Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 20. Januar 2020

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 20.01.2020 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 16.12.2019 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Grunderwerb im Gewerbegebiet Brühl
Die Gemeinde Fronreute hat die notwendigen Grundstücke für das Gewerbegebiet Brühl von privaten Grundstückseigentümern erworben. Der Gemeinderat hat über die Höhe der Nachzahlverpflichtung von schon früher gekauften Grundstücken entschieden.

Neujahrsempfang 2020
Der Gemeinderat hat die zu ehrenden Bürger am Neujahrsempfang am 12.01.2020 bestimmt.

Baugesuche

1. Flst. 1871, Seerosenstraße 19, 88273 Fronreute
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. Einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Festsetzung des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Baugrenze im Westen für die Außentreppe wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht nicht in allen Punkten den Festsetzungen dieses Bebauungsplans. Auf der Westseite soll eine Zugangstreppe in das Obergeschoss errichtet werden. Diese Treppe liegt zum Teil mit ca. 8 m² außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.

Der Gemeinderat hat dieser Befreiung aus folgenden Gründen zugestimmt:

Das Baugrundstück hat im Verhältnis zum Gesamtgrundstück eine sehr schmale Baugrenze auf der Erschließungsseite. Hier sind es nur insgesamt 9 Meter die der Bauherr zu Verfügung hat. Diesem Umstand zufolge hat der Bauherr sein geplantes Wohnhaus schon um 1,5 Meter von der Baugrenze in Richtung Süden verschoben, um sein Bauvorhaben realisieren zu können. Sollte die Treppe ganz in das Baufenster integriert werden müssen, dann müsste das Haus zusätzlich um circa 2.5 Meter weiter in Richtung Süden geschoben werden (insgesamt also 4 Meter von der Baugrenze entfernt). Außerhalb der Baugrenze dürfen auf diesem Grundstück auf der West-, Süd- und Ostseite bauliche Nebenanlagen errichtet werden. Diese Treppe ist als Hauptanlage einzustufen (weil sie zur wesentlichen Benutzung dieser dient), folgt aber im Grundsatz den Grundzügen der Planung des Bebauungsplanes, da in diesem Bereich bauliche Anlagen eben nicht ausgeschlossen sind.

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Gebührenkalkulation Wasserversorgung Fronreute für die Jahre 2020 und 2021
- Beschlussfassung über die Höhe der Wassergebühren

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung – WVS)
- Beschlussfassung

Die Wassergebühren werden ab 01.01.2020 auf 1,10 EUR netto pro Kubikmeter festgesetzt. Die Zählergebühren werden je nach Zählergröße auf 4,34 EUR, 5,78 EUR bzw. 14,47 EUR festgesetzt.
Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Wasserversorgung der Grundstücke mit Wasser wurde rückwirkend zum 01.01.2020 zugestimmt. Die Änderung der Satzung wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Die zuletzt für die Wasserversorgung Fronreute kalkulierten Gebühren betrugen 1,15 EUR (netto) pro Kubikmeter, die Grundgebühren je nach Zählergröße 5,00 EUR, 6,60 EUR bzw. 16,50 EUR.
Für die Kalkulation 2020 bis 2021 wurden die voraussichtlichen Betriebskosten sowie die bevorstehenden Investitionen hochgerechnet.

Wassergebühren:
In den vergangenen Jahren dienten Gewinne zum Abbau des verbleibenden Verlustvortrages und zur Finanzierung von bevorstehenden Investitionen. Zum Stand 31.12.2017 betrug der steuerliche Verlustvortrag der Wasserversorgung noch 10.026 EUR. Der durch das Finanzamt festgestellte steuerliche Verlustvortrag zum 31.12.2018 beträgt 0 EUR. Ein verbleibender Verlustvortrag wurde in der Kalkulation daher nicht mehr berücksichtigt. Die Wasserzinsgebühren können ab 01.01.2020 auf netto1,10 EUR pro Kubikmeter gesenkt werden.

