Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 27.04.2020

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 27.04.2020 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung am 09.03.2020 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Grundstücksverhandlungen wegen Bau des Hochwasserdamms in Staig
- Beschlussfassung über den Grunderwerb

Die Gemeindeverwaltung verhandelt mit einem Grundstückseigentümer über den notwendigen Grunderwerb von Flächen zum Bau des Hochwasserdamms in Staig im Bereich Horber Tobel. Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Grundstücksverhandlungen beraten und diesem zugestimmt.

Verhandlungen hinsichtlich der Verlagerung einer Hofstelle und einer möglichen Wohnbebauung der dazugehörigen Grundstücke in Staig
Die Gemeindeverwaltung verhandelt seit vielen Jahren mit einem Grundstückseigentümer hinsichtlich einer Verlagerung seiner Hofstelle und einer möglichen Wohnbebauung seiner Grundstücke. Ziel war es, dem Landwirt eine sinnvolle Weiterentwicklung seiner beruflichen Möglichkeiten im landwirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen und zum anderen, die Auswirkung einer Nutzungsänderung auf dem derzeitigen Betrieb von Milchviehhaltung auf Schweinestallhaltung für die Ortschaft Staig und das Neubaugebiet “Große Bettna” zu minimieren.

Immer wieder lagen dann auch schon Verhandlungsergebnisse vor und es gab auch Beschlüsse des Gemeinderates. Die Verhandlungen konnten bislang nicht abgeschlossen werden. In den Sitzungen vom 17.02.2020 und 09.03.2020 wurden die einzelnen Verhandlungspunkte im Gesamten beraten und der Bürgermeister mit weiteren Verhandlungen beauftragt.

Grundstücksverhandlungen über Grundstücke in der Ortsmitte (Parkplatz)
Mit den Grundstückseigentümern wird seit Jahren verhandelt, die Flächen am Parkplatz Schule/Landjugendheim Fronhofen gegen Ackerflächen einzutauschen. Der Gemeinderat hat das Verhandlungsergebnis beraten und Herrn Bürgermeister Spieß mit weiteren Verhandlungen beauftragt.

In der nichtöffentlichen Sitzung am 16.03.2020 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:
Personalangelegenheiten

Ernennung von Frau Daniela Kesenheimer zur Gemeindeamtfrau

Frau Daniela Kesenheimer wurde am 14.01.2019 zur Leiterin der Finanzverwaltung der Gemeinde Fronreute gewählt und am 01.04.2019 zur Gemeindeinspektorin ernannt. Die Stelle der Leitung der Finanzverwaltung ist nach der Besoldungsgruppe A 13 bewertet.

Eine weitere Beförderung ist nach § 20 Abs. 3 Nr. 3 des Landesbeamtengesetzes frühestens nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung möglich. Der Gemeinderat hat beschlossen, Frau Daniela Kesenheimer zum 01.05.2020 zur Gemeindeamtfrau (Besoldungsgruppe A 11) zu ernennen.

In der nichtöffentlichen Sitzung am 06.04.2020 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:
Handymasten auf dem Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute

Entscheidung über die Einhausung
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 11.02.2019 der Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses durch die Deutsche Funkturm GmbH zugestimmt. Der Gemeinderat hat in der nichtöffentlichen Sitzung am 06.04.2020 über die Frage einer Einhausung beraten. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Handymasten auf dem Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute ohne Einhausung erstellt wird.

Kindergartenverträge zwischen den katholischen Kirchengemeinden Fronhofen und Blitzenreute und der Gemeinde Fronreute für den Kindergarten St. Josef, Fronhofen und den Kindergarten St. Magnus, Staig
Höhe der Verwaltungskosten
In der Gemeinderatssitzung am 16.03.2020 hat der Gemeinderat den neuen Kindergartenverträgen zwischen den Kirchengemeinden und der Gemeinde Fronhofen zum Betrieb der Kindergarten St. Josef in Fronhofen und St. Magnus in Staig mit Wirkung zum 01.01.2020 zugestimmt.

Wesentlicher Inhalt dieser Änderung war die Erhöhung der Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Josef in Fronhofen von 92 % auf 93 % und für den Kindergarten St. Magnus in Staig von 92 % auf 93 %, mit einer Erhöhung auf 93,5 % für den Zeitpunkt, wenn die dritte Kindergartengruppe als volle Gruppe geführt wird.

Die Neufassung der Kindergartenverträge wurde im Vorfeld mit dem kirchlichen Verwaltungszentrum abgestimmt. Die Verhandlungen über die Höhe der Abmangelbeteiligung laufen bereits seit September 2018. Erst jetzt konnte eine Einigung mit dem Verwaltungszentrum getroffen werden.

Eine Änderung bei der Festsetzung der Verwaltungskosten wurde von Seiten des kirchlichen Verwaltungszentrums nie thematisiert. Jetzt kam von der Diözese eine Rückmeldung zum Bedarfsanerkennungsverfahren für die neuen Kindergartenverträge. Soweit würde alles genehmigt werden mit Ausnahme der Verwaltungskosten.

Der Gemeinderat hat eine Änderung der Verwaltungskosten in der ab 01.01.2020 geltenden Kindergartenverträge nicht zugestimmt. Eine Änderung der Verwaltungskostenpauschale ab 2021 soll für alle drei Kindergartenverträge gesondert beraten werden.

Interkommunale Zusammenarbeit hinsichtlich eines Klimaschutzmanagers
Die Gemeindeverwaltung hat im Gemeinderat über ihre Überlegungen berichtet zusammen mit benachbarten Gemeinden eine/n Klimaschutzbeauftragte/n einzustellen. Vom Bundesumweltministerium werden Klimaschutzmanager gefördert von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der/Die Klimaschutzbeauftragte soll Klimaschutzkonzepte sowie die Umsetzung erster Maßnahmen in den Bereichen integrierter Klimaschutz, klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung und klimafreundliche Mobilität darstellen. Im Konzept werden die Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufgezeigt. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe zu integrieren.

Der Gemeinderat hat mit drei Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen, der Schaffung eines/r interkommunalen Klimaschutzmanager/in positiv gegenüber zu stehen und die Verwaltung beauftragt, ein abgestimmtes Konzept mit genauen Kosten mit den Nachbargemeinden zu erarbeiten. Eine endgültige Beschlussfassung soll dann in den nächsten Monaten erfolgen.

Anbau an das Feuerwehrhaus Blitzenreute
- Beschlussfassung zum Bau und zur Finanzierung

Dem Anbau an das Feuerwehrhaus Blitzenreute wurde zugestimmt. Der außerplanmäßigen Auszahlung wurde zugestimmt.
Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung entschieden vor der Erteilung des Einvernehmens zum Baugesuch eine grundsätzliche Beratung zum Anbau an das Feuerwehrhaus Blitzenreute durchzuführen.

Durch den Kauf des gebrauchten Löschfahrzeuges ist der enge Platz im Feuerwehrhaus Blitzenreute aufgebraucht, da das Fahrzeug größer ist als das nun abzugebende Löschgruppenfahrzeug LF8 aus dem Jahre 1976. Aus diesem Grunde müsste der MTW (Mannschaftstransportwagen), welcher im Mai 2020 ausgeliefert wird, außerhalb des Feuerwehrhauses untergebracht werden. Eine Unterbringung in größerer Entfernung zum Haus scheidet einsatztaktisch aus. Deshalb bliebe nur eine Unterstellung im Freien oder eine überdachte Unterstellung, welche hinsichtlich des Schutzes des Fahrzeuges allgemein und auch einsatztaktisch (Winter) vorteilhaft wäre.

Aufgrund der Tatsache, dass die nächsten Jahre ein Neubau des Feuerwehrhauses Blitzenreute an einem neuen Standort errichtet werden soll, ist es eine logische Konsequenz nicht mehr viel Geld dafür auszugeben. Die Abteilung Blitzenreute ist dann durch ein privates Vorhaben auf die Idee gekommen, einen Schuppen auf Privatgelände abzubrechen und als Anbau wieder am Feuerwehrhaus anzubauen. Diese Idee ist technisch und aus Sicht einer Baugenehmigung umsetzbar und deshalb wurde auch von Seiten der Gemeindeverwaltung das Vorhaben unterstützt. Es wurde auch klar kommuniziert und gefordert, dass die Arbeiten mit Stunden durch die Feuerwehr unterstützt werden müssen.

Die Kosten auch für eine kurzfristige Lösung sind vertretbar aufgrund der Situation mit dem beengten Räumen in Blitzenreute. Das Ortsbauamt hat die Kosten genau analysiert und kommt auf eine Kostenschätzung von ca. 4.500,00 EUR. Im Haushaltsplan muss diese Investition im investiven Bereich veranschlagt werden. Im Haushaltsjahr 2020 sind keine Mittel vorgesehen. Dies war auch nicht planbar, da bei der Erstellung des Haushaltplanes nicht ersichtlich war, welche Gerätschaften die beiden Abteilungen als Ersatz der alten LF8 kaufen würden. Deshalb wurde eine außerplanmäßige Auszahlung beschlossen.

Baugesuche

1. Flst.484, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Anbau einer Überdachung an das bestehende Feuerwehrhaus in Blitzenreute zur Unterbringung eines Einsatzfahrzeuges
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Die Gemeinde Fronreute plant den Anbau einer Überdachung auf der südlichen Giebelseite des bestehenden Feuerwehrhauses in Blitzenreute. Dieser soll eine Länge von 7 Metern, eine maximale Höhe von 4,16 Meter und ein Tiefe von 3,87 Meter haben. Der Anbau wird durch die Beschaffung eines weiteren Einsatzfahrzeugs notwendig, da dieses im bestehenden Feuerwehrhaus keinen Platz mehr hat. Die Kosten für diese Baumaßnahme belaufen sich auf circa 4.500 EUR.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

2. Flst. 984/4; 984/5; 984/17, Im Dorf 3 und 3/1, 88273 Fronreute-Fronhofen
Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Die Bauherren planen die Errichtung eines eingeschossigen Doppelhauses mit jeweils einer Garage.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

3. Flst. 1850, Am Krummensbach 1, 88273 Fronreute-Staig
Anbau Gartenhaus an bestehende Garage
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr hat ein Gartenhaus an die bestehende Garage angebaut. Durch den Anbau an die Garage überschreitet das Gartenhaus die zulässige Größe, um verfahrensfrei errichtet werden zu können. Zudem ist eine Grenzbebauung zu einer Grundstücksseite auf eine maximale Länge von je 9 Metern begrenzt. Durch den Anbau ist die Nachbargrenze nun aber auf einer Länge von 15 Metern bebaut. Hier ist die Zustimmung des Angrenzers Flurstück 1851 notwendig. Diese wurde vom Bauherrn bereits eingeholt. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Große Bettna II“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

4. Flst. 338/3, Greutweg 29, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Umnutzung des gewerblich genutzen Gebäudes
Halle 1: Umnutzung von Baugewerbe zu Abstellfläche landwirtschaftliches Lohnunternehmen und Einbau BHKW zur ausschließelichen Beheizung Halle 1
Halle 2: Umnutzung von Gerüstlager zu Hackschnitzellager, Nachgenehmigung bestehender Anbau
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Umnutzung von zwei bestehenden Hallen sowie die Nachgenehmigung eines bestehenden Anbaus.

Derzeit ist in der Halle 1 ein Materiallager eines Maler- und Stuckateurbetriebs genehmigt. In Halle 2 ist ein Gerüstlager genehmigt. Diese Genehmigungen entsprechen nicht den aktuellen Nutzungen der Hallen.
In Halle 1 sind Maschinen für ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen eingestellt. Ebenso wurde festgestellt, dass bereits begonnen wurde einen Heizraum für ein BHKW zu errichten.
In Halle 2 werden große Mengen an Hackschnitzeln gelagert.

Um diese Nutzung zu legalisieren hat den Bauherrn den aktuellen Bauantrag eingereicht.
Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Gehrengreut“.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

5. Flst. 1889, Sonnentauweg 8, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Abstandsflächen sind eingehalten.

6. Flst. 430/5, Rehmweg 2, 88273 Fronreute-Blitzenreute
Neubau eines Wohngebäudes mit Tiefgarage
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung des Baufensters/Baugrenze, der Anzahl der Vollgeschosse, der Maximalen Wandhöhe und Firsthöhe, der Geschossfläche, der Dachneigung und der Einhaltung des Leitungsrechtes durch teilweise Nutzung als Spielplatz und Versickerungsfläche wurde zugestimmt.

Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit vier Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Der Bauherr hat hierzu schon einen Bauantrag im Jahre 2019 eingereicht, der in der Gemeinderatsitzung am 19.8.2019 positiv beschieden wurde. Im Nachgang dazu hat der Bauherr festgestellt, dass eine Einfahrt vom Rehmweg wie geplant, nicht funktionieren kann, da der Höhenunterschied zur Tiefgargeneinfahrt zu groß wäre. Somit wurde der ursprüngliche Bauantrag vor der Genehmigung wieder zurückgezogen. Bei einem Ortstermin mit dem Bauherrn wurden dann die Möglichkeiten einer Zufahrt besprochen. Durch die nun geänderte Einfahrt, musste das Gebäude angepasst werden. Im ursprünglichen Bauantrag betrug die maximale Länge des Gebäudes 22,37 Meter. Im vorliegenden Bauantrag nur noch 21,72 Meter. Die Breite sowie die Trauf- und Firsthöhe des Gebäudes bleiben zum ursprünglichen Bauantrag gleich. Auch die erforderlichen Befreiungstatbestände sind die gleichen.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „B 32/Annenbergstraße“.
Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im östlichen Bereich auf einer Fläche von ca. 14 Quadratmeter überschritten. Auch von der vorgeschriebenen Dachneigung (30 - 40 Grad) soll abgewichen werden. Die Wandhöhe soll ebenfalls überschritten werden. Zulässig sind hier 4 Meter, geplant ist eine Höhe von 6,16 Meter. Auch die Firsthöhe soll um 1,22 Meter überschritten werden. Das Gebäude soll mit zwei Vollgeschossen errichtet werden, die Festsetzung im Bebauungsplan lässt aber nur eine eingeschossige Bauweise zu. Zudem ist die zulässige Geschossflächenzahl überschritten und das Leitungsrecht soll zum Teil durch Versickerungsflächen und dem Kinderspielplatz überbaut werden.

Die Gemeindeverwaltung hat zur Beurteilung, ob das geplante Bauvorhaben mit solch einer Vielzahl von Befreiungen städtebaulich vertretbar ist und auch den Grundzügen der Planung nicht widerspricht, zusätzliche Unterlagen vom Bauherrn angefordert. Hier ist vor allem der Plan „Abwicklung Hauptstraße“ zu nennen.

Die größte Problematik stellen die Abweichungen bezüglich Geschossigkeit dar. Der vorgenannte Plan soll verdeutlichen ob sich das geplante Gebäude mit zwei Vollgeschossen höhenmäßig in die bereits vorhandene Bebauung, also zwischen den Gebäuden Hauptstraße 27 und 23, einfügen kann. Die Verwaltung ist der Meinung, dass das geplante Gebäude entlang der B32 keine städtebauliche Fehlentwicklung darstellt und sich der Baukörper bezüglich der Höhe gut einfügt. Die Firsthöhen fallen analog der Straßenlage der B 32 von Ost nach West ab.
Für die dahinter liegenden Gebäude, Rehmweg 4/1 und 4, stellt der Baukörper zudem einen wirkungsvollen Lärmschutz dar.
Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

