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Corona
Aktuelle Informationen
Corona-Verordnung
Hier (PDF-Datei) finden Sie die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 15. September 2021 (in der ab 1. April 2022 gültigen Fassung).
Absonderung
Quarantäne- und Isolationsregeln in Baden-Württemberg wurden zum 3. Mai angepasst
Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind zwar weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Allerdings endet die Isolation nach Ablauf von fünf Tagen, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 3. Mai in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits seit Dienstag.
Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.
Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls seit Dienstag.
Alle weiteren Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg in der jeweils aktuellsten Fassung finden Sie hier.
Testangebot durch die GnW im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute
Die Gemeinsam neue Wege GmbH hat für alle Bürgerinnen und Bürger eine Schnell-Teststation eingerichtet. Die GnW bietet folgende Testtermine an:
Montag bis Freitag: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Die Teststation befindet sich im Gruppenraum im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10. Benutzen Sie bitte den Nebeneingang. Der Eingang ist beschildert. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Über das Testergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Zusätzliche Teststation in Möllenbronn
In Möllenbronn wurde nun auch eine offizielle Teststation eingerichtet. Dort können zu folgenden Uhrzeiten Schnelltests durchgeführt werden:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 18 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Angebot eines Antigen-Schnelltests steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Um einen Termin zu vereinbaren scannen Sie bitte den QR-Code (PDF-Datei).
Adresse der Teststation:
Michael Kesenheimer
Möllenbronn 7
88273 Fronreute
Tel.: 0178 300 9999
Impf-Informationen
Hier gelangen Sie zur Seite des Landratsamtes Ravensburg.