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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10. Dezember und des Gemeinderates Fronreute vom 17. Dezember 2018

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10. Dezember 2018 und des Gemeinderates Fronreute vom 17. Dezember 2018 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Aufstockung Kinderhaus Staig
- Entscheidung über die Außenfassade
Der Kindergarten Staig wird im Frühjahr 2019 um ein Obergeschoss aufgestockt. Die Außenfassade wird als silbergraue Holzfassade und bunten senkrechten Holzleisten ausgeführt.

 

Baugesuche
Flst.1087, Mochenwanger Straße 1, Fronreute-Staig
Einbau einer Wohneinheit in das Dachgeschoss und Büroerweiterung mit Dachgaube
Das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau einer Wohneinheit ins Dachgeschoss und der Büroerweiterung mit Dachgaube im Obergeschoss, auf dem Flst. 1097, Mochenwanger Straße 1, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Dem Bauherrn wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Gaube im Dachgeschoss im April 2018 erteilt. Mit dem aktuellen Bauantrag möchte der Bauherr den Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoss beantragen. Die Gaupe im Obergeschoss soll der Erweiterung des schon bestehenden Büros dienen.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen.

Flst. 1209/2, Ried 8, Fronreute- Fronhofen
Erweiterung des best. Kuhstalls – Nachtrag
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Kuhstalls, auf dem Flst. 1209/2, Ried 8, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Die Baugenehmigung für den Neubau eines Offenstalles lief im Jahr 2005 ab. Bis zu diesem Termin hatte der Bauherr nicht mit den Arbeiten für den Offenstall begonnen. Der bestehende Kuhstall wurde nun, ohne erforderliche Baugenehmigung, erweitert. Mit diesem Bauantrag soll diese Erweiterung legalisiert werden.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Das Vorhaben ist privilegiert. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Flst. 466/11, Möllenbronn 17, Fronreute-Fronhofen
Errichtung eines Hundezwingers mit Freilauf und Anlegen von zwei wasserdurchlässigen Kies-Kfz-Stellplätzen
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Hundezwingers mit Freilauf, der von einem 1,60 Meter hohen Metallzaun umgeben ist, sowie für das Anlegen von zwei wasserdurchlässigen Kies-Kfz-Stellplätzen, auf dem Flst. 466/11, Möllenbronn 17, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Geplant ist die Errichtung eines Hundezwingers mit Freilauf, der von einem 1,6 Meter hohen Metallzaun umgeben ist. Des Weiteren sollen zwei wasserdurchlässige Kies-Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück angelegt werden.

Das Flurstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist nicht privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Flst.1845, Am Krummensbach 10, Fronreute-Staig
Geänderte Ausführung der Garage
Das gemeindliche Einvernehmen zur geänderten Bauausführung der Garage, Flst. 1845, Am Krummensbach 10, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass die Garage nicht wie genehmigt ausgeführt wurde. Die genehmigt Garage hatte eine Grundfläche von circa 29 Quadratmeter, die nun errichtete hat eine Grundfläche von circa 50 Quadratmeter. Zudem wurde die Garage 1 Meter in Richtung Süden verschoben. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Große Bettna II“.

Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben dieses Bebauungsplanes.

 

Zwischenbericht zur Archivpflege in der Gemeinde Fronreute

Im Zuge der Gemeindereform haben sich die ehemaligen Gemeinden Blitzenreute und Fronhofen am 01.09.1972 zur neuen Gemeinde Fronreute vereinigt. Für die frühere Gemeinde Blitzenreute wurden bereits 2 Archivschichten bearbeitet. Bestand 1 (Jahr 1806 - 1950) und Bestand 2 (Jahr 1950 - 1972). Für die frühere Gemeinde Fronhofen wurde eine Archivschicht erarbeitet für die Jahre 1812 -1965.