Grundgebühren:
In den vergangenen Jahren war die Vorgabe der Verwaltung zur Kalkulation der Grundgebühren, diese in keinem Fall zu erhöhen. Die Grundgebühren wurden bei der Kalkulation für die Jahre 2014/2015 erhöht. Maßgebend für die Grundgebühr ist ein prozentualer Anteil der Fixkosten, der den Zählern zugeordnet wird.

Der Gemeinderat hat die Senkung der Grundgebühr beschlossen. Um jedoch keine zu großen Sprünge zu verursachen, welche vor allem Großverbraucher belasten, hat der Gemeinderat die Grundgebühren je nach Zählergröße  auf 4,34 EUR, 5,78 EUR bzw. 14,47 EUR festgesetzt.

Im Zusammenhang mit der durchgeführten Gebührenkalkulation und der damit verbundenen Reduzierung der Wassergebühren wird die Satzung entsprechend angepasst. Die Änderung erfolgt zum 01.01.2020.

Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung Fronreute für die Jahre 2020 und 2021
- Beschlussfassung über die Höhe der Abwassergebühren

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)
- Beschlussfassung

Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2020 auf 2,37 EUR/m³ festgesetzt. Der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung wurde zugestimmt. Die Überdeckung aus dem Jahr 2017 wurde mit 26.760 EUR in 2020 und 26.760 EUR in 2021 berücksichtigt. Die Änderung der Satzung wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Zur Gebührenkalkulation waren verschiedene Beschlüsse notwendig, die Grundlage für die dann errechnete Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,37 EUR/m³ für die Jahre 2020 und 2021 sind. Für die Niederschlagswassergebühr ist keine Änderung notwendig. Diese wird sich weiterhin auf 0,31 EUR/m² belaufen.

Schmutzwassergebühr:
Folgende Überdeckungen aus Vorjahren sind in die Kalkulationen der Folgejahre aufzunehmen und entsprechend auszugleichen.
2015:                          32.467 EUR
2016:                         122.305 EUR
2017:                         101.145 EUR
2018:                         107.947 EUR

In die Kalkulation des Jahres 2020 wurde die Überdeckung aus 2015 i. H. v. 32.467 EUR vollständig einbezogen. Die Überdeckung aus dem Jahr 2016 wurde mit 61.153 EUR in 2020 und 61.152 EUR in 2021 berücksichtigt. Die Überschüsse aus den Jahren 2015 und 2016 sind somit vollständig ausgeglichen.

Die weiteren Überschüsse aus den Jahren 2017 und 2018 mit insgesamt 109.092 EUR müssen in der Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2022ff Berücksichtigung finden und werden sich dort gebührenmindernd auswirken.

Niederschlagswassergebühr:
Folgende Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren sind in die Kalkulationen der Folgejahre aufzunehmen und entsprechend auszugleichen.
2015:                            6.727 EUR
2016:                           39.586 EUR
2017:                           53.520 EUR
2018:                           14.318 EUR

In die Kalkulation des Jahres 2020 wurde die Überdeckung aus 2015 i. H. v. 6.727 EUR vollständig einbezogen. Die Überdeckung aus dem Jahr 2016 wurde mit 29.690 EUR in 2020 und 9.897 EUR in 2021 berücksichtigt. Die Überdeckung aus dem Jahr 2017 wurde mit 26.760 EUR in 2020 und 26.760 EUR in 2021 berücksichtigt. Die Überdeckung aus dem Jahr 2018 wurde mit einem Teilbetrag von 3.580 EUR in 2020 und einem Teilbetrag von 3.580 EUR in 2021 berücksichtigt.

Der verbleibende Überschuss von 7.158 EUR muss in der Kalkulation der Niederschlagsgebühren ab dem Jahr 2022 Berücksichtigung finden und wird sich dort gebührenmindernd auswirken.

Die „Rückgabe“ der Gebührenüberschüsse ist aus gebührenrechtlichen Aspekten unumgänglich und wird die Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühren teilweise deutlich reduzieren.

Die Reduzierung der Gebühren hat Auswirkungen auf den Gesamthaushalt der
Gemeinde Fronreute. Bei einer kalkulierten Abwassermenge von 190.200 m³ pro Jahr wird sich die Reduzierung der Schmutzwassergebühren von 2,45 EUR/m³ auf 2,37 EUR/m³ im Jahr 2020 mit 15.216 EUR und im Jahr 2021 mit 15.224 EUR negativ auf das Ergebnis auswirken.

