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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus

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Sitzungsbericht Februar 2014

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfällen und der Einführung der so genannten Biotonne hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Delegation des Einsammelns und Transportierens der Abfälle wieder auf den Landkreis Ravensburg zurück zu delegieren. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass eine Zentralisierung der Aufgabe der Abfallentsorgung auf den Landkreis langfristig zu einer Entlastung der kreisangehörigen Gemeinden führt.
Auf der Grundlage der Entscheidungen aller kreisangehörigen Gemeinden wird der Kreistag im Frühjahr 2014 das Abfallwirtschaftskonzept ab dem 01.01.2016 erarbeiten.

Der Landkreis Ravensburg hat in seiner Sitzung vom 10.10.2013 beschlossen, ab dem 01.01.2016 der gesetzlichen Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfällen nachzukommen und die „Biotonne“ einzuführen. Von dieser Entscheidung sind auch die Städte und Gemeinden als Verantwortliche für das Einsammeln und Transportieren direkt betroffen. Grundsätzlich sind damit die Städte und Gemeinden aufgefordert, die notwendigen Vorbereitungen für die Getrenntsammlung der Bioabfälle zu treffen, also selber durchzuführen.

Alternativ dazu bietet sich an, dass die in den 1970er Jahren vereinbarte Delegation des Einsammelns und Transportierens auf die Städte und Gemeinden aufgehoben wird und damit der Landkreis wieder für das Einsammeln des Abfalls zuständig sein soll. Der Kreis hat nun allen Gemeinden ein Angebot unterbreitet, dass bis Ende Februar angenommen oder abgelehnt werden muss. Ziel ist natürlich eine einheitliche und abgestimmte Lösung für den Landkreis zu finden.

Der Gemeinderat hat einer Rückdelegation der Abfallentsorgung an den Landkreis einstimmig zugestimmt. Mit der Einführung der Biotonne wird es aus Sicht der Gemeinde Fronreute immer schwerer hier vor Ort in der Gemeinde eine kostengünstige Abfuhr zu organisieren. Bei der Biotonne wird es Befreiungsmöglichkeiten geben. Diese wird dazu führen, dass sich in Fronreute viele Haushalte befreien lassen könnten. Die Abfuhr muss trotzdem gewährleistet werden und dies kann für Fronreute alleine sehr teuer werden. Bei einer Rückdelegation können wirtschaftliche Potenziale frei gemacht werden. Die Gebührensteigerung für die Bürger, die sich aus der Getrenntsammlung der Bioabfällen ergibt, könnten dadurch -zumindest teilweise -kompensiert werden, vor allem hinsichtlich der ländlichen Struktur der Gemeinde Fronreute.

Auch steigt der Aufwand bei den Gemeinden zur rechtssicheren Erhebung der Abfallgebühren fortlaufend an, da diese europaweit ausgeschrieben werden müssen und die Gebührenkalkulation auf der Grundlage der sich ständig ändernden Rechtsprechung erstellt werden muss.

Einführung von einem ganztägigen Betreuungsangebot an der Grundschule Blitzenreute
Die Grundschule Blitzenreute soll in die Richtung einer offenen Ganztagsschule entwickelt werden. Zum neuen Schuljahr soll über das Jugendbegleiterprogramm des Landes Baden-Württemberg eine verlässliche Betreuung angeboten werden.

Der Ausbau von Grundschulen zu Ganztagsschulen und die Einrichtung nach neuer Konzeption ist Ziel der Landesregierung ab dem Schuljahr 2014/2015. Es gilt nun, dies in der Praxis vor Ort um zu setzen. Wichtig war dem Gemeindetag in den Verhandlungen mit dem Land eine größtmögliche Flexibilität der Gemeinden bei der Einrichtung von Ganztagsschulen, um den Gegebenheiten vor Ort bestmöglich Rechnung tragen zu können. Dem wurde vor allem bei den unterschiedlichen Zeitumfängen für die Ganztagesschule berücksichtigt. Je nach Bedarf können Schule und Schulträger vor Ort wählen, ob sie vier Tage oder drei Tage in der Woche mit acht oder sieben Zeitstunden anbieten. Je nach dem gewählten Zeitraum und der Zahl der Schüler, die am Ganztagesbetrieb teilnehmen werden, werden dann die zusätzlichen Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Die gesetzliche Regelung wird voraussichtlich im August 2014 in das Schulgesetz einfließen.

