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Sitzungsbericht November 2012
Bebauungsplan „Leimäcker“ – 2. Änderung
Für die Änderung des Bebauungsplanes Leimäcker im 3. Bauabschnitt wurden die benötigte Fläche für den REWE-Markt, die Fußwegeverbindungen und die Wendeflächen festgelegt.
Den Planungen für den Ausbau der Bauhofstraße mit Gehweg, Stellplätzen und Straßenverbreiterung einschließlich Abbiegespur wurde zugestimmt.
Ein Baubeginn des Rewe Marktes ist für Frühjahr 2013 geplant. Die Anordnung des Gebäudes, des Lager und der Anlieferung sowie der Ein- und Ausfahrt und wurden in einer ersten Planung festgelegt.
Mit dem Bau des Rewemarktes und der Erschließung des Baugebietes Leimäcker, 3. Abschnitt ist eine Aufweitung der Bauhofstraße geplant. Vorgesehen ist eine Rechtsabbiegespur in die B 32 mit einer Breite von 3,50 m, eine Linkabbiegespur mit einer Breite von 3,25 m und eine Abbiegespur von der B 32 in die Bauhofstraße mit einer Breite von 3,50 m vor. Der Gehweg entlang der Bauhofstraße wird auf der Seite des Baugebietes Leimäcker weitergeführt. Gegenüber der Arztpraxis und dem Friseursalon werden öffentliche Stellplätze angelegt. Von den im rechtskräftigen Bebauungsplan enthaltenen Fußwegeverbindungen wurden zwei kurze Fußwegeverbindungen gestrichen. Im Straßenbereich wird eine Wendeplatte wegfallen und dafür eine andere Wendefläche aufgeweitet.
Die Änderungen des Bebauungsplanes und der Erschließungszeitplan werden in einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 28.11.2012 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, kleiner Saal vorgestellt. Zu dieser Informationsveranstaltung sind alle Bauplatzinteressenten eingeladen.
Flächennutzungsplan Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende – 2. Änderung
Der Gemeinderat hat eine Empfehlung über die Ausweisung der zukünftigen Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende abgegeben.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan enthält Wohnbaupotenzial, welches nur zum Teil bebaut ist. Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenneuverbrauch zu reduzieren. Es ist deshalb nicht mehr möglich im Flächennutzungsplan so viele neue Wohnbaupotenziale wie in der Vergangenheit auszuweisen. Die Flächenbilanz der Gemeinde Fronreute hinsichtlich der im Flächennutzungsplan genehmigten und zukünftig neu ausgewiesenen Wohnbauflächen unter Berücksichtigung einer Bevölkerungsvorausberechnung ergab eine mögliche neue Ausweisung von Wohnbauflächen mit 3,79 ha. Bislang waren 5,00 ha neue Wohnbauflächen ausgewiesen. Jede neue Fläche, welche zukünftig ausgewiesen werden soll, bedeutet, dass an anderer Stelle Fläche reduziert werden muss.
Der Gemeinderat hat beschlossen, im Bereich des alten Sportplatzes in Fronhofen die Wohnbaufläche um 0,92 ha und im Bereich Große Bettna Süd in Staig um 0,30 ha zu reduzieren. Diese Empfehlung wird an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende weitergegeben. Nach Beschlussfassung in der Verbandsversammlung am 04.12.2012 wird die zweite Änderung vom Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute Wolpertswende erneut ausgelegt.
Bericht aus der Verkehrsschau am 8. November 2012
An der Verkehrsschau am 08.11.2012 haben neben der Gemeindeverwaltung Vertreter der Polizeidirektion Ravensburg, des Landratsamtes Ravensburg, Straßenverkehrsamt und Straßenmeisterei teilgenommen.
Folgende Maßnahmen und Anordnungen wurden besprochen:
1. Fronhofen - Feldmooser Straße Kreisstraße 8028
Grenze für Beginn der Ortschaft nach Erschließung des Baugebietes Breite neu festlegen.
Ergebnis der Verkehrsschau:
Da entlang der Feldmooser Straße noch keine durchgehende Bebauung ist, kann die Ortstafel nicht versetzt werden. Vereinbart wird das Setzen einer Ortstafel nach der Einfahrt in das Baugebiet Breite. Das Baugebiet Breite wird dann als Tempo 30 Zone ausgeschildert.
2. Fronhofen Kreisstraße 8028 Einmündungsbereich in die K7968
Turmstraße
Anbringen von Mittelmarkierungen im Kreuzungsbereich
Ergebnis der Verkehrsschau:
Innerhalb der Ortsdurchfahrt werden keine Straßenmarkierungen mehr aufgebracht. Hintergrund ist unter anderem, dass sich die Verkehrsteilnehmer ohne klare Zuweisung einer Spurbreite langsamer und aufmerksamer verhalten. Eine Mittelmarkierung würde die gefahrene Geschwindigkeit tendenziell innerorts eher wieder erhöhen.
3. Fronhofen – Kreisstraße 7968 in Ergetsweiler
Beschwerden aufgrund zu hoher Geschwindigkeit auf der Kreisstraße.
Wunsch: Versetzen der Ortstafel weiter Richtung Egg, Verkehrsteiler oder stationäre Geschwindigkeitsmessanlage
Ergebnis der Verkehrsschau:
Ablehnung.
In Egg gilt 70km/h, dann kommt die Ortstafel vor dem Haus Ergetsweiler 36 und 50 m nach der Ortstafel 60 km/h. Einigkeit bestand bei der Verkehrsschau, dass aufgrund der abschüssigen Straße die Geschwindigkeit von 70 km/h oftmals nicht eingehalten wird.
Das Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße ist mit 1400 Fahrzeugen/Tag unterdurchschnittlich. Im Jahr 2005 wurden noch 1700 Fahrzeuge gemessen, der Durchschnitt liegt bei 2300 Fahrzeugen auf allen Kreisstraßen. Die Verkehrskommission ist sich nach der örtlichen Betrachtung einig, dass keine weiteren verkehrsregelnde Maßnahmen möglich sind.
Vereinbart wurde aber mit dem Straßenverkehrsamt, dass weiterhin mobile Geschwindigkeitsmessungen des Landkreises durchgeführt werden.
4. Fronhofen – Kreisstraße 7968 in Ergetsweiler
Anordnung einer Schulbushaltestelle in Ergetsweiler für den Schülerverkehr nach Horgenzell. Viele Schüler aus Fronhofen besuchen die GWRS in Horgenzell.
Ergebnis der Verkehrsschau:
Zustimmung.
Vom Straßenverkehrsamt wird beidseitig eine Schulbushaltestelle in Höhe der Abzweigung nach Wengen angeordnet.
5. Baienbach L291
Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung 70 km/h aus Fahrtrichtung Blitzenreute nach Baienbach.
Ergebnis der Verkehrsschau:
Nach dem Erlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr „Weniger Verkehrszeichen “werden Geschwindigkeitstrichter vor Beginn einer geschlossenen Ortschaft nur dann angeordnet, wenn die nicht rechtzeitig Ortstafel einsehbar ist. Aus Fahrtrichtung Blitzenreute ist die Ortstafel Baienbach in Höhe des Schützenhauses sichtbar. Der Autofahrer kann damit seine Geschwindigkeit reduzieren. Es besteht auch keine besondere Gefahrenlage für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung.
Die Verkehrskommission hat einer Versetzung der Ortstafel um circa 50 m an den Beginn der ersten privaten Erschließungsstraße zugestimmt.
6. Gemeindeverbindungsstraße Eyb – Blitzenreute
Diese Straße wird immer wieder von LKW befahren, da Navigationsgeräte über diese Straße leiten. Diese bleiben dann im Kurvenbereich bei Eyb stecken.
Ergebnis der Verkehrsschau:
Für die Anordnung von Verkehrszeichen ist die Gemeinde in eigener Zuständigkeit zuständig. Angeordnet wird Zeichen 253 StVO, Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger mit Zusatzschild „Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr frei“.
7. Blitzenreute K 7955 Wolpertswender Straße
Aufspritzen von Fußmarkierungen zur Lenkung des Fußgängerverkehrs
Ergebnis der Verkehrsschau:
Zustimmung. Die Fußmarkierungen dürfen auf dem Gehweg, jedoch nicht auf der Straße aufgebracht werden.
Der Wunsch aus der Bürgerschaft, auch aus der Mitte des Seniorenrates, nach einem Fußgängerüberweg an dieser Stelle wurde abgelehnt. Hier fehlt das notwendige Aufkommen von 100 Fußgängern und 300 Fahrzeugen pro Stunde.
8. B 32 in Blitzenreute/Einfahrt von der Bauhofstraße
Vorschlag einer Bürgerin, eine Ampelanlage in der Einmündung Bauhofstraße zu installieren, um die Einfahrt auf die B 32 zu erleichtern.
Befürchtet wird mit dem Bau des Rewe-Marktes und Erweiterung des Baugebietes Leimäcker eine noch schwierigere Situation, in die B 32 einzufahren.
Ergebnis der Verkehrsschau:
Ablehnung. Vergleichbare Situationen gibt es entlang aller Bundesstraßen. Der Verkehrsfluss auf der Bundesstraße hat immer Vorrang.
9. B32 Radweg zum Häcklerweiher
Anbringen von Leitplanken gewünscht
Ergebnis der Verkehrsschau:
Ablehnung. Der Verlauf der B 32 ist in diesem Bereich gerade und einsehbar. Der Radweg ist nicht stark frequentiert. Vergleichbare Situationen gibt es entlang vieler Bundesstraßen. Die Voraussetzungen der Anbringung richten sich nach den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS). Nach Aussage des Landratsamtes, Straßenbauamt liegen für diesen Straßenbereich die Voraussetzungen der RPS nicht vor.
Ansiedlung eines Storchennestes auf dem Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute
Der Gemeinderat stimmt der Ansiedlung eines Storchennestes auf dem Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute grundsätzlich zu.
In der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Blitzenreute am 08.10.2012 hat Frau Lieselotte Kemmler ihre Bitte auf Anbringung einer Nestvorrichtung für Störche auf dem Dorfgemeinschaftshaus vorgetragen. Diese Anfrage ist die Bitte vieler Blitzenreuter Bürger. Dieses Frühjahr sind Störche in Blitzenreute eingezogen und Jungstörche haben in der Ortsmitte Blitzenreute begonnen mehrere Nester zu bauen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass sie im nächsten Frühjahr wieder nach Blitzenreute kommen.
Frau Kemmler hat sich mit der Storchenbeauftragten des Regierungspräsidiums, Frau Reinhardt in Verbindung gesetzt und hat den Leiter des Forstreviers Herrn Kappler und Frau Tine Maurer aus Preußenhäusle befragt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Störche Blitzenreute wieder aufsuchen ist groß. Eine Nestvorrichtung auf dem Dorfgemeinschaftshaus ist für die Thermik besser und die Wärme der Dachziegel gäbe Schutz. Auch verschönern die Störche in der Dorfmitte das Dorfbild.
Frau Kemmler erklärt sich bereit mit einem Helferteam einen Teil der Anbringung der Nestvorrichtung mit Spenden zu finanzieren. Sie würden auch die Säuberung des Nestes im Herbst und die Beringung organisieren.
In der Beratung wurden die Punkte Kosten, Verschmutzung des Daches und der näheren Umgebung und der Nachbarschutz wegen Lärm angesprochen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst die Nachbarn zu befragen. Sollten die Nachbarn der Anbringung einer Nestvorrichtung auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses zustimmen, war der Verwaltungsvorschlag, dass der Gemeinderat dem ebenfalls zustimmt.
Die Anwohner im Umkreis des Dorfgemeinschaftshauses wurden angeschrieben und es wurde ein Gesprächstermin am Montag 29.10.2011 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute angeboten. Diesen Gesprächstermin haben 2 Anwohner wahrgenommen, einige haben sich per E-Mail gemeldet. Die Nachbarn waren mit der Anbringung einer Nestvorrichtung einverstanden.
Mit der Storchenbeauftragten des Regierungspräsidiums Frau Reinhard wurde der Standort besichtigt. Es wird vorgeschlagen, das Nest etwa in der Mitte des Daches zu platzieren.
Nach der grundsätzlichen Zustimmung des Gemeinderates, wird nun zunächst die Statik des Daches überprüft. Weiter muss der Zugang zur Nestvorrichtung auf dem Dach abgesichert werden.
Die Verwaltung und der Gemeinderat hoffen nun, dass die Bürgerschaft die Ansiedlung eines Storchennestes auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses mit Spenden unterstützt.