Gemeinde Fronreute (Druckversion)

Öffentliche Auslegung

Gemäß den Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind, haben die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit sich innerhalb bestimmter Fristen erneut zu den geänderten Teilen der Planungen zu äußern.

Momentan können derzeit Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Breite II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in Fronreute abgegeben werden.

Die Unterlagen finden Sie hier.

http://www.fronreute.de//rathaus-service/aktuelles-aus-dem-rathaus