Die Einrichtung einer Ganztagesschule ist noch nicht für das neue Schuljahr 2014/2015 geplant. Zum einen wird davon ausgegangen, dass noch nicht 25 Schüler verbindlich für ein Ganztagsangebot angemeldet werden. Zum anderen muss die Konzeption für ein Ganztagsangebot an der Grundschule noch entwickelt werden.

Ziel der Gemeinde und der Schulleiterin ist, die Entwicklung der Grundschule Blitzenreute zur Ganztagsschule am Bedarf der Eltern auszurichten. Der Start soll dieses Jahr über den Ausbau der Betreuung über das so genannte Jugendleiterprogramm erfolgen.

Als erster Schritt wird der konkrete Bedarf der Eltern über eine Elternumfrage ermittelt.

Festzustellen ist aber schon heute, dass die gesellschaftlichen Veränderungen und zunehmenden Angebote für Kleinkinder in der Krippe und im Kindergarten auch den Bedarf für den Ganztagesbetrieb an der Grundschule ansteigen lassen. Im Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute gibt es bereits eine Ganztagesgruppe mit 20 Kindern. Auch in der Krippe gibt es zahlreiche Kinder, welche ganztags (allerdings nicht an fünf Tagen in der Woche) angemeldet sind. Diese Eltern verlangen im Anschluss an den Kindergarten ein Betreuungsangebot an der Grundschule, welche sich am bisherigen Ganztagesangebot des Kindergartens orientiert.

Das derzeitige Betreuungsangebot an der Grundschule Blitzenreute ist das Angebot der kommunalen Betreuung mit einer vorunterichtlichen Betreuung ab 7:00 Uhr und nachunterrichtlichen Betreuung mit Mittagessen bis 14:00 Uhr. Der Bedarf nach einer längeren Betreuungszeit wird von einzelnen Eltern immer wieder angefragt. Wichtig ist dabei den Eltern, dass die Betreuung flexible buchbar ist für die Tage, für welche eine Betreuung benötigt wird.

Die Schulleiterin Frau Raphaela Straub plant das Konzept für die Entwicklung der Grundschule Blitzenreute hin zu einer offenen Ganztagsschule über das so genannte Jugendbegleiterprogramm. Die Eckpunkte dieses Jugendbegleiterprogramms werden im einem der nächsten Mitteilungsblätter dargestellt.

Ein wichtiger Eckpunkt ist das Angebot einer qualitativ guten Hausaufgabenbetreuung durch pädagogisches Personal. Geplant ist eine andere Rhythmisierung des Unterrichts mit zwei Unterrichtsangeboten nachmittags. Nach dem Vormittagsunterricht bis 12:25 Uhr ist dann zunächst das Mittagessen, dann eine Ruhepause, die Hausaufgabenbetreuung von etwa 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr und im Anschluss ein Angebot durch Jugendbegleiter oder aber der Nachmittagsunterricht von 14:10 Uhr bis 15:40 Uhr geplant.

Ziel für dieses Frühjahr ist es nun, ehrenamtliche Jugendbegleiter zu gewinnen. Je nachdem, wie viel ehrenamtliche Jugendbegleiter gefunden werden, besteht dieses Angebot dann an drei oder vier Tagen in der Woche.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt in diesem Jahr ist die Weiterentwicklung der Grundschule in Fronhofen. Neben der Frage, in welchen Räumlichkeiten zukünftig die Grundschule untergebracht ist, ist auch die Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes abgestimmt auf den örtlichen Bedarf der Schüler und Eltern ein wichtiges Thema.

