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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Fronreute

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Aktuelles aus dem Rathaus

Hauptbereich

Sitzungsbericht Februar 2016

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2016
Der Gemeinderat hat der Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan mit Einnahmen und Ausgaben von je 15.919.318 EUR, dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme mit 1.870.000 EUR, dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.062.000 EUR und dem Höchstbetrag des Kassenkredits mit 2.000.000,00 EUR beschlossen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A werden wie bisher auf 320 v. H. und für die Grundsteuer B auf 360 v. H. sowie für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. festgesetzt.
Der Erfolgsplan 2016 der Wasserversorgung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 381.386 EUR vor. Es entsteht ein geplanter Jahresgewinn von 24.455 EUR. Der Vermögensplan 2016 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 385.647 EUR vor.

Nach Einbringung und Vorberatung der Haushaltssatzung 2016 am 18.01.2016 ergaben sich für investive Maßnahmen neure Datengrundlagen, die eine Anpassung des Haushaltsplanes 2016 sowie der mittelfristigen Finanzplanung notwendig machten.

Eine große Investitionen in diesem Haushaltsjahr ist die Umnutzung des leerstehenden Hauptschulgebäudes in Fronhofen zur Kindertagesstätte/Kinderkrippe. Seit 27.01.2016 liegt die Kostenberechnung der o.g. Maßnahme vor. Die Kosten belaufen sich nach dieser Berechnung auf 2,678 Mio. EUR für den Umbau des Hauptschulgebäudes zu einem zweigruppigen Kindergarten und einer Krippengruppe mit dem Angebot einer Ganztagesbetreuung sowie für den Bau des Verbindungsbaus zur Grundschule und der Schaffung von weiteren Räumlichkeiten für die Grundschule.

Demgegenüber wurden Zuschüsse aus dem ELR Programm i in Höhe von 729.000,00 EUR, aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 600.000,00 EUR sowie Zuschüsse nach dem Investitionsförderungsgesetz (einmaliges Programm des Bundes in 2016) in Höhe von 116.000,00 EUR beantragt.

Eine weitere große Investition in diesem Haushaltsjahr ist die Schaffung von Unterkünften für geflüchtete Menschen.

Für die Errichtung einer eigenen Unterkunft für geflüchtete Menschen in der Anschlussunterbringung wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichsstock beantragt. Ob, wo und wie eine derartige Unterkunft errichtet wird, muss in den nächsten Wochen diskutiert und erarbeitet werden; ebenso die Frage welche Art bzw. Ausführung realisiert wird.

Die Kosten aus diesem Zuschussantrag sollten sich im Haushaltsplan wiederfinden. Deshalb mussten entsprechende Anpassungen im Haushaltsplanentwurf vorgenommen werden.

Im Haushaltsjahr 2016 erhöht sich durch die Anpassungen dieser Investitionen das Volumen des Vermögenshaushalts von 5,96 Mio. EUR auf 6,14 Mio. EUR. Diese Mehrausgaben sind durch höhere Zuschüsse sowie Einsparungen an Investitionen gedeckt.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind durch die nun vorliegende Datengrundlage für den Kindergarten Fronhofen im Haushaltsjahr 2017 Kreditaufnahmen i. H. v. 1,793 Mio. EUR vorgesehen. Der bisherige Entwurf sah Kreditaufnahmen von 1,431 Mio. EUR vor.
Der Erfolgsplan 2016 der Wasserversorgung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 381.386 EUR vor. Es entsteht ein geplanter Jahresgewinn von 24.455 EUR. Der Vermögensplan 2016 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 385.647 EUR vor.

Die Verbrauchsgebühr einschließlich des so genannten "Wasserpfennigs" beträgt für die Wasserversorgung ab 01.01.2016 in der Gemeinde Fronreute 1,15 EUR/cbm (Vj. 1,07 EUR).

Die Grundgebühr beträgt ab 01.01.20016 pro Zähler je nach Nenndurchfluss 5,00 EUR (übliche Haushaltsgröße); 6,60 EUR; 16,50 EUR pro Monat und bleibt somit unverändert.

Vorgesehenen Investitionen im Eigenbetrieb Wasserversorgung sind die Erneuerung der Wasserleitung im Bereich des Mühlbachwegs in Staig und der Annenbergstraße in Blitzenreute. Die im Haldenweg in Staig in die Jahre gekommenen Wasserleitungen sollen 2016 erneuert werden. Die digitale Erfassung der Leitungen durch die TWS konnte 2015 nicht vollständig abgeschlossen werden. 2016 wird deshalb das restliche Honorar von 40.000 EUR fällig.

