Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Öffentliche Bekanntmachung

Baden-Württemberg
Amtsgericht Ravensburg
- Grundbuchamt - 


Die Gemeinde Fronreute (Postanschrift: Schwommengasse 2, 88273 Fronreute) 

hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der 

Gemarkung Blitzenreute

Flst. 9                 Große Wiese                3.052 qm
                           Verkehrsfläche

ein Grundbuchblatt anzulegen und die Gemeinde Fronreute als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Gemeinde Fronreute auf das Primärkataster und dessen Fortführung und hat weiter ausgeführt, dass der von der Buchungspflicht befreite öffentliche Weg (§ 3 Abs. 2 GBO) der Gemeinde Fronreute zusteht.

Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Blitzenreute bevorsteht.

Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Fronreute.

Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/19/2021 mitzuteilen.

Ravensburg, den 26. März 2021

Amtsgericht Ravensburg
-Grundbuchamt-


Weihrauch
Bezirksnotar
 

http://www.fronreute.de//rathaus-service/aktuelles-aus-dem-rathaus