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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus

Hauptbereich

Sitzungsbericht Mai 2013

Neuverlegung von Versorgungsleitungen in der Rathausstraße in Fronhofen
Der Gemeinderat hat die Ausschreibung der Baumaßnahme beschlossen.Ein möglicher Baubeginn wäre im August 2013.

Der Gemeinderat Fronreute hat am 22.10.2012 beschlossen, in der Rathausstraße in Fronhofen die Kanalisation samt Wasserleitung zu erneuern. Gleichzeitig wird die TWS die Gasleitung in Richtung Reutestraße verlängern. Ebenso möchte Herr Hund sein Fernwärmenetz in diesem Bereich erweitern. In diesem Zuge werden dann auch die Leitungen für die Straßenbeleuchtung erneuert und Leerrohre für eine zukünftige DSL Anbindung verlegt.

Am 29.04.2013 wurden alle Anlieger in der Rathausstraße, Am Schmiedebrunnen und Am Kohlplatz zu einer Informationsveranstaltung in das Landjugendheim eingeladen und über die Planungen und Anschlussmöglichkeiten informiert. Die verschiedenen Varianten der Oberflächengestaltung in der Rathausstraße wurden vorgestellt. Jeder Anlieger hatte die Möglichkeit, zusammen mit der TWS, dem Ingenieurbüro und einem Vertreter der Gemeinde seine Wünsche/Anregungen/Bedenken zu äußern. Entschieden wurde die Verbreiterung des Gehweges von derzeit 1,40 m auf neu 1,75 m. Der Gehweg wird mit einem Hochboard ausgeführt. Die Rathausstraße wird eine Straßenbreite von 6,25 m bekommen.

Der Gemeinderat hat am 13.05.2013 die Ausschreibung der Baumaßnahme beschlossen, diese wird Anfang Juni veröffentlicht und eine Submission der Baumaßnahme ist am 02.07.2013 geplant. Die Vergabe im Gemeinderat kann dann in der Sitzung vom 08.07.2013 erfolgen. Ein möglicher Baubeginn wäre dann im August 2013.

Ausbau der Breitbandversorgung in Fronreute
Die Gemeindeverwaltung wird die nächsten Wochen in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband für die bisherigen unterversorgten Gebiete Lösungswege erarbeiten. Diese werden dann mit dem Regierungspräsidium Tübingen hinsichtlich der Förderfähigkeit abgestimmt, um einen Zuschussantrag im Rahmen Breitbandinitiative II des Landes Baden-Württemberg zu stellen.

Die Bedeutung einer flächendeckenden Breitbandversorgung steht heute außer Zweifel. Die Breibandversorgung ist laut der IHK-Umfrage zur Standortzufriedenheit der IHK Bodensee-Oberschwaben wichtigster Standortfaktor.

Die Ortschaften Staig und Blitzenreute haben seit Februar 2013 schnelleres Internet über den Netzanbieter Neckarcom. Je nach Vertragsverhältnis und -dauer laufen derzeit die schrittweisen Umstellungen. Es gab hier zeitlich gesehen einige Probleme, die meisten Fälle sind aber nun gelöst.

Versorgungslücken gibt es noch in der Schenkenwaldstraße in Staig und im Bereich Leimäcker und Biegenburg in Blitzenreute. In Staig ist der Grund, dass die Schenkenwaldstraße nicht am Kabelverzweiger in Staig angeschlossen ist, welcher mit der durchgeführten Baumaßnahme erschlossen wurde, sondern an der Leitung aus Mochenwangen hängt. Aufgrund dieser Entfernung kommt deshalb in der Schenkenwaldstraße nur eine geringe Bandbreite an.

In Blitzenreute ist in den Baugebieten Leimäcker und Biegenburg die Infrastruktur der Telekom nicht ausreichend. Somit steht auch für den Netzanbieter NeckarCom die „letzte Meile“, auf die die NeckarCom angewiesen ist, nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung.

Weiter gibt es natürlich auch noch teilweise Probleme in den Ortschaften um Fronhofen, hier speziell in Malmishaus und Schreckensee. Die Entfernung nach Fronhofen/Altshausen/Ebenweiler ist einfach zu groß, so dass auf den Leitungen kaum Leistung ankommt. Die Gemeindeverwaltung wird hier zeitnah zusammen mit dem Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ nach Lösungsmöglichkeiten suchen und für den weiteren Breitbandausbau einen Zuschussantrag im Rahmen Breitbandinitiative II des Landes Baden-Württemberg stellen.