Die Abwicklung des Baugebiets „Große Bettna II“ in Staig wird außerhalb des Haushalts geführt. Nach Fertigstellung des Baugebiets müssen die Anlagen jedoch in den kommunalen Haushalt übernommen und aktiviert werden. Für das Leitungsnetz im neuen Baugebiet wird von Kosten von 82.000 Euro ausgegangen. Hinzu kommt die Erschließung des Grundstücks an der Wolpertswender Straße für die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft.

Die Abschreibungen, der Jahresgewinn 2016 sowie die Wasserbeiträge werden nicht ausreichen, um die o. g. Investitionen und die Kredittilgungen finanzieren zu können. Um die Deckungslücke schließen zu können sind Kreditaufnahmen i. H. v. 230.000 EUR notwendig.

Sachstandsbericht über die Einführung des Neues Kommunales Haushaltsrecht (Doppik)
Die Mitarbeiterin des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende, Frau Katrin Genne, berichtete im Gemeinderat über die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrestes in der Gemeinde Fronreute.

Bis spätestens 01.01.2020 sind alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg verpflichtet vom bisherigen Buchführungsstil der Kameralistik auf die kommunale Doppik umzustellen.

Die Verwaltung nimmt am Gemeinschaftsprojekt Ravensburg der Fa. Schüllermann Consulting GmbH teil. Bei diesem Gemeinschaftsprojekt zur Unterstützung bei der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts beteiligen sich neben der Gemeinde Fronreute die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Horgenzell, Oberteuringen, Wolfegg und Wolpertswende.
Über einen Zeitraum von vier Jahren (bis Ende 2019 – dem Jahr der Einführung des NKHR bei der Gemeinde Fronreute) finden regelmäßig Workshops statt, bei denen zum einen theoretisches Wissen vermittelt und zum anderen die praktische Umsetzung diskutiert werden soll. So steht bei diesem Gemeinschaftsprojekt nicht nur die Kostenersparnis im Vordergrund - es geht vielmehr darum gemeinsam zu lernen, Erfahrungen auszutauschen und Synergien zu nutzen. Geplant sind 21 Workshops bei denen Themen wie die Vermögenserfassung und -bewertung, Kostenrechnung, Doppische Buchhaltung, Gesetzliche Grundlagen, Eröffnungsbilanz, Doppischer Haushalt, Jahresabschluss und Qualitätssicherung behandelt werden.

Um auf das NKHR umstellen zu können ist in einem ersten Schritt die Erfassung und Bewertung des sämtlichen Vermögens der Gemeinde Fronreute durchzuführen. Hierunter fallen

  • Grundstücke (z. B. Grünflächen, Äcker, Wälder, Gewässer, Grundstücke, auf denen Gebäude stehen usw.)
  • Gebäude (z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Turnhallen, Kindergärten, Buswartehäuschen, Bücherei usw.)
  • Infrastrukturvermögen (z. B. Straßen, Wege, Plätze, Brunnen, Brücken, Spielplätze usw.)
  • Bewegliches Vermögen (z. B. Mobiliar, Fahrzeuge, Maschinen, Einrichtungsgegenstände)
  • Sonstiges Vermögensgegenstände wie Lizenzen, Unternehmensbeteiligungen, Sportanlagen, Kunstgegenstände usw. usw.

Mit Hilfe des „geographischen Informationssystems“ GeoAS wurde eine Excelliste mit rund 700 gemeindeeigenen Flurstücken mit ihren Nutzungsarten und -flächen erstellt und bearbeitet. Anschließend wurden die Anschaffungsjahre sowie die Anschaffungskosten anhand von archivierten Verträgen ermittelt. Für die gemeindeeigenen Gebäude wurde ebenso eine Excelliste erstellt, die neben den Anschaffungsjahren, den Anschaffungs- und/ oder Herstellungskosten auch die Versicherungssumme 1914, die Nutzungsdauern sowie die jährlichen Abschreibungen beinhaltet, angefertigt. Grundsätzlich gilt für die Erfassung und Bewertung, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt werden müssen. Dies bedeutet, dass alte Rechnungsbelege aus der Buchhaltung als Grundlage dienen können. Bei Grundstücken und Gebäuden, bei denen eine Bewertung anhand von Kaufverträgen oder Rechnungsbelege nicht möglich ist, werden Erfahrungswerte oder Ersatzwerte veranschlagt. Zu diesen gehören bei Grundstücken die örtlichen Bodenrichtwerte, aktuelle örtliche Durchschnittswerte oder pauschale Bewertungen (bei Waldgrundstücken). Bei Gebäuden werden bei fehlenden Informationen bezüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten die Gebäudeversicherungswerte 1914 mit Hilfe eines Baukostenindex auf das jeweilige Erwerbsjahr umgerechnet.

