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Neuigkeiten

Förderprogramm ELR 2026

Erstelldatum24.04.2025

Antrage können bis 30.06.2025 eingereicht werden!

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt für das Jahr 2026 erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu stellen. Es können grundsätzlich Anträge für alle Ortsteile und Förderschwerpunkte gestellt werden.

Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Förderschwerpunkte, Maßnahmen und Fördersätze (vorläufig):

1. Förderschwerpunkt Wohnen

  • Umfassende Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden

Ältere Gebäude im Ortskern können modernisiert und den heute üblichen Wohnbedürfnissen angepasst werden. Gefördert werden Baumaßnahmen, wie die Dämmung der Fassade und des Daches, Erneuerung von Fenstern und die Modernisierung der Sanitärinstallationen. Grundsätzlich werden nur umfassende Modernisierungsmaßnahmen gefördert (mind. drei Gewerke).

Fördersatz: in der Regel 30 %
Höchstbetrag: 20.000 € je Wohneinheit

  • Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen

Ehemalige Scheunen und landwirtschaftliche Anwesen prägen noch immer das Ortsbild im Ortskern. Um das Ortsbild zu erhalten, können diese Gebäude zu Wohnungen umgebaut oder gewerblich genutzt werden.

Fördersatz: in der Regel 30 %
Höchstbetrag: 50.000 € je Wohneinheit für Privatpersonen

  • Für Mietwohnungen gelten abweichende Regelungen.
  • Baulückenschließung durch dorfgerechte und maßstäbliche Wohngebäude

Maßstäbliche Neubebauung als Ersatz für abgängige Bausubstanz / Baulückenschließung. Baulücken können durch maßstäbliche Wohngebäude genutzt werden. Hierdurch erfährt der Ortskern eine Belebung und der Landschaftsverbrauch wird eingedämmt.

Fördersatz: in der Regel 30 %
Höchstbetrag: 200.000 €

Voraussetzung: Eigennutzung.

2. Förderschwerpunkt Grundversorgung

Unterstützt werden Unternehmensinvestitionen, denen für die Funktionsfähigkeit und die Lebensqualität in den Ortsteilen eine besondere Bedeutung zukommt. Förderfähig sind die Reaktivierung von Brachen, Neubauten oder Erweiterungsbauten (z.B. Bäcker, Metzger, Lebensmittelgeschäft, Gasthäuser, Dorfläden o.ä.).

Fördersatz: in der Regel bis zu 20 %
Höchstbetrag: 200.000 €

3. Förderschwerpunkt Arbeiten

Zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen können kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten gefördert werden. Förderfähig sind die Reaktivierung von Gewerbebrachen, die Verlagerung von Unternehmen aus bestehenden Gemengelagen, die Neuansiedlung sowie die Erweiterung von Unternehmen.

Fördersatz: in der Regel 10 %
(15 % für kleine Unternehmen für Verlagerung/Reaktivierung)
Höchstbetrag: 200.000 €

4. Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen

Förderfähig sind der Um- und Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Umnutzung zur Gemeinbedarfseinrichtung.

Fördersatz: in der Regel 40 %
Höchstbetrag: 500.000 €

Projekte mit Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen z.B. Holz in der Tragwerkskonstruktion können einen um 5 % -Punkte erhöhten Fördersatz erhalten.

Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung auf Gebäude mit Baujahr vor 1945 (ausnahmsweise bis 1969) beschränkt.

Hinweise:

Sollten Sie an einer ELR-Förderung interessiert sein, beraten wir Sie gerne bereits vor der Antragstellung um das konkrete Vorgehen im Antragsverfahren durchzusprechen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über Frau Frech bei Fragen zum Ablauf und Fördermöglichkeiten (Telefon 07502 954-23, sarah.frech@fronreute.de), über Herrn Liche bei baurechtlichen Fragestellungen, (Telefon 07502 954-44, ruediger.liche@gvv-fronreute-wolpertswende.de) und über Planungsbüro Groß zur Antragstellung (Telefon 0173 48 70 450, info@rolandgross.de). Die Beratung ist kostenfrei und wird von der Gemeinde getragen.

Die Anträge sind gemäß Ausschreibung des aktuellen Jahresprogramms über die Gemeindeverwaltung bei der Rechtsaufsichtsbehörde einzureichen. Um Ihre Anträge fristgerecht einreichen zu können, sind folgende Unterlageneinzureichen:

  • Antragsformulare mit Originalunterschrift
  • Projektbeschreibung der Maßnahme
  • Lageplan und Bildmaterial zu Dokumentationszwecken
  • Kostenschätzung nach DIN 276 mit Originalunterschriftdes Planers/Architekten
  • detaillierte Planunterlagen
  • bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Mehrfertigung der Bauantragsunterlagen

Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 30.06.2025 bei der Gemeindeverwaltung oder beim Planungsbüro Roland Groß eingegangen sind. Nur dann kann eine Antragstellung bis September beim Land garantiert werden.

Die Baugenehmigung ist spätestens bis Ende des Jahres 2025 vorzulegen.

Mit einer Förderentscheidung des Landes kann im März 2026 gerechnet werden. Bis dahin können alle weiteren planerischen Maßnahmen vorbereitet, jedoch noch keine Baumaßnahmen begonnen werden.

Weitere Informationen zum Thema ELR finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg oder auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.