Fronreute kann mit Ausnahme der Einzelfälle fast überall eine Grundversorgung von 2 MBits gewährleisten. Eine weitere Förderung kommt nur für den Aufbau von Next-Generation-Access-Netzen sog. NGA-Netzen für den privaten und gewerblichen Bedarf in Betracht. Das heißt die Gemeinde Fronreute benötigt für den Zuschussantrag, welcher über den Zweckverband eingereicht wird, in jedem Gebiet 3 Gewerbetreibende/Freiberufler/Landwirte oder 25 private Haushalte, welche über einen Home-Office-Platz asymmetrische Verbindungsraten von 25 MBit/s geltend machen können. Für so genannte FTTH-Netze (also Glasfaser bis ins Haus) müssen Verbindungsraten von 25MBit/s symmetrisch geltend gemacht werden.
Die Gemeinde ist deshalb auf die Mithilfe der Gewerbetreibenden, Freiberufler und Landwirte angewiesen. Die Gemeindeverwaltung wird gezielt Gewerbetreibende, Freiberufler und Landwirte in den Versorgungsgebieten ansprechen.Notwendig ist auch eine Marktanalyse, das heißt, die Abfrage aller Anbieter nach Ihren Zukunftsvorhaben in der Gemeinde Fronreute. Hier wird der Zweckverband Breitbandversorgung die Analyse für alle Gemeinden übernehmen.

Das Ziel ist eine flächendeckende, kabelgebundene Breitbandversorgung, die nach und nach auf eine FTTH-Anbindung umgestellt werden soll. Neben Straße, Wasser und Abwasser ist auch Kommunikationstechnik wie DSL-Breitbandversorgung Infrastruktur und gehört mittlerweile zu den wichtigsten Standortfaktoren. In diesem Sinne ist der Breitbandausbau auch eine Aufgabe der Gemeinde.
Ziel der Gemeinde sollte sein, dass jeder Kabelverzweiger im Gemeindegebiet mit leitungsgebundener Infrastruktur (Glasfaser) versorgt wird, oder wenn die Infrastruktur der Telekom nicht ausreicht, mit FTTH-Netzen das Problem zu lösen. Somit würden auch zukünftige Baugebiete von einem schnelleren Internet profitieren.

Problematisch ist weiterhin auch die Frage, ob nach Baumaßnahmen überhaupt ein Netzbetreiber zur Verfügung steht um das Netz in Betrieb zu nehmen. Die Gemeindeverwaltung geht aber davon aus, dass zumindest ein Interesse besteht.

Die Gemeindeverwaltung wird die nächsten Wochen in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband für die bisherigen unterversorgten Gebiete Lösungswege erarbeiten. Diese werden dann mit dem Regierungspräsidium Tübingen hinsichtlich der Förderfähigkeit abgestimmt. Es ist aber klar zu erkennen, dass ohne weitere Baumaßnahmen und finanzieller Hilfe von Seiten der Gemeinde das Ziel nicht erreicht werden kann.

Sanierung der Treppenanlagen im Baugebiet Biegenburg, Blitzenreute
Die Notwendigkeit einer Sanierung der Treppenanlagen im Baugebiet Biegenburg wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger des Baugebietes Biegenburg beraten.

Seit nun fast zwei Jahren sind die Treppenanlagen in der Biegenburg für die Fußgänger gesperrt, da sie in keinem verkehrssicherem Zustand mehr sind und saniert werden müssen. Für dieses Jahr soll eine Entscheidung hinsichtlich der Zukunft getroffen werden. Aufgrund der Kostenschätzung für eine Sanierung in Höhe von ca. 130.000,00 EUR vom Büro Rau aus Ravensburg steht auch weiterhin im Raum, darüber nachzudenken, auch einzelne Treppen zu schließen und abzubauen. Der Technische Ausschuss hat am 29.04.2013 erneut über das Thema beraten. In der Zwischenzeit gab es auch noch Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit. Der Technische Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, nach den weiteren Prüfungen nochmals eine andere Sanierungsvariante zu prüfen. Es erscheint zumindest möglich, dass sich die Sanierungskosten unter 100.000,00 EUR bewegen könnten. Trotzdem muss die Notwendigkeit untersucht werden, ob alle vier Treppenwege für die Zukunft für die Wegeführung notwendig sind. Sollten Treppenanlagen nicht mehr notwendig sein, ist über die Aufgabe nachzudenken. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger des Baugebiets Biegenburg mit einbezogen werden. Nach Vorliegen der neuesten Kostenschätzung werden alle Anwohner und Interessierten zu einem Ortstermin eingeladen. Mit dem Ergebnis dieses Ortstermins und den neuesten Kosten und der Überprüfung der Notwendigkeit soll im Juni 2013 eine abschließende Beratung in den Gremien stattfinden.