Neu- und Umbau Grundschule Blitzenreute
- Beschlussfassung Farbkonzept
- weitere Vorgehensweise Sanierung Altbau
- weitere Vorgehensweise zu speziellen Themen Neubau
Das Architekturbüro mlw Architekten hat ein Farbkonzept entwickelt, welches sich auch am Bauteil der Schule aus dem Jahr 1995 orientiert. Nach Beratung in der Projektgruppe hat der Gemeinderat dem Farbkonzept zugestimmt. Im gesamten Neubau wird eine Gipskarton-Akustikdecke eingebaut. Der Beschluss zur Renovierung des Daches im Altbau wurde vertagt.

Im Farbkonzept der Firma mlw projects GmbH fließen die Farben und Materialien des alten Gebäudes ein. Eine Mischung aus Orange- und Anthrazittönen, sowie Holz und Sichtbeton sollen die Grundlage bilden. In diesen Farben werden auch die Böden gehalten. Die Materialien hierfür sind Vlies, Kautschuk, Holz und Fliesen. Der im Altbau vorhandene gelbe Linoleumboden wird ersetzt durch den gleichen Boden wie im Neubau. Für die Akustikdecken kommen Elementarrasterdecken, Lignotrenddecken und Gipskarton-Akustikdecken in Betracht. Die Projektgruppe und der Gemeinderat haben die Art der Decke in den einzelnen Räumen beschlossen. Im Altbau sind die Dachziegel auf einem Teil des Gebäudes kaputt. Der Beschluss zur Renovierung des Daches im Altbau wurde vertagt.

Mietvertrag für einen Handymasten auf dem Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute
Dem Mietvertrag zur Anlage eines Mobilfunkmastens auf dem Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute durch die Deutsche Funkturm GmbH wurde zugestimmt.
Der Gemeinderat hat am 11.02.2019 der Verpachtung für einen Mobilfunkmasten auf dem Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute grundsätzlich zugestimmt. Auch zu einem Mobilfunkmasten auf dem Flutlichtmasten am Sportplatz Staig erfolgte daraufhin die Zustimmung. Der Vertrag wurde daraufhin mit der deutschen Funkturm GmbH besprochen.

Der Vertrag hat genau die gleichen Komponenten wie der Vertrag in Staig. Aufgenommen ist auch die grundsätzliche Verpflichtung anderen Netzbetreibern die Mitnutzung zu ermöglichen. Als Preis wurde eine Miete von 250,00 EUR/Monat vereinbart gegenüber 230,00 EUR/Monat in Staig. Der Grund liegt im Innerorts-Standort. Auch ist aufgeführt, dass der Masten wie vom Gemeinderat gewünscht vier Sparren weiter hinten befestigt werden soll.

Bebauungspläne „Breite II Fronhofen“, „Riedstraße II Fronhofen“, „Hahnenweide II Staig“, „Große Bettna III Staig“, „Am Fischweiher Blitzenreute“ und „Annenberg III Blitzenreute“
- Vergabe der städtebaulichen Planung
Der Gemeinderat hat der Vergabe der städtebaulichen Planung an das Büro Sieber aus Lindau zugestimmt.

Die Gemeinde Fronreute hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellungsbeschlüsse für die oben angeführten Bebauungspläne gefasst. Um keine Zeit zu verlieren wurden die artenschutzrechtlichen Prüfungen für die jeweiligen Bebauungspläne schon an das Büro Sieber vergeben. Diese sind in vollem Gange.

Für die Erarbeitung der städtebaulichen Entwürfe wurden Angebote beim Büro Sieber, Lindau und dem Büro LARS Consult, Memmingen eingeholt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die städtebauliche Planung an die Firma Sieber zu vergeben.

Bebauungspläne Bebauungspläne „Breite II Fronhofen“, „Riedstraße II Fronhofen“, „Hahnenweide II Staig“, „Große Bettna III Staig“, „Am Fischweiher Blitzenreute“ und „Annenberg III Blitzenreute“
- Vergabe der Erschließungsplanung
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Erschließungsplanung an das Ingenieurbüro Rapp + Schmid aus Ummendorf zugestimmt.

