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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus

Hauptbereich

Juli 2010

Sporthalle Blitzenreute

Der Technische Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt die Küche einschließlich Lieferung und Montage zum Preis von 15.638,00 EUR bei der Firma Reddy zu bestellen.

Im Erdgeschoss der Sporthalle ist eine Küche für Veranstaltungen eingeplant.

Der Sportverein, insbesondere die 1. Vorsitzende, Frau Guthörl, unter fachkundiger Beratung von Familie Barth haben sich mit der Möblierung der Küche befasst und entschieden, bei der Firma Reddy, Weingarten die Küche zu beziehen. Die Gesamtkosten der Küche belaufen sich einschließlich Lieferung und Montage auf 15.638,00 EUR.

Die Sporthalle Blitzenreute hat bereits einen Namen

Auf Vorschlag des Sportvereines Blitzenreute haben der Ortschaftsrat Blitzenreute und der Gemeinderat den Namen für die Sporthalle beschlossen. Die neue Sporthalle in Blitzenreute wird den Namen „Biegenburg-Halle“ tragen.

Der Neubau der Sporthalle Blitzenreute liegt im Bauzeitenplan. Die Sporthalle Blitzenreute soll am Wochenende vom 23. bis 24. Oktober 2010 eingeweiht und eröffnet werden.

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Feldmoos
Der Gemeinderat die Aufstellung einer Abrundung-/Klarstellungssatzung für Feldmoos beschlossen. Für die Abarbeitung des baurechtlichen Verfahrens wurde das Planungsbüro Sieber, Lindau beauftragt.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 22.06.2010 mit der Klarstellungs- und Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung befasst und die Aufstellung einer solchen Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass Büro Sieber, Lindau zu beauftragen.

Die Gesamtkosten für die Planungsleistungen betragen 8.173,60 EUR, wobei die Leistungen nach Bausteinen gegliedert sind. Die Grundleistungen belaufen sich auf brutto 7.102,16 EUR. Für weitere Leistungsbausteine, wie Erarbeiten von Verfahrenstexten und der förmlichen Behördenbeteiligungen belaufen sich auf rund 1.200,00 EUR.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt mit dem Büro Sieber einen Honorarvertrag mit einer Gesamtsumme von maximal 8.173,60 EUR abzuschließen.

Flutlichtanlage beim Bolzplatz an der Schule Blitzenreute
Der Ortschaftsrat Blitzenreute, der Technische Ausschuss und der Gemeinderat haben dem Bau einer Flutlichtanlage auf dem Bolzplatz an der Grundschule Blitzenreute mit vier Masten zugestimmt.

Der Sportverein Blitzenreute trainiert täglich ab 17:00 Uhr mit seinen Jugendmannschaften auch auf dem Bolzplatz neben der Schule in Blitzenreute. Einig waren sich die Mitglieder des Ortschaftsrates Blitzenreute, des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates, dass für einen ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb eine Flutlichtanlage notwendig ist.

Geprüft wurden eine Flutlichtanlage mit 4 Masten oder alternativ zwei Flutlichtmasten mit einer an der Mastspitze befestigten Traverse mit jeweils zwei Flutern. Laut Angebot der Firma Folks Sport KG betragen die Baukosten einer Anlage mit vier Masten 14.276 € (brutto). Hinzu kommen die Nebenarbeiten wie Kabelverlegung, Elektroarbeiten, Baugrunduntersuchung und Planungskosten, so dass die Baukosten bei cirka brutto 22.000,00 EUR liegen werden. Die Kosten für die Alternative mit zwei Masten betragen einschließlich der Nebenarbeiten cirka 16.000,00 EUR. Die Ausleuchtung ist aber um einiges schlechter als bei 4 Flutlichtmasten. Aufgrund der besseren Ausleuchtung haben der Ortschaftsrat Blitzenreute, der Technische Ausschuss und der Gemeinderat den Bau einer Flutlichtanlage mit vier Masten beschlossen. Die Flutlichtanlage auf dem Bolzplatz an der Grundschule Blitzenreute wird zusammen mit der Flutlichtanlage an der Grund- und Hauptschule Fronhofen gebaut. Dadurch reduzieren sich die Baukosten um 600 EUR.