Mögliche Windenergieanlagen im Bereich Fronhofen
Information über den Teilflächennutzungsplan „Windenenergie

Die Aufstellungsbeschlüsse zum Teilflächennutzungsplan „Windenenergie“ des GVV Fronreute-Wolpertswende, des GVV Altshausen und der VVG Horgenzell-Wilhelmsdorf wurden gefasst. Ein erster Scoping-Termin zur frühzeitigen Behördenunterrichtung im Landratsamt Ravensburg hat stattgefunden. Grundsätzlich wurde von anwesenden Behörden die gemeinsame Planung begrüßt. Es gab zahlreiche Stellungnahmen, die zum Teil vom beauftragten Planungsbüro, Büro Sieber aus Lindau, erst überprüft werden und in die Planung eingearbeitet werden müssen. So werden zum Beispiel die bekannten Horststandorte der verschiedenen Vögel in den Suchraumplan eingearbeitet. Auch hinsichtlich neuer Tiefflugzonen der Bundeswehr gibt es weitere Erkenntnisse, die gerade im Bereich Atzenberger Höhe, der Gemeinde Ebersbach-Musbach, die bisher ausgewiesene Fläche um einiges verkleinern werden. Auch für reine Wohnnutzung im Außenbereich wird nunmehr ein Abstand von 530 m zu Grunde gelegt. Welcher Abstand aber dann wirklich zum Tragen kommt, wird das Verfahren zeigen.

Auch wurde vereinbart, die Suchräume, die Landschaftsschutzgebiete betreffen, weiter zu untersuchen. Die neuesten Meldungen aus der Landespolitik weisen ja ebenfalls in diese Richtung. Abschließend werden auf einem aktuellen Suchraumplan jene Suchräume dargestellt, die sich aus den geänderten Kriterien und Pufferungen ergeben und die einer vergleichenden Flächenbewertung unterzogen werden. Es folgen vertiefende Untersuchungen hinsichtlich Immissionsschutz, Artenschutz und Landschaftsplanung, die schließlich in die vergleichende Flächenbewertung einfließen werden.

Auf Grundlage der Flächenbewertung werden weitere Abstimmungen mit allen Gemeinderäten der Kommunen und schließlich die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgen. Die am besten geeigneten Flächen werden anschließend im Entwurf des Teil-Flächennutzungsplanes "Windenergie" dargestellt.

In den Plan einzuarbeiten und zu übernehmen sind auch die Vorranggebiete des Regionalverbandes. Der Regionalverband hat in seiner Sitzung vom 26.04.2013 in Pfullendorf einen Planentwurf über potentielle Vorranggebiete für regional bedeutsame Windenergieanlagen verabschiedet. Im Regionalverbandsgebiet wurden nun insgesamt 9 Standorte ausgewiesen, darunter auch die Standorte Atzenberger Höhe und Danketsweiler (Wechsetsweiler und Ergetsweiler und Feldmooser Wald) im Gebiet des Teilflächennutzungsplanes. Gegenüber den vorherigen Entwürfen ist das Gebiet Danketsweiler fast schon komplett auf die Gemarkung Horgenzell begrenzt und das Gebiet Feldmoos wurde verkleinert. Auf jeden Fall sind die Abstände nach Fronhofen und Ergetsweiler um einiges vergrößert worden. Der Grund dafür ist, dass der Regionalverband wieder auf 700 Meter Mindestabstand gegangen ist. Die Gemeinde könnte im Teilflächennutzungsplan den Abstand aber unterschreiten.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates Fronreute ist die eingeschränkte Ausweisung der Vorranggebiete zu begrüßen. So wird die Akzeptanz bei der Bevölkerung sicherlich steigen. Die Auswirkungen der Ausweisung im Regionalplan auf den Teilflächennutzungsplan sind noch nicht genau absehbar. Im Regionalplan werden vor allem Vorranggebiete festgelegt. Diese müssen übernommen werden. Deshalb sind weiterhin auch andere Gebiete möglich. Im Moment grundsätzlich alle Flächen in Fronreute, da die Beurteilung bei Nichtvorliegen eines Flächennutzungsplanes nach § 35 BauGB vorgenommen wird. Die Frage weiterhin wird sein, welche Flächenausweisung die Gemeinde Fronreute oder besser gesagt alle Gemeinden im Teilflächennutzungsplan festsetzen werden. Gerade aus der Sicht des Arten- und Naturschutzes sind hier noch Untersuchungen am Laufen. Es wird angestrebt im Juni 2013 einen gemeinsamen Termin mit dem Landratsamt durchzuführen. Erst dann kann ein Plan erstellt werden, der einigermaßen tragfähig ist. Es kann sein, dass manche Standorte, z.B. aufgrund des Natur- oder Artenschutzes, nicht geeignet sind. Erst dann macht auch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung Sinn. Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, wird zeitnah eine frühzeitige Bürgeranhörung über eine Bürgerversammlung durchgeführt.

