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Sitzungsbericht Juni 2012
Vorstellung der Kriminalstatistik
Der Leiter des Polizeireviers Weingarten, Herr Wanner hat im Gemeinderat die Kriminalstatistik der Gemeinde Fronreute für das Jahr 2011 vorgestellt. Diese Statistik und die niedrigen Einsatzzahlen zeigen, dass die soziale Kontrolle in der Gemeinde Fronreute noch funktioniert und „die Welt noch relativ in Ordnung ist“.
Mit 13.700 Straftaten liegt die Zahl der der Straftaten im Landkreis Ravensburg im normalen Rahmen. Von der Verteilung her nehmen die Straftaten im Bereich der Körperverletzungen und Sachbeschädigungen zu. Zusammen mit den Diebstahlsdelikten prägen diese Straftaten die Kriminalstatistik.
2011 würden in der Gemeinde Fronreute 52 Straftaten begangen, davon wurden 25 Delikte aufgeklärt. Insgesamt wurden 17 Diebstähle, davon vier schwere Diebstähle und neun einfache Diebstähle begangen. Im Vergleich zu anderen Gemeinden mit vergleichbarer Struktur und Einwohnerzahl fällt die Gemeinde Fronreute positiv auf. Die Gemeinde Fronreute ist nach der Häufigkeitszahl (Verhältnis der Straftaten in Bezug auf die Einwohner) eine der Gemeinden mit der niedrigsten Häufigkeitszahl im gesamten Landkreis.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Fronreute wurden letztes Jahr 27 Unfälle aufgenommen, davon 17 mit Personenschaden.
Insgesamt wurden vom Polizeirevier in der Gemeinde Fronreute 360 Einsätze gefahren, davon 250 Einsätze in Zusammenhang mit Verkehr, 52 Einsätze im Zusammenhang mit Straftaten und 58 Einsätze aus anderen Gründen.
Ergänzend zur Kriminalstatistik informierte der Leiter des Polizeireviers Weingarten, Herr Wanner den Gemeinderat über die Polizeireform.
Technischer Bericht 2011 über die Wasserversorgung Fronreute
Herr Scheible, TeWS Ravensburg informierte den Gemeinderat über die Störungs- und Schadensanalyse, die Rohrnetzüberprüfung und Wasserverluste im Jahr 2011.
Die Technische Betriebsführung der Wasserversorgung Fronreute erfolgt über die TeWS Ravensburg. Im Jahresbericht informiert Herr Scheible, TWS Ravensburg den Gemeinderat über die Störungs- und Schadensanalyse. Im Jahr 2011 waren 31 Störungen zu verzeichnen. Dabei handelt es sich um Schäden am Wasserrohr oder im Bereich der Armaturen. Die Anzahl der Schäden sind seit 2007 leicht rückläufig. Dies liegt auch an der regelmäßigen Netzüberprüfung. Bei dieser Rohrnetzüberprüfung erfolgt eine Überprüfung der Hydranten und Armaturen. Die Endhydranten werden durchgespült, die Schächte inklusive aller Einbauten sowie die Zonenschieber kontrolliert.
Die realen Wasserverluste lagen im Jahr 2010 bei 15,21 % und im Jahr 2011 bei 18,12 %. Grund für den Anstieg der Wasserverluste war ein defektes Magnetventil in der Zisterne am Sportplatz Fronhofen. Dies führte zu sehr hohen Wasserverlusten.
Im Bereich der Bauleistungen wurden 20 Wasserhausanschlüsse neu verlegt. Eine größere Maßnahme war im September 2011 der Bau der Versorgungsleitung im Bereich Kalkofen. Die Rohrnetzanalyse mit Löschwasserberechnung ergab, dass im Bereich Blitzenreute die geforderte Löschwasserentnahmemenge von 96 m² pro Stunde nicht gewährleistet war. Durch den Bau einer neuen Verbindungsleitung DN 185 PE 100 vom Wasserzähler Kalkofen (Reich´s Wäldle) bis zum Einspeisepunkt bei Gebäude Im Kalkofen 35 kann diese Löschwassermenge nun im gesamten nördlichen Bereich von Blitzenreute realisiert werden.
Des Weiteren kann auf den Bau einer zusätzlichen Löschwasserzisterne im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses und der Schule einschließlich Sporthalle und Kinderhaus zur Deckung des Grundschutzes verzichtet werden.
Bauprojekte im Jahr 2012 und 2013 ist die Rohrnetzerweiterung im Neubaugebiet Leimäcker in Blitzenreute. Derzeit wird die Wasserleitung von Baienbach über den Staudenhof nach Fronhofen mit einer Länge von 4200 m erneuert.
Neufassung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung für den Friedhof Fronhofen
Mit dem Bau der Urnenanlage musste die Friedhofsordnung für den Friedhof in Fronhofen neu gefasst werden. Die Verwaltung des Friedhofs übernimmt nach wie vor die Katholische Kirchengemeinde Fronhofen. Die Friedhofsordnung wurde vom Kirchengemeinderat Fronhofen im November 2011 und vom Gemeinderat im Dezember 2011 beraten. Neu aufgenommen wurden die Bestimmungen für die Gestaltungsvorschriften der Urnenerdgräber und der Urnenwand. Die Ruhezeiten für die Urnengräber wurden auf 15 Jahre neu festgesetzt und die Ruhezeiten für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr von bisher 25 Jahre auf 15 Jahre verkürzt.
Die Gebühren für den Friedhof Fronhofen wurden nach Absprache mit der Katholischen Kirchengemeinde erstmals von der Firma Allevo Kommunalberatung für den Zeitraum von 2012 bis 2016 kalkuliert.
Die Gebührenkalkulation ermittelt für den Friedhof als öffentliche Einrichtung die möglichen Benutzungsgebühren. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass alle Kosten des Friedhofes gedeckt werden. Dabei werden Unterhaltungskosten, Betriebskosten, Abschreibung und kalkulatorischer Zins in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Bei den Grabnutzungsgebühren werden die Kosten dabei in fallbezogene und flächenbezogene Kostenanteile zu je 50 % aufgesplittet.
Die Gebührenkalkulation ermittelt eine Gebührenobergrenze für folgende Gebührenbereiche:
- Gebühren für die Durchführung der Bestattung (Herstellern und Schließen des Grabes)
- Gebühren für die Verleihung oder Verlängerung von Grabnutzungsrechten
- Gebühren für sonstige Leistungen (Inanspruchnahme der Leichenhalle, Verwaltungsgebühren)
Neu aufgenommen in die Gebührenkalkulation wurden die Gebühren für Urnenerdgräber und die Urnenwand.
Der Kirchengemeinderat und der Gemeinderat haben über den Kostendeckungsgrad zu entscheiden. Der Kirchengemeinderat Fronhofen hat in seiner Sitzung vom 19.04.2012 und der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.04.2012 der Festsetzung des Kostendeckungsgrades von 40 % für die Grabnutzungsgebühren und 100 % für die Bestattungsgebühren zum 01.07.2012 zugestimmt. Für die Folgejahre erfolgt noch eine weitere Beratung.
Der Kirchengemeinderat Fronhofen hatte der Neufassung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung in seiner Sitzung vom 24.05.2012 und der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.06.2012 zugestimmt. Die Neufassung tritt zum 01.07. 2012 in Kraft.
Die Neufassung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung wird in diesem Mitteilungsblatt bekannt gemacht.