Straßensanierungsprogramm 2010
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17. Mai 2010 die Prioritätenliste für die Straßensanierungsmaßnahmen in diesem Jahr festgelegt.

Folgende Maßnahmen sind in diesem Jahr vorgesehen:

  • Sanierung der Gemeindestraße nach Hasenried 15.000 EUR
  • Sanierung der Aspenweges von Blitzenreute nach Baienbach 9000 EUR
  • Sanierung der Treppenanlage im von Baugebiet Biegenburg 8000 EUR
  • Sanierung der Schussenbrücke in der Schenkenwaldstraße 37.500 EUR
  • Sanierung der Schussenbrücke bei Meßhausen 37.500 EUR

Im Verwaltungshaushalt sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 EUR bereits für allgemeine Straßenunterhaltungsmaßnahmen ausgegeben, so dass keine weiteren Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.

im Vermögenshaushalt stehen Haushaltsmittel mit einem Haushaltsrest aus dem Jahr 2009 in Höhe von 140.000 EUR zur Verfügung.

Die Gesamtkosten für die bereits beschlossenen Straßensanierungsmaßnahmen und noch notwendige Ausbesserungsarbeiten im Bereich der Bauhofstraße und der Bushaltestelle Feldmoos mit 15.000 EUR belaufen sich auf etwa brutto 140.000 EUR

Die als nächste in der Prioritätenliste für die Straßensanierung enthaltenen Maßnahmen wie die Sanierung des „Milchweges“ Meßhausen und die Sanierung der Straße von Wiesentann werden aufgrund der hohen Kosten bis auf weiteres verschoben.

Anlage eines Asphaltfeizeitplatzes bei der Schule Blitzenreute
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat mit der Planung insbesondere mit der Erhebung der Höhenlinien für die Anlegung der Freizeitplätze im Bereich der Grundschule Blitzenreute beauftragt. Wenn diese Plandaten vorliegen, wird der Gemeinderat über die vorgesehene Modellierung der zukünftigen Freizeitplätze entscheiden.

Neben der Baustelle der Sporthalle lagert derzeit auf den landwirtschaftlichen Grundstücken Aushubmaterial. Dieses Aushubmaterial wird zurzeit teilweise für die Anlegung eines Lärmschutzwalles für den zukünftigen dritten Bauabschnitt im Baugebiet Leimäcker verwendet. Unterhalb der Fläche, wo derzeit das Ausdruckmateriallager lagert, sind Freizeitplätze für Jugendliche, insbesondere ein asphaltierter Platz, geplant. Das Aushubmaterial soll für die Modellierung dieser Freizeitplätze verwendet werden. Dafür ist zunächst die Erhebung von genauen Höhenangaben notwendig. Eine Befestigung der Freizeitplätze ist zunächst noch nicht vorgesehen. Zunächst muss abgewartet werden, dass sich das ausgefüllte Gelände setzt.

Bebauungsplan Kleine Bettna II in Staig

1. Änderung im vereinfachten Verfahren

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und über die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Gemeinderat hat beschlossen zwischen den geplanten Grundstücksgrenzen der einzelnen Bauplätze und der Grenze des Bebauungsgebietes im nördlichen Bereich den Bebauungsplan so zu ergänzen, dass hier eine Aufschüttung mit 0,50 m entlang des gesamten Baugebietes vorgenommen wird. Damit wäre das Baugebiet vor Überflutungen geschützt. Zu dieser Ergänzung ist die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, dem Landratsamt Ravensburg, durchzuführen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2009 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Klein Bettna II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollte die überbaubare Grundstücksfläche im nördlichen Bereich des Baugebietes umca. 3,00 m nach Norden erweitert werden.