Straßensanierungsmaßnahmen 2013
Der Technische Ausschuss und der Gemeinderat haben für dieses Jahr folgende Straßensanierungsmaßnahmen beschlossen:

  1. Gemeindestraße von Wiesentann bis zur Gemeindegrenze Berg: Sanierung mit Bitumenausgleich und flächenhaftes Aufbringen eines Spritzbelag, Einbau von Rasengittersteinen nur im Innenbereich der Kurven. Die Kostenschätzung für diese Straßensanierungsmaßnahme beträgt netto 29.000 EUR.
  2. Teilstück von etwa 220 m der Gemeindestraße von der Schussenbrücke in Meßhausen bis zum Bahnwarthaus in Richtung Menzenhäusle:
    Sanierung mit Bitumenausgleich und flächenhaftes Aufbringen eines Spritzbelages, Einbau von Rasengittersteinen nur im Innenbereich der Kurven. Die Kostenschätzung für diese Straßensanierungsmaßnahme beträgt netto 24.000 EUR.
  3. Gemeindestraße von Messhausen bis an die Schussenbrücke
    Sanierung mit Bitumenausgleich und flächenhaftes Aufbringen eines Spritzbelages, Einbau von Rasengittersteinen nur im Innenbereich der Kurven. Die Kostenschätzung für diese Straßensanierungsmaßnahme beträgt netto 5.600 EUR.
  4. Teilstück von etwa 250 m der Gemeindestraße von Kreisstraße 7965 bei Einöd Richtung Wielatsried: Sanierung durch Aufbringen einer neuen Deckschicht auf die bestehende Asphaltdeck. Die Kostenschätzung für diese Straßensanierungsmaßnahme beträgt netto 19.000 EUR.

Bedarfsplanung 2013/2014 über die Kinderbetreuung in der Gemeinde Fronreute
Kindergartenplätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches ab dem 1. Lebensjahr stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Das bestehende Angebot an Kindergarten- und Krippenplätzen deckt die Nachfrage ab.

Auf Wunsch von Eltern hat der Gemeinderat die Betreuungszeit für die Ferienbetreuung von vormittags von 7:30 Uhr bis statt bisher 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr ausgeweitet. Die Eltern haben sich an die Betreuungszeit zu Schulzeiten eingerichtet und benötigen diese Zeit dann auch in den Ferien. Der Elternbeitrag wird aufgrund der längeren Betreuungszeit von derzeit 7,00 EUR pro Vormittag auf 8,50 EUR pro Vormittag erhöht.

Schwerpunkt der diesjährigen Bedarfsplanung war eine Qualitätsumfrage in allen drei Kindergärten. Die Beteiligung an der Umfrage war in der Krippe im Kinderhaus St. Karl mit 73,34 % sehr gut, ansonsten lag sie zwischen 44 % und 56 %. Die Zufriedenheit der Eltern ist hoch. Die Anregungen der Eltern und das Ergebnis der Umfrage werden in den Kindergarten an den Elternabenden besprochen.

Hinweise zum Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 3 Jahren

Seit dem 01.10.2010 muss ein Angebot vorgehalten werden, dass eine Förderung aller Kinder ermöglicht,

1. deren Eltern,

  • einer Erwerbsarbeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
  • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten,
    oder

2. wenn das Wohl des Kindes ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.

Bis zum 31.07.2013 gilt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die Betreuungsangebote für Kinder im Alter unter drei Jahren in Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege nach erweiterten Bedarfskriterien auszubauen.

Ab dem 01.08.2013 gilt für Kinder ab einem Jahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Vorhalten von Plätzen nach bestimmten Bedarfskriterien.

