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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 12. März 2018

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 12. März 2018 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Baugesuche

a) Flst. 1429, Ergetsweiler 28, 88273 Fronreute-Fronhofen,
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flst. 1429, Ergetsweiler 28, 88273 Fronreute-Fronhofen, wurde erteilt.

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen. Der Bauherr reichte im April 2017 bereits einen fast identischen Bauantrag ein, welcher positiv beschieden wurde. In diesem Bauantrag sollte das Dach mit zwei versetzten Pultdächern realisiert werden. In der jetzt beantragten Version soll das Dach als Satteldach mit einer Neigung von 12 Grad ausgeführt werden.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

b) Flst. 1015/25, Oberer Kirchberg 23, Fronreute-Fronhofen
Errichtung eines Carports
Gegen das Bauvorhaben, Errichtung eines Carports, Flst. 1015/25, Oberer Kirchberg 23, 88273 Fronreute, bestehen keine Bedenken.

Es wurde einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Überschreitung der Baugrenze, der Dachneigung und der Stellung des Carports außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen für Garagen zugestimmt.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports mit einer Länge von 10,9 m und einer Breite von 6,89 m. Die Firsthöhe soll 5,15 m betragen, das Satteldach soll mit 18 Grad Neigung ausgeführt werden.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg II“. Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im südlichen Bereich auf einer Fläche von ca. 36 m² überschritten. Auch von der vorgeschriebenen Dachneigung 22-32 Grad soll abgewichen werden. Des Weiteren ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass Garagen und Carports entweder in den Wohngebäuden integriert, oder in den dafür vorgesehen Garagenflächen errichtet werden müssen. Auch hier weicht das geplante Bauvorhaben ab. Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zur einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Ähnliche Befreiungen wurden in diesem Baugebiet schon erteilt.

c) Flst. 596, Mochenwanger Str. 49, 88273 Fronreute-Staig
Erweiterung der Maschinenhalle
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle auf dem Flst. 596, Mochenwanger Str. 49, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Geplant ist die Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle. Ein Teil der bestehenden Halle soll abgebrochen und wieder aufgebaut werden.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Kinderhaus Fronhofen
- Vergabe der Büromöbel

Für die Möblierung der Personalräume wurde eine Kostenobergrenze von 25.000,00 EUR festgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möblierung bis zu dieser Kostengrenze zu vergeben.

Die Personalräume mit Büro der Leiterin, Personalzimmer und Aufenthaltsraum müssen möbliert werden. Manche Räumlichkeiten wie Personalzimmer und Aufenthaltsraum werden neu geschaffen, so dass auch keine Bestandsmöbel vorhanden sind.

Es  wurden mit vier Firmen Konzepte für die Möblierung besprochen und Angebote eingeholt. Der Angebotsvergleich für die Möblierung der Personalräume liegt zwischen ca. 18.000,00 EUR und ca. 28.500,00 EUR. Die Angebote unterscheiden sich hinsichtlich der Funktionalität, Qualität und auch hinsichtlich der Optik der Möbel. Es wird davon ausgegangen, dass die Räumlichkeiten für eine Zeitdauer von 20 Jahren möbliert werden.

Bei einem Personalstand von 12 bis 15 Mitarbeiter ist ein großer Besprechungstisch für die Teamsitzungen notwendig. Jede Erzieherin benötigt einen Personalschrank und ein Schließfach. Die Erzieherinnen verbringen ihre Ruhezeiten und Vorbereitungszeiten im Kindergarten. Deshalb sind Räumlichkeiten und Plätze zum Arbeiten wie auch für die Pausen notwendig. Für die Unterbringung des Arbeitsmaterials sind große Schränke erforderlich.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung am 19.02.2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Kauf von Ökopunkten
Die Gemeinde Fronreute ist Gesellschafterin bei der Regionalen Kompensation Pool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo). Die ReKo GmbH hat die Aufgabe für ihre Mitgliedsgemeinden im Verdichtungsraum Friedrichshafen bis Ravensburg, einschließlich der Randzonen und den beiden Landkreisen Bodenseekreis und Ravensburg, die Ausgleichsbedarfe nach dem BauGB für die Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten in Form von Ökopunkten zu organisieren bzw. langfristig sicherzustellen.

