhe von 3 % weitergeführt werden.

Elternbeiträge nach der gemeinsamen Empfehlung für den Kindergarten:

Elternbeiträge für die Regelgruppe bei 11 Monatsbeiträgen

(Betreuungszeit 30 Stunden/Woche)

 

                                                                                                               2017/2018           2018/2019

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind                                               121,00 EUR          124,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren                   92,00 EUR            95,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren                   61,00 EUR            63,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren   20,00 EUR            21,00 EUR


Elternbeiträge nach der gemeinsamen Empfehlung für die Kinderkrippe für die Kinder zur Betreuung ab dem 1. Lebensjahr bei 11 Monatsbeiträgen (Betreuungszeit 6 Stunden/Tag):

   

                                                                                                                2017/2018          2018/2019

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind                                                355,00 EUR         365,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren                  264,00 EUR         272,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren                  179,00 EUR         184,00 EUR

Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren    71,00 EUR           73,00 EUR


Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.

Ziel ist es, mit den Elternbeiträgen einen Kostendeckungsgrad von 20 % anzustreben. Dieser Kostendeckungsgrad ist in Fronreute in keinem Kindergarten erreicht. Der Kindergartenausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 zugestimmt, die Elternbeiträge entsprechend der gemeinsamen Empfehlung zu erheben.

Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019
- Beschlussfassung

Die Bedarfsplanung für das nächste Kindergartenjahr 2018/2019 beinhaltet die Ermittlung der Kinderzahlen und der notwendigen Kindergartenplätze mit dem von den Eltern gewünschten Betreuungsbedarf. Der Gemeinderat und die Kirchengemeinde als Träger der Kindergärten entscheiden entsprechend des Bedarfs über den räumlichen und personellen Bedarf in den drei Kindergärten der Gemeinde.

Und so sieht die Situation in den Kindergärten der Gemeinde aus:

Wie in der Bedarfsplanung 2017/2018 bereits ausgeführt standen ab April 2017 zu wenige Kindergartenplätze im Kinderhaus St. Karl zur Verfügung. Der Gemeinderat hat im Januar 2017 die Schaffung von Räumlichkeiten für eine vierte Kindergartengruppe im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute beschlossen. Die vierte Kindergartengruppe wurde im September 2018 in Betrieb genommen.

Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018 wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend geändert, dass in zwei Mischgruppen die Altersmischung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen wurde. Damit können in der Gruppe 25 statt 22 Kinder aufgenommen werden. Es wurden dadurch 6 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen.

Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute

Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze: 94
Kinderzahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:

September 2018:                               64
Aufnahme während des Jahres:         23
Notwendige Plätze:                            87       

September 2019:                                67
Aufnahme während des Jahres:         18
Notwendige Plätze:                            85

September 2020:                               66

Mit 4 Mischgruppen stehen 94 Kindergartenplätze zur Verfügung. Kinder aus Staig oder Fronhofen, können bei Engpass in den Kindergärten in Staig und Fronhofen das Kinderhaus St. Karl besuchen. Die noch zur Verfügung stehenden Plätze werden durch Zuzug im geplanten Neubaugebiet „Dornacher Ried“ in den nächsten Jahren benötigt.

Kinderhaus St. Magnus, Staig

Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018 wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend geändert, dass bei den zwei Mischgruppen die Altersmischung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen wurde. Damit können in der Gruppe 25 statt 22 Kinder aufgenommen werden. Es wurden dadurch 6 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen.

Anzahl der der zur Verfügung stehenden Plätze: 50
Kinderzahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:

September 2018:                               38
Aufnahme während des Jahres:        17
Notwendige Plätze:                           55     Es stehen 5 Plätze zu wenig zur Verfügung!

September 2019:                               41
Aufnahme während des Jahres:        20
Notwendige Plätze:                           61     Es stehen 11 Plätze zu wenig zur Verfügung!