Bebauungsplan "Taubenäcker II - 4. Änderung
Für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Taubenäcker II“ wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt und ausgelegt. Ziel der 4. Änderung ist die Änderung der Grundstücksbebauung im Bereich zwischen der Mochenwanger Straße und der Straße Am Zehntstadel sowie die Anpassung der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen. Auf die förmliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Auslegung in diesem Mitteilungsblatt wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan „Taubenäcker II“ stammt aus dem Jahr 1970 und wurde erstmals am 18. April 1972 genehmigt. Insgesamt wurde der Bebauungsplan dreimal geändert zuletzt im Jahr 1991. Im Jahr 1993 wurde eine 4. Änderung des Bebauungsplanes „Taubenäcker II“ beschlossen. Es handelte sich um den Bereich zwischen den Straßen Am Zehntstadel/Neue Steige/Mochenwanger Straße einschließlich des Kindergartengrundstückes. Dieser Bebauungsplan wurde mit dem Ziel aufgestellt, die Grundstücksaufteilungen und die Gebäudestellungen zu verändern. Auf der Grundlage dieses Planentwurfes wurden dann einige Gebäude genehmigt und erstellt. Das Bebauungsplanverfahren wurde nicht mehr weiter verfolgt, so dass derzeit eine unbefriedigende planungsrechtliche Situation besteht.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukünftige Bebauung zu schaffen und zwar nicht nur für den beabsichtigten Anbau des Kindergartens Staig sondern auch für die restliche Bebauung der dort nicht bebauten Grundstücke wird der Bebauungsplan „Taubenäcker II“ über das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch geändert.


Durch die jetzt beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes sollen auch die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen aktualisiert werden, dass heißt eine Bebauung ermöglicht werden, die den heutigen Anforderungen an eine energetische Bebauung erfüllt. Durch die Festlegung der Wand- und Gebäudehöhe soll nun neu im Bereich der Wohnbebauung eine zweigeschossige Bebauung (bisher eingeschossig) möglich werden. Für den Bereich des Kindergartens ist ebenfalls eine zweigeschossige Bebauung vorgesehen, jedoch mit anderen Wand- und Gebäudehöhen. Zugelassen werden sollen alle Dachformen. Ansonsten sollen möglichst wenige Festsetzungen getroffen werden.

Umbau Gehweg entlang der B 32 in Staig beim ehemaligen Gasthaus Lamm und Neubau der Abwasser- und Regenwasserableitung
Die Verbreiterung des Gehweges in Staig entlang der B 32 und die Arbeiten für den Neubau der Abwasser- und Regenwasserableitung wurden ausgeschrieben und an die Firma Storz, Ravensburg vergeben. Der Baubeginn wird im März 2013 erfolgen.


Der Gehweg entlang der B 32 zwischen den beiden Ampeln wird auf eine Breite von 2,00 m und einer Grünfläche mit 0,80 m zwischen Gehweg und Fahrbahn ausgebaut.
Im Bereich der Böschung unterhalb der Schulstraße wird für die Verbreiterung des Gehweges die Böschung abgetragen und durch eine Stützmauer ersetzt. Die vorhandene Hecke wurde bereits entfernt. Mit dem Grundstückseigentümer wird nun eine Lösung für den Lärmschutz erarbeitet. Während der Bauarbeiten zur Verbreiterung des Gehweges muss die Bundesstraße halbseitig gesperrt werden. Leider wird es dadurch zu einer nicht unerheblichen Verkehrsbeeinträchtigung durch einen Rückstau auf der B 32 kommen.

Die Neuverlegung der Entwässerungsleitungen und der Wasserversorgungsleitung wurde vom Ingenieurbüro Schranz geplant und geprüft. Die Bodenuntersuchungen ergaben im Bereich des Gehweges, sowie im Bereich der Straße Staiger Ried einen moorigen Untergrund, so dass von einer Neuverlegung von Entwässerungsleitungen und der Wasserversorgungsleitung aufgrund der hohen Kosten in diesem Bereich abgesehen werden muss. Das Bauvorhaben der Bäckerei Müller wird über eine Leitungsverlegung durch das angrenzende Privatgrundstück erschlossen.

