...
Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Fronreute
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Aktuelles aus dem Rathaus

Hauptbereich

Förderprogramm ELR 2026

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt für das Jahr 2026 erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu stellen. Es können grundsätzlich Anträge für alle Ortsteile und Förderschwerpunkte gestellt werden.

Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Förderschwerpunkte, Maßnahmen und Fördersätze (vorläufig):

1. Förderschwerpunkt Wohnen

  • Umfassende Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden

Ältere Gebäude im Ortskern können modernisiert und den heute üblichen Wohnbedürfnissen angepasst werden. Gefördert werden Baumaßnahmen, wie die Dämmung der Fassade und des Daches, Erneuerung von Fenstern und die Modernisierung der Sanitärinstallationen. Grundsätzlich werden nur umfassende Modernisierungsmaßnahmen gefördert (mind. drei Gewerke).

Fördersatz: in der Regel 30 %
Höchstbetrag: 20.000 € je Wohneinheit

  • Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen

Ehemalige Scheunen und landwirtschaftliche Anwesen prägen noch immer das Ortsbild im Ortskern. Um das Ortsbild zu erhalten, können diese Gebäude zu Wohnungen umgebaut oder gewerblich genutzt werden.

Fördersatz: in der Regel 30 %
Höchstbetrag: 50.000 € je Wohneinheit für Privatpersonen

  • Für Mietwohnungen gelten abweichende Regelungen.
  • Baulückenschließung durch dorfgerechte und maßstäbliche Wohngebäude

Maßstäbliche Neubebauung als Ersatz für abgängige Bausubstanz / Baulückenschließung. Baulücken können durch maßstäbliche Wohngebäude genutzt werden. Hierdurch erfährt der Ortskern eine Belebung und der Landschaftsverbrauch wird eingedämmt.

Fördersatz: in der Regel 30 %
Höchstbetrag: 200.000 €

Voraussetzung: Eigennutzung.

 

2. Förderschwerpunkt Grundversorgung

Unterstützt werden Unternehmensinvestitionen, denen für die Funktionsfähigkeit und die Lebensqualität in den Ortsteilen eine besondere Bedeutung zukommt. Förderfähig sind die Reaktivierung von Brachen, Neubauten oder Erweiterungsbauten (z.B. Bäcker, Metzger, Lebensmittelgeschäft, Gasthäuser, Dorfläden o.ä.).

Fördersatz: in der Regel bis zu 20 %
Höchstbetrag: 200.000 €

 

3. Förderschwerpunkt Arbeiten

Zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen können kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten gefördert werden. Förderfähig sind die Reaktivierung von Gewerbebrachen, die Verlagerung von Unternehmen aus bestehenden Gemengelagen, die Neuansiedlung sowie die Erweiterung von Unternehmen.

Fördersatz: in der Regel 10 %
(15 % für kleine Unternehmen für Verlagerung/Reaktivierung)
Höchstbetrag: 200.000 €

 

4. Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen

Förderfähig sind der Um- und Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Umnutzung zur Gemeinbedarfseinrichtung.

Fördersatz: in der Regel 40 %
Höchstbetrag: 500.000 €

 

Projekte mit Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen z.B. Holz in der Tragwerkskonstruktion können einen um 5 % -Punkte erhöhten Fördersatz erhalten.

Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung auf Gebäude mit Baujahr vor 1945 (ausnahmsweise bis 1969) beschränkt.

 

Hinweise:

Sollten Sie an einer ELR-Förderung interessiert sein, beraten wir Sie gerne bereits vor der Antragstellung um das konkrete Vorgehen im Antragsverfahren durchzusprechen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über Frau Frech bei Fragen zum Ablauf und Fördermöglichkeiten (Telefon 07502 954-23, sarah.frech@fronreute.de), über Herrn Liche bei baurechtlichen Fragestellungen, (Telefon 07502 954-44, ruediger.liche@gvv-fronreute-wolpertswende.de) und über Planungsbüro Groß zur Antragstellung (Telefon 0173 48 70 450, info@rolandgross.de). Die Beratung ist kostenfrei und wird von der Gemeinde getragen.

Die Anträge sind gemäß Ausschreibung des aktuellen Jahresprogramms über die Gemeindeverwaltung bei der Rechtsaufsichtsbehörde einzureichen. Um Ihre Anträge fristgerecht einreichen zu können, sind folgende Unterlageneinzureichen:

  • Antragsformulare mit Originalunterschrift
  • Projektbeschreibung der Maßnahme
  • Lageplan und Bildmaterial zu Dokumentationszwecken
  • Kostenschätzung nach DIN 276 mit Originalunterschriftdes Planers/Architekten
  • detaillierte Planunterlagen
  • bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Mehrfertigung der Bauantragsunterlagen

Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 30.06.2025 bei der Gemeindeverwaltung oder beim Planungsbüro Roland Groß eingegangen sind. Nur dann kann eine Antragstellung bis September beim Land garantiert werden.

Die Baugenehmigung ist spätestens bis Ende des Jahres 2025 vorzulegen.

Mit einer Förderentscheidung des Landes kann im März 2026 gerechnet werden. Bis dahin können alle weiteren planerischen Maßnahmen vorbereitet, jedoch noch keine Baumaßnahmen begonnen werden.

 

Weitere Informationen zum Thema ELR finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg oder auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.