Bundesweit sollen bis 31.07.2013 für 35 % der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren Angebote der Tagesbetreuung vorgehalten werden. Der notwendige Ausbau soll sich jedoch nach dem jeweiligen örtlichen Bedarf richten, der von den Gemeinden im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruches ab dem Jahr 2013 zu ermitteln ist. Die vorgehaltene Betreuungsquote der Gemeinde Fronreute im letzten Kindergartenjahr betrug zum 31.12.2012 33,34 %. Betreut wurden tatsächlich etwa 26 %. Die Plätze in den altersgemischten Gruppen im Kindergarten waren nicht belegt.

Zum Stichtag 31.12.2012 wohnten in der Gemeinde Fronreute 129 Kinder unter 3 Jahren, im Vorjahr waren es 117 Kinder.
Davon sind 88 (Vorjahr 77) Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren.

Anzahl der Kinder bis zum 1. Lebensjahr: 49 , Anzahl der Kinder im Alter von 1 – 2 Jahren: 39,
Anzahl der Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren: 41.

Bei 129 Kindern würde eine Versorgungsquote von 35% einen Bedarf an 45 Plätzen ergeben, bei 88 Kindern im Alter von 1 – 3 Jahren ergibt sich bei einer Versorgungsquote von 35 % ein Bedarf von 31 Plätzen.

Zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind im Kinderhaus Blitzenreute zwei Krippengruppen mit je 10 Plätzen und im Kindergarten Fronhofen eine Krippengruppe mit 10 Plätzen eingerichtet. Zur Versorgungsquote hinzugerechnet werden drei Platzangebote in der Kindertagespflege. Insgesamt stehen damit 33 Plätzen zur Verfügung.

Weitere Plätze stehen bei Bedarf in den Kindergartengruppen zur Verfügung, da die Betriebserlaubnis im Kinderhaus St. Karl wie auch im Kindergarten St. Josef in Fronhofen eine Aufnahme von Kindern an dem 2. Lebensjahr in altergemischten Gruppen ermöglicht. Im Kindergarten St. Magnus können nach der Betriebserlaubnis erst Kinder ab 2 ¾ Jahren aufgenommen werden.

Der derzeitige Versorgungsgrad liegt mit dem Angebot von cirka 3 Tagespflegeplätzen und 33 Plätzen bei 33,34 %.

Bei Eltern mit Kindern ab dem 2. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr beträgt die Nachfrage nach einem Betreuungsangebot schon über 50 %. Dabei ist die Nachfrage in den Teilorten unterschiedlich. Sie liegt in Blitzenreute derzeit bei34,00 %, in Staig bei 50,00 % und in Fronhofen bei 25,00 %.

Festzustellen ist ein Anstieg der Nachfrage in Staig. Oft sind dies Kinder aus den Neubaugebieten Große Bettna und Kleine Bettna. Aus dem Teilort Blitzenreute ist dieses Jahr die Nachfrage zurückgegangen, Kinder aus den Neubaugebieten haben von der Krippe zwischenzeitlich in den Kindergarten gewechselt. Im Mai 2013 waren
die Krippengruppen im Kinderhaus St. Karl mit 17 Plätzen und die Krippengruppe in Fronhofen mit 9 Plätzen belegt. Weitere 10 Anmeldungen liegen derzeit für das nächste Kindergartenjahr vor. Das bestehende Angebot deckt die Nachfrage ab. Es besteht keine Warteliste mehr.

Ferienbetreuung für Grundschulkinder

Die Ferienbetreuung wird für alle Kinder der Gemeinde vom Team des Kommunalen Betreuungsangebotes in der Grundschule in Blitzenreute angeboten.

Die Betreuungszeit ist vormittags von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Keine Betreuung findet statt während den zwei gleichen Schließungswochen wie in den Kindergärten in den Sommerferien und über Weihnachten/Silvester.

Aufgrund von Nachfragen der Eltern wird eine Betreuung in den Herbstferien, Winterferien, Fasnachtsferien, Osterferien und eine Woche in den Pfingstferien angeboten. Die Erfahrungen zeigen, dass das Angebot einer Betreuung von Grundschulkindern in den Ferien verlässlich bestehen muss. Die Mindestanmeldezahl von 3 Kindern wurde deshalb aufgegeben.