Der Gemeinde Fronreute wurde der Kauf von Ökopunkten angeboten. Für die Ausweisung des Gewerbegebietes „Brühl“ in Blitzenreute ist ein Ausgleich in Form von Ökopunkten notwendig. Der Gemeinderat hat darüber beraten, ob und wie viel Ökopunkte erworben werden. Der Gemeinderat hat Herrn Bürgermeister Spieß einstimmig mit Verhandlungen mit der ReKo GmbH beauftragt.

2. Grundstücksverhandlungen
Der Gemeinde Fronreute wurden mehrere landwirtschaftliche Grundstücke zum Kauf angeboten. Der Gemeinderat hat über dieses Kaufangebot beraten und Herrn Bürgermeister Spieß mit weiteren Vertragsverhandlungen beauftragt.

Tempobeschränkung auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindergärten und dem Alten-Pflegeheim
Der Gemeinderat hat über die Beantragung von Tempobeschränkungen auf 30 km/h in den Straßen im Bereich von Schulen, Kindergärten und dem Pflegeheim in Blitzenreute beraten. Eine Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung, nachdem die Verwaltung mit dem Landratsamt Ravensburg, Straßenverkehrsamt noch offene Fragen besprochen hat.

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO wurde am 22.05.2017 mit Wirkung zum 30.05.2017 geändert. Eine wesentliche Änderung gab es zum Verkehrszeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“.

In der Änderung ist folgendes geregelt:
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraum-Suchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Der Gemeinderat hat darüber beraten, ob eine Tempobeschränkung auf 30 km/h, während der jeweiligen Öffnungszeiten von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr, zuzüglich der Dauer des eigentlichen Weges,  in den folgenden Bereichen beim Straßenverkehrsamt Ravensburg beantragt wird.

Fronhofen: Bereich vor der Schule / dem Kindergarten auf der Kornstraße/Burgstraße (L 291), von Einmündung Korrosstraße bis auf Höhe des Gebäudes Burgstraße 5.

Staig: Im Bereich vor dem Kindergarten auf der Mochenwanger Straße (K 7953), beginnend auf Höhe der Hausnummer Mochenwanger Straße 5 bis auf Höhe des Gebäudes Große Bettna 23.

Blitzenreute: Im Bereich des Alten- und Pflegeheimes, auf der Wolpertswender Straße (K 7955), beginnend auf Höhe des Gebäudes Wolpertswender Str. 14 bis auf Höhe des Gebäudes Wolpertswender Str. 3.

Mit dem Straßenverkehrsamt sollen noch offenen Fragen, wie zum Beispiel der genaue Bereich und die Länge der Tempobeschränkung besprochen werden. Eine Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Erschließung Baugebiet Dornacher Ried
- Vergabe an einen Erschließungsträger
- Einrichtung eines Baukontos
- Kreditaufnahme

Die Erschließung des Baugebietes „Dornacher Ried“ wurde an einen Erschließungsträger, die Fima Kommunalplan, zu einem Festpreis von netto 14.000 EUR vergeben.
Die Abwicklung des Baugebiets „Dornacher Ried“ soll außerhalb des Haushalts auf einem separaten Baukonto abgewickelt werden. Die Gemeindekasse gewährt dem Baukonto ein Liquiditätsdarlehen.

Das Baugebiet „Dornacher Ried“ soll ab dem Frühsommer 2018 erschlossen werden. Die Gemeinde Fronreute hat seit Jahren die Baugebiete durch einen Erschließungsträger, die Firma Kommunalplan, Ravensburg, erschließen lassen. Damit wurden sehr gute Erfahrungen gemacht, insbesondere deshalb, da die Firma Kommunalplan sowohl in ingenieurtechnischer Hinsicht als auch in kaufmännischer Hinsicht die Gemeinde sehr gut betreut und auch damit die Verwaltung – insbesondere das Ortsbauamt - entlastet bzw. unterstützt. Zuletzt wurde die Fa. Kommunalplan bei der Erschließung der Baugebiets „Große Bettna II“ mit einbezogen.

Die Aufgaben der Kommunalplan werden dabei u.a. die Abstimmung und Plausibilitätsprüfungen der ingenieurtechnischen Fachplanung, die Koordinierung und Steuerung der Ausschreibungen sowie die finanzielle Abwicklung der Erschließungsanlage sein. Das Honorar für die Abwicklung des Baugebiets „Dornacher Ried“ liegt bei 14.000 EUR zzgl. MwSt. Rückblickend auf die Zusammenarbeit mit der Kommunalplan bei den vergangenen Baugebieten lässt sich feststellen, dass sich das zu zahlende Honorar durch entsprechende Controllingmaßnahmen sowie durch das Knowhow mehr als gerechnet hat.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Erschließungskosten außerhalb des Haushalts zu führen. Zum einen, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 die Kostenberechnungen des Ingenieurbüros Rapp+Schmid noch nicht vorlagen und somit in den Haushalt 2018 nicht eingearbeitet werden konnten. Zum anderen, da bei der Erschließung zunächst hohe Kosten anfallen und erst verspätet Einnahmen in Form von Grundstückserlösen fließen werden. Bei einer Darstellung im Haushalt der Gemeinde Fronreute hätten weitere Darlehen veranschlagt werden müssen.

Nach Einholung von Angeboten wird das Baukonto bei der Kreissparkasse Ravensburg geführt. (Laufzeit bis 30.06.2021, Kreditrahmen 4,5 Mio. EUR). Die Verwaltung geht davon aus, dass aufgrund der großen Nachfrage nach den Bauplätzen dieses Baukonto relativ rasch abgewickelt sein wird. Bei diesem Vorgang handelt es sich um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, das von der Rechtsaufsicht zu genehmigen ist.

Derzeit verfügt die Gemeindekasse über deutliche Liquiditätsüberschüsse. Diese sind auf dem Geldmarktkonto angelegt und werden mit 0,01 % verzinst. Um unnötige Zinszahlungen für das Baukonto Dornachter Ried zu vermeiden hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeindekasse – soweit Liquidität weiterhin vorhanden ist – dem Baukonto einen Liquiditätskredit gewährt. Das Liquiditätsdarlehen wird dann zugunsten der Gemeindekasse (und nicht dem Kreditinstitut) verzinst werden.

Austausch der Wasserleitungen mit Verlegung von einem Breitbandleerrohrsystem im Bereich „Am Zehntstadel und Taubenäcker“ in Staig
- Vergabe Tief- und Rohrbauarbeiten

Der Gemeinderat hat die Rohrbau- und Tiefbauarbeiten an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Vorgesehener Baubeginn der Arbeiten ist der 9. April 2018.

Die Gemeinde beabsichtigt, die Versorgungsleitung Wasser einschließlich der erforderlichen Hausanschlüsse im Bereich der Straßen „Taubenäcker“ und „Am Zehntstadel“ im Ortsteil Staig zu erneuern. Grund hierfür sind die in der Vergangenheit häufiger aufgetretenen Wasserleckagen sowie das bruchanfällige Material Asbestzement. Bereits im Jahr 2017 wurde die Versorgungsleitung im Haldenweg und der Neuen Steige erneuert.

Gleichzeitig nimmt die TWS Netz die Baumaßnahme zum Anlass, eine Gasversorgungsleitung mit zu verlegen, da von Seiten der Anlieger ein starkes Interesse für einen Gasanschluss vorhanden ist. Im Zuge der Baumaßnahme sollen zusätzlich Leerrohre für einen späteren Ausbau der Breitbandversorgung mit eingelegt werden. Die Netze BW prüft derzeit noch, ob eine Erdverkabelung der Freileitung in Frage kommen wird.

Vorgesehener Baubeginn der Arbeiten ist der 9. April 2018. Mit welcher Maßnahme begonnen wird muss noch abschließend geklärt werden. Die TWS rechnet mit einer Gesamtbauzeit von ca. 10 Wochen.