Das seit der Gemeindereform 1972 entstandene Schriftgut in beiden Ortschaften wurde im Wesentlichen bisher noch nicht archiviert. Für das Anlegen der 3. Archivschicht ab dem Jahr 1972 bis zum Jahr 2002 wurde ein Vertrag mit dem Kreisarchiv Ravensburg geschlossen. Die Archivarbeiten wurden im November 2017 begonnen und mit 320 Stunden veranschlagt.  Bisher wurden 1177 Archivalieneinheiten geordnet, davon 1089 Akten verzeichnet. Circa 4,5 lfd. Meter Rechnungsunterlagen sowie eine größere Anzahl ungeordneter Karten sind noch unbearbeitet.

Die bisherigen Kosten betrugen insgesamt 25.800,00 EUR, davon 17.000,00 EUR Personalkosten für die Archivarin, 3.500,00 EUR für die Hilfskräfte zur Entmetallisierung der Akten und 5.300,00 EUR Sachkosten. Eine Bearbeitung der noch nicht bearbeiteten Unterlagen ist im Jahr 2019 vorgesehen, um den gesamten Bestand im Zusammenhang zu verzeichnen und um ein abschließendes Findmittel erstellen zu können.

 

Auflösung der PRO Regio GmbH
Der Gemeinderat hat der Auflösung der Pro Region GmbH zugestimmt.

Die Pro Regio GmbH wurde gegründet um die Regionalentwicklung im Landkreis zu betreuen. Aufgrund der Einführung von kreisweiten Landschaftserhaltungsverbänden durch die Förderungen des Landes hat die GmbH Ihre Aufgabe verloren.

Nachdem alle Aufgaben der PRO REGIO auf andere Träger übertragen wurden oder die Förderzeit für Projekte ausgelaufen ist und keine neuen Aufgaben anstehen, wurde vorgeschlagen die PRO REGIO endgültig aufzulösen.

Die Gesellschafter haben in der letzten Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Gesellschafter beschließen die Auflösung der PRO REGIO Gesellschaft zur Landschaftsentwicklung mbH zum 31.12.2018.

  2. Christine Funk die Geschäftsführerin der PRO REGIO GmbH wird  als Liquidatorin bestellt und mit Liquidation der Gesellschaft beauftragt.

  3. Die Personalkosten für die Liquidation trägt die PRO REGIO.

  4. Die Prokura von Albrecht Trautmann wird zum 31.12.2018 gelöscht.

  5. Die Geschäftsunterlagen (Bücher und Schriften) werden nach Beendigung der Liquidation für 10 Jahre in der Registratur des Landratsamtes Ravensburg aufbewahrt.

  6. Oliver Spieß bleibt bis zur endgültigen Auflösung der PRO REGIO Vorsitzender des Beirates und der Gesellschafterversammlung. Nach den Kommunalwahlen 2019 wird kein neuer Beirat für die PRO REGIO bestellt.

Des Weiteren wurden zum Thema Stammkapital folgende Beschlüsse gefasst:
Das nach Abschluss der Liquidation vorhandene Guthaben und Stammkapital der PRO REGIO wird, entsprechend der Anteile am Stammkapital, an die Gesellschafter ausbezahlt.

Es bleibt den einzelnen Gesellschaftern überlassen, den ausbezahlten Betrag, dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg für Maßnahmen der Landschaftspflege zu spenden. Das Stammkapital der Gemeinde Fronreute beträgt 250,00 EURO. Der Gemeinderat hat den Vorschlägen der Gesellschafterversammlung zugestimmt. Eine Spende an den LEV soll nicht erfolgen.

 

Gewerbegebiet Brühl in Blitzenreute
- Festlegung der Straßennamen
Die neuen Straßennamen für das Baugebiet „Gewerbegebiet Brühl“ wurden wie folgt vergeben
Westlich liegende Erschließungsstraße: Am Friedhof
Östlich liegende Erschließungsstraße: Eyber Straße     

Das Gewerbegebiet „Brühl“ wird über zwei Zufahrtstraßen, die von der Wolpertswender Straße abzweigen, erschlossen. Für diese zwei Straßen wurden Straßennamen vergeben.

Für die westlich liegende Erschließungsstraße wurde der Straßennamen „Am Friedhof“ vergeben.


Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung - FWES)
Der Gemeinderat hat der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr zum 01.01.2019 zugestimmt.

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wurde letztmals am 14.12.2015 mit Wirkung zum 01.01.2016 neu gefasst. Mit Änderung der Satzung zum 01.01.2018 wurden die Entschädigungssätze für die Einsatzstunde auf 12,00 EUR/Stunde angehoben. Zum 01.01.2019 soll die Satzung entsprechend des neuen Satzungsmusters neu gefasst werden. Angehoben wird die Entschädigung für den Gerätewart.

Das Satzungsmuster der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wurde im August 2018 in Abstimmung mit dem Innenministerium, den Finanzministerium, der Oberfinanzdirektion und der Gemeindeprüfungsanstalt überarbeitet. Grund ist u. a. die steuerliche Behandlung der Entschädigungen. Die Satzung wurde zudem an den aktuellen Stand des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 angepasst.

Eine Orientierung zur Höhe der Entschädigungssätze nach § 3 der Satzung kann das gemeinsam von Gemeindetag, Städtetag und Landesfeuerwehrverband veröffentlichte Schreiben vom 09.10.2017 geben. Die Orientierungswerte geben keine Mindestsätze vor, sondern bilden einen Entschädigungskorridor ab. Dieser Entschädigungskorridor ist für die Gemeinde nicht verbindlich. Die Entschädigungen sollen sich auch an den regionalen Unterschieden orientieren. Die Entschädigungssätze der Gemeinde Fronreute liegen im Rahmen des Entschädigungskorridors und sind auch vergleichbar mit den Entschädigungen anderer mit Fronreute vergleichbarer Kommunen.

Die zusätzlichen Entschädigungssätze für Angehörige der Feuerwehr entsprechen denen der Satzung vom 14.12.2015, mit Ausnahme des Gerätewarts. Dieser Satz soll von 400,00 EUR auf 750,00 EUR angehoben werden. Die Empfehlung geht von 250,00 EUR/Fahrzeug aus.

Die Neufassung der Satzung wurde mit dem Kommandanten und den beiden Abteilungskommandanten abgestimmt.

 

Sanierung, Ausbau und Umbau Grundschule Blitzenreute mit Bewegungsraum
- Vorstellung der Planungsvarianten
- Vorstellung der Kostenschätzung
- Beschlussfassung über die zu bauende Variante und Baubeschluss
- Zustimmung zum Architektenvertrag

Der Gemeinderat hat den grundsätzlichen Baubeschluss für die Erweiterung, Umbau und Sanierung der Grundschule Blitzenreute mit Bewegungsraum mit einem Investitionsvermögen über 6 Mio. EUR gefasst. Als Bauvariante wurde die Variante 3C beschlossen.

Der Gemeinderat hat am 19.11.2018 beschlossen, die Varianten Stilllegung, Minimalsanierung der Turnhalle sowie Sanierung als Versammlungsstätte als Planvariante auszuschließen. Die verbleibenden Varianten wurden bezüglich Kosten im Bereich Sanierung im Bestand und Erweiterung weiter untersucht. Die Planvarianten 2A/B, 2C, 3A und 3C wurden hinsichtlich der Fördermittel mit dem Regierungspräsidium Tübingen abgestimmt.

Planungsvarianten 
Von MLW Architekten wurden folgende Varianten untersucht und eine überschlägige Kostenschätzung vorgelegt.

Hinweise zur Kostenschätzung:
Die Kostenschätzungen sind unterteilt in die Kosten für den Bewegungsraum, die Sanierung des Bestandsgebäudes und den Neubau für die Erweiterung.

Die Kostenschätzung beinhaltet einen Ansatz für die Containeranlage in Höhe von 100.000,00 EUR, für die Außenanlagen in Höhe von 325.270,00 EUR, für Möbel in Höhe von 197.000,00 EUR für die Erweiterung der Küche in der Mensa in Höhe von 30.000,00 EUR und einen Nebenkostenzuschlag in Höhe von 26 %.

Die Kosten für den Aufenthaltsraum des Kindergartens sind in der Kostenschätzung der Schule nicht beinhaltet. Die Kostenschätzung für den Umbau des Aufenthaltsraums für den Kindergarten in Form der jetzigen Planung beträgt brutto mit Möblierung circa 75.000,00 EUR.

 

1. Variante 2a/b: Sanierung Turnhalle, beide Kellerräume werden zu Klassenzimmern umgebaut, Neubau Kellerräume
Umbau Klassenräume im Untergeschoss, neue Notausgänge aus Klassenzimmern, Bau neuer Kellerräume für Lehrmittellager, Hausanschluss Elektro, Server- und Hausmeisterraum, neue Fenster in Klassenräumen

Kostenschätzung:                   6.148,300,00 EUR

 

2. Variante 2C: Umbau Turnhalle mit Abtrennung in Bewegungsraum und Technikraum, ein Kellerraum wird zu Klassenzimmern umgebaut
Umbau Flur für Klassenräume, Umbau vorderer Kellerraum in Kreativraum, neuer Notausgang aus Klassenraum, Abtrennen neuer Hausanschluss

Kostenschätzung:                   6.100.800,00 EUR

 

3. Variante 3A:  Neubau Bewegungsraum ohne Obergeschoss, beide Kellerräume werden zu Klassenzimmern umgebaut, Neubau Kellerräume
Neubau Bewegungsraum, Aufstockung nur in Vorbereitung, Umbau Klassenräume im Untergeschoss, neue Notausgänge aus Klassenzimmern, Bau neuer Kellerräume für Lehrmittellager, Hausanschluss Elektro, Server- und Hausmeisterraum, neue Fenster in Klassenräumen
Kostenschätzung:                   6.039.600,00 EUR

 

4. Variante 3C: Neubau Bewegungsraum mit Technikraum und Kreativraum im Obergeschoss, Kellerräume bleiben Lager 
Abtrennen Hausanschlussraum und Serverraum im hinteren Kellerraum, restliche Kellerräume bleiben Lager, neuer Hausanschluss Elektro
Kostenschätzung:                   6.204.650,00 EUR

 

Die Sanierung des Erdgeschosses ist bei allen Varianten identisch:
Einbau neuer Treppenanlagen mit Aufzug, Unterteilung Flur in Cluster, Umbau Mehrzweckraum im Klassenraum, Unterteilung Klassenraum in Gruppenarbeitsräume, Abriss Quertreppe, neue Klassenzimmertüren für fünf Räume, neuer Bodenbelag im Bereich der Klinker

 

Abstimmung Fördermittel
Mit dem Regierungspräsidium wurden die Planvarianten hinsichtlich der Schulbaufördermittel abgestimmt. Das Regierungspräsidium zeigte sich gegenüber allen Varianten offen, hat aber darauf hingewiesen, dass Fördermittel bei Sanierung der alten Turnhalle nicht gewährt werden können.

Der Neubau der Räume für den Ganztagesbereich (Bewegungsraum mit Raumhöhe bis 4 m, Mensa, Raum kommunale Betreuung), die WC-Anlagen, der Musikraum, Räume für Rektorat, Lehrer, Sekretariat, Schulsozialarbeit sowie der Technik- und Kreativraum werden über Schulbaufördermittel gefördert.

Die Fördersumme beträgt pro m² 2.840,00 EUR x 33 % = 937,20 EUR. Nach dem Raumprogramm der Architekten beträgt die Neubaufläche ohne Flur, WC, mit Bewegungsraum circa 1.062,50 m². Die Schulbaufördermittel liegen damit in einer Größenordnung von 995.000,00 EUR.

Für die Sanierung der Grundschule wurden für einen Sanierungsaufwand von 1,9 Mio. EUR Fördermittel in Höhe von 501.000,00 EUR bewilligt. Die Sanierung beinhaltet den Umbau des Untergeschosses, die Sanierung der bestehenden Schule sowie die Digitalisierung. „Ein „Umswitschen“ auf die Fördermittel des Bundes für die Digitalisierung („Wanka Milliarden“) ist auch denkbar“.

Weiter werden Mittel aus dem Ausgleichsstock in Höhe von circa 600.000,00 EUR beantragt.

 

Überarbeitung der Grundrissplanung für den geplanten Anbau
Zusammen mit Rektorin Straub wurde die Grundrissplanung der Schulräume hinsichtlich ihrer Nutzung, Funktion und Ausstattung weiter geprüft.

 

Die Mensa wurde hinsichtlich der Bestuhlung mit 80 Sitzplätzen, davon 30 Kindergartenkinder überprüft. Die Kindergartenkinder sollen dabei in einem optisch und akustisch getrennten Bereich sitzen. Eine außerschulische Nutzung der Mensa wird eher nicht möglich sein. Die Verteilerküche wurde hinsichtlich ihrer Anforderungen an Größe und Bedarf an Neben- und Personalräumen weiter übergeprüft.

Für die geplante Digitalisierung wurden die Anforderungen und das Konzept besprochen. Der Kostenvoranschlag liegt noch nicht vor. Die Kosten für die Digitalisierung sind im Bereich der Endgeräte und der Dienstleistung noch nicht in der Kostenschätzung enthalten.

Am 10.12.2018 fand eine Sitzung der Projektgruppe, in welcher die Planvarianten mit der jeweiligen Kostenschätzung beraten wurden, statt.

Frau Guthörl sprach sich im Namen des Sportvereins für die Variante 2C aus, da bei dieser Variante die bisherige Raumhöhe der Turnhalle erhalten bleibt. Eine höhere Raumhöhe hält sie aus Sicht des Sportbetriebes auch für die Grundschulkinder und Kindergartenkinder für notwendig.

Frau Rektorin Straub sprach sich klar für die Variante 3C aus. Mit dieser Variante werden alle Räumlichkeiten auch in Bezug auf die zukünftige Entwicklung der Grundschule berücksichtigt. Auch ist eine Erweiterung der Schule Richtung Osten über das Obergeschoss über den Bewegungsraum möglich. Nicht vermittelbar sind aus ihrer Sicht die Varianten, welche Kellerräume zu Klassenräumen umbauen und daneben werden Kellerräume neu gebaut. In der Variante 3C werden der Technikraum und der Kreativraum im Obergeschoss über dem Bewegungsraum geschaffen.

Die Verwaltung sprach sich für Variante 3C aus.

Zur Beratung im Gemeinderat wurden alle Planvarianten vorgelegt. Nach intensiver Beratung hat der Gemeinderat den Baubeschluss für die Variante 3C gefasst.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019
- Darstellung finanzielle Situation
- Vorberatung Investitionsprogramm 2019 ff
- Beratung über die Erhöhung der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer
Der Gemeinderat hat über eine mögliche Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer beraten. Der Gemeinderat hat grundsätzlich Steuererhöhungen zugestimmt“. Die endgültige Festsetzung der Hebesätze erfolgt mit der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 wurde vorberaten. Deutlich wurde, dass nicht alle gewünschten Investitionen finanzierbar sein werden.

Die Gemeinde Fronreute stellt zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht um.
Die Planzahlen des Haushaltsjahres 2018 wurden in die Doppik übergeleitet und die ab 01.01.2019 durchschlagenden Abschreibungen bzw. Auflösung erhaltener Zuschüsse hochgerechnet. Diese Hochrechnung zeigt, ohne bereits konkrete Zahlen für das Haushaltjahr 2019 nennen zu können, dass der Ergebnishaushalt der Gemeinde Fronreute im Jahr 2019 mit einem deutlichen Verlust aufgestellt werden muss. Die Verwaltung geht hierbei von einen Größenordnung von mehreren Hunderttausend aus, obwohl die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sowie die Beteiligungen an der Einkommen- und Umsatzsteuer rund 445.000 Euro mehr als im Planjahr 2018 betragen.

Diese deutlichen Mehreinnahmen werden alleine für die Steigerungen bei den Betriebskostenzuschüssen für die Kindergärten von insgesamt 314.000 Euro benötigt.

Berücksichtigt man noch tariflich bedingte Steigerungen bei den Personalaufwendungen, sonstige allgemeine Preissteigerungen für Sachkosten sowie die Problematik, dass es künftig Verschiebungen vom investiven Bereich in den Ergebnisbereich geben wird, wird von den Mehreinnahmen von 426.000 Euro nahezu nicht mehr übrig bleiben, was zur Verbesserung des geplante Ergebnisses beitragen könnte.

Die Gemeindehaushaltsverordnung schreibt vor, dass das Ergebnis in Erträgen und Aufwendungen mindestens ausgeglichen sein soll. Dieses Ziel wird nicht zu erreichen sein. Insofern müssen größte Anstrengungen unternommen werden, um das Defizit zu verringern und sich der gesetzlichen Zielvorgabe einer „schwarzen Null“ zu nähern.

Ein Großteil des Gemeindehaushalts ist durch Pflichtaufgaben geprägt, die nicht oder in nur sehr geringem Umfang beeinflusst werden könnten, was die Höhe der zu leistenden Aufwendungen betrifft. Auch wenn es im ersten Moment als ideenlos wirkt, sollte neben Einsparungen auf der Ausgabeseite auch die Anhebung der Hebesätze der Realsteuern angedacht werden, um dauerhaft zusätzliche Erträge zu erzielen.

Grundsätzlich müssen die Hebesätze der Realsteuern im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat festgesetzt  werden. Diese neuen Hebesätze gelten dann auch erst nach der Genehmigung und Auslegung der Haushaltssatzung 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen nur die aus dem Haushaltsjahr 2018 beschlossenen Sätze angewandt werden.

 

Altpapiersammlungen der Vereine
Im Jahr 2019 wird letztmals eine Papiersammlung durch die Vereine durchgeführt. Ab dem Jahr 2020 wird diese eingestellt.
Schon öfters hat der Gemeinderat darüber beraten, die Altpapiersammlungen nicht mehr zu bezuschussen. Dies auch auf dem Hintergrund, dass der Landkreis die Müllverwertung wieder in eigener Regie betreibt. Auch sind immer mehr Altpapiertonnen im Umlauf.

Ende 2015 war der Anschlussgrad in Fronreute mit 1240 Gefäßen schon bei 75 %. In den Jahren 2016 bis 2018 sind noch weitere ca. 130 Stück 240 l-Tonnen hinzugekommen Damit kommt man jetzt auf einen Anschlussgrad in Fronreute von 83 %.

Die beiden Vereine Musikverein Fronhofen und Sportverein Blitzenreute haben Zuschüsse als fest zugesagtem pauschalem Preis unabhängig von der Tonnage erhalten.

Der Gemeinderat hat beschlossen aus Gründen des hohen Anschlussgrades im Jahre 2019 letztmals eine Papierabfuhr zu bezuschussen. Für das Übergangsjahr 2019 wurde eine Reduzierung des Zuschusses für die Vereine, für den Musikverein Fronhofen 1.500,00 EUR und für den Sportverein Blitzenreute 2.800,00 EUR, beschlossen.