Gegen Ende diesen Jahres wird mit der Umstrukturierung des Haushalts begonnen. Der bisherige kamerale Haushalt besteht aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt, welche jeweils in Einzelpläne mit Abschnitten und Unterabschnitten gegliedert sind. Dabei werden die Unterabschnitte nach Aufgabenbereichen (Gliederung) gebildet und innerhalb dieser wird nach Ausgaben- und Einnahmenarten unterschieden (Gruppierung). Der doppische Haushalt gliedert sich in Teilhaushalte (Produktbereiche) mit Produktgruppen und Produkten (Leistungen der Verwaltung). Demnach ersetzen die Produktbereiche die Einzelpläne und die Produktgruppen die Unterabschnitte. Als Grundlage für die Gliederung in Produktbereiche und -gruppen dient der verbindliche Kommunale Produktplan Baden-Württemberg.

Umbau und Erweiterung des ehemaligen Hauptschulgebäudes Fronhofen in ein Kinderhaus Fronhofen
In der Gemeinderatssitzung am 18.01.2016 wurde beschlossen, dass das ehemalige Hauptschulgebäude Fronhofen zu einem Kinderhaus Fronhofen mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe mit dem Angebot einer Ganztagesbetreuung umgebaut wird.

Der Planungsauftrag zur zukünftigen Entwicklung des Schulareals Fronhofen mit Grundschule und Kindergarten wurde nach einer Mehrfachbeauftragung an den freien Architekten Herrn Thomas Stumper, Ravensburg vergeben. Dabei erfolgt der Planungsauftrag nur für den ersten Bauabschnitt, dem Neubau bzw. Umbau des Hauptschulgebäudes zum Kinderhaus.

Die Grundrisspläne für das Kinderhaus wurden zwischenzeitlich von der Verwaltung für die Stellung der Zuschussanträge überarbeitet. Diese Grundrisspläne wurden an die Erzieherinnen und an die Fachberatung des Landesverbandes der katholische Kindertagesstätten zur Prüfung übersandt. Gleichzeitig erfolgt eine Abstimmung mit Frau Rektorin Sieber, um die Unterbringung der Räumlichkeiten für die Grundschule während der Bauphase zu besprechen. Gleichzeitig wird auch geprüft, ob die benötigten Räumlichkeiten für eine funktionsfähige Grundschule im jetzigen Altbau und Fachklassentrakt untergebracht werden können. Der gemeinsame Besprechungstermin findet am 22.02.2016 statt.

Eine ausführliche Beratung der Planentwürfe ist zusammen mit Herrn Architekt Stumper in der Gemeinderatssitzung 14.03.2016 geplant. In dieser Gemeinderatssitzung wird auch die Kostenschätzung und der Zeitplan vorgestellt.

Außerdem wird in der Gemeinderatssitzung am 14.03.2016 der Beschluss über den Baustandard gefasst werden und ist eine Entscheidung über die zu beauftragenden Fachplaner getroffen.

Die Entwicklung des Schulareals Fronhofen mit Grundschule und Kindergarten ist in Bauabschnitten über mehreren Jahren vorgesehen. Dabei soll insbesondere die Entwicklung der Grundschule im Auge behalten werden. Der Umbau der ehemaligen Hauptschulgebäudes zu einem Kinderhaus erfolgt deshalb so, dass die Grundschule in den Bestandsgebäuden weiterhin funktionsfähig verbleiben kann. Der Umfang des Planungsauftrag an Herrn Architekten Herrn Thomas Stumper umfasst deshalb nur den Neubau bzw. Umbau des Hauptschulgebäudes zum Kinderhaus ohne die Ausstattung und Möblierung des Kinderhauses und die Anlegung und Ausstattung der Außenanlagen. Das Honorarangebot vom 21.01.2016 basiert auf der Kostenschätzung des Kinderhauses im Rahmen des ELR Antrages.

Für die Planungsarbeiten wurde eine Projektgruppe gebildet. Ihr gehören die Mitglieder des Technischen Ausschusses (Gemeinderäte Robert Scherrieb, Berthold Denzler, Florian Schmieder, Hildegund Rist, Meinrad Maurer) sowie Gemeinderat Thomas Böse-Bloching an.

Vorbereitung der Neufassung des Kindergartenvertrages für das Kinderhaus St. Magnus in Staig
Mit dem Anbau am Kindergarten, der Ausweitung der Betreuungszeiten auf eine Ganztagesbetreuung und den Betrieb einer Krippengruppe ist eine Neufassung des Kindergartenvertrages zwischen der Gemeinde Fronreute und der katholischen Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens notwendig. Die Neufassung dieses Vertrages wurde im Gemeinderat vorberaten.

Der Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens St. Magnus in Staig wurde letztmals zum 01.01.2012 neu gefasst. Der Prozentsatz für die Abmangelbeteiligung beträgt bisher 90 %, der Verwaltungskostenbeitrag pro Gruppe 3.300,00 EUR. Dieser wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.09.2015 ab 01.01.2015 auf 3.500,00 EUR und ab 01.01.2016 auf 3.700,00 EUR erhöht. Der bisherige Kindergartenvertrag umfasst den Betrieb eines zweigruppigen Kindergartens.

Mit der Fertigstellung des Anbaus am Kinderhaus St. Magnus in Staig wird ab 01.01.2016 im Kindergarten eine Ganztagesbetreuung mit Mittagessen angeboten. Ab 01.05.2015 ist eine Krippengruppe mit einer Vormittagsbetreuung in Betrieb. Ab 01.09. 2016 soll die Öffnungszeit der Krippengruppe auf eine Ganztagesbetreuung ausgeweitet werden. Durch den Anbau am Kindergarten, die Ausweitung der Betreuungszeiten auf eine Ganztagesbetreuung und den Betrieb einer Krippengruppe sind die Betriebskosten gestiegen. In der Neufassung des Kindergartenvertrages ist die Abmangelbeteiligung neu festzusetzen und der Betrieb einer Krippengruppe in den Vertrag aufzunehmen.

Ausgangsbasis für die Neufestsetzung der Abmangelbeteiligung des Trägers ist die gesetzliche Abmangelbeteiligung der Kommune in Höhe von 63 % der Betriebsausgaben für Kindergartengruppen. Hinzugerechnet werden Elternbeiträge in Höhe von 20 %. Dies ergibt eine Kostendeckung von 83 %. Die Höhe der Elternbeiträge von 20 % der Betriebsausgaben wird allerdings nicht erreicht. Eine hinausgehende Förderung ist über den Kindergartenvertrag zu regeln. Es wurde bisher Prozentsatz für eine Abmangelbeteiligung von 90% festgelegt. Die Abmangelbeteiligung im zweigruppigen Kindergarten St. Josef mit einer Krippengruppe beträgt 92 %. Die Abmangelbeteiligung im dreigruppigen Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute mit zwei Krippengruppen beträgt 93,5 %.

Für die Abrechnung des Jahres 2015 wurde mit der katholischen Kirchengemeinde folgende Vereinbarung getroffen: Bis zur Neufassung des Kindergartenvertrages beteiligt sich die Kirchengemeinde mit gleich hoher Kostenbeteiligung wie 2014 zuzüglich der Steigerung der Betriebskosten durch die Tariferhöhungen bei den Personalkosten.

Der Anteil der katholischen Kirchengemeinde an den Betriebskosten des Kindergartens St. Magnus für das Jahr 2014 betrug 20.358,93 EUR. Sollte die bisherige Vereinbarung, dass der Kostenanteil der katholischen Kirchengemeinde gegenüber 2014 nicht wesentlich steigt beibehalten werden, müsste eine Abmangelbeteiligung ab 01.01.2016 im Vertrag auf 95,00 % festgesetzt werden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich auch die Katholische Kirchengemeinde als Träger am Ausbau des Betreuungsangebotes am Kinderhaus St. Magnus in Staig kostenmäßig beteiligten muss und schlägt eine Abmangelbeteiligung in Höhe von 92,0 % vor.

Nach Vorberatung im Gemeinderat muss der Kirchengemeinderat nun die Neufassung des Kindergartenvertrages, dabei insbesondere die Höhe der Abmangelbeteiligung beraten und mit dem Kath. Verwaltungszentrum abstimmen.

Jagdverpachtung
- Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen
- Wahl der Mitglieder des Gemeinderates in den Jagdbeirat

Die Jagdgenossenschaftsversammlung wird für Montag, 07.03.2016 um 19:30 Uhr im Landjugendheim Fronhofen einberufen.

Bei der letzten Jagdverpachtung wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat übertragen. Die Jagd Fronreute ist nun zum 01.04.2016 um weitere mindestens 6 Jahre zu verpachten. Nach §§ 6 und 10 der Satzung der Jagdgenossen ist der Gemeinderat für die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen zuständig. Die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde für Montag, 07.03.2016 um 19:30 Uhr im Landjugendheim Fronhofen beschlossen.

Für die neue Periode sollen auch wieder zwei Jagdbeiräte Blitzenreute und Fronhofen eingerichtet werden. Für jeden Jagdbogen sollen neben 3 Jagdgenossen auch 3 Gemeinderäte in den Jagdbeirat gewählt werden.

In den Jagdbeirat Blitzenreute wurden die Gemeinderäte Siegfried Bärenweiler, Artur Kühny und Robert Scherrieb gewählt. In den Jagdbeirat Fronhofen wurden die Gemeinderäte Baptist Gehweiler, Gerhard Oelhaf und Daniel Aust gewählt:

Bepflanzung Erdwall zwischen REWE und B 32 in Blitzenreute
- endgültige Beschlussfassung hinsichtlich der Überlegungen am
Ortseingang Blitzenreute

Der Lärmschutzwall wird nach einem vom Landschaftsarchitekten Herrn Rau ausgearbeiteten Begrünungsvorschlag bepflanzt.
Im November 2015 hat der Gemeinderat über den von Landschaftsarchitekt Rau erarbeiten Vorschlag für eine Begrünung der Wallkrone des Lärmschutzwalls im Bereich Leimäcker beraten. Der Begrünungsvorschlag orientiert sich am rechtsgültigen Bebauungsplan „Leimäcker – 3. Änderung“. Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume sowie die Artenauswahl der vorgeschlagenen Gehölze entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Die Maßnahme zur Begrünung des Lärmschutzwalls wurde bereits im Vorfeld mit Vertretern des BUND besprochen. Mit der Bepflanzung wird das von der Verwaltung vorgesehene Prinzip einer Quartierseingrünung erreicht. Möglich ist es mit der Bepflanzung, die aufwändig zu pflegende Wallkrone dauerhaft zu begrünen und regelmäßig wiederkehrende Unterhaltsleistungen stark zu reduzieren. Vorgesehen ist eine geschlossene Strauchbegrünung mit aufgelockert angeordneten Einzelbäumen.

Herr Rau wurde im November 2015 beauftragt, die Bepflanzung der Ortseingangssituation durch höhere Bäume zu planen und mit dem Eigentümer, der Bundesstraßenbauverwaltung, abzustimmen. Diese Planung und Abstimmung hat stattgefunden. Aus Kostengründen hat der Gemeinderat aber die Bepflanzung des Ortseingangs abgelehnt

Flüchtlings- und Asylbewerberunterbringung in Fronreute
Aktuell gibt es nicht viel Neues zu berichten. Seit Anfang des Jahres hat die Gemeinde Fronreute keine weiteren Flüchtlinge aufgenommen.

Mit dem Bau einer Unterkunft für geflüchtete Menschen im Rahmen der Erstunterbringung wurde auf dem Grundstück neben dem Friedhof Blitzenreute begonnen. Diese Unterkunft soll bis zum 30.06.206 bezogen werden.

Syrische Flüchtlinge, welche im Juni 2015 in Blitzenreute zugezogen sind, haben zwischenzeitlich ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ihr größter Wunsch ist es nun, ihre Familien aus Syrien nach Blitzenreute zu holen. Sie möchten gerne mit ihren Familien in Blitzenreute oder Staig wohnen bleiben, da sie sich hier schon heimisch fühlen.

Für zwei vierköpfige syrische Familien sucht die Gemeindeverwaltung Wohnraum. Die Väter der Familien sind seit Juni 2015 in Blitzenreute wohnhaft und sprechen gut Deutsch. Sie holen derzeit ihre Familien aus Syrien nach Blitzenreute. Die Kinder sind im Alter zwischen einem Jahr und vier Jahren.

Die Gemeindeverwaltung sucht für die beiden syrischen Familien Wohnraum. Der Mietvertrag wird zwischen den Eigentümern und der Gemeinde als Mieter abgeschlossen.

Ansprechpartnerin bei der Gemeindeverwaltung
Hauptamtsleiterin Margot Kolbeck
Telefon 07502 954-13
E-Mail: margot.kolbeck@fronreute.de


Die Mitglieder des Helferkreises und die Flüchtlinge haben ein Fest der Begegnung für den Samstag, 27.02.2016 von 15:00 bis 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute geplant. Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen.