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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus

Hauptbereich

Sitzungsbericht September 2012

Hochwassergefahrenkarte Schussen im Bereich Staig
- Untersuchungsergebnisse des Ingenieurbüros Herzog und Partner
Die Untersuchungen ergaben, dass zur Erhöhung des Schutzgrades die Optimierung des Retentionsraumes im Staiger Tobel erforderlich ist. Diese Maßnahmen und deren Genehmigungsfähigkeit werden als nächster Schritt geprüft.

Der Gemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen in den vergangenen drei Jahren mit der Hochwassergefahrenkarte Schussen hinsichtlich der möglichen Überflutungen bei einem HQ100-Ereignis von bebauten Bereichen in Staig befasst. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausweisung des Baugebietes „Klein Bettna II“ wurde die Situation intensiv diskutiert.
Zuletzt hat der Gemeinderat am 19.03.2012 beschlossen, dass Ingenieurbüro Herzog + Partner zu beauftragen, weitergehende Untersuchungen durchzuführen, da unabhängig vom Baugebiet „Klein Bettna II“ weitere bebaute Bereiche von Staig beim 100-jährigen Hochwasser durch Überschwemmungen bedroht werden. Insbesondere die Brückenbauwerke entlang der Schenkenwaldstraße behindern den Abfluss des Baienbachs.

Das IB Herzog + Partner hat weitere Untersuchungen, mit Hilfe von Höhenaufnahmen entlang des Baienbaches, der Schussenstraße, des Öschweges und entlang des angelegten Walles an der nördlichen Bebauungsgrenze des Baugebietes „Klein Bettna II“ durchgeführt. Diese zeigen, dass die Abflusskapazität des Baienbaches in der Ortslage Staig durch Engstellen (Brückenbauwerke) begrenzt ist. Deshalb ist die Abflusskapazität des Baienbaches nicht ausreichend um den 100-jährigen Hochwasserabfluss (HQ100) mit 4,6 m³/s abzuleiten.

Zur Verbesserung der Hochwassersituation der Ortslage Staig wurden Maßnahmen zur Vergrößerung der Abflusskapazität des Baches untersucht. Durch die untersuchten Gewässerbaumaßnahmen lässt sich die Hochwassersituation der Ortslage Staig zwar verbessern, allerdings ist ein ausreichender Schutz bei HQ100 mit diesen Maßnahmen nicht zu erreichen. Zur Erhöhung des Schutzgrades ist deshalb die Schaffung eines Retentionsraumes im Staiger Tobel erforderlich. Entsprechende Bauwerke, die geeignet wären sind vorhanden; diese müssten noch ergänzt und erweitert werden. Dies bedingt, dass mit mehreren Fachbehörden Gespräche zu führen sind, um abzuklären, ob eine solche Retention im Staiger Tobel genehmigungsfähig ist.

Weiter wurde auf Grund der durchgeführten Höhenaufnahmen festgestellt, dass das Baugebiet „Klein Bettna II“ in zwei Teilbereichen durch das Eindringen von Wasser noch gefährdet sein könnte. Beim HQ100 könnte Wasser von der Schussenstraße her über die Zufahrt zwischen der Firma Hauk und dem Gebäude Lämmle in das Baugebiet gelangen.
Außerdem könnte Wasser im Bereich der Wendeplatte und Retentionsbecken (Talstraße) in das Baugebiet gelangen. Hier muss der Wall entsprechend verlängert werden.

Baugesuch auf Flurstück Nr. 1040/19, Blitzenreuter Steige, Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 7 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten

Der Antrag auf Erstellung eines Wohn- und Geschäftshauses ging Anfang August bei der Verwaltung ein. Er wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 06.08.2012 kurz vorgestellt, ein Beschluss wurde aber nicht gefasst. Im Erdgeschoss ist als Nutzung eine Bäckerei mit innen liegendem Café und Imbiss, Lebensmittelbereich und Räumlichkeiten für einen Friseur geplant. Diese ebenerdige Grundfläche ist für diese Nutzung notwendig. Im Obergeschoss sind Wohnungen mit rückwärtigen Balkonen und zur Seite der Bundesstraße Zugänge über Laubengänge vorgesehen. Im rückwärtigen Bereich des Gebäudes ist eine Feuerwehrzufahrt notwendig. Die Stellung des Baukörpers wurde bereits mit dem Kreisbrandmeister abgesprochen. Nach der kurzen Beratung in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 06.08.2012 wurden Vorschläge über eine Änderung insbesondere im Bereich der Zufahrt und der Parkplätze an den Investor und den Bauherrn weitergegeben. Die Planung wurde angepasst und die Bundesstraßenbauverwaltung hat eine Stellungnahme abgegeben.

In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2012 hatte der Gemeinderat die Aufgabe, das Bauvorhaben städtebaulich zu beurteilen. Die Gemeinderäte waren der Auffassung, dass das Bauvorhaben von der Größe und Höhe in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Baukörper des Wohn- und Geschäftshauses ragt über die Bebauungsplangrenze hinaus. Die Grenze des geltenden Bebauungsplanes orientierte sich an dem damaligen Gebäude der Gaststätte Lamm. Der Gemeinderat hat der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Schwerpunkt der Beratung war die Anordnung der Stellplätze und die Ausfahrt aus den Stellplätzen auf die Bundesstraße. Die Anzahl der Stellplätze ist ausreichend. Ein Stellplatz für LKW kann rechtlich nicht gefordert werden. Fakt ist, dass LKW an der Bäckerei anhalten werden. Deshalb sollte für die LKW eine Parkbucht geschaffen werden. Versucht wird, eine LKW Parkbucht im Bereich der Stellplätze im Verknüpfungsbereich zu schaffen. Dies muss mit der Straßenbauverwaltung und mit dem Investor besprochen werden.

Die abwassertechnische Erschließung für dieses Bauvorhaben muss noch gesichert werden. Der Gemeinderat hatte das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die abwassertechnische Erschließung gesichert ist. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Investor und der Bundesstraßenbauverwaltung Gespräche hinsichtlich der Anordnung der Stellplätze und der Ausfahrt auf die die 32 zu führen. Auch eine Verlegung des Gehweges hin zum neuen Gebäude wurde angedacht. Die Verwaltung wurde beauftragt vor einer weiteren Beratung die Kosten für die Verlegung des Gehweges zu prüfen.

Sanierung der Straße Bahnwarthaus-Menzenhäusle
- Vergabe der Arbeiten für das Teilstück außerhalb des Flurbereinigungsgebietes
- Naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Asphaltierung

Der Gemeinderat hat die Arbeiten für den Ausbau des Weges vom Bahnwarthaus bis an die Kreisstraße/Kreuzung Menzenhäusle vergeben. Als naturschutzrechtlicher Ausgleich wird das Pflanzen von circa 15 Einzelbäumen oder Baumgruppen entlang des Krummensbachs und/oder die Renaturierung des Krummensbachs im Einmündungsbereich beschlossen.

Das Flurbereinigungsverfahren B 30 steht vor dem Abschluss. Für eine Asphaltierung des Weges von Menzenhäusle bis zum Bahnübergang stehen Zuschussmittel von Seiten des Landes in Höhe von 65 % zur Verfügung. Die Gemeinde Fronreute hat eine Asphaltierung des bisherigen Schotterweges von Menzenhäusle bis zum Bahnwarthaus beim Flurbereinigungsamt beantragt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.04.2011 der Asphaltierung des Weges von Menzenhäusle bis zum Bahnübergang zugestimmt.

Die gesamte Baumaßnahme wurde öffentlich durch den Verband der Teilnehmergemeinschaften ausgeschrieben. Im Zuge dieser Ausschreibung wurde die Sanierung des Weges vom Bahnwarthaus bis zur ersten Kreuzung in Richtung Menzenhäusle mit ausgeschrieben. Da dieser Weg außerhalb des Flurbereinigungsgebietes liegt, hat die Gemeinde Fronreute diese Sanierung selbst zu tragen. Der Gemeinderat hat die Straßenbauarbeiten an die Firma Kirchhoff ist als wirtschaftlichste Bieterin vergeben. Der Kostenanteil der Gemeinde Fronreute für den Weg außerhalb des Flurbereinigungsgebietes beträgt 14.484,27 EUR. Weiter trägt die Gemeinde 35 % der Kosten am Ausbau des Weges in Höhe von 37.006,04 EUR.

Voraussetzung für die Vergabe war, dass zuvor der naturschutzrechtliche Ausgleich geklärt ist. Von Landschaftsarchitekten Armin Woll wurde die Eingriffs und Ausgleichsbilanzierung, erstellt. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird das Pflanzen von circa 15 Einzelbäumen oder Baumgruppen entlang des Krummensbachs vorgeschlagen und/oder die Renaturierung des Krummensbachs im Einmündungsbereich. Diese Ausgleichsmaßnahmen müssen noch mit dem Landratsamt abgestimmt werden.

Das Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße von Bahnübergang Oberes Ried bis nach Meßhausen wird nicht mit asphaltiert. Hier werden zunächst die Entwicklungen abgewartet.

Fortschreibung des Teilregionalplanes Windenergie 2006
- Stellungnahme der Gemeinde


Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 22.10.2010 die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie beschlossen und am 20.07.2012 einen entsprechenden Planentwurf verabschiedet. Die Gemeinde ist aufgefordert bis zum 12.10.2012 Stellung zu nehmen.


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2011 der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windkraftanlagen im Bereich Feldmoos/Ergetsweiler anlässlich der Fortschreibung des Teilregionalplanes Windenergie grundsätzlich zugestimmt. Der Bereich Ergetsweiler wird vom Gemeinderat als allgemeines Wohngebiet eingestuft, deshalb ist der Abstand von 450 m auf 700 m zu vergrößern. Der Gemeinderat fordert aufgrund der topographischen Gegebenheit, der Südwestlage und dem Landschaftsbild eine komprimierte und weiter entfernte Ausweisung vom Ort Fronhofen im Bereich Ergetsweiler Wald. Weiter wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Ergetsweiler- und Feldmooser Wald um ein FFH Gebiet handelt, in welchem es ein Fledermausvorkommen gibt. Hier ist zu prüfen, ob dies nicht ein Ausschlusskriterium ist.
Das Neubaugebiet „Breite“ ist in den Planunterlagen mit aufzunehmen mit dem Hinweis, möglichen Schlagschatten im Laufe des Verfahrens zu prüfen.
Aufgrund der topographischen Gegebenheiten ist auch die Lärmsituation im Verfahren zu überprüfen. Darüber hinaus wünscht der Gemeinderat in der 2. Phase, dass Simulationsprogramme für das Vorhaben eingesetzt werden, um eine bessere Darstellung zu erhalten.

Im jetzigen Planentwurf ist das Gebiet Korb/Steinishaus nicht mehr enthalten, weil Kriterien gegen die Ausweisung sprachen. Dies betrifft aber nur die Einstufung als raumbedeutsames Gebiet (über 3 Anlagen). Anträge auf Einzelanlagen müssen auch in diesem Gebiet weiterhin geprüft werden und sind bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen möglich.
Das Gebiet Feldmoos/Ergetsweiler (in der Karte als Gebiet 09 „Standort Danketsweiler“ bezeichnet) ist gegenüber dem ersten Entwurf unverändert.

Weitere Unterlagen zu dieser Thematik können auf der Homepage des Regionalverbandes (www.rvbo.de) eingesehen und abgerufen werden können.

Windkraftanlagen in der Gemeinde Fronreute
- Beschluss über eine Beteiligung an einer gemeinsamen Planung für einen Teilflächennutzungsplan mit den Nachbargemeinden

Der Gemeinderat hat einer gemeinsamen Planung mit den Nachbargemeinden zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergieanlagen zugestimmt.

Das Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg wurde dahin geändert, dass für Windkraftanlagen im Außenbereich eine Privilegierung besteht, wenn die Kommune nicht planerisch im Rahmen der Festsetzung von Positivstandorten in substantieller Anzahl im Flächennutzungsplan tätig wird. Das heißt konkret, dass wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind überall auf der Gemarkung Fronreute Einzelanlagen zulässig sein könnten. Nur mit einer Darstellung von Positivstandorten ist der Ausschluss der Errichtung von Windkraftanlagen an anderer Stelle möglich. Da Windkraftanlagen erhebliche grenzübergreifende Wirkungen haben stellt sich die Frage, ob mit einem gemeinsamen Teilflächennutzungsplan Windkraft eine eng abgestimmte Standortausweisung mit den Nachbargemeinden erfolgen soll. Der Ausbau von Standorten für Windkraftanlagen soll dabei einerseits als ein wesentliches Element des Klimaschutzes vorangetrieben werden, andererseits tragen die Kommunen Verantwortung für den Erhalt der sensiblen Natur und Landschaft und nicht zuletzt für die Interessen der Bevölkerung. Es haben mehrere Gespräche der Bürgermeister und Sachbearbeiter der Kommunen Aulendorf, Wolpertswende, Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf und der Kommunen des GVV Altshausen stattgefunden. Die Bürgermeister halten eine gemeinsame Planung und die Erstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplans für Windkraftanlagen für notwendig. Es wurden Angebote von mehreren Planungsbüros angefordert und der Gemeinderat hat zugestimmt mit dem Büro Sieber aus Lindau die Planung durchzuführen.


Da das Landesplanungsgesetzt erst zum 01.01.2013 in Kraft tritt, sind die Auswirkungen bisher noch spekulativ vorhersehbar. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates wäre es aber falsch nur abzuwarten und keine Gelder in eine Planung zu investieren. Nur mit einer vernünftigen Planung ist dem Wildwuchs Grenzen zu setzen. Auch besteht beim Vorrangstandort Feldmoos/Ergetsweiler Wald aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit die Standorte zu beeinflussen. Gegen die Planung stehen die hohen Kosten. Im Moment ist nicht genau absehbar was auf die Gemeinden genau zukommen wird. Eine gemeinsame Planung ist aber sicherlich billiger als eine Planung jeder einzelnen Kommune selber. Bisher geht man auf jeden Fall von einer fünfstelligen Summe ca. 15.000 - 20.000,00 EUR aus. Es wird versucht aber mit Bausteinen zu arbeiten um die Kosten jederzeit überprüfen zu können.

Anschlussunterbringung von Asylbewerber
Die angespannte Unterbringungssituation von Asylbewerbern im Landkreis Ravensburg, der verstärkte Zuzug von Asylbewerbern nach Baden-Württemberg und die dadurch steigende Aufnahmequote des Landkreises Ravensburg machen es erforderlich, den kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Ravensburg, ab sofort Personen für die Anschlussunterbringung in zu zuweisen. Der Krankenpflegeverein hat der Gemeinde das Gebäude in der Kirchstraße für die Unterbringung der Flüchtlinge angeboten. Der Gemeinderat hat dieser Unterbringung der Flüchtlinge und einer Aufnahme von Flüchtlingen über die Zuweisungsquote 2012 im Vorgriff auf die zukünftigen Zuweisungen zugestimmt.

Ausländische Flüchtlinge werden während ihres Asylverfahrens vom Landkreis Ravensburg in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Anerkannte oder abgelehnte Asylbewerber werden im Anschluss daran den Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugeteilt.
Für die Anschlussunterbringung von Asylbewerbern sind nach § 13 Flüchtlingsaufnahmegesetz die Gemeinden zuständig. Bisher war bei abgelehnten Asylbewerbern eine Wartezeit von zwölf Monaten nach Bestandskraft der Entscheidung über das Asylverfahren nach § 7 Abs. 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz abzuwarten.

Durch die am 30.07.2012 verkündete Verordnung des Integrationsministeriums Baden-Württemberg ist es ab sofort möglich, Personen in die Anschlussunterbringung zu überstellen, sobald die Ablehnung des Asylantrags unanfechtbar geworden oder der Asylantrag zurückgenommen worden ist. Diese Personen können also vorzeitig, ohne Einhaltung der zwölfmonatigen Wartefrist den Gemeinden zugeteilt werden. Die Verordnung soll Kapazitäten für eine ausreichende Unterbringungsmöglichkeit neu zugeteilter Personen schaffen.

Die angespannte Unterbringungssituation von Asylbewerbern im Landkreis Ravensburg, der verstärkte Zuzug von Asylbewerbern nach Baden-Württemberg (Zunahme von 15 % gegenüber 2011) und die dadurch steigende Aufnahmequote des Landkreises Ravensburg machen es erforderlich, dass von dieser Verordnung Gebrauch gemacht werden muss. Der Landkreis Ravensburg ist bei der Aufnahme von Flüchtlingen mit über 100 Personen im Rückstand und verfügt über nicht ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten. Dies bedeutet für die kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Ravensburg, dass ab sofort 40 Personen in die Anschlussunterbringung in die Gemeinden überstellt werden.

Die Zuteilung an die Gemeinden richtet sich nach dem vom Innenministerium Baden-Württemberg festgelegten Verteilerschlüssel entsprechend der Einwohnerzahlen. Für die Gemeinde Fronreute sind dies 0,98 Personen pro Jahr. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Fronreute keine Flüchtlinge aufgenommen, so dass derzeit die Gemeinde Fronreute mit der Aufnahme von 8,28 Personen im Rückstand ist.

Die Zuweisung von zwei Flüchtlingen innerhalb der nächsten vier Wochen wurde der Gemeinde am 27.08.2012 schriftlich mitgeteilt. Für die Unterbringung von Flüchtlingen steht derzeit nur das gemeindeeigene Gebäude Bauhofstraße 3 zur Verfügung. Hier sind noch zwei Zimmer frei. Toilette, Bad und Küche müssen mit den jetzigen Bewohnern geteilt werden.

Das ehemalige Schwesternhaus in der Kirchstraße steht nach dem Auszug der Mieter leer. Der Krankenpflegeverein hat der Gemeinde dieses Gebäude zur Unterbringung der Flüchtlinge angeboten. Die Unterbringungskosten werden vom Land getragen. Voraussetzung für die Vermietung durch den Krankenpflegeverein ist, dass die Gemeinde die Flüchtlinge bei einem Abbruch des Gebäudes anderweitig unterbringt. Da die Gemeinde insgesamt acht Personen unterzubringen hat, hat der gemeinderat beschlossen, im Vorgriff auf eine zukünftige Zuweisung von Flüchtlingen bereits 2012 vier Personen aufzunehmen. Dies hat den Vorteil, dass diese vier Personen zusammen nach gleicher Nationalität und Religion ausgesucht werden können.

Die Zimmer in der Bauhofstraße könnten dann für etwaige Obdachlosenfälle oder eine zukünftige Zuweisung von Flüchtlingen oder aber für die zukünftige Unterbringung der Flüchtlinge bei Abbruch des Schwesternhauses genutzt werden.

Friedhof Blitzenreute
- Vergabe der Tiefbau- und Belagsarbeiten für die Urnenanlage

- Vorberatung zur Verbesserung der Wegeführung

Der Technische Ausschuss hat dem neuen Planungskonzept für die Urnenanlage auf dem Friedhof Blitzenreute zugestimmt. Die Tiefbau- und Belagsarbeiten wurden an die Firma App, Unlingen vergeben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.07.2012 dem Gesamtkonzept und der Platzgestaltung und dem Bau des ersten Urnenwandelementes zugestimmt. Der Platz soll mit Erstellung des ersten Urnenwandelementes angelegt werden.

Mehrheitlich haben sich die Ortschafts- und Gemeinderäte für Urnenwandelemente alle in gleicher Höhe von 1,60 m mit drei Urnenkammern übereinander und mit klaren Kanten entschieden. Vor den Urnenwandelementen verläuft ein Pflasterstreifen aus Granit und die Hoffläche ist aus einem wassergebundenem Belag.

Zur Ortsbesichtigung am 09.07.2012 wurden die Höhen und Längen der einzelnen Urnenwandelemente vor Ort ausgesteckt. Diese Beratung ergab, dass das Gesamtkonzept, in der Gesamtheit nicht so umgesetzt wird, da mit Erstellung des Lattengerüstes deutlich wurde, dass der Bereich insgesamt zu klein ist.

Nach dem Bau des ersten Urnenwandelementes soll deshalb der Standort der weiteren Urnenwandelemente nochmals betrachtet werden. Herr Groß-Aurbacher hat nach dem Baubeschluss des Gemeinderates das Konzept nochmals überarbeitet, um dies in der Ausschreibung der Tiefbau- und Belagsarbeiten berücksichtigen zu können. Der Ortschaftsrat Blitzenreute und der technische Ausschuss haben dieser neuen Planung in zugestimmt.

Die Tiefbau- und Belagsarbeiten wurden am 20.08.2012 beschränkt ausgeschrieben. Von fünf angeschriebenen Firmen haben vier Firmen ein Angebot abgegeben. Die Submission erfolgte am 12.09.2012. Der Gemeinderat hat die Auftragvergabe an die Firma App, Unlingen beschlossen.

Verbesserung der Wegeführung
In den Beratungen über das Urnenanlagekonzept wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Begehbarkeit der Wege im Friedhof verbessert werden muss. Dies ist auch seit langem ein Anliegen des Seniorenrates. Richtig ist, dass auf den Friedhofswegen zu viel und das falsche Kies liegen.

Ende Juli fand ein gemeinsamer Begehungstermin mit Herrn Ortsvorsteher Maurer, Gemeinderat Scherrieb, der Verwaltung und den Mitarbeitern des Bauhofes auf dem Friedhof statt. Hier wurden die notwendigen Maßnahmen besprochen und zur Ortschaftsratssitzung am 17.09.2012 wurde das Sanierungskonzept von Herrn Groß-Aurbacher vorgestellt.

Im Bereich des alten Friedhofes ist ein Komplettausbau mit Tragschicht und Decke notwendig. Die Wege müssen mit einem Flachstahl eingefasst werden. Bei den Hauptwegen im neuen Friedhofsteil ist eine Deckenssanierung notwendig. Zur Entwässerung sind Bircorinnen und Pflasterrinnen notwendig. Für die Sanierung der Wege liegt eine Kostenschätzung von Herrn Groß-Aurbacher vor. Die Kostenschätzung für den Komplettausbau der Hauptwege im alten Friedhofsteil liegt bei netto 24.444,00 EUR. Die Kostenschätzung für die Deckungssanierung des Hauptweges im neuen Friedhofsteil liegt bei netto 6.289,50 EUR. Die Kosten von 37.000,00 EUR müssen in der Haushaltsplanung 2013 berücksichtigt werden.

Ausbau der Mühlstraße Fronhofen
- Vergabe der Straßenbauarbeiten
Der Gemeinderat hat die Straßenbauarbeiten in der Mühlstraße an die Firma Müller aus Hasenweiler vergeben. Diese Arbeiten werden im Anschluss an die Verlegung des Kanals ausgeführt. Die Wurzeln der alten Eschen reichen weit in die Mühlstraße hinein, so dass ein Verlegen der Leitungen und ein Ausbau der Straße nur erschwert möglich ist. Festgestellt wurde, dass die Eschen vom Eschentriebsterben befallen sind. Das Fällen der Eschen ist wegen dieser Krankheit notwendig.
In der Mühlstraße wurde durch die TWS eine neue Gasleitung eingelegt. Gleichzeitig wurde die Wasserleitung in diesem Bereich erneuert. Die Sanierung einzelner Abwasserhaltungen wurde bereits beschlossen. Der Gemeinderat Fronreute hat in der Sitzung vom 19.03.2012 dem Vollausbau der Mühlstraße zugestimmt. Die Kostenschätzung lag bei der Beschlussfassung bei 92.200,00 EUR. Bei dieser Kostenschätzung fehlte noch die genaue Planung. Insbesondere wurden die Angleichungen an die bestehenden Garten- und Grundstücksgrenzen in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt.

Mit dem Ausbau der Mühlstraße werden die DSL- Glasfaserleitungen, die Straßenbeleuchtung, das EnBW Erdkabel (Dachträger werden abgebaut, Erdkabel neu verlegt)und das Telekom Hauptkabel neu verlegt. Der Straßenbau umfasst den neuen Asphaltbelag und die Entwässerung der Straße.

Die Verwaltung hat die geplanten Baumaßnahmen beschränkt ausgeschrieben. Fünf Firmen haben Angebote zwischen brutto135.308,44 EUR bis 169.039,39 EUR abgegeben. In den ausgeschriebenen Leistungen sind auch Positionen der Versorgungsträger wie TWS, EnBW und Telekom enthalten. Diese Leistungen werden dem jeweiligen Versorgungsträger in Rechnung gestellt.

Die Wurzeln der alten Eschen reichen weit in die Mühlstraße hinein, so dass ein Verlegen der Leitungen und ein Ausbau der Straße nur erschwert möglich ist. Festgestellt wurde, dass die Eschen in Mühlstraße sowie die Esche hinter der Bushaltestelle vom Eschentriebsterben befallen sind. Bei Altbäumen ist davon auszugehen, dass bis zu 80 % dieser Bäume sterben werden. Diese Krankheit, verbunden mit der Gefahr, dass Äste und Kronenteile herunter brechen, hat zu dem Beschluss des Technischen Ausschusses geführt, diese beiden Eschen zu fällen. Diese Entscheidung wurde nach Rücksprache mit dem Forstamt und dem Amt für Naturschutz bestätigt.

Vorstellung der Planungen für den Rewemarkt in Blitzenreute

Der Rewemarkt in Blitzenreute ist in Planung, parallel dazu läuft die Änderung des Bebauungsplanes Leimäcker 3. Bauabschnitt. Die Gemeinde hat gegenüber dem Investor den Wunsch nach einer bestimmten Stellung des Gebäudes geäußert. Der Baukörper soll etwa 1,50 m in das Gelände eingegraben werden. Im Moment gibt es lediglich eine Grundrissplanung, aber noch keine Ansichten des Gebäudes. Mögliche Dachform ist ein Pultdach oder ein begründetes Flachdach. Die Andienung des Rewemarktes wird eingehaust.

Geprüft wird derzeit noch, wo die genaue Zu- und Abfahrt ist. Sie wird in etwa auf der Höhe des Einmündungsbereiches der Raiffeisenstraße in die Bauhofstraße sein. Eventuell wird die Bauhofstraße etwas aufgeweitet. Dies ist auch wegen des öffentlichen Personennahverkehrs notwendig. Entlang der Bauhofstraße werden Stellplätzen für die Besucher der Arztpraxis, des Friseurs und der angrenzenden Wohngebäude angelegt. Die Erschließungsstraße in das Baugebiet Leimäcker 3. Bauabschnitt muss deshalb etwas verschoben werden. Auf die B 32 sind zwei Ausfahrten von der Bauhofstraße angedacht, um einen Rückstau des Verkehrs zu vermeiden. Dies muss noch mit der Bundesstraßenbauverwaltung besprochen werden. Vorrangiges Thema bei der Zu- und Abfahrten ist der Lärmschutz gegenüber der bestehenden Bebauung.

Zu Überraschungen kam es bei der Untersuchung des Baugrundes. Hier wurde ein größerer Auffüllbereich festgestellt. Nachfragen ergaben, dass es hier vor etwa 40 bis 50 Jahren zu Auffüllungen kam. Der genaue Zeitpunkt und welches Material aufgefüllt wurde ist jedoch nicht bekannt. Derzeit werden Rammkernbohrungen in einem 5 m Abstandraster gemacht, um dies genau zu prüfen. Das Gelände muss in diesem Bereich abgetragen werden.

Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011 und Feststellung des Jahresabschlusses der Sonderrechnung Wasserversorgung Fronreute

Der Gemeinderat hat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben den Rechnungsabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Das Haushaltsjahr 2011 schließt mit einem besseren Ergebnis als erwartet. Dennoch ist festzustellen, dass die netto Investitionsrate der Gemeinde Fronreute seit dem Jahr 2006 jährlich sinkt.
Auf Grund des wirtschaftlichen Aufschwungs wurde anstatt der im Haushaltsplan noch dargestellten „negativen“ Zuführung in Höhe von 81.154 EUR vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt eine positive Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 325.681,87 EUR erreicht. Der Rücklagekönnen 106.733,03 EUR zugeführt werden, so dass diese zum 31.12.2011 einen Stand von 643.993,50 EUR aufweist.

Das Wirtschaftsjahr 2011 der Sonderrechnung Wasserversorgung schließt laut Bilanz mit einem Verlust von 21.483,80 EUR (2010: Verlust von 27.958,44 EUR) ab.

Nachdem ab 01.01.2006 die technisch getrennten Anlagen Blitzenreute und Fronhofen zu einer Anlage „Wasserversorgung Fronreute“ zusammengeführt wurden und damit auch nur noch eine Gebührenkalkulation und eine Globalberechnung notwendig ist, werden der Gewinn- und der Verlustvortrag ab 2006 in einem Betrag ausgewiesen. Bei dieser Zusammenführung zum 01.01.2006 war ein geringer Gewinnvortrag mit 8.013,95 € vorhanden.

Unter Berücksichtigung des Verlustes aus dem Jahr 2011 in Höhe von 21.483,80 EUR ergibt sich für die Wasserversorgung Fronreute ein Verlustvortrag zum 31.12.2011 in Höhe von 132.474,75 EUR.

Über die Feststellung der Jahresrechnung erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung im Mitteilungsblatt.

Halbjahresbericht zum Haushaltsjahr 2012
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“, der vom 08. bis 10. Mai 2012 tagte, hat Mehreinnahmen sowohl für das Jahr 2012 als auch für die kommenden Jahre bis 2016 für die öffentlichen Haushalte errechnet.
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer im Jahr 2012 soll von 4,35 Milliarden EUR auf 4,4 Milliarden EUR steigen, was für die Gemeinde Fronreute ein Plus von rund 21.000 EUR ausmacht.
Im Verwaltungshaushalt kann mit Mehreinnahmen gegenüber den Haushaltsplanansätzen 2012 gerechnet werden. Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich um 18.000 EUR, da die Einwohnerzahlen um 27 Personen gegenüber den im Haushaltsplan angenommenen Einwohnerzahlen höher sind. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöht sich um 21.000,00 EUR. Das Gewerbesteueraufkommen wird etwa um 260.000,00 EUR höher sein als geplant.
Dem gegenüber stehen bereits beschlossene über- und außerplanmäßige Ausgaben, u.a. für die Straßenunterhaltung und Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Blitzenreute (Trockenlegung). Diese Mehrausgaben können durch die Mehreinnahmen abgedeckt werden.
Im Vermögenshaushalt wurden weitere über- und außerplanmäßige Ausgaben u. a. Sanierung der Mühlstraße im Zusammenhang mit Verlegung von Leitungen (DSL, Gas, Wasser etc.), Anlegung Urnenanlage Friedhof Blitzenreute beschlossen. Diese Ausgaben können durch eine höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt gedeckt werden.
Nachdem die Gemeinde im Jahr 2012 nicht in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde (Nettoanteil rund 240.000 EUR), ist die vorgesehene Kreditaufnahme mit 391.000 EUR in dieser Höhe nicht erforderlich.

Kreditaufnahme für die Sonderrechnung Wasserversorgung
In der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 ist für die Sonderrechnung Wasserversorgung eine Kreditaufnahme in Höhe von 688.789,00 EUR enthalten. Die Kreditaufnahme ist erforderlich, um die Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Hochbehälters Burgösch, die Umbaumaßnahme am Hochbehälter Baienbach sowie zusätzlich die Wasserversorgungsleitung von Baienbach nach Fronhofen (diese Maßnahme war im Vermögensplan nicht enthalten) finanzieren zu können. Insgesamt wurden Aufträge von netto 1.082.000,00 EUR vergeben.
Da derzeit die Banken bei Kontokorrentkrediten sehr niedrige Zinsen anbieten, die unter dem Zinssatz eines normalen Kredites liegen, hat der Gemeinderat zugestimmt, die Baumaßnahme über Kassenkreditzinsen abzuwickeln und erst dann die erforderliche Kreditaufnahme zu tätigen. Die Verwaltung wird die Zinsentwicklung zeitnah verfolgen, um bei einem Zinsanstieg einen möglichst niedrigen Darlehenszins zu erhalten.