Die Bäckerei Müller möchte je nach Witterung Ende März 2014 mit der Baumaßnahme beginnen.
Schwerpunkt der Beratung in der letzten Sitzung war die Beratung verschiedener Varianten der Gehwegführung und der Parkierung am geplanten Geschäftshaus der Bäckerei Müller. Der Gehweg soll am geplanten Neubau des Geschäftshauses der Bäckerei Müller geführt wird; dadurch ergibt sich für die Fußgänger eine sichere Situation, da der Verkehr, der von der B 32 in den Parkplatzbereich ein-/ausfährt, nicht den Gehweg queren muss. Das Ingenieurbüro Schranz hat zwischenzeitlich die Bauausführungen durchgeplant und die Projektplanung an die Straßenbauverwaltung beim Regierungspräsidium gesandt. Das Regierungspräsidium hat das Verkehrsamt und die Polizei mit zur Beurteilung der Situation eingeschalten. Aus Sicht des Regierungspräsidiums Tübingen, des Landratsamtes Ravensburg (Verkehrsamt) und der Polizei wurden Bedenken angemeldet, da die Stellplätze direkt am Fahrbahnrand der B 32 liegen und im Rückwärtsverkehr wieder ausgeparkt werden muss. Gemeinsam mit dem Bauherrn und dem planenden Ingenieurbüro wurde nun eine Variante erarbeitet, in welcher der Gehweg am Gebäude entlang geführt wird. Die Stellplätze werden mit einem Abstands streifen von der B 32 getrennt parallel zur B 32 angeordnet. Im Vergleich zum ursprünglichen Planung fahren die PKWs vorwärts aus den Parkplätzen in die B 32 ein.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 und Wirtschaftsplan 2014 der Wasserversorgung Fronreute
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 sowie der Wirtschaftsplan 2014 für die Wasserversorgung Fronreute wurden im Gemeinderat einstimmig beschlossen. Eine ausführliche Darstellung des Haushaltes im Gemeindemitteilungsblatt erfolgt nach der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Im Vorbericht zum Haushaltsplan 2013 wird dargestellt, dass sich erfreulicherweise die wirtschaftliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr nochmals verbessert hat. Die Einkommensteueranteile für 2014 fallen mit insgesamt 2.268.360 Euro rund 164.000 EUR höher aus wie im Vorjahr. Dies spiegelt die gute Verfassung des Arbeitsmarktes mit einem historischen Höchststand an Beschäftigungsverhältnissen und steigenden Löhnen wieder.

Auf Grund des Zensus 2011 wurden für die Gemeinde Fronreute die Einwohnerzahlen zum 30.06.2013, welche für die Schlüsselzuweisungen maßgeblich sind, mit 4.549 Einwohner festgestellt (Einwohnerzahlen zum 30.06.2012: 4.597 Einwohner). Dies hat zur Folge, dass die Schlüsselzuweisungen um rund 33.000 EUR niedriger ausfallen (trotz Anhebung des Kopfbetrages).

Der Vermögenshaushalt ist vor allem geprägt durch die Ausgaben im Rahmen des Landessanierungsprogrammes, Anbau Kindergarten Staig, Abbruch und Neubau der Schussenbrücke bei Meßhausen, Renaturierung Krummensbach und Leerrohrverlegungen für die Breitbandversorgung.

Vom Verwaltungshaushalt können an den Vermögenshaushalt 444.893 EUR zugeführt werden; die Mindestzuführung beträgt 177.615 EUR.

Die allgemeine Rücklage betrug zu Beginn des Haushaltsjahres 2013 1.090.839,95. Im Haushaltsjahr 2013 wird mit einer Rücklagenzuführung von rund 749.000 EUR gerechnet, so dass zum 31.12.2013 eine voraussichtliche Rücklage in Höhe von 1.839.839,95 EUR vorhanden sein wird. Die Mindestrücklage für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 166.000 EUR.

In wie weit die vorgesehenen Darlehensaufnahmen tatsächlich notwendig werden, hängt insbesondere vom Abverkauf von Baugrundstücken sowie der Durchführung von Maßnahmen ab. Eine Verschuldensquote wird auf Ende des Haushaltsjahres bei 4.549 Einwohnern
507 EUR/Einwohner betragen (ohne Wasserversorgung). Die Pro-Kopf-Verschuldung auf Ende des Haushaltsjahres beim Eigenbetrieb Wasserversorgung erhöht sich auf Grund der geplanten Kreditaufnahme auf Ende 2014 bei einem Schuldenstand von 1.958.534 EUR auf 431 EUR (Vorjahr: 382 EUR). Laut Statistischem Landesamt belief sich die Verschuldung der Gemeinden zum 31.12.2012 in Baden-Württemberg auf 634 EUR/Einwohner im Kernhaushalt; für Eigenbetriebe auf 720 EUR/Einwohner. Die Verschuldung vergleichbarer Gemeinden (3.000 – 5.000 Einwohner) beträgt im Kernhaushalt 403 EUR/Einwohner und 208 EUR/Einwohner für Eigenbetriebe.