Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 23. September 2019

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 23.09.2019 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 19.08.2019 wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Baugesuche
a) Flst. 246/4, Am Friedhof 4, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnhaus
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Geplant ist der Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnhaus. Das geplante Betriebsgebäude hat eine Länge von circa 59 Metern und eine Breite von 12 Metern. An dieses Gebäude soll eine Garage mit 5 Stellplätzen angebaut werden. Des Weiteren sollen 15 oberirdische Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter, sowie eine Tank- und Waschplatte errichtet werden. Ebenso solle ein Betriebsleiterwohnhaus errichtet werden.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brühl“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

b) Flst. 923, Talstraße, 88273 Fronreute-Staig
Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Stahlgittermast
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Geplant ist die Errichtung einer Funkübertragungsstelle für Mobilfunk mit einem Stahlgittermast. Der Mast soll eine Höhe von 30 Metern haben. Die Mastbreite beträgt 1,5 Meter. Der Standort des Mastes an der Stelle eines jetzigen Flutlichtmastens wurde bereits in einer vorangegangenen Gemeinderatsitzung festgelegt. Ein Flutlichtmast muss für die Errichtung des Funkmastes dauerhaft demontiert werden. Das Flutlicht wird dann am Funkmast befestigt.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt daher der § 35 Absatz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

c) Flst. 111, Meßhausen 12, 88273 Fronreute
Vergrößerung der bestehenden Garage
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Geplant ist die Vergrößerung der bestehenden Garage um insgesamt

12 Quadratmeter. Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Meßhausen und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

d) Flst. 841/1, Linsenberg 13, 88273 Fronreute-Fronhofen
Nachträgliche Genehmigung der Garage für Fahrräder, Hänger und Gartengeräte
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.
Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Baugrenzenüberschreitung im Westen auf einer Fläche von circa 10 Quadratmetern wurde zugestimmt.

Der Bauherr hat eine Garage für Fahrräder, Hänger und Gartengeräte auf seinem Grundstück errichtet. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Breite“.

Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im westlichen Bereich auf einer Fläche von circa 10 Quadratmetern überschritten. Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zur einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

e) Flst. 1890, Seerosenstraße 18, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“.Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

f) Flst. 1883, Orchideenstraße 3, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Errichtung eines Wohnhauses mit Garage
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage.Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten

g) Flst. 1040/7, Schulstraße 1/1, 88273 Fronreute
Errichtung und Erweiterung von Dachgauben, Nachtragsbaugesuch zur Errichtung eines Wintergartens im Ober- und Untergeschoss und Anbau im Untergeschoss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Errichtung und Erweiterung von Dachgauben und Nachtragsbaugesuch zur Errichtung eines Wintergartens im Ober- und Untergeschoss und Anbau im Untergeschoss, Flst. 1040/7, Schulstraße 1/1, 88273 Fronreute, wurde erteilt.
Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Überschreitung der maximal zulässigen Länge der Einzelgauben, soweit der Überschreitung der Gesamtlänge aller Gauben, wurde zugestimmt.

Geplant ist die Errichtung von zwei Dachgauben auf der Südwestseite des Gebäudes. Bisher ist auf dieser Seite eine kleine Gaube vorhanden. Durch den Neubau der Gauben auf dieser Seite soll eine große, durchgängige Gaube entstehen. Auf der Nordostseite soll eine weitere Gaube errichtet und ebenfalls an die schon bestehende Gaube angeschlossen werden. Durch die Gauben soll genügend Wohnraum für drei Kinderzimmer sowie ein Bad entstehen. Ein weiteres Vollgeschoss entsteht durch die Dachaufbauten aber nicht. Ein Wintergarten im Untergeschoss und Obergeschoss und auch der Anbau im Untergeschoss wurde bereirs errichtet.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Hahnenweide“. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die maximale Länge der Einzelgaube 1,50 Meter nicht überschreiten darf und die Gesamtlänge aller Gauben maximal ein Drittel der Gesamtdachlänge nicht überschreiten darf. Diese Vorgaben sind nicht eingehalten. Die Gaube auf der Südwestseite hat eine Gesamtlänge von 10,70 Metern (circa 71 Prozent der Gesamtdachlänge), die Gaube auf der Nordostseite eine Länge von 6,56 Metern (42 Prozent der Gesamtdachlänge).

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

h) Flst. 990/4, Turmstraße 24, 88273 Fronreute-Fronhofen
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Abbruch des bestehenden Wohnhauses.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. Außerdem soll das bestehende Wohnhaus abgebrochen werden.

Das Grundstück liegt im Bereich der Abrundungssatzung „Ergetsweiler“. Diese regelt nur, dass dieses Flurstück dem Innenbereich zugeordnet werden muss. Ansonsten ist hier der § 34 Baugesetzbuch (unbeplanter Innenbereich) heranzuziehen. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung der Gemeinde Fronreute. Die erforderlichen 3 Stellplätze sind nachgewiesen. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

Technische Betriebsführung der Wasserversorgung Fronreute durch die TeWS
- Jahresbericht 2018
- Zustimmung zum Vertrag ab dem 01.01.2020
Herr Scheible, TWS Ravensburg informierte den Gemeinderat über die Störungs- und Schadensanalyse, die Rohrnetzüberprüfung und Wasserverluste im Jahr 2018. Insgesamt wurden von der TWS 2248 Stunden für die Betriebsbetreuung im Jahr 2018 aufgewendet.
Der Betriebsführungsvertrag zwischen den Technischen Werken Schussental und der Gemeinde Fronreute wird um 4 Jahre, beginnend am 01.01.2020 bis 31.12.2023 verlängert.

Störungs- und Schadensanalyse
Im Jahr 2018 waren 43 Störungen oder Schäden zu verzeichnen. Die Anzahl der Schäden sind seit 2007 rückläufig, im letzten Jahr ergab sich allerdings eine Steigerung gegenüber 2017. Dies liegt auch an der regelmäßigen Netzüberprüfung. Bei dieser Rohrnetzüberprüfung erfolgt eine Überprüfung der Hydranten und Armaturen. Die Endhydranten werden durchgespült, die Schächte inklusive aller Einbauten sowie die Zonenschieber kontrolliert. So wurden in den Jahren 2016 und 2017 keine Schäden mehr an den Armaturen festgestellt, im Jahr 2018 4 Schäden. Die Schäden am Wasserrohr sind auf 15 Schadensfälle gestiegen. Die meisten Störungen lagen im Bereich der Hausanschlussleitungen, zwei Schadensfälle gab es im Bereich der Versorgungsleitungen. Zu 90 % kommen die Schäden an Kunststoffleitungen vor.

Wasserverluste
Erfreulich ist, dass seit der Betriebsbetreuung durch die TWS im Jahr 2007 die Trendlinie für die Wasserverluste deutlich nach unten ging. Dieser Trend hatte sich in den letzten Jahren 2015 bis 2017 nicht fortgesetzt. Nach dem in den letzten Jahren die Wasserverluste konstant gesunken sind und im geringfügigen Bereich eingeordnet waren, sind die Wasserverluste in den Jahren 2015 bis 2017 stark angestiegen. 2018 sind die Wasserverluste auf 8,92 % gegenüber 19,64 % im Jahr 2017 wieder gesunken.

Wasserförderungen
Insgesamt werden 325.807 m³ Wasser gefördert, davon 164.935 m³ Eigenförderung im Pumpwerk Hohes Feld in Fronhofen und 160.869 m³ Fremdförderung über den Wasserversorgungsverband Schussen Rotachtal.

Bauleistungen
Im Bereich der Bauleistungen wurden 12 Wasserhausanschlüsse neu verlegt und 36 Wasserhausanschlüsse erneuert. 11 Wasserhausanschlüsse wurden um verlegt. 1.1243 m Wasserleitung wurden erweitert und 995 m Wasserleitung wurden erneuert.

Bauprojekte 2018
Bauprojekte im Jahr 2018 waren die Erschließung des Baugebietes Dornacher Ried in Blitzenreute mit der Erweiterung der Wasserleitung mit 957 Meter, die Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Taubenäcker und Am Zehntstadel in Staig , die Erneuerung der Wasserleitung nach Rohrbruch in Messhausen mit über 440 Meter.

Ausblick auf das Jahr 2019
Der Ausblick auf das Jahr 2019 nennt die Erschließung des neuen Gewerbegebietes Brühl in Blitzenreute, die Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Unterer Kirchberg in Fronhofen.

Virtuelles Wasserverlustmonitoring
Ziel des virtuellen Wasserverlustmonitoring ist die Reduzierung der Wasserverluste und die Reduzierung der Gefahr der Beeinträchtigung und Verunreinigung des Trinkwassers. Über die Leak Controll-Zuflussmessung kann ein Leck im Wasserrohrnetz genau geortet werden. Messstellen sind das Pumpwerk Hohes Feld in Fronhofen, in Schreckensee und in Bettenreute. Datenabgriffe erfolgen im Pumpwerk Hohes Feld in Fronhofen, im Hochbehälter Burgösch in Fronhofen, im Hochbehälter in Baienbach und im der WZ-Schacht Einspeisung Blitzenreute/Staig. Die Vorteile eines softwaregestützten Verlustmonitoring sind, dass keine personalintensiven Zuflussmessungen und personalintensive Suchen nach den Leckstellen erforderlich sind. Durch eine Früherkennung können Schäden weitgehend tagsüber abgearbeitet werden. Weitere durch diese Technologie auch die Wassertemperatur im Netz gemessen.

Erneuerungsstrategie
Die TWS hat alle Schadensvorfälle im Zeitraum vom 2008 bis 2018 in einer Karte festgehalten. Teilweise wurden die Schäden durch Erneuerung von Teilstücken der Rohrleitung behoben. Andere Schäden wurden zum Beispiel durch Anbringen von Rohrbruchschellen repariert. Ein Austausch der Rohrleitung muss noch erfolgen. Da die TWS die Schadenshäufigkeit erst seit 2007 erfasst, das Rohrnetz aber wesentlich älter ist, muss davon ausgegangen werden, dass bereits wesentlich mehr Reparaturen als bekannt erfolgt sind. Auch deshalb ist eine Runderneuerung des Netzes das anzustrebende Ziel. Das bestehende Netz hat sich historisch entwickelt. Die unterschiedliche Materialstruktur in den Gemarkungen ist durch unterschiedliche Strategien in den Teilorten zur Zeit vor der Gebietsreform entstanden. Das Leitungsnetz in der Gemarkung Fronhofen hat eine Gesamtlänge von 37, 7 km und ist zum Großteil aus PVC. Das Leitungsnetz auf der Gemarkung der ehemaligen Gemeinde Blitzenreute hat eine Gesamtlänge von 26,6 km und ist aus ganz unterschiedlichen Materialien.

Bei der Erneuerung der Wasserversorgungsleitung liegt bereits ein Investitionsstau vor. Und diesen in einer vertretbaren Restnutzungsdauer kompensieren zu können muss mit einer entsprechend hohen Austauschrate bearbeitet werden und entsprechend große Teile des Rohrnetzes müssen pro Jahr ersetzt werden. Eine Kompensation des Investitionsstau ist unverzichtbar, will man die Anzahl der Reparaturen und die damit verbundenen Kosten in einem vertretbaren Rahmen halten. Die jährlichen Kosten für die Erneuerung des Rohrnetzes werden auf etwa 420.000,00 EUR geschätzt.

Betriebsbetreuungsvertrag
Die letzte Verlängerung des Betriebsbetreuungsvertrages wurde im Jahre 2015 mit der Vertragslaufzeit von 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 beschlossen. Nun steht die Verlängerung für weitere vier Jahre vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 an.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit den Technischen Werken Schussental hinsichtlich der Betriebsführung, Gemeinderat beschlossen den bestehende Betrag fortzuführen. Vereinbart wurde eine Vertragslaufzeit auf 4 Jahre, beginnend ab 01.01.2020 zu einem jährlichen Betriebsführungsentgelt von 55.000,00 EUR. Das Betriebsführungsentgelt wird jährlich erhöht für das Jahr 2021auf 57.000,00 EUR, für das Jahr 2022 auf 58.500,00 EUR und für das Jahr 2023 auf 60.000,00 EUR.

Technischer Bericht 2018 Straßenbeleuchtung Fronreute durch die TeWS
Herr Scheible, TWS Ravensburg informierte den Gemeinderat über die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Jahr 2018.

Seit 01.07.2018 ist die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet an die Technischen Werke Schussental vergeben. Die TWS übernimmt mit der Betriebsführung die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des gesamten Straßenbeleuchtungsnetzes unter strikter Einhaltung der rechtlichen und normativen Vorschriften.

Die TWS reagiert im Störungsfall anlassbezogen, in der Regel innerhalb einer Kalenderwoche. In Prioritätsfällen wie zum Beispiel vor Schulen, Gemeindehäusern, etc. sind kürzere Reaktionszeiten vorgesehen. Die TWS übernimmt die Instandhaltung, die Beleuchtungssteuerung die Überprüfung der elektrischen Anlagen und ortsfester Betriebsmittel sowie die Überprüfung der Tragsysteme. Im letzten Halbjahr 2018 wurden 18 Störungen an der Straßenbeleuchtung festgestellt und 16 Schäden repariert. Der Großteil der festgestellten Schäden befand sich im Bereich der konventionellen Leuchtmittel. Die Leuchtmittel aus LED sind nicht so störungsanfällig.

Vergabe der Erneuerung der Wasserversorgungsleitung und Einlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau im Bereich Unterer Kirchberg in Fronhofen
Der Gemeinderat hat die Rohrbau- und Tiefbauarbeiten an die wirtschaftlichste Bieter zum Gesamtpreis von 151.609,32 EUR vergeben.
Die Gemeinde beabsichtigt, die Versorgungsleitung Wasser einschließlich der erforderlichen Hausanschlüsse im Bereich Unterer Kirchberg im Ortsteil Fronhofen zu erneuern. Grund hierfür sind die in der Vergangenheit häufiger aufgetretenen Wasserleckagen sowie das bruchanfällige PVC. Im Zuge der Baumaßnahme sollen zusätzlich Leerrohre für einen späteren Ausbau der Breitbandversorgung mit eingelegt werden.

Die TWS rechnet mit einer Gesamtbauzeit von cirka 8 Wochen. Als spätestes Bauende ist, je nach Witterung, das Frühjahr 2020 vorgesehen.

Für die Rohrbauarbeiten wurden jeweils vier Firmen und für die Tiefbauarbeiten fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Davon gingen zum Abgabetermin am 5. September 2019 vier Angebote für die Rohrbauarbeiten und drei Angebote für die Tiefbauarbeiten ein. Der Gemeinderat hat die Rohrbauarbeiten an die Firma Ravensburger Rohrleitungsbau aus Grünkraut zum Angebotspreis von 48.123,93 EUR und die Tiefbauarbeiten zum Angebotspreis von 103.185,40 EUR an die Firma Klein, Grünkraut vergeben.

An- und Umbau Grundschule Blitzenreute
- Vergabe der Rohbauarbeiten

Der Gemeinderat hat die Rohbauarbeiten im Zuge des Neu- und Umbaus der Grundschule Blitzenreute an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Wohlwender Baugeschäft GmbH aus Fleischwangen, vergeben.
In öffentlicher Ausschreibung nach VOB wurden die Rohbauarbeiten zum Um- und Neubau der Grundschule Blitzenreute ausgeschrieben. Die Submission fand am 16. September 2019 statt. Für die Rohbauarbeiten gingen 4 Angebote ein.

Wirtschaftlichster Bieter ist die Josef Wohlwender Baugeschäft GmbH aus Fleischwangen mit einer Angebotssumme in Höhe von 817.957,98 EUR brutto. Die Kostenschätzung lag bei 784.712,73 EUR brutto. Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 896.403 EUR und 932.098 EUR eingereicht.

Starkregenproblematik im Bereich Reute – Fronhofen
- Vergabe der Arbeiten
Die Firma Berenbold wird beauftragt, die Arbeiten auszuführen.

Bei Starkregen in Fronhofen, Bereich Reute, gibt es immer wieder Probleme auch bei privaten Grundstücken mit dem Oberflächenwasser. Das Ingenieurbüro Rapp und Schmid hat im Juni 2019 in der Gemeinderatssitzung die Maßnahmen zur Behebung vorgestellt. Daraufhin wurde das Ingenieurbüro beauftragt, die besprochenen Maßnahmen beschränkt auszuschreiben.

Die Kostenschätzung ergab im Juni 120.000,00 EUR. Zur Submission ist ein Angebot von der Firma Berenbold aus Zußdorf  eingegangen. Die Baumaßnahme wurde vom Gemeinderat mit einer Angebotssumme von 158.801,97 EUR brutto beauftragt.

Eisenbahnbrücke Schenkenwald
- Sachstandsbericht

Für den Neubau der Eisenbahnbrücke im Schenkenwald sind Fördermittel vom Land Baden-Württemberg in Höhe von 195.000,00 EUR zugesagt worden. Die Förderzusage beinhaltet Bedingungen an den Bau der Eisenbahnbrücke, welche nun mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt werden müssen. Weiter liegen freiwillige Unterstützungsleistungen der Nachbarkommunen in Höhe von 210.000,00 EUR vor und auch private Spendenmittel gehen bei der Gemeinde ein. Die Finanzierung der Brücke scheint deshalb für die Gemeinde Fronreute leistbar.

Die Gemeinde Fronreute wird nun die Ausschreibung des Neubaus der Eisenbahnbrücke mit der Deutschen Bahn AG abstimmen, so dass eine Ausschreibung Ende Oktober erfolgen kann. Die Submission im Dezember 2019 wird dann die tatsächlichen Baukosten zeigen.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat hat der Annahme von Spenden in Höhe von 10.595,55 EUR zugestimmt.

Eingegangen sind Spenden für das Einhaldenfestival in Höhe von 10.000,00 EUR, für soziale Zwecke in Höhe von 100,00 EUR, für die Schenkenwaldbrücke in Höhe von 175,55 und eine Sachspende in Form einer Bank mit einem Wert von 320,00 EUR.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/gemeinderat/sitzungsberichte