September 2019:                               45

Festzustellen sind starke Geburtenzahlen in den letzten drei Jahrgängen. Durch Änderung der Betriebserlaubnis zum 01.01.2018 konnten 6 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Trotzdem fehlen im Frühjahr 2018 5 Plätze und im Frühjahr 2019 11 Plätzen. Die beiden Kindergartengruppen sind jetzt mit 25 statt früher mit 22 Kindern belegt.

Kindergarten St. Josef, Fronhofen

Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018 wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend geändert, dass in den beiden Kindergartengruppen die Altersmischung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen wurde. Damit können in beiden Gruppen je 25 Kinder aufgenommen werden.
Es wurden dadurch 3 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen.

Anzahl der der zur Verfügung stehenden Plätze: 50
Kinderzahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:

September 2018:                               33
Aufnahme während des Jahres:         23
maximale Gruppenstärke:                  56     Es stehen 6 Plätze zu wenig zur Verfügung.

September 2019:                               46
Aufnahme während des Jahres:        18
maximale Gruppenstärke:                  64     Es stehen ab September 201914 Plätze
                                                                   zu wenig zur Verfügung.

September 2020:                               32

Festzustellen sind starke Geburtenzahlen in den letzten zwei Jahrgängen. Durch Änderung der Betriebserlaubnis zum 01.01.2018 konnten 3 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Trotzdem fehlen im Frühjahr 2019 6 Plätze. Eventuell können diese bis September 2019 warten. Im September 2019 sind dann alle Plätze belegt. Es fehlen im Laufe des Kindergartenjahres 14 Plätzen. Ab September 2019 ist die Einrichtung einer Kleingruppe notwendig.

Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 3 Jahren

Anzahl der Kinder in der Gemeinde Fronreute bis 3 Jahre:

zum Stichtag 01.03.2018:    169 Kinder
zum  Stichtag 01.03.2017:   153 Kinder
zum  Stichtag 01.03.2016:   137 Kinder
zum  Stichtag 01.03.2015:   121 Kinder

Diese Zahlen zeigen den Geburtenanstieg und den Zuzug junger Familien in den letzten Jahren.

Zum Stichtag 01.03.2018 waren
117 (Vorjahr 103) Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren.

                                                                                  2018    2017    2016

Anzahl der Kinder bis zum 1. Lebensjahr:                   52        50        56
Anzahl der Kinder im Alter von 1 – 2 Jahren:               58        57        42
Anzahl der Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren:               59        46        39

Die Anzahl der Kinder in den jeweiligen Teilorten kann aus der Jahrgangstabelle im Anhang entnommen werden.

Bei 169 Kindern würde eine Versorgungsquote von 35% einen Bedarf an 59 Plätzen ergeben, bei 117 Kindern im Alter von 1 – 3 Jahren ergibt sich bei einer Versorgungsquote von 35 % ein Bedarf von 41 Plätzen. 

Zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind im Kinderhaus Blitzenreute zwei Krippengruppen mit je 10 Plätzen, im Kindergarten Fronhofen eine Krippengruppe mit 10 Plätzen und im Kindergarten Staig eine Krippengruppe mit 10 Plätzen eingerichtet. Zur Versorgungsquote hinzugerechnet werden drei Platzangebote in der Kindertagespflege. Insgesamt stehen damit 43 Plätze zur Verfügung.

Möglich sind in jeder Krippengruppe bis zu zwei Sharing-Plätze (2 Kinder teilen sich einen Platz mit 2 und 3 Anwesenheitstagen). Damit stehen bis zu 8 zusätzliche Plätze zur Verfügung.

In den Kindergartengruppen stehen keine Plätze für unter 3-Jährige zur Verfügung, da durch die Änderung der Betriebserlaubnis die Altersmischung in den Kindergartengruppen aufgehoben wurde.

Die vorgehaltene Betreuungsquote der Gemeinde Fronreute für Kinder unter 3 Jahren zum 01.03.2018 beträgt mit 40 Plätzen und 3 Plätzen in der Kindertagespflege 25,45 %.