Anlässlich der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde vom Sachgebiet Gewässer des Landratsamtes Ravensburg auf die mögliche Hochwassergefahrensituation hingewiesen. Nach Einsichtnahme in den Entwurf der Hochwassergefahrenkarte bestand für einen Großteil der Tallage von Staig die Gefahr von Hochwasser bei einem 100-jährigem Ereignis. Die Gemeinde Fronreute hat deshalb die Hochwassersituation detailliert überprüfen lassen. Dabei wurden die Fließverhältnisse und das Einzugsgebiet des Baienbaches analysiert. Im Bereich des Horber Tobels wurden verschiedene Rückhaltebereiche festgestellt, welche bislang in den Berechnungen zur Hochwassergefahrenkarte nicht berücksichtigt wurden. Durch diese wird der Abfluss des Baienbaches in die Tallage von Staig wesentlich reduziert. Die Hochwassergefährdung im Bereich der Bebauung in Staig ist nun wesentlich geringer. Es zeigen sich nur noch geringe Überflutungsbereiche mit Überflutungstiefen von wenigen Zentimetern. Notwendig sind Maßnahmen im Bereich der Brückenbauwerke in der Schenkenwaldstraße und zum Schutz des Baugebietes soll nun eine Aufschüttung mit circa 0,50 m vorgenommen werden und als Festsetzung im

Bebauungsplan innerhalb des vereinfachten Verfahrens aufgenommen werden.

Festlegung einer Straßenbezeichung im Baugebiet Klein Bettna II in Staig

Die zwei neuen Straßen im Baugebiet Klein Bettna II in Staig heißen in Fortführung der bestehenden Straße Öschweg und als neue Straßenbezeichnung: Am Föhrenried.

Zunächst war vorgesehen, das neue Baugebiet Klein Bettna II in Staig über zwei Bauabschnitte zu erschließen. In der Sitzung vom 19.10.2009 wurden die Straßenbezeichnungen im Neubaugebiet „Klein Bettna II“ bereits beraten. Das Baugebiet wird über zwei bestehende Straßen erschlossen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.10.2009 beschlossen, den westlichen Teil des Neubaugebietes dem Öschweg zu zuordnen.

Bei der Erschließung über die Talstraße im östlichen Teil schlägt der Ortschaftsrat einen eigenen Straßennamen vor. Flurnamen wurden bereits für die Stichstraßen „Wandernen“ und „Klein Bettna-Weg“ vergeben. In den alten Flurkarten gibt es für diesen Bereich keine weiteren freien Flurnamen zur Straßenbenennung. Einig war sich der Ortschaftsrat Blitzenreute, dass im Straßenzusammenhang keine Straßenbezeichnungen mit Vögeln, Namen oder Bäumen sinnvoll sind, sondern eine Flurbezeichnung verwendet werden soll. Auf Vorschlag des Ortschaftsrates hat der Gemeinderat die Straßenbezeichnung „Am Föhrenried“ beschlossen.

Übernahme einer Bürgschaft für die Erschließung Baugebiet „Klein Bettna II“ in Staig für den Erschließungsträger

Der Gemeinderat hat der Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 1,0 Mio EUR für Erwerb und Erschließung des Baugebiets „Klein Bettna II“ Staig zu Gunsten der Firma Kommunalplan, Ravensburg zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2009 mit der Erschließung des Baugebiets „Klein Bettna II“ befasst und beschlossen mit der Firma Kommunalplan, Ravensburgden Erschließungsvertrag und die Erschließungsvereinbarung abzuschließen. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, zur Sicherstellung der Finanzierungsmittel eine Bürgschaft in entsprechender Höhe zu übernehmen.

Insgesamt besteht kurzfristig ein Kreditbedarf von rund 1 Million EUR, der jedoch durch den Abverkauf von Bauplätzen relativ schnell zurückgeführt werden kann. Die Finanzierung erfolgt über die Kreissparkasse Ravensburg, welche der Gemeinde das günstigste Angebot unterbreitet hat.

Vergabe der Planung für die Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Breite I in Fronhofen am Feuertobelbach

Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Wassermüller, Biberach mit der Planung und Bauleitung sowie Ingenieurleistungen für das Renaturierungsprojekt Feuertobelbach beauftragt.

