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Bundestagswahl 2025
Alle Infos zur Bundestagswahl 2025
Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits zugestellt.
Wahlberechtigte, welche für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Fronreute eingetragen sind, haben bereits durch die Austräger des Mitteilungsblattes die Wahlbenachrichtigung erhalten.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.
Hinweis zur Briefwahl
Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Briefwahl aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl in diesem Fall sehr kurz ausfällt. Die Stimmzettel sollen am 10. Februar 2025 bei der Gemeinde Fronreute eintreffen. Erst dann können die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen ausgestellt und versendet werden.
Gerne dürfen Sie direkt vor Ort im Rathaus in Blitzenreute oder Fronhofen die Briefwahlunterlagen ausfüllen. Hierzu haben wir in den Rathäusern eine Wahlkabine vorbereitet.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten.
Für die Anforderung der Briefwahl gibt es folgende Möglichkeiten:
- Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Handy ab – die Daten werden an die Gemeinde online übertragen (QR-Code befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung).
- Die Gemeindeverwaltung bietet für Sie die Beantragung eines Wahlscheines auf der Homepage der Gemeinde www.fronreute.de an. Bei den aktuellen Meldungen „Beantragung von Briefwahlunterlagen“ erhalten Sie bei Aufruf des Links „Internetbriefwahl“ ein Erfassungsformular. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
- Alternativ benutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung als Antrag für die Briefwahlunterlagen und senden diesen Antrag an die Gemeindeverwaltung.
- Eine Anforderung per E-Mail ist auch möglich, wenn Sie die Wählernummer, welche Sie auf der Wahlbenachrichtigung ablesen können, Ihr Geburtsdatum, Name und Adresse angeben.
Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025; 15:00 Uhr beantragt werden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Telefon 07502 954-0, E-Mail: Einwohnermeldeamt@fronreute.de
Rückversand der Briefwahlunterlagen
Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland.
Der rote Wahlbrief muss am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 bis 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung in Blitzenreute oder Fronhofen jeweils im Briefkasten abgegeben werden. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!
Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Post-Briefkästen eingeworfen werden, von der Deutschen Post AG aus organisatorischen Gründen nicht mehr am Wahlsonntag zugestellt werden. Der Wahlbrief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025 befördert wird. Es ist empfehlenswert, den Wahlbrief noch früher zur Post zu geben, um sicher zu gehen, dass er die Briefwahlstelle rechtzeitig erreicht. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z. B. Expresszustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.
Die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 finden Sie hier. (PDF-Datei)