Bei Eltern mit Kindern ab dem 2. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr beträgt die Nachfrage nach einem Betreuungsangebot weit über 35 %.

In der nachfolgenden Darstellung ist die Platzbelegung für Kinder ab Mai 2018 dargestellt.

Belegung der 20 Plätze in den Krippengruppen im Kinderhaus St. Karl:
April 2018                   18 Plätze

Belegung der 10 Plätze in der Krippengruppe in Staig:
April 2018                   10 Plätze

Belegung der  10 Plätze in der Krippengruppe in Fronhofen:
April 2018                   12 Plätze

Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn Kinder in die Kindergartengruppe wechseln. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass viele Eltern ihr Kind später noch anmelden, da sie zum Abfragezeitpunkt eine mögliche Anmeldung, oft aufgrund des Alters des Kindes oder noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, noch nicht abschätzen konnten. Genauso nehmen oftmals Eltern einen Platz nicht in Anspruch.

Mit der Geburtenzahl von 62 Kindern (01.10.2014 bis 30.09.2015) und 60 Kindern (01.10.2015 bis 30.09.2016) zeichnet sich ein Engpass an Krippenplätzen Jahren ab.

Die Geburtenzahl von 48 Kindern im Jahrgang 01.10.2016 bis 30.09.2017 ist vergleichbar mit den Geburtenzahlen von vor 3 Jahren.

Mit der Kindergartenbedarfsplanung für das nächste Kindergartenjahr hat der Gemeinderat folgenden Änderungen zum Kindergartenjahr 2018/2019 beschlossen:

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze wird knapp. Die fehlenden Kindergartenplätze sind bedingt durch Zuzug und stärkere Geburtenzahlen. Neue Kindergartenplätze müssen geschaffen werden.

Neue Kindergartenplätze müssen geschaffen werden durch die Einrichtung von Kleingruppen (Kindergartengruppen mit bis zu 50 % der Plätze, 12 Kindern) in den Kindergärten Staig und Fronhofen ab 01.04.2019. Der Personalbedarf beträgt 1,58 Stellen pro Kleingruppe.

Mit Beschluss des Gemeinderates im Januar 2018 wurde die Aufstockung des Kindergartens Staig bereits beschlossen. Dort werden Räumlichkeiten für eine Krippengruppe und eine Kindergartengruppe geschaffen.

Im September 2018 geht das neue Kinderhaus Fronhofen mit der neuen Angebotsform einer Ganztagesbetreuung im Kindergarten und in der Krippe in Betrieb. Neben steigenden Betriebskosten entsteht ein Personalmehrbedarf von 1,68 Stellen. Die Kleingruppe im Kinderhaus Fronhofen kann im Neubau untergebracht werden. Dadurch ist aber eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten durch die Grundschule Fronhofen nicht mehr möglich.

Für alle interessierten Eltern liegt ein Exemplar der Bedarfsplanung über die Kinderbetreuung in den Kindergärten zur Einsichtnahme auf.

Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
- Aufstellung der Vorschlagsliste der Gemeinde

In diesem Jahr finden wieder die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. In diesem Verfahren haben die Gemeinden für die Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidaten aufzustellen. Das Landgericht Ravensburg hat der Gemeinde mitgeteilt, dass vier Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind.

Die Gemeinden haben bis spätestens 22. Juni 2018 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. In der Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Für diese Wahl haben sich wieder Personen gemeldet, welche sich bereits für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 zur Wahl gestellt haben und sich auch gerne wieder zur Wahl stellen möchten. Auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt haben sich weitere Personen gemeldet, welche sich für das Amt eines Schöffen interessieren und auch die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste erfüllen.

Da sich mehr Interressenten gemeldet haben als in die Vorschlagsliste aufgenommen werden können wurde im Gemeinderat mittels eines Stimmzettels entschieden werden, wer auf die Vorschlagsliste gesetzt wird. Diejenigen Bewerber mit den meisten Stimmen wurden auf die Vorschlagsliste gesetzt. Die Vorschlagsliste wurde anschließend als Ganzes durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Diese Vorschlagsliste ist eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Vorschlagsliste beim Gericht einzureicht.

Aufgrund der Vorschlagslisten der Gemeinden werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt. Der Ausschuss zur Wahl der Schöffen tritt unter dem Vorsitz des Richters beim Amtsgericht bis spätestens 28.09.2018 zusammen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Südliche Bettna“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Große Bettna“

Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag und zum Durchführungsvertrag

Der Gemeinderat hat dem städtebaulichen Vertrag sowie dem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Fronreute und dem Vorhabenträger zugestimmt.

Der städtebauliche Vertrag ist ein Mittel der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren. Städtebauliche Verträge sind im Baugesetzbuch in § 11 Baugesetzbuch geregelt. Sie dienen der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben; sie ergänzen somit das hoheitliche Instrumentarium des Städtebaurechts.

Zur Verwirklichung des Baugebietes „Südliche Bettna“ wurde zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und eingegangener Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange anlässlich der öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat hat am 24.04.2017 beschlossen, für den Bereich Südliche Bettna einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 23.05.2017 um 17:45 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus in Staig statt. Bei der Informationsveranstaltung waren 7 Bürger anwesend. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 14.11.2017 – 15.12.2017 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 19.02.2018 vom Gemeinderat abgewogen,die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wurden in Plan- und Textteil und Umweltbericht eingearbeitet.

Der Gemeinderat hat am 19.02.2018 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Südliche Bettna“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan und 2. Änderung des Bebauungsplane „Große Bettna“, mit örtlichen Bauvorschriften hierzu, öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 23.02.2018 bekannt gemacht und erfolgte in der Zeit vom 05.03.2018 bis 09.04.2018.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung beraten und abgewogen.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend dem Abwägungsvorschlag in die Planfassung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften  vom 18.04.2018 mit Planteil, Textteil und Begründung eingearbeitet.

Zum Umweltbericht und zum Bericht zur Artenschutzrechtlichen Einschätzung waren keine Änderungen gegenüber der Fassung vom 02.02.2018 erforderlich.

Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat  hat den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Südliche Bettna“ und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Große Bettna“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 18.04.2018 als Satzung beschlossen.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Südliche Bettna“ mit Vorhaben – und Erschließungsplan und 2. Änderung Bebauungsplan „Große Bettna“ und örtliche Bauvorschriften hierzu besteht aus dem zeichnerischen Teil vom 18.04.2018 und dem textlichen Teil vom 18.04.2018, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 02.02.2018.

Dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 02.02.2018 zugeordnet, ohne deren Bestandteil zu sein.

Baugebiet „Südliche Bettna“ in Staig
- Festlegung des Straßennamens

Für die neue Straße für das Baugebiet „Südliche Bettna“ wurde der Straßennamen „Im Weizen“ vergeben.

Das Neubaugebiet „Südliche Bettna“ wird über die bestehende Straße „Große Bettna“ erschlossen. Für die neu anzulegende Straße ist ein Straßenname zu vergeben.

Für die Stichstraßen im Baugebiet „Große Bettna“ wurden „Getreidenamen“ vergeben. Diesen Gedanken hat der Gemeinderat weitergeführt und für die neue Straße den Straßennamen „Im Weizen“ vergeben.

Breitbandausbau in der Ortschaft Blitzenreute
- Sachstandsbericht

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt die bisherigen Planungen weiterzuführen. Vor dem endgültigen Beschluss über die Baumaßnahme wird der Gemeinderat noch einmal umfassend informiert.

Für das neue Baugebiet „Dornacher Ried“ ist es notwendig, dass Glasfaser von der Wolpertswender Straße über die Kirchstraße, Teile der Schwommengasse, den Dornachweg in das neue Baugebiet zu führen, um die Glasfaser direkt ins Gebäude zu verlegen. Unterwegs wird versucht, möglichst viele Gebäude an das Glasfasernetz anzuschließen, zumindest den Vorgriff Glasfaser bis an die Grundstücksgrenze zu verlegen. Für den direkten Anschluss müssen die Grundstückseigentümer die Kosten selber tragen.

Die Gemeindeverwaltung hat Zuschussanträge beim Land Baden-Württemberg gestellt. Leider sind die Fördervoraussetzungen nicht mehr so gut wie in früheren Jahren,. Die Förderpauschale ist gleich geblieben, dafür sind die Kosten des Tiefbaus und des Glasfasereinzugs sehr stark gestiegen. Auch ist es durch das neue DigiNetz Gesetz nicht mehr möglich höhere Förderungen zu bekommen, da es gesetzliche Aufgabe von allen Versorgungsträgern ist, bei Tiefbaumaßnahmen Glasfaserleerohre mit zu verlegen. Außerdem ist es durch die angestrebte Baumaßnahme notwendig, einen sogenannten POP zu installieren, der dann für ganz Blitzenreute eingerichtet wird. Dies verteuert natürlich die Baumaßnahme, obwohl die Installierung des POP irgendwann notwendig gewesen wäre. Im Moment sind Kosten von ca. 600.000,00 EUR im Raum bei einem möglichen Zuschuss von 150.000,00 EUR.

Außerdem muss die Schule Blitzenreute dringend und baldmöglichst an das Glasfasernetz angeschlossen werden, da sonst die notwendige Infrastruktur in der Schule und im Kindergarten nicht mehr funktioniert. In diesem Zusammenhang schon seit längerer Zeit die Überlegung, dass auch die Baugebiete Leimäcker I und II und das Baugebiet Biegenburg an das Glasfasernetz angeschlossen werden soll. In diesem Gebiet sind aufgrund schlechter Infrastruktur der Telekom einige Häuser ohne Internetanschluss, die quer im Gebiet verteilt sind. Um aber für alle den gleichen Stand zu erreichen, ist es notwendig, alle Häuser zumindest mit einem Vorgriff mit Glasfaser anzuschließen. Diese Kosten belaufen sich aber auch auf eine hohe sechsstellige Summe bei einem nur geringen Zuschuss.

Von dem her stellt sich die Frage, wie die Gemeinde Fronreute dies finanzieren soll und kann. Die Verwaltung und der Gemeinderat sehen zum Ausbau des Glasfasernetzes keine Alternative. Die hohen Kosten sind im Moment ein großes Problem, aber langfristig fließen über die Pachteinnahmen auch wieder Mittel in die Gemeindekasse zurück. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Planungen fort- und zu Ende führen. Wenn die endgültigen Kosten vorliegen, erfolgt nochmals eine abschließende Beratung im Gemeinderat.

Holzschnitzwettbewerb am Sommerfest Musikverein Fronhofen
- Festlegung der Kunstwerke für die Gemeinde

In der Gemeinderatssitzung am 19.02.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, das Holz für den Holzschnitz-Wettbewerb am Sommerfest des Musikverein Fronhofen als einmalige Spende zu Verfügung zu stellen. Im Gegenzug soll die Gemeinde zwei geschnitzte Kunstwerke erhalten.
Die Verwaltung und der Gemeinderat haben sich für zwei Bänke als Gegenleistung entschieden. Diese Bänke sollten in der in Fronhofen beim Bouleplatz und in Blitzenreute auf den Dorfplatz aufgestellt werden. Die Motive wird die Verwaltung zusammen mit den Künstlern besprechen.

Bürgermeisterwahl 2018
- Festlegung Termin und Ablauf der eventuellen öffentlichen Kandidatenvorstellung

Die eventuelle öffentliche Kandidatenvorstellung wird terminiert für Dienstag, 17.07.2018 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute. Eine öffentliche Kandidatenvorstellung findet statt für den Fall, dass weitere Bewerbungen neben der Bewerbung von Herrn Bürgermeister Spieß zugelassen werden und diese Bewerber/diese Bewerberinnen der Teilnahme an der öffentliche Kandidatenvorstellung zugesagt haben. Für den Ablauf der öffentlichen Kandidatenvorstellung hat der Gemeinderat die organisatorischen Vorgaben beschlossen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2017 den Termin für die Neuwahl des Bürgermeisters /der Bürgermeisterin der Gemeinde Fronreute auf Sonntag, 22. Juli 2018 festgelegt. Die Stellenausschreibung erfolgte am Freitag, 04.05. 2018 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und im Gemeindemitteilungsblatt. Das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen wurde vom Gemeinderat auf Montag, den 25.06.2018, 18:00 Uhr, festgesetzt.

In der Stellenausschreibung ist vermerkt, dass Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt wird.

Nach dem geltenden Recht steht es im Ermessen der Gemeinde, ob sie den Bewerbern Gelegenheit zur Vorstellung gibt. Diese Ermessensentscheidung muss unter Beachtung der Neutralitätspflicht und im Hinblick auf eine Chancengleichheit der Bewerber getroffen werden. Eine Bewerbervorstellung einer Volkswahl ist ein wichtiges Mittel zur Information der Bevölkerung. Ob eine Bewerbervorstellung stattfindet, entscheidet der Gemeinderat und nicht der Gemeindewahlausschuss. Auch die Festlegung des Ablaufs und andere Einzelheiten zur Durchführung der Veranstaltung obliegt der Entscheidung des Gemeinderats. Der Gemeinderat kann durch Beschluss den Gemeindewahlausschuss damit beauftragen, Einzelheiten der Durchführung wie zum Beispiel Redezeit, Fragerunde mit der Bevölkerung usw. festzulegen. Der Gemeinderat kann grundsätzlich von einer öffentlichen Kandidatenvorstellung absehen, nicht aber einzelne Bewerber ausschließen.

Der Gemeinderat befürwortet eine öffentliche Kandidatenvorstellung für den Fall, dass am 25.06.2018 um 18:00 Uhr mindestens eine weitere Bewerbung neben der Bewerbung von Herrn Bürgermeister Spieß für die Stelle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin vorliegt und diese durch den Gemeindewahlausschuss am 26.06.2018 zugelassen wird. Ist Herr Bürgermeister Spieß der einzige Bewerber, findet keine öffentliche Kandidatenvorstellung statt.

Als Termin wurde Dienstag, 17. Juli 2018 im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute beschlossen.

Folgende organisatorische Vorgaben der eventuellen öffentlichen Kandidatenvorstellung hat der Gemeinderat beschlossen:

Die öffentliche Kandidatenvorstellung findet nur statt, wenn mindestens zwei Bewerber/Bewerberinnen den festgesetzten Termin für die öffentliche Kandidatenvorstellung zugesagt haben. Beginn einer eventuellen öffentlichen Kandidatenvorstellung ist um 19:30 Uhr. Die Bestuhlung erfolgt nur als Sitzbestuhlung. An der Theke können Getränke gegen Bezahlung gekauft werden.

Die Bewerber/die Bewerberinnen stellen sich getrennt voneinander in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung den Bürgerinnen und Bürgern vor. Der Bewerber/die Bewerberin müssen persönlich anwesend sein. Während der Vorstellung des Mitbewerbers/der Mitbewerberin sind die anderen Bewerber/Bewerberinnen nicht im Raum anwesend. Für die persönliche Vorstellung ist ein Zeitrahmen von 20 Minuten vorgesehen. Die persönliche Vorstellung ist nur in Form eines Redevortrags gestattet. Ton- und Bildaufnahmen sind während der Vorstellung nicht gestattet. Im Anschluss an die Vorstellung der Kandidaten findet keine Diskussion statt.

Der stellvertretende Bürgermeister Robert Scherrieb moderiert die eventuelle öffentliche Kandidatenvorstellung und überwacht die Redezeit.