In der Gemeinderatssitzung am 30.11.2009 wurden die Maßnahmen zur Renaturierung des Feuertobelbaches als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet „Breite beschlossen und zwischen der Gemeinde Fronreute und dem Landratsamt Ravensburg ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über diesen naturschutzrechtlichen Ausgleich geschlossen.

Gemeinsam mit dem Landratsamt Ravensburg wurde vereinbart, dass das Ingenieurbüro Wassermüller, Biberach die Planung durchführen soll. Das Honorarangebot für Planung und Bauleitung sowie für Ingenieurleistungen beläuft sich auf brutto 43.054,00 EUR. Es ist davon auszugehen, dass das Land für die Gesamtmaßnahme mit Kosten von rund 300.000,00 EUR einen Zuschuss in Höhe von 70 % bewilligt. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt rund 90.000,00 EUR. Der Wert der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen beläuft sich auf etwa 100.000,00 EUR Die weitere Ausgleichsmaßnahme betrifft den Ausbau des Wehrs bei der Fenkenmühle sowie Erwerb von Gewässerrandstreifen.

Künftige Bezuschussung der Gemeinde Fronreute an der Bodensee-Oberschwaben Bahn bis zum Jahr 2016

Der Gemeinderat hat der neuen Vereinbarung bis zum Jahre 2016 mit der BOB Bahn zugestimmt. Die Gemeinde Fronreute bezahlt ab dem Jahre 2011 bis zum Jahre 2016 jährlich einen Zuschussbetrag an die Bodensee-Oberschwaben Bahn von 1.543,60 EUR.

Mit der Vereinbarung vom 22.11.1996 hat sich die Gemeinde Fronreute freiwillig an der Erweiterung der Bodensee-Oberschwaben Bahn (BOB) im Nordabschnitt finanziell mitbeteiligt. In dieser Vereinbarung wurde neben der Anschubfinanzierung für 1996/1997 auch der jährliche Gesamtzuschuss der Gemeinde festgelegt. Dieser betrug bis zum Jahre 20044.484,03 EUR. Aufgrund der verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen hat die BOB den Gemeinden neue Verträge unterbreitet und eine Reduzierung um 25% vorgeschlagen unter der Bedingung, dass eine Vertragslaufzeit bis zum Fahrplanende 2011/2012 (15.12.2012) vereinbart wird. Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat am 19.05.2004 diesem neuen Vertrag mit einem jährlichen Zuschuss von 3.362,03 EURO zugestimmt.

Nun ist die BOB wieder auf die beteiligten Kommunen zugekommen und hat die neue finanzielle Situation dargestellt. Aufgrund verbesserter Zuschusszahlungen vom Land kann sich die BOB vorstellen, diese positive Entwicklung auch den Zuschussgebern zugute kommen lassen. Da wegen dem Vertragsende 2012 bald Verhandlungen hätten aufgenommen werden müssen, hat die BOB dies zum Anlass genommen und den Vertragspartnern ein neues Angebot unterbreitet, welches die finanzielle Entwicklung angemessen berücksichtigt.

Unter den angegebenen Rahmenbedingungen erscheint es sinnvoll, die bis Ende 2012 laufenden Zuschussgeberverträge bis Ende 2016 zu verlängern. Seitens der BOB wird folgendes Angebot unterbreitet:

Es erfolgt eine Senkung der vertraglich vereinbarten Beträge um über 50%, für die Gemeinde Fronreute neu: 1543,60 EUR. Die Anpassung erfolgt ab dem 01.01.2011, also zwei Jahr vor dem bisherigen Ende der Vertragslaufzeit. Dafür werden die geltenden Zuschussverträge bis zum Ende des Fahrplanjahres 2015/2016 (Dezember 2016) verlängert.

Für die Gemeinde haben sich die Voraussetzungen gegenüber 1996 und 2004 nicht verändert. Deshalb wird weiterhin an der Solidargemeinschaft festgehalten und die Vereinbarung zwischen der BOB-Bahn und der Gemeinde auch auf das Ende 2016 abgeschlossen. Dem Erfolgsprojekt BOB-Bahn soll damit weiterhin die Unterstützung auch aus Fronreute zu Gute kommen, vor allem weil weniger finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen.