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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 31. Juli 2018

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 31. Juli 2018 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der nichtöffentlichen Sitzung am 09.07.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Dornacher Ried
- Festlegung der Vergabekriterien

Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat der Gemeinderat die Vergaberichtlinien nach dem sogenannten Einheimischenmodell beschlossen. 29 Bauplätze werden entsprechend dieser Vergaberichtlinien vergeben.

10 Bauplätze werden gegen Höchstgebot veräußert.

Alle Bauplätze im Baugebiet „Dornacher Ried“ werden damit in einer Verkaufsphase vollständig veräußert.

- Festlegung der Bauplatzpreise

Die Bauplätze Nr. 5, 10, 12, 16, 18, 21, 26, 29, 33 a und 33 b werden gegen Höchstgebot versteigert. Mindestpreis ist der vom Gemeinderat festgelegte Mindestpreis.

Die Bauplätze Nr. 23, 24 a, 24 b, 25 a und 25 b werden zum Preis von 275,00 EUR/m² veräußert.

Die Bauplätze Nr. 1, 2, 3, 19 a, 19 b, 20, 22, 28 und 30 werden zum Preis von 285,00 EUR/m² veräußert.

Die Bauplätze Nr. 7, 8, 9, 15, 17, 31, 32 a, 22 b, 34 und 35 werden zum Preis von 295,00 EUR/m² veräußert.

Die Bauplätze Nr. 13 und 14 werden zum Preis von 310,00 EUR/m² veräußert.

- Verkauf der Bauplätze für Mehrfamilienhäuser

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Bauplätze für Mehrfamilienhäuser an zwei Bauträger veräußert werden. Die Bauträger werden verpflichtet, einen Aufzug in den Gebäuden zu installieren und eine Tiefgarage zu bauen.

Bewertungskriterien sollen der Peis (mindestens 360 EUR/m²), das städtebauliche Einfügen der Objekte, das innovative Konzept und die Baubeschreibung sein. Die Gewichtung der Kriterien wird später festgelegt.

Baugesuche
Flst. 1835, Am Krummensbach 26, Fronreute- Staig
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Garage auf dem Flst. 1835, Am Krummensbach 26, 88273 Fronreute wurde erteilt.

Garagen mit einer Grundfläche von maximal 30 Quadratmeter können gemäß Landesbauordnung Baden Württemberg, § 50 Abs. 1 Nr. 1 c, verfahrensfrei errichtet werden. Die schon erstellte Garage hat eine Grundfläche von 42 Quadratmeter und deshalb ist ein Bauantrag notwendig. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Große Bettna II“ und entspricht den Festsetzungen dieses Plans.

Neubau und Umbau der Grundschule Blitzenreute 
- Vergabebeschluss Architekt nach VgV-Verfahren
Die Planungsaufgabe wurde an mlw Architekten aus Ravensburg vergeben.

Im Rahmen eines EU-weiten VgV-Verfahrens mit Lösungsvorschlägen hat die Gemeinde für den geplanten Neubau und Umbau der Grundschule Blitzenreute ein Architekturbüro gesucht, welches für die anstehende Planungsaufgabe am besten geeignet ist.

In einer ersten Stufe wurden aus 13 Bewerbern sechs Büros ausgewählt, welche an der zweiten Stufe des Verfahrens teilnehmen durften. Bewertungskriterien waren hierbei Bürokriterien wie Umsatz, Mitarbeiteranzahl und vergleichbare Referenzobjekte des Büros sowie Qualität des vorgesehenen Projekt- und Bauleiters. Im Zuge der zweiten Stufe des Verfahrens hat ein Architekturbüro aufgrund der Auslastung der Projektmitarbeiter mitgeteilt, sich nicht mehr an der zweiten Stufe des Verfahrens zu beteiligen.

Fünf Architekturbüros haben sich an der zweiten Stufe mit der Erarbeitung einer Projektskizze beteiligt.

Das VgV-Verfahren zur Auswahl des Architekten für die Planungsaufgabe wurde am 12.07.2018 mit den Bietergesprächen und der Preisgerichtssitzung abgeschlossen. Stimmberechtigte Teilnehmer des Bewertungsgremiums waren Herr Architekt Groß, Rektorin Straub, Bürgermeister Spieß, Ortsbaumeister Jehle sowie die Gemeinderäte Schmieder, Rist, Denzler, Bärenweiler, Ams, Scherrieb, Maurer, und Böse-Bloching. Alle fünf eingereichten Projektskizzen wurden in der Sitzung des Preisgerichtes beurteilt und mit allen fünf Bietern wurden Bietergespräche geführt.

Die vom Gemeinderat festgelegten Bewertungskriterien waren zu 55 % die Projektskizze, zu 35 % das Bietergespräch und zu 10 % das Honorarangebot. Beim Honorarangebot war es Ziel, ein wirtschaftliches Angebot zu erhalten, welches auf den Grundlagen der HOAI basiert. Im Rahmen des Bietergesprächs wurden die vorgesehenen Projektmitarbeiter detaillierter hinsichtlich ihrer Eignung für die Projektaufgabe bewertet. Die Projektskizze wurde hinsichtlich der architektonischen Qualität, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bewertet.

Das beauftragte Büro, Dornier Consulting International GmbH aus Stuttgart, welche das Vergabeverfahren begleitet hat, hat die Lösungsvorschläge und das Bewertungsergebnis zusammengefasst. In der Gemeinderatssitzung wurden alle Lösungsvorschläge nochmals vorgestellt.

Aufgrund der festgelegten Bewertungskriterien ging der Bieter, mlw Architekten aus Ravensburg als der für die Planungsaufgabe geeignetste Bieter hervor.

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Abwägungs- und Beschlussvorschlag sowie Satzungsbeschluss zum „Gewerbegebiet Brühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 25.05.2018 zu eigen gemacht.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 20.07.2018 wurden als Satzung beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.06.2018 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme, zur Entwurfsfassung vom 25.05.2018 bis zum 10.07.2018 aufgefordert. Die öffentliche Auslegung fand vom 11.06.2018 bis 13.07.2018 statt. Es wurden keine Anregungen abgegeben.

Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegeben wurde, wurden einzeln abgewogen. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat  hat die Entwurfsfassung vom 20.07.2018 gebilligt. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, Anpassung an bestehende gesetzliche Vorgaben und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

Baugebiet Dornacher Ried
- Vergabe der Straßennamen

Orchideenstraße, Seerosenstraße, Sonnentauweg und Moosbeerenweg heißen die neuen Straßennamen im Baugebiet „Dornacher Ried“.

Das Neubaugebiet „Dornacher Ried“ wird über eine Zufahrtstraße, die an den Dornachweg angrenzt, erschlossen. Von dort aus führt eine Ringstraße durch das Neubaugebiet. Zusätzlich gibt es zwei Querwege, welche die Ringstraße verbinden. Für diese vier Straßen waren Straßennamen zu vergeben.

Bei der Auswahl von Straßennamen für größere Baugebiete ist es von Vorteil, wenn man bei einer bestimmten Thematik bleibt. Dies erleichtert dann die Orientierung für zum Beispiel die Rettungsdienste, aber auch für die Bevölkerung. Durch die Nähe des Baugebietes zum Dornacher Ried hat sich der Gemeinderat für Straßennamen aus dem Themengebiet der Flora des Dornacher Rieds entschieden.

Schülerbeförderung zur Grundschule Blitzenreute ab dem Schuljahr 2018/2019
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise finanzielle Unterstützung der Gemeinde
Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde hat der Gemeinderat den Beschluss vom 09.04.2018 bestätigt und beschlossen, den freiwilligen Zuschuss der Gemeinde Fronreute zum Kauf einer Schülermonatsfahrkarte ab dem kommenden Schuljahr einzustellen.

Ab dem Schuljahr 2015/2016 wurden nur noch Schülerinnen und Schüler zur Grundschule mit dem freigestellten Schülerverkehr befördert, deren Schulweg länger als 3 km ist. Schülerinnen und Schüler aus Staig laufen zur Grundschule oder fahren mit dem Linienbus nach Staig. Dazu wurde extra eine Linie der RAB eingerichtet. Die Eltern müssen eine Schülermonatskarte kaufen. Bei der Fahrt mit dem freigestellten Schülerverkehr mussten sie lediglich einen Eigenanteil bezahlen. Der Gemeinderat hatte beschlossen, um die Kosten für die Eltern durch die Umstellung der Schülerbeförderung abzumildern, als eine Art „Anschubfinanzierung“ einen Zuschuss in Höhe von 10,00 EUR/Monat für das erste Schulkind und 15,00 EUR/Monat jedes weitere Schulkind an der Grundschule Blitzenreute zu bezahlen.

Durch diese freiwillige Unterstützung entstanden der Gemeinde Kosten in Höhe von 4.165,00 EUR im Jahr 2017, von 4.435,00 EUR im Jahr 2016, von 3.985,00 EUR im Jahr 2015.

Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde hat der Gemeinderat am 09.04.2018 beschlossen, diesen Zuschuss ab dem kommenden Schuljahr einzustellen. Im Gegenzug soll an der Bushaltestelle an der B 32 in Staig schnellstmöglich ein Buswartehaus errichtet werden.

Die Entscheidung des Gemeinderates hat zu Protesten von Seiten der Eltern geführt. Deshalb wurde die Thematik nochmals im Gemeinderat beraten. In der Gemeinderatssitzung wurden die finanziellen Leistungen der Gemeinde Fronreute für die Kinder, Jugendlichen und Familien aufgezeigt, insbesondere auch die Vielzahl der freiwilligen Leistungen. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass ein hoher finanzieller Einsatz erbracht wird. Dennoch ist es notwendig freiwillige Leistungen der Gemeinde im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde auf den Prüfstand zu stellen. Der Gemeinderat hat den Beschluss vom 09.04.2018 bestätigt.

Beförderung von Kindergartenkindern zum Kindergarten Fronhofen
- Darstellung der rechtlichen Situation
- Darstellung von Lösungsmöglichkeiten
- Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
Aus finanziellen Gründen ist der Einsatz eines Kleinbusses nur zur Beförderung von Kindergartenkindern als freiwillige Aufgabe der Gemeinde nicht leistbar.
Der Gemeinderat hat den Beschluss vom 09.04.2018 bestätigt, die Beförderung von Kindergartenkindern zum und vom Kindergarten in die Verantwortung der Eltern zu geben. Eine Mitfahrt im Schulbus wird aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gestattet.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.04.2018 beschlossen, die Beförderung von Kindergartenkindern zum und vom Kindergarten Fronhofen ab dem neuen Kindergartenjahr in die Verantwortung der Eltern zu geben. Eine Mitfahrt im Schulbus wird nicht mehr gestattet.

Dieser Beschluss hat zu Protesten von Seiten der Eltern geführt. Die Eltern bringen Argumente vor mit der Bitte, diese nochmals im Gemeinderat zu beraten und die Entscheidung zu überdenken.

Information zur bisherigen Beförderung von Kindergartenkindern
Kindergartenkinder durften den Schulbus zur Grundschule Fronhofen und der Werkrealschule Fronhofen mit benutzen, ohne einen Beförderungsanspruch zu haben. Diese Mitfahrt ist allerdings nur möglich, wenn der Schulbus diese Weiler für ein Schulkind anfährt. Extrafahrten wurden keine durchgeführt. Die besondere Problematik in Fronhofen ist, dass manche Familien ein Schulkind haben, welches mit dem Bus fährt und ein Kind, welches nach der neuen Regelung nicht mehr mit dem Schulbus befördert wird. Dies führt verständlicherweise bei den Familien zu Diskussionsbedarf. In den Kindergarten Fronhofen fuhren Kinder aus Schreckensee, Grünlingen Einöd und Feldmoos.

Zum Kindergarten in Blitzenreute und zum Kindergarten Staig gibt es kein Fahrtenangebot. Die Kinder werden von den Eltern gebracht.

Darstellung der rechtlichen Situation bei der Beförderung von Kindergartenkindern
Grundsätzlich obliegt die Aufsichtspflicht während des Weges zum und vom Kindergarten den Eltern und ist Aufgabe der Eltern. Die Aufsichtspflicht der Erzieherinnen beginnt mit der Übergabe des Kindes von den Eltern an die Erzieherinnen und endet mit der Übergabe des Kindes von der Erzieherin an die Eltern.

Bei der Beförderung von Kindern mit einem Bus sind gewisse Gefahrenquellen vorhanden. Dies gilt zum Beispiel bei der Anfahrt des Busses an einer Haltestelle und während der Fahrt aufgrund der Tatsache, dass in den Bus keine Sicherungsvorrichtungen für die Kinder vorhanden sind. Insbesondere stellt sich jedoch die Frage, wer sich nach dem Aussteigen aus dem Bus um das Kind kümmert und ob das Kind an der Haltestelle abgeholt wird.

Deutlich gemacht wurde nochmals, dass eine schriftliche Erklärung der Eltern, dass ihr Kind ohne Aufsicht im Schulbus mitfahren darf, die Gemeinde, die Kindergartenleitungen oder die Eltern nicht von einer etwaigen straf- bzw. zivilrechtlichen Haftung befreit.

Aufsichtsrechtliche Bedenken können letztendlich nur dann vollständig ausgeräumt werden, wenn die Kinder durch eine Aufsichtsperson begleitet werden. Der Unfallkasse Baden-Württemberg obliegt es nicht, dem Kindergartenträger hierzu verbindliche Verhaltensvorschriften zu machen. Die Entscheidung muss der Kindergartenträger treffen.

Darstellung von Lösungsmöglichkeiten
Eine Mitbeförderung von Kindergartenkindern im Schulbus ist nur möglich, wenn eine Begleitperson die Kindergartenkinder begleitet. Dies ist mit Personalkosten verbunden. Es ist von einem Aufwand von mindestens 3 Stunden täglich auszugehen. Bei 220 Öffnungstagen/Jahr sind dies 660 Stunden n. Dies entspricht einem Beschäftigungsumfang von etwa 40 %. Bei einer Beschäftigung in EG 2 TVöD sind von Bruttolohnkosten in Höhe von 15.000,00 EUR/Jahr auszugehen. Die Schwierigkeit besteht darin, wie die Begleitperson nach der Beförderung zurückkommt. Weiter besteht diese Möglichkeit dann auch nur für Kindergartenkinder, deren Wohnort vom Schulbus angefahren wird.

Eine andere Möglichkeit ist die Beförderung der Kindergartenkinder über eine gesonderte Fahrt und Einsatz eines speziellen Kleinbusses nur für die Beförderung von Kindergartenkindern (8-Sitzer mit Kindersitzen). Bei diesem Beförderungsangebot muss bedacht werden, dass Eltern aus anderen Ortschaften und Weilern, wie zum Beispiel Baienbach und Meßhausen die Beförderung ihrer Kindergartenkinder einfordern werden. Auch gibt es nur 8 Plätze. Der finanzielle Einsatz von Seiten der Gemeinde beträgt 16.500,00 EUR/Jahr für die Tour über Einöd, Grünlingen, Schreckensee, Oberaichen, Schlupfen, Ruprechtsbruck, Möllenbronn, Feldmoos (bisherige Schulbus Tour)

Eine Finanzierung eines Schulbusbegleiters oder eines Beförderungsangebotes nur für Kindergartenkinder ist für die Gemeinde Fronreute finanziell nicht leistbar. Der Gemeinderat hat deshalb den Beschluss vom 09.04.2018 bestätigt, die Beförderung von Kindergartenkindern zum und vom Kindergarten in die Verantwortung der Eltern zu geben. Eine Mitfahrt im Schulbus wird nicht mehr gestattet.