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Corona-Wirtschaftshilfen
Die Wirtschaftsförderung im Kreis Ravensburg hat eine gute Zusammenfassung der Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen zusammengestellt:
Außerordentliche Wirtschaftshilfe:
Einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 % des November-Umsatzes 2019 (bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten). Für junge Unternehmen, Soloselbstständige und größere Unternehmen gelten abweichende Regelungen.
➡️ Ein Antrag soll über die Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können.
KfW-Schnellkredit (von bis zu 300.000 €):
Kann künftig auch von Soloselbstständigen und Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten genutzt werden. Eine Kreditrisikoprüfung findet nicht statt.
➡️ Mehr Infos hier.
Überbrückungshilfe:
Wird für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 verlängert, die Konditionen werden verbessert. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck.
ℹ️ Mehr Informationen zu den neuen Corona-Hilfen erhalten Sie hier.