Für die Tiefbauarbeiten wurden jeweils fünf Firmen (Fa. Abao ausTettnang, Fa. Klein aus Grünkraut, Fa. Hugo Müller aus Hasenweiler, Fa. Heydt aus Aulendorf, Fa. Zacher aus Friedrichshafen) und für die Rohrbauarbeiten drei Firmen (Fa. Lohr aus Ravensburg, Fa. Burk aus Ravensburg, Fa. RLB aus Grünkraut) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Davon gingen zum Abgabetermin am 26. Februar 2018 drei Angebote für die Tiefbau- und drei Angebote für die Rohrbauarbeiten ein.

Der Gemeinderat hat die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter wie folgt vergeben:

Wasserversorgungsleitung „Taubenäcker“:
Rohrbau:
Fa. Burk          19.369,76 EUR / netto
Tiefbau:
Fa. Zacher      39.027,50 EUR / netto

Wasserversorgungsleitung „Am Zehntstadel“:
Rohrbau:
Fa. Burk          16.262,21 EUR / netto
Tiefbau:
Fa. Zacher      42.170,00 EUR / netto

Jahresrechnung 2017
- Bildung von Haushaltsresten

Der Gemeinderat hat die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.

Zur Fertigstellung des Jahresabschlusses 2017 ist die Bildung von Haushaltsresten erforderlich.

Auf der Ausgabenseite wurden Haushaltsreste für noch nicht abgeschlossene bzw. abgerechnete Maßnahmen und Projekte im Vermögenshaushalt gebildet. Auf der Einnahmeseite werden die entsprechenden Zuweisungen/Zuschüsse dargestellt.

Neue FFH-Managementpläne in der Gemeinde Fronreute
- Sachstandsbericht

Der Gemeinderat wurde über die Natura 2000 Managementpläne im Landkreis Ravensburg informiert.

Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz aller EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel ist der Schutz der biologischen Vielfalt und des europäischen Naturerbes sowie Erhaltung für nachfolgende Generationen. Rechtliche Grundlagen sind die europäischen Naturschutzrichtlinien, die FFH-Richtlinie aus dem Jahr 1992 und die Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979. Beide Gebiete bilden das Natura 2000-Gebiet.

Bei folgenden Natura-2000 Gebieten ist5 die Gemeinde Fronreute betroffen:

„Feuchtgebiete um Altshausen, „Schussenbecken mit Tobelwälder südlich Blitzenreute“, „Blitzenreuter Seenplatte“ (Vogelschutzgebiet)

Im Jahr 2014 wurden an die EU die Lage und Größe der FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete gemeldet. Diese Meldung erfolgte „vom Schreibtisch“ , eine konkrete Begehung der einzelnen Gebiete wurde nicht vorgenommen. Um nun die von der EU geforderten Managementpläne erstellen zu können, ist eine Bestandsaufnahme vor Ort notwendig.

Der Managementplan dient als Grundlage zur dauerhaften Sicherung der für Natura 2000 relevanten Arten und Lebensräume. Er beschreibt und bewertet die im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten. Er legt gebietsspezifische Ziele für deren Erhaltung und Entwicklung fest. Er empfiehlt Maßnahmen, die durch Vereinbarung Landnutzung umgesetzt werden sollen. Er dient als Grundlage für den Fördermitteleinsatz und die Berichtspflicht an die EU.

Im Februar 2018 fand eine Auftaktveranstaltungen durch das Regierungspräsidium Tübingen statt, in welchen über die Bestandserhebung, Kartierung und Bewertung der Gebiete informiert wurde. Diese Bestandserhebung und Kartierung mit Erarbeitung der Ziele und Maßnahmen soll bis zum Sommer 2018 abgeschlossen sein. Die Managementpläne werden öffentlich ausgelegt und die vorgebrachten Stellungnahmen werden eingearbeitet, bevor die Endfassung beschlossen wird. Die Umsetzungsphase ist Anfang 2020 geplant. Die Gemeinde Fronreute wird in diesem Verfahren gehört und beteiligt.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat hat der Annahme von verschiedenen Spenden von insgesamt 402,22 EUR zugestimmt.

Eingegangen sind Spenden für das Kinderhaus Fronhofen, die Grundschule Blitzenreute und die Helfer vor Ort Gruppe Fronhofen.