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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 11. Juni 2018

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 11. Juni 2018 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Fronreute
- Aussprache mit Herrn Kreisbrandmeister Surbeck

- Beschlussfassung

Von der Gemeindeverwaltung wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Kreisbrandmeister Oliver Surbeck und den Feuerwehrkommandanten der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Fronreute neu erstellt. Der Gemeinderat hat dem Brandschutzbedarfsplan und den darin aufgeführten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute zugestimmt.

§ 3 des Feuerwehrgesetzes verpflichtet jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr auszurüsten und zu unterhalten.

Der Brandschutzbedarfsplan enthält die Beschreibung der feuerwehrtechnischen relevanten, örtlichen Verhältnisse und bildet die Grundlage für die Ausrüstung einer leistungsfähigen Feuerwehr.

Im Brandschutzbedarfsplan wird die Personalstruktur der beiden Abteilungen Fronhofen und Blitzenreute mit ihrer Ausstattung dargestellt und die Leistungsfähigkeit der beiden Abteilungen bewertet. Hieraus ergeben sich dann Anforderungen für die zukünftige Ausstattung der Feuerwehr. Berücksichtigt und bewertet werden dabei aber auch eine Unterstützung der Nachbarwehren und der interkommunalen Zusammenarbeit. Der erste Brandschutzbedarfsplan in der Gemeinde Fronreute wurde im Jahr 2009 erstellt. Dieser Brandschutzbedarfsplan wurde nun überprüft und für die Zukunft fortgeschrieben.

Die Mindestausstattung zur Erfüllung der Kriterien aus den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr“ besteht aus folgenden Fahrzeugen:

1. Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 mit 9 Einsatzkräften (Mindeststärke 6 Einsatzkräfte)

2. Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 mit 9 Einsatzkräften (Mindeststärke 6 Einsatzkräfte)

Die erforderliche Eintreffzeit von 10 Minuten für das 1. Fahrzeug (5 Minuten Ausrücken + 5 Minuten Fahrzeit) sowie 15 Minuten für das 2. Fahrzeug (5 Minuten Ausrücken + 10 Minuten Fahrzeit) kann grundsätzlich eingehalten werden.

Mit diesen Löschfahrzeugen und der Drehleiter DLK 23 der FF Weingarten oder Altshausen kann der notwendige Grundschutz in der Gemeinde als sichergestellt gewertet werden. Brandeinsätze, die den Einsatzwert dieser Fahrzeuge übersteigen, beispielsweise Gebäudebrände, bedürfen der Ergänzung der zuständigen Stützpunktwehr.

Der Bedarfsplan nennt folgende Anforderungen:

  • Die Dezentralität der beiden Standorte in Blitzenreute und Fronhofen hat sich bewährt – die Eintreffzeiten (5 Minuten Ausrückezeit, 5 Minuten Fahrzeit) für das 1. Löschfahrzeug können derzeit als weitestgehend eingehalten bewertet werden.
  • Mit den beiden LF 10 /6 und einem Fahrzeug für den Aufbau der Wasserversorgung ist der Grundschutz für die Gemeinde Fronreute sichergestellt.
  • Die beiden Mannschaftstransportwagen stellen den Personaltransport sicher.
  • Es ist eine Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportwagens für die Abt. Blitzenreute im Jahr 2019 notwendig.
  • Es ist eine Beschaffung zwei neuer Fahrzeuge (TSF Tragkraftspritzenfahrzeug) im Jahr 2020 als Ersatz für die beiden Löschgruppenfahrzeuge LF 8 notwendig.
  • Eine Standortverlagerung für das Feuerwehrhaus Blitzenreute ist zeitnah erforderlich.
  • Das Feuerwehrhaus Fronhofen muss mittelfristig erweitert werden. Die Zufahrts- und Parksituation ist kurzfristig zu verbessern
  • Der Personalstand ist ausreichend.
  • Die Tagesverfügbarkeit ist meistens gegeben, könnte aber in der Zukunft schwieriger werden.
  • Die Jugendfeuerwehr stellt einen sehr wichtigen Punkt für die nachhaltige Gewinnung von Feuerwehrangehörigen dar.

Beschaffung von Einsatzkleidung für die Feuerwehr Fronreute
- Beschlussfassung

- Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe

Der Beschaffung der Einsatzkleidung bei der Firma FIREtex, Bad Saulgau zu einem Gesamtvolumen von 70.000,00 EUR und einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 25.000,00 EUR wurde zugestimmt.

Die Feuerwehreinsatzjacken und Einsatzhosen der beiden Einsatzabteilungen Fronhofen und Blitzenreute sind in die Jahre gekommen. Der Gemeinderat hat letztmals 1999 über die Beschaffung von Einsatzkleidung beschlossen.

Die alten Jacken und Hosen entsprechen nicht mehr dem neuesten feuerwehrtechnischem Stand. Die Gemeinde hat ihre Feuerwehrangehörigen mit einer Feuerschutzkleidung auszustatten, welche die Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für die Brandbekämpfung entsprechen. Die Anforderungen an die Schutzkleidung sind in der eigenen europäischen Norm (EN) wie auch in der deutschen Norm (DIN) DIN EN 469 geregelt.

Vom Feuerwehrausschuss wurden für verschiedene Einsatzjacken Angebote eingeholt. Die Preisspanne der Modelle lag zwischen 400,00 und über 1.000,00 EUR. Die Jacken wurden anprobiert und geprüft. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Feuerwehrausschusses für ein ganz bestimmtes Modell waren die Materialzusammensetzung, der Schnitt und die Verarbeitung der Einsatzjacke. Auch die Reinigung der Jacke nach einem Einsatzfall wurde in die Prüfung mit einbezogen. Der Schriftzug auf dem Rücken der Jacke hat die Bezeichnung "Feuerwehr Fronreute“.

Der Feuerwehrausschuss empfiehlt die Beschaffung der Jacke der Firma DEVA, Modell Tiger Plus. Es handelt sich bei dieser Jacke um ein Modell, welches von der Ausstattung her der guten Mittelklasse entspricht und welches mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis überzeugen kann. Die konkreten Vorteile dieser Jacke liegen vor allem in dem geringen Gewicht, einem guten Schnitt (die Jacke ist kürzer als die jetzigen Einsatzjacken) und der damit verbundenen besseren Beweglichkeit. Des Weiteren besitzt dieses Modell aufgesetzte Taschen, einen Verrutschschutz für Atemschutzgeräte und ein Lampenhalter ist für die Mitte oder Seite erhältlich. Die Jacke kann im Einsatzfall ohne Warnweste getragen werden, da sie bereits die erforderliche Warnwirkung durch aufgenähte Reflexstreifen hat. Die Produktbeschreibung mit der Prüfbescheinigung der erforderlichen Schutzeigenschaft nach EN 469 liegt vor.

Der Einzelpreis der Jacken beläuft sich auf 489,00 EUR/netto. Benötigt werden 77 Jacken. Es ergibt sich ein Preis von 37.653,00,00 EUR/netto und 44.807,07 EUR/brutto.

Die gesamte Schutzkleidung für die Feuerwehr besteht nach der DIN 469 aus einer Einsatzjacke und einer Einsatzhose. Um die notwendige Schutzwirkung zu erzielen, müssen Jacke und Hose vom Schnitt zueinander passen, d.h. die Überlappung von Jacke und Hose muss den Vorschriften der aktuellen Norm entsprechen. Geprüft wurde von der Feuerwehr, ob die jetzigen Einsatzhosen zusammen mit der neuen Jacke getragen werden können. Dies ist leider nicht der Fall. Die vorhandenen Einsatzhosen können nicht zusammen mit den neuen Jacken getragen werden, da keine ausreichende Überlappung mehr gegeben ist. Neben neuen Einsatzjacken benötigt die Feuerwehr deshalb auch neue Einsatzhosen.

Der Gemeinderat hat der Beschaffung von neuen Einsatzhosen zugestimmt. Die vorhandenen Einsatzhosen sind auch schon einige Jahre alt und haben nicht mehr die volle Schutzwirkung. Sinnvoll ist es, die Schutzkleidung als gesamte Ausrüstung neu zu beschaffen. Beschafft werden sollen die passenden Hosen zur Jacke der Marke DEVA. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einsatzhosen und leichten Hosen. Alle Atemschutzträger der jeweiligen Abteilungen benötigen eine Einsatzhose, für alle nicht Atemschutzträger genügen leichte Hosen. Der Gesamtbruttopreis für die Hosen liegt bei 24.566,01 EUR. Somit ergibt sich für die Einsatzjacken und die Einsatzhosen ein Gesamtvolumen von 69.373,08 EUR brutto.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde lediglich von der Anschaffung von Einsatzjacken ausgegangen. Im Haushaltsplan sind für die Ausstattung der Feuerwehr im Vermögenshaushalt insgesamt 60.000,00 EUR eingestellt. 45.000,00 EUR waren für die Beschaffung der Einsatzjacken vorgesehen und 15.000 EUR für die Anschaffung sonstiger Ausstattungsgegenstände. Die Notwendigkeit einer Anschaffung von Einsatzhosen hat sich erst bei der Feuerwehrausschusssitzung im Februar 2018 ergeben. Der Gemeinderat hat einer überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.000,00 EUR zugestimmt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In den nichtöffentlichen Sitzungen am 09.05.2018 und 25.05.2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Verkauf einer Straßenfläche in Meßhausen an die AnliegerDer Anlieger an einer Straßenfläche der Gemeinde hat einen Antrag auf Erwerb der Straßenfläche gestellt. Die Straßenfläche, Flurstück 109/1 mit 107 m², verläuft zwischen zwei privaten Grundstücken und hat derzeit keine Nutzung. Die Fläche wird auch in Zukunft nicht als Straße genutzt werden, sodass der Gemeinderat einem Verkauf bereits in der Sitzung vom 11.12.2017 zugestimmt hat. 

In den Verhandlungen der letzten Monate konnte noch keine Einigung über den Verkaufspreis erzielt werden. Herr Bürgermeister Spieß wurde vom Gemeinderat mit weiteren Verhandlungen hinsichtlich des Verkaufspreises beauftragt.

Gewerbegebiet „Brühl“ in Blitzenreute
- Kalkulation Grundstückspreis

Der Grundstückspreis für das geplante Gewerbegebiet „Brühl“ wurde mit den voraussichtlichen Kosten für die Erschließung kalkuliert. Bürgermeister Spieß wurde vom Gemeinderat beauftragt, mit den Grundstücksinteressenten Verhandlungen zu führen und den voraussichtlichen Grundstückspreis zu nennen. Die endgültige Beschlussfassung des Gemeinderates über den Grundstückspreis ist vorgesehen, wenn die Kosten der Erschließung nach der Ausschreibung feststehen.

Technischer Bericht Wasserversorgung Fronreute 2017 durch die TeWS

Herr Scheible, TWS Ravensburg informierte den Gemeinderat über die Störungs- und Schadensanalyse, die Rohrnetzüberprüfung und Wasserverluste im Jahr 2017. Weitere Beratungsschwerpunkte waren die Beratung von Maßnahmen zur Optimierung der Trinkwasser- und Löschwasserversorgung.

Die Technische Betriebsführung der Wasserversorgung Fronreute erfolgt seit dem Jahr 2007 über die TWS Ravensburg. Im Jahresbericht informiert Herr Scheible, TWS Ravensburg den Gemeinderat über die Störungs- und Schadensanalyse. Im Jahr 2017 waren 27 Störungen oder Schäden zu verzeichnen. Die Anzahl der Schäden sind seit 2007 rückläufig. Dies liegt auch an der regelmäßigen Netzüberprüfung. Bei dieser Rohrnetzüberprüfung erfolgt eine Überprüfung der Hydranten und Armaturen. Die Endhydranten werden durchgespült, die Schächte inklusive aller Einbauten sowie die Zonenschieber kontrolliert. So wurden in den Jahren 2016 und 2017 keine Schäden mehr an den Armaturen festgestellt. Die Schäden am Wasserrohr sind allerdings gestiegen. Alle Störungen lagen im Bereich der Hausanschlussleitungen.

Erfreulich ist, dass seit der Betriebsbetreuung durch die TWS im Jahr 2007 die Trendlinie für die Wasserverluste deutlich nach unten ging. Dieser Trend hat sich aber leider in den letzten Jahren nicht fortgesetzt. Nach dem in den letzten Jahren die Wasserverluste konstant gesunken sind und im geringfügigen Bereich eingeordnet waren, sind die Wasserverluste in den letzten drei Jahren stark angestiegen. Die Wasserverluste liegen im Bereich der Ortschaft Blitzenreute bei 6 bis 8 % und in der Ortschaft Fronhofen bei circa 25 bis 30 %. Die Wasserverluste in der Gemeinde Fronreute fokussieren sich auf die Ortschaft Fronhofen. Dieser hohe Wasserverlust ist durch vermehrte Rohrbrüche im Bereich der Hausanschlussleitungen und schwer auffindbare Rohrbrüche zurückzuführen. Vermutet wird, dass es eventuell auch bestehende Netzteile und Netzleitungen gibt, deren Lage nicht bekannt ist.

Im Bereich der Bauleistungen wurden 13 Wasserhausanschlüsse neu verlegt und 15 Wasserhausanschlüsse erneuert. 350 m Wasserleitung wurden erneuert.

Bauprojekte im Jahr 2017 waren die Erneuerung der Wasserleitung in der Neuen Steige in Staig.

Bauprojekte im Jahr 2018 sind die Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Taubenäcker und Am Zehntstadel in Staig , die Erschließung des Baugebietes Südliche Bettna in Staig und des Wohnbaugebietes Dornacher Ried und des Gewerbegebietes Brühl in Blitzenreute.

Weiter geplant ist eine mögliche Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Unterer Kirchberg in Fronhofen, die Erneuerung der Hauptwasserleitung des Wasserversorgungsverbandes Schussen-Rotachtal im Bereich Neue Steige/Haldenweg.

Der Ausblick auf das Jahr 2018 nennt die Umsetzung der Erneuerungsstrategie 2030, den Aufbau des Wasserverlustmonitoren 4.0 und die Aufdeckung von nicht genehmigten Wasserentnahmen.

Der Löschwasserplan für die Ortschaft Fronhofen wurde aktualisiert und im Juni 2018 an die Gemeinde und an die Feuerwehr übergeben.

Anschaffung einer Leak Controll-Zuflussmessung für die Wasserversorgung Fronreute
- Beschlussfassung

Das Wasserohrnetz soll mit Hilfe von Ultraschallsensoren überwacht werden. So werden eventuelle Lecks schneller gefunden und Wasserverluste vermieden. Mithilfe von Sensoren im Leitungsnetz und einer täglichen Auswertung der Messdaten werden Wasserverluste frühzeitig erkannt.

Über die Leak Controll-Zuflussmessung kann ein Leck im Wasserrohrnetz genau geortet werden.

Als Standorte und Messstellen sind das Pumpwerk Hohes Feld in Fronhofen und der Hochbehälter Burgösch, der Hochbehälter Baienbach sowie der WZ-Schacht Einspeisung Blitzenreute/Staig geplant. Die Vorteile eines softwaregestützten Verlustmonitoring sind, dass keine personalintensiven Zuflussmessungen und personalintensive Suchen nach den Leckstellen erforderlich sind. Die Wasserverluste werden reduziert. Durch eine Früherkennung können Schäden weitgehend tagsüber abgearbeitet werden. Die Kosten für die drei Messstellen und die Summe der Investitionen betragen 40.980,00 EUR netto. Die laufenden Betriebskosten liegen bei 2.169,00 EUR netto/Jahr. Die Umsetzung bis zum Vollbetrieb soll bis November 2018 erreicht sein.

Betriebsführung Straßenbeleuchtung
- Vergabebeschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet an den wirtschaftlicheren Bieter, die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG, zu.

Die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet ist bisher an die Netze BW aus Biberach vergeben. Circa alle 4 - 6 Wochen wird die Straßenbeleuchtung gewartet. Die EnBW hat den Vertrag über die Betriebsführung mit der Gemeinde Fronreute zum 31. Mai 2018 gekündigt, da dieser unter den bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig nicht kostendeckend ist.

Im Zuge der Kündigung des bestehenden Vertrages durch die Netze BW wurde seitens der Verwaltung ein zweites Angebot zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtung angefordert. Somit liegt neben einem neuen Angebot der Netze BW auch ein Angebot der Technischen Werke Schussental (TWS) zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtung vor.

Die Kosten für die Wartung der Straßenbeleuchtung werden in einem EUR Betrag pro Jahr und Lichtpunkt gerechnet. Im Gemeindegebiet befinden sich derzeit rund 650 Lichtpunkte. Die Technischen Werke Schussental haben dabei das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Kosten für die technische Betriebsführung der Straßenbeleuchtung betragen 11.525,15 EUR pro Jahr.

Das beauftragte Unternehmen übernimmt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des gesamten Straßenbeleuchtungsnetzes unter strikter Einhaltung der rechtlichen und normativen Vorschriften.

Neben dem wirtschaftlichen Aspekt ist die lokale Nähe der TWS ein weiterer Vorteil. Dies bedeutet kurze Reaktions- und Anfahrtszeiten im Störungsfall. So würden die intervallmäßigen Turnusfahrten entfallen. Die TWS reagiert im Störungsfall anlassbezogen in der Regel innerhalb einer Kalenderwoche. In Prioritätsfällen wie zum Beispiel vor Schulen, Gemeindehäusern, etc. sind kürzere Reaktionszeiten vorgesehen. Die TWS bietet zudem Unterstützung in der Haushaltsplanung und technische Beratung an. Des Weiteren fungieren sie als Ansprechpartner bei Planung, Bau und Betrieb.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet an den wirtschaftlicheren Anbieter, die Technischen Werke Schussental, zu vergeben.

Baugesuche

a) Flst. 1073/9, Magnusweg 6, 88273 Fronreute-StaigDas gemeindliche Einvernehmen Einbau von 2 Dachgauben und Zugang Erdgeschoss, auf dem Flst. 1073/9, Magnusweg 6, 88273 Fronreute, wurde erteilt. 

Geplant ist der Einbau von zwei Dachgauben zur Vergrößerung des Wohnraums im Dachgeschoss. Ein weiteres Vollgeschoss entsteht durch den Dachaufbau nicht.

Des Weiteren soll der Zugang zum Erdgeschoss verändert werden. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Taubenäcker II – 3. Änderung“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

b) Flst. 1024/5, Schulstraße 12, 88273 Fronreute-Staig
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Flst.1024/5, Schulstraße 8, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Geplant ist der Anbau an das bestehende Wohnhaus. Durch diesen Anbau sollen ein Esszimmer, ein neuer Eingangsbereich sowie ein kleiner Sanitärbereich entstehen.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

c) Flst. 223/23, Im Kalkofen 31, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Flst. 223/23, Im Kalkofen 31,  88273 Fronreute wurde erteilt.

Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Unterschreitung der Erdgeschossfußbodenhöhe um 1,69 Meter, sowie der Überschreitung der Kniestockhöhe um 30 Zentimeter, wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kalkofen-Erweiterung“. Bei dem eingereichten Antrag wird die festgesetzte Erdgeschossfußbodenhöhe von 594.00 über Normal Null um 1,69 Meter unterschritten, da die geplante Garage an die Garage des Nachbargrundstückes angeglichen werden soll. Des Weiteren soll die maximal vorgegebene Kniestockhöhe von 50 Zentimeter, um 30 Zentimeter überschritten werden. Der Grund hierfür ist, dass durch die vorgesehene Bauweise (Holzbalkendecke mit erhöhtem Wärmeschutz) größerer Konstruktionsquerschnitte in Decke und Dach nötig sind, als bei einer Ausführung mit Betondecke.

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da die Grundzüge des Bebauungsplanes durch die Abweichung nicht berührt werden. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

d) Flst.1085, Kapellenweg  2, 88273 Fronreute-Staig
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an das bestehende Wohnhaus, Anhebung einer Dachseite und Einbau einer Gaube, auf dem Flst.1085, Kapellenweg 2, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Der Bauherr plant einen Anbau an das bestehende Wohnhaus, die Anhebung einer Dachseite und den Einbau einer Gaube. Durch die geplanten Maßnahmen soll eine zweite Wohneinheit in diesem Gebäude entstehen.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt.

Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.Für die zweite Wohneinheit kann der notwendige Stellplatz nachgewiesen werden.

e) Flst.975/7, Im Weizen 10, 88273 Fronreute-Staig
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bürogebäudes mit Stellplätzen auf dem Flst.975/7, Im Weizen 10, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Geplant ist der Neubau eines Bürogebäudes (1 Nutzungseinheit) mit 7 Stellplätzen.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Südliche Bettna“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

f) 1063/3; 1067/2; 1065/1, Am Zehntstadel 11, 88273 Fronreute-Staig
Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung des Kinderhause St. Magnus, auf den Flurstücken 1063/3; 1067/2; 1065/1, Am Zehntstadel 11, 88273 Fronreute wurde erteilt.

Geplant ist die Aufstockung des Kinderhaus St. Magnus um zwei Krippengruppen mit Nebenräumen.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Taubenäcker II – 4. Änderung“.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

g) Flst.770, Feldmoos 8/1, 88273 Fronreute-Staig
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erstellung eins Einfamilienhauses, auf dem Flurstücken 770, Feldmoos 8/1, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Die Bauherren planen die Erstellung eines Einfamilienhauses. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung  „Feldmoos“.

Die Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Bereich der Satzung richtet sich § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr
- Beschlussfassung

Neu hergestellte Straßen werden aufgrund der §§ 5 und 50 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmung wird in diesem Gemeindemitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 5 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg erhält eine Straße erst durch die Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten öffentlichen Fläche. Die Widmung eröffnet den so genannten Gemeingebrauch, d.h. der Bürger kann die Straße nach Maßgabe der Widmung nutzen. Für die Gemeinde eröffnet sich die Verkehrssicherungspflicht für die Straße.

Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe und damit zugleich der Träger der Straßenbaulast bestimmt. Es treten die gesetzlichen Anbauverbote und Anbaubeschränkungen in Kraft und die Widmung löst mittelbar die Pflicht der Eigentümer der Anliegergrundstücke zur Leistung eines Erschließungsbeitrages aus, soweit dieser nicht bereits abgelöst/erhoben worden ist. Zuständig für die Widmung der Gemeindestraßen ist die Gemeinde.

Folgende Straßen wurden neu hergestellt und müssen noch für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden:

In Fronhofen:

-       Am Kohlplatz
-       Breite, Baugebiet Breite
-       Linsenberg, Baugebiet Breite
-       Kreuzacker, Baugebiet Breite

In Blitzenreute:
-       Am Tobel, Baugebiet Leimäcker, 3. Abschnitt

In Baienbach:
-       Am Buchhölzle, Gewerbegebiet Baienbach

In Staig:
-       Am Föhrenried, Baugebiet Klein Bettna II
-       Am Krummensbach, Baugebiet Große Bettna II
-       Große Bettna, Teilstück der Straße im Baugebiet Große Bettna II

Baumaßnahme Aufstockung des Kindergartens in Staig
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär für die Aufstockung des Kindergartens St. Magnus in Staig an den wirtschaftlicheren Bieter, das Ingenieurbüro Auerhammer & Weiland aus Friedrichshafen, zugestimmt.

Für die Aufstockung des Kindergartens St. Magnus in Staig wurde eine beschränkte Ausschreibung der Fachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär bei den Büros Auerhammer & Weiland aus Friedrichshafen und MLW Haustechnik aus Ravensburg durchgeführt.

Beide Ingenieurbüros haben ein Angebot abgegeben.

Das Ingenieurbüro Auerhammer und Weiland aus Friedrichshafen ging aus dieser Ausschreibung mit einer Angebotssumme in Höhe von 30.890,15 EUR als wirtschaftlicherer Bieter hervor.