Im Zusammenhang mit der durchgeführten Gebührenkalkulation und der damit verbundenen Reduzierung der Abwassergebühren muss die Abwassersatzung angepasst werden.

Investitionszuschüsse an Kirchengemeinden/Vereine
Der Gemeinderat hat der Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen der Vereine zugestimmt.

Die Förderrichtlinien der Gemeinde Fronreute sehen eine Bezuschussung von Bauinvestitionen i. H. v. 10 % der Nettokosten vor. Die Zuschussquote für die Kirchen beträgt bei der Schaffung öffentlicher Räume 5 %.

Der Gemeinderat hat folgende Zuschüsse beschlossen:

Schützenverein Blitzenreute
- Dachsanierung der Sportstätte: 241,16 EUR
- Erneuerung der Elektroinstallation im Schützenhaus: 140,00 EUR

Musikverein Blitzenreute
- Neuanschaffung von Uniformen: 4.100,00 EUR

Weiterführung des „Aktionsprogramms zur Sanierung oberschwäbischer Seen“
Die Gemeinde Fronreute beteiligt sich weiterhin mit den Gewässern Bibersee, Buchsee und Häcklerweiher am Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen für den Zeitraum 2020 – 2025 und stellt dafür einen jährlichen Beitrag von 1.800,00 EUR zur Verfügung.

In den vier Landkreisen Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen liegen über die Hälfte der 4.000 Stillgewässer Baden-Württembergs. Diese Gewässer wurden in den letzten Jahrzehnten sehr stark mit Nährstoffen befrachtet, was zu einer deutlichen Überdüngung und einer rasant voranschreitenden Verlandung geführt hat. Die Funktion der Gewässer als Rückzugsgebiet und Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, als prägende Landschaftselemente und für die Naherholung und Freizeitnutzung sind gefährdet.

Auf Initiative des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat deshalb das Land Baden-Württemberg im Jahr 1989 das Seenprogramm (SOS) unter Einbeziehung der Wasserwirtschafts- und der Landwirtschaftsverwaltung begonnen. 1995 wurde mit öffentlich-rechtlichem Vertrag die Koordination auf den Landkreis Ravensburg übertragen, der ab dem Jahr 2000 die PRO REGIO Oberschwaben GmbH dafür beauftragt hat. Das Land unterstützt das Seenprogramm mit jährlich bis zu 120.000,00 EUR Projektmitteln. Die Umsetzung der vom SOS vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen wird mit staatlichen Regel-Förderprogrammen bewerkstelligt (Förderrichtlinie Wasserwirtschaft, Landschaftspflegerichtlinie, MEKA, Abwasserabgabe, usw.). Die Landkreise und Gemeinden finanzieren die Koordinierung des Programms.

Am SOS sind derzeit 47 Gemeinden mit vier Landkreisen mit 75 Seen und Weihern beteiligt. Die Gemeinde Fronreute erbringt für das Seenprogramm derzeit einen jährlichen Beitrag von 1.800,00 EUR (Bibersee, Buchsee und Häcklerweiher).

Die Mitarbeiter des Seenprogrammes entwickeln auf der Basis von Untersuchungen und Erhebungen für jeden See oder Weiher individuell ein Sanierungskonzept und versuchen, dieses in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Landwirten und Fischpächtern gezielt umzusetzen. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die Verbesserung der Abwasserbeseitigung, die Renaturierung der Zuflüsse, die Beratung der Landwirte, die Extensivierung von hängigen oder gewässernahen Flächen und die Beratung der fischereilichen Bewirtschaftung. Es ist gelungen, in vielen Seen und Weihern die Geschwindigkeit der Verlandung zu verringern und die Gewässerqualität deutlich zu verbessern. Nun soll das Programm weitergeführt werden.

Der Gemeinderat hat die Weiterführung des Programms beschlossen. Das Programm ist sehr sinnvoll und es hat seine Ziele bisher schon mehr als erreicht.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 3.300 EUR für die Freiwillige Feuerwehr eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/gemeinderat/sitzungsberichte