Die Gemeinde Fronreute hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellungsbeschlüsse für die oben angeführten Bebauungspläne gefasst.
Für die Erschließungsplanung der jeweiligen Baugebiete wurden bei vier Ingenieursbüros Angebote eingeholt.

Straßensanierungsmaßnahmen 2020
- Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat die Straßensanierungsarbeiten im Jahr 2020 beschlossen und die  Oberflächenbehandlungen der Spritzbeläge an die Fa. Hörman vergeben. Die Asphaltarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

Für die Unterhaltung der Straßen im Gemeindegebiet sind für das Haushaltsjahr 2020 185.000,00 EUR veranschlagt. Erfahrungsgemäß werden ca. 30.000,00 EUR unvorhergesehene Reparaturen wie Schlaglöcher, Schachtanpassungen, Ausgleich von Setzungen, etc. an Straßen benötigt. Es gibt mehrere Möglichkeiten die Straßen zu unterhalten. Dabei ist immer zu beachten welchen Zweck die Straße erfüllen muss, wie der Unterbau ist und weit die Beschädigungen fortgeschritten ist.

Um nicht in einen erheblichen Investitionsstau zu geraten, müssen wirtschaftliche Lösungen für den Straßenunterhalt gefunden werden. Spritzbeläge (auch Oberflächenbehandlung genannt) sind die günstigste Lösung und werden in einer einfachen oder doppelten Oberflächenbehandlung unterschieden. Je nachdem wie die Nutzung und die Ansprüche an die Straße ist. Die Nutzungszeit einer Straße beträgt nach erfolgter Oberflächenbehandlung rund 6-10 Jahre.

Wenn der Unterbau einer Straße verbessert werden soll, ist auf Gemeindeverbindungsstraßen das Aufbringen eine Tragdeckschicht zu erwägen. Die Nutzungsdauer der Straße beträgt dann ca. 10-20 Jahre.
Innerörtlich oder auf Naherholungswegen ist es geeigneter, wenn eine Deckschicht aufgetragen wird, da hier die Oberfläche feiner ist, dafür jedoch die Tragfähigkeit geringer.

Folgende Straßensanierungsmaßnahmen werden im Jahr 2020 durchgeführt:
Feinbelag Unterer Kirchberg

Derzeit wird im Unteren Kirchberg in Fronhofen die Wasserleitung erneuert und in diesem Zuge auch Leerrohre für eine spätere Glasfaserinfrastruktur mit verlegt. Geplant war, dass der Asphalt in dieser Straße nur partiell ausgetauscht wird, an den Stellen, an denen neue Leitungen verlegt werden.
Während der laufenden Bauarbeiten wurde allerdings festgestellt, dass die Asphaltstärke nur 6 – 8 cm beträgt (normalerweise 14 cm). Risse sind aber nur wenige vorhanden.
Eine zusätzliche Deckschicht (Feinbelag) gibt der Straße zusätzlichen Halt und eine durchgängige Optik. Die Kosten hierfür belaufen sich brutto auf ca. 32.500,00 EUR.

Eggweg/Blitzenreute
Im Eggweg werden momentan Breitband-, Gas-, und Wasserleitungen verlegt. Somit ist bereits die Hälfte der Straßenbreite geöffnet. Die Asphaltstärke ist mit ca. 8 cm relativ dünn. Die neue Asphaltschicht über den Leitungen wird gleich normgerecht mit 10 cm Trag- und 4 cm Deckschicht eingebaut. Um Setzungen und Risse zu vermeiden und ein einheitliches Straßenbild zu gewährleisten soll die restliche Straße ebenfalls neu asphaltiert werden.
Die Kosten für Trag- und Deckschicht betragen brutto 16.900,00 EUR.

Schlupfen - Oberaichen - Schreckensee
Diese Strecke war bereits letztes Jahr bei den Straßensanierungsmaßnahmen aufgeführt aber auf Grund der Kosten und Priorisierung verschoben worden. Der Straßenbelag ist auf rund 1,5 Kilometern Länge teilweise ausgemagert und brüchig und kann mit einem Spritzbelag wieder ertüchtigt werden. Die Kosten hierfür betragen brutto ca.43.000,00 EUR.

Wiesenhofen
Die Zufahrt für die Höfe in Wiesenhofen ist brüchig und teilweise bereits mit Schlaglöchern versehen. Für die Reparatur mit Spritzbelag fallen Kosten in Höhe von ca. 3.660,00 EUR brutto an.

Annenbergstraße
Dieses Jahr wurde im unteren Teil der Annenbergstraße eine neue Wasserleitung und Breitbandleerrohre verlegt. Allerdings wurde auf Grund des eventuell anstehenden Ausbaus der Annenbergstraße bisher noch kein Asphaltbelag eingebaut. Eine Zwischenlösung wäre hier, einen Spritzbelag aufzubringen, dessen Kosten sich auf ca. 2.400,00 EUR brutto belaufen.

Rad- und landwirtschaftlicher Weg entlang der B 32
Diese Straße ist Großteiles sehr ausgemagert und wird in kürzester Zeit eine Vielzahl von Schlaglöchern bilden. Um den Verfall der Straße entgegen zu wirken, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Für eine einwandfreie Fahrbahn für Inlineskater und Radfahrer ist das Aufbringen einer Deckschicht von ca. 3,5 – 4 cm eine gute und vor allem langlebige Lösung.
Die Kosten hierfür betragen brutto rund 28.500,00 EUR.
Weitere Möglichkeiten wären ein Spritzbelag (ca. 14.000 EUR) oder Spritzbelag mit zusätzlicher Dünnschicht im Kalteinbau (ca. 18.200 EUR).

Baienbach – Staudenhof
Auf dieser Strecke gilt es, Spurrinnen mit Asphalt auszugleichen und Risse mit Spritzbelag zu schließen. Hier ist brutto mit Kosten in Höhe von rund 4.800,00 EUR zu rechnen.

Schlupfen – Ruprechtsbruck
Die Straße zwischen Schlupfen und Ruprechtsbruck ist inzwischen sehr ausgemagert und rissig. Auch hier sollte ein Spritzbelag aufgebracht werden, welcher brutto ca. 10.000,00 EUR kostet.

Dachsberg
Die Einfahrt von der Kreisstraße Richtung Dachsberg ist sehr rissig und könnte durch das Aufbringen eines Spritzbelags saniert werden. Die Kosten betragen brutto ca. 2.500,00 EUR.
Bei Vergabe dieser Maßnahmen in Höhe von 144.260 EUR und die oben genannten 30.000 EUR für Reparaturen und unvorhergesehene Maßnahmen wird der Haushaltsansatz von 185.000 EUR um ca. 10.000 EUR unterschritten.

Bürgerhaus Staig
- Beschlussfassung über Parkettsanierung und Malerarbeiten
Der Vergabe der Malerarbeiten an die Firma Polychrom Jehle aus Weingarten wurde zugestimmt.
Der Vergabe der Parkettsanierung an die Firma Bohmeier aus Weingarten wurde zugestimmt.

Der Saal im Bürgerhaus in Staig ist erheblich in die Jahre gekommen. Damit der Raum wieder attraktiv und ansprechend wirkt, sollen nun sowohl der Parkettboden saniert als auch die farbliche Gestaltung des Saales erneuert werden.

Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Firma Polychrom Jehle aus Weingarten ein neues Farbkonzept für den Saal erarbeitet. Zusätzlich zu den Malerarbeiten im Saal soll die farblich abgesetzte Wand im Eingangsbereich neugestaltet werden. Das Farbkonzept wurde gemeinsam mit Vertretern der Dorfgemeinschaft Staig besprochen.
Die Kosten für die Malerarbeiten betragen 4.438,70 EUR (brutto).

Der Parkettboden muss partiell ausgetauscht werden da er sich stellenweise gelöst hat (ca. 2 m²). Der Boden im gesamten Saal würde abgeschliffen und neu versiegelt werden.
Für diese Maßnahme wurden seitens der Gemeinde drei Angebote eingeholt. Wirtschaftlichster Bieter ist hierbei die Firma Bohmeier aus Weingarten mit einem Angebotspreis in Höhe von 4.218,24 EUR (brutto). Im Haushalt 2020 stehen Mittel von 15.000 EUR zur Verfügung.

Sanierung Pfarrhaus Blitzenreute
- Festlegung der Art der Sanierung
Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu prüfen und Angebote für eine neue Heizung, Holz-Sprossenfenster, die Fassadensanierung sowie eine Isolierung der obersten Geschossdecke einzuholen.

Die katholische Kirchenpflege bezieht im Mai die neuen Räumlichkeiten im Gebäude Wolpertswender Straße 1. Zur weiteren Nutzung des Pfarrhauses müssen Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Bei den Sanierungsarbeiten müssen die Vorschriften des Denkmalschutzes beachtet werden, da das Pfarrhaus unter Denkmalschutz steht. Die momentan eingebaute Heizung muss – unabhängig der künftigen Nutzung des Gebäudes – erneuert werden. Im Zuge der Erneuerung der Heizung sollten dann auch die Fenster ausgetauscht sowie die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Diese beiden Maßnahmen sollten im gleichen Schritt erledigt werden um die Heizung nicht überdimensionieren zu müssen.

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im gesamten zu prüfen und die entsprechenden Angebote einzuholen. Danach erfolgt wieder eine Beratung im Gemeinderat.

Geplante Ablösung eines Darlehens
Das Darlehen wird bei der L-Bank mit Zinsbindung bis zum 16.05.2030 und einem Sollzins von 0,1 % p.a. umgeschuldet.

Die Gemeinde Fronreute hat im Jahr 2010 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg einen Kredit in Höhe von 1.200.000 EUR zur Finanzierung der Biegenburg- Halle mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren aufgenommen. Der Zinssatz betrug bislang 3,3156 %. Die Zinsbindung läuft zum 15.05.2020 aus. Der Darlehensstand liegt dann bei rund 666.560 EUR.

Die Girokonten der Gemeinde Fronreute weisen derzeit eine verhältnismäßig hohe Liquidität auf. Die resultiert aus dem Verkauf der Bauplätze im Dornacher Ried. Der hohe Erlös war planbar, weshalb im Haushaltsplan für das Jahr 2020 die Ablösung des Darlehens eingeplant ist.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung ging die Gemeinde davon aus, dass je nach Umsetzung von Baumaßnahmen und Durchführung diverser Grunderwerbe zwar ein hoher Mittelabfluss anzunehmen ist, weil insbesondere auch die Baumaßnahmen an der Grundschule Blitzenreute vollzogen werden, die Aufnahme weiterer Darlehen jedoch frühestens gegen Ende des Jahres 2020 notwendig sein werden.

Zwischenzeitlich wird durch die Corona-Krise mit weitaus geringeren Gewerbesteuereinnahmen gerechnet, weshalb nicht nur eine Tilgung der Restschuld des Darlehens, sondern auch eine Umschuldung in Betracht kommt.

Für die Umschuldung hat die L-Bank ein Zinsangebot für die Restlaufzeit und einer Zinsbindung von zehn Jahre einen Sollzins von 0,1 % p.a. angeboten. Weitere Angebote über unsere Hausbanken (Kreissparkasse Ravensburg und Volksbank Altshausen) wurden eingeholt. Aufgrund der Grundschulsanierung und den zu erwartenden Mindererträgen im Bereich der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen und der Einkommenssteuer ist davon auszugehen, dass die Gemeinde gegen Ende des Jahres auf das Geld angewiesen ist. Der Gemeinderat hat eine Umschuldung des Darlehens bei der L-Bank beschlossen.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/gemeinderat/sitzungsberichte