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Corona
Aktuelle Informationen
Änderung der CoronaVO-Absonderung
Anstelle der generellen Isolationspflicht für mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv getestete Personen gelten verpflichtende Schutzmaßnahmen:
- Fünftägige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske außerhalb der eigenen Wohnung. Eine Ausnahme gilt bei einem Aufenthalt im Freien, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind sowohl von der Verpflichtung zum Masketragen als auch von der verpflichtenden Absonderung ausgenommen.
- Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinisch-pflegerische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten und Massenunterkünften (Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber) für positiv getestete Personen mindestens fünf Tage nach positivem Test. Dies gilt nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden.
Alle weiteren Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg in der jeweils aktuellsten Fassung finden Sie hier.
Zusätzliche Teststation in Möllenbronn
In Möllenbronn wurde nun auch eine offizielle Teststation eingerichtet. Dort können zu folgenden Uhrzeiten Schnelltests durchgeführt werden:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Angebot eines Antigen-Schnelltests steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Um einen Termin zu vereinbaren scannen Sie bitte den QR-Code (PDF-Datei).
Adresse der Teststation:
Michael Kesenheimer
Möllenbronn 7
88273 Fronreute
Telefonnummer: 0178 3009999
Impf-Informationen
Hier gelangen Sie zur Seite des Landratsamtes Ravensburg.