Die Betreuungszeit für die Ferienbetreuung sollte von vormittags von 7:30 Uhr bis statt bisher 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr ausgeweitet werden. Die Eltern haben sich an die Betreuungszeit zu Schulzeiten eingerichtet und benötigen diese Zeit dann auch in den Ferien.
Der Elternbeitrag wird aufgrund der längeren Betreuungszeit von derzeit 7,00 EUR pro Vormittag auf 8,50 EUR pro Vormittag erhöht.

Für alle interessierten Eltern liegt ein Exemplar der Bedarfsplanung über die Kinderbetreuung in den Kindergärten zur Einsichtnahme auf.

Das Ergebnis der Qualitätsumfragen in den Kindergarten wird an den Elternabenden mit den Eltern besprochen.


Information über die Stromverbrauchsentwicklung in der Gemeinde Fronreute
Der Stromverbrauch in der Gemeinde ist durch neue Gebäude wie die Biegenburg-Halle und das Kinderhaus in Blitzenreute insgesamt gegenüber den Vorjahren gestiegen. So lag der Stromverbrauch insgesamt im Jahr 2010 bei 457.327 kWh, im Jahr 2011 bei 468.669 kWh und im Jahr 2012 bei 490.197 kWh. Ein Einspareffekt konnte beim Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung durch die Umrüstung auf LED-Leuchten erzielt werden. So wurde der Stromverbrauch von 82.361 kWh im Jahr 2011 auf 53.379 KW im Jahr 2012 gesenkt.

Neuordnung es Entwässerungskonzeptes und der Hofbefestigung Bauhof Baienbach
Die Baumaßnahme wurde nach Ausschreibung an die Firma SKS aus Ravensburg vergeben.

Die Platzverhältnisse im Gemeindebauhof in Baienbach sind sehr eng. Den Bürgerinnen und Bürgern wird bei der Ablieferung ihrer Wertstoffe und ihres Grünmüll so manche Unannehmlichkeit zugemutet. Der Technische Ausschuss und der Gemeinderat haben im Oktober 2012 die Neuordnung des Entwässerungskonzeptes und die Befestigung der Hoffläche beraten. Die Genehmigung für diese Maßnahmen wurde vom Landratsamt Ravensburg erteilt.
Die Neuordnung des Entwässerungskonzeptes ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben unabdingbar. Hierbei findet das Waschwasser für die Fahrzeuge im Bauhof und mit Leichtflüssigkeit verschmutztes Regenwasser besondere Berücksichtigung. Das im Bauhof Baienbach anfallende Schmutz- und Regenwasser muss getrennt gesammelt, behandelt und abgeleitet werden. Da die Hofflächen zur Lagerung von Split, Sand und ähnlichem genutzt werden, muss das dort anfallende Regenwasser vorgereinigt werden, bevor es in den Bach eingeleitet werden kann. Das mit Dieselkraftstoff belastete Abwasser aus dem Betankungsbereich sowie Waschwasser muss über einen Leichtflüssigkeitsabscheider einem Zwischenspeicherschacht zugeführt werden. Da der Waschplatz für die Fahrzeuge nicht überdacht ist, fallen auch hier größere Mengen Regenwasser an, die das bauhofeigene Abwasserpumpwerk überlasten würde. Daher wird sämtliches auf dem Waschplatz anfallende Regenwasser über den Leichtflüssigkeitsabscheider geleitet und anschließend im Speicherschacht zwischengespeichert. Von dort wird es in den Schmutzwasserkanal gepumpt. Das auf Hofflächen anfallende Regenwasser wird noch vor Reinigung einer Versickerungsmulde zugeführt und dann in den Bach eingeleitet. Nach der Neuverlegung der Regen- und Schmutzwasserleitungen ist eine Asphaltierung der gesamten Hoffläche im Gemeindebauhof geplant.

Der Gemeinderat Fronreute hat im Februar 2013 die Ausschreibung der Maßnahme beschlossen. Fünf Firmen haben ihr Angebot abgegeben. Die Baumaßnahme wurde an den preisgünstigsten Anbieter, die Firma SKS aus Ravensburg vergeben. Die Kostenschätzung lag einschließlich aller Nebenkosten bei 180.000 €. Auf Grund des Ausschreibungsergebnisses, aber auch durch Erweiterung von Maßnahmen muss mit Gesamtkosten in Höhe von circa 210.000 € gerechnet werden.

Die Baumaßnahme soll zwischen Juli und September 2013 ausgeführt werden. Die Anlieferung von Grünmüll und Kunststoffabfällen muss während den Bauarbeiten an eine andere Stelle verlagert werden. Hierüber erfolgt eine rechtzeitige Information über das Gemeindemitteilungsblatt.