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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 02. Dezember 2019

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates Fronreute vom 02.12.2019 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben
- Stellungnahme der Gemeinde

Der Gemeinderat hat die Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben beschlossen. In der Stellungnahme wird insbesondere eine andere Abgrenzung der regionalen Grünzüge vorgebracht. Der Gemeinderatbegrüßt die Aufnahme des gemeinsam mit der Gemeinde Fronreute vorgesehenen, interkommunalen Gewerbegebiets an der Bundesstraße B 32 in Blitzenreute mit der Gemeinde Wolpertswende im Bereich der geplanten Umgehungstrasse B 32.

Gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) sind die Regionalverbände "verpflichtet, für ihre Region Regionalpläne aufzustellen und fort zu schreiben. Die Festlegungen sind auf einen Planungszeitraum von rund 15 Jahren ausgerichtet.

Der Entwurf zur Anhörung soll den verbindlichen Regionalplan aus dem Jahre 1996 (inkl. der in den Folgejahren vorgenommenen Änderungen) ersetzen. Mit Ausnahme der Kapitel 3.4 Rohstoffe und Kapitel 4.2 Energie, die in gesonderten Verfahren fortgeschrieben werden, umfasst der Planentwurf alle Festlegungen die gem. § 11 Abs. 1 LplG für die räumliche Entwicklung und Ordnung der Region erforderlich sind. Der Beschluss zur Fortschreibung des Regionalplans wurde von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 23. November 2007 gefasst. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 20. Juli 2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben am 23. November 2007) beschlossen. Der Entwurf enthält Festlegungen zur Regionalen Siedlungsstruktur (Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsbereiche, Gemeinden mit Beschränkung auf Eigenentwicklung, Schwerpunkte des Wohnungsbaus, Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe, Schwerpunkte für Einzelhandelsgroßprojekte), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besondere Nutzungen im Freiraum, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen) und zur Regionalen Infrastruktur (Verkehr). Alle relevanten Dokumente zum Anhörungsentwurf 2019, einschließlich Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen, sind auf der Internetseite des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (www.rvbo.de bzw. www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan) einsehbar und abrufbar.

Auf Grund der Auswirkungen dieser Planung sind Belange der Gemeinde Fronreute berührt. Die Gemeinde Fronreute beteiligt sich daher an dem Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans und stellt in einer Stellungnahme die berührten Belange dar.

Stellungnahme der Gemeinde Fronreute:
Die Gemeinde Fronreute nimmt zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Bodensee-Oberschwaben (ohne Kap. Rohstoffe und Kap. Energie) wie folgt Stellung:

Die im Entwurf des Regionalplans dargestellten regionalen Grünzüge tangieren einige der potenziellen Wohnbauflächen am Rand bzw. reichen der Darstellung zufolge in bestehende Bauflächen hinein, sodass davon auszugehen ist, dass bei einer engen Auslegung der Abgrenzung der regionalen Grünzüge der Ausformungsspielraum der Gemeinde beeinträchtigt sein kann. Die Gemeinde Fronreute spricht sich für ein teilweises Abrücken des Grünzuges an einzelnen Stellen der Ortsteile Baienbach, Staig und Blitzenreute aus.

Entsprechend dem Ziel unter Kapitel 3.1.1 sind die regionalen Grünzüge von Bebauung freizuhalten. Dies gilt i.d.R. auch für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB; privilegierte Vorhaben). Nur im begründeten Einzelfall sind Ausnahmen von dieser Regelung möglich, z.B. standortgebundene bauliche Anlagen der Land- und Forstwirtschaft. Im Umkehrschluss wären nicht standortgebundene bauliche Anlagen in den regionalen Grünzügen unzulässig. Hierunter würden z.B. auch Lager- und Abstellgebäude im An-schluss an bestehende Hofstellen fallen, für die eine Standortbindung möglicherweise nicht nachweisbar wäre, die unmittelbare Nähe zur Hofstelle jedoch auch unter Vermeidung unnötiger Wege naheliegend ist. Die Hürden zur Zulassung von Ausnahmen für bauliche Anlage der Land- und Forstwirtschaft in regionalen Grünzügen (hier insbesondere die angesprochene Standortalternativenprüfung) sind deutlich zu reduzieren, da ansonsten bauliche Anlagen landwirtschaftlicher Betriebe unangemessen oft von den zu bewirtschaften-den Flächen deutlich abrücken müssen. Außerdem ist zu befürchten, dass forst- und landwirtschaftliche Anlagen häufiger in die Nähe von künftigen bzw. potenziellen Siedlungserweiterungsflächen entstehen, womit ein erhebliches Potenzial zur Verschärfung von Nutzungskonflikten bei deren Entwicklung zu erwarten ist. Herr Verbandsdirektor Franke hat darauf hingewiesen, dass der Textteil noch einmal präzisiert wird. Die gute fachliche landwirtschaftliche Praxis ist im Außenbereich weiterhin möglich.

Die Gemeinde spricht sich für die Streichung des 1. Halbsatzes, Absatz 3 der Nr. 3.1.1 des Textteils des Regionalplanentwurfs aus. Sollte dies nicht möglich sein, dann spricht sich die Gemeinde Fronreute ebenfalls für die oben genannte Vorgehensweise mit kleinen Reduzierungen des Grünzuges aus.

Die Gemeinde Fronreute begrüßt die Abhandlung der Problematik zwischen regionalem Grünzug und erneuerbaren Energien im Teilregionalplan Energie.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Gemeinderatsitzung am 18.11.2019 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute
Beteiligung der Gemeinde Fronreute an den Abbruchkosten eines Wirtschaftsgebäudes

Im Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute ist auch vorgesehen, private Maßnahmen zur Bodenordnung zu bezuschussen. Es ist beabsichtigt, ein Wirtschaftsgebäude abzureißen. Um auch weitere Zuschüsse vom Land zu erhalten, muss auch die Gemeinde private Maßnahmen bezuschussen. Der Abbruch ist nach den Grundsätzen des Landessanierungsprogrammes grundsätzlich zu 50 % förderfähig. Von den förderfähigen Kosten übernimmt das Land 60 %, den Rest von 40 % die Gemeinde Fronreute. Der Gemeinderat hat die Höhe des Zuschusses für diese private bodenordnende Maßnahme beschlossen.

Baugesuche

a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Flst. 1888, Sonnentauweg 6
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

b) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Flst. 1896, Moosbeerenweg 7
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt.
Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Neu- und Umbau Grundschule Blitzenreute – Vergabe von Baumaßnahmen
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Baumaßnahmen Zimmererarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten und Klempnerarbeiten im Zuge des Neu- und Umbaus der Grundschule Blitzenreute an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zugestimmt.

In öffentlicher Ausschreibung nach VOB wurden die Gewerke Zimmererarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten und Klempnerarbeiten zum Um- und Neubau der Grundschule Blitzenreute ausgeschrieben. Die Submission fand am 18. November 2019 statt. 

Für dieses Gewerk Zimmereiarbeiten gingen drei Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Bernhardt GmbH aus Weingarten mit einer Angebotssumme in Höhe von 869.624,55 EUR (brutto). (Kostenschätzung 686.585,80 EUR (brutto)). Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 986.869,13 EUR und 1.009.871,03 EUR eingereicht. Der Gemeinderat hat den Auftrag an die Firma Bernhardt GmbH aus Weingarten als wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

Für dieses Gewerk Dachabdichtungsarbeiten gingen sechs Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Dächer von Braig aus Baienfurt mit einer Angebotssumme in Höhe von 339.468,96 EUR (brutto). (Kostenschätzung 309.614,20 EUR (brutto)). Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 342.214,25 EUR und 426.411,21 EUR eingereicht. Der Gemeinderat hat den Auftrag an die Firma Dächer von Braig aus Baienfurt vor als wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

Für das Gewerk Klempnerarbeiten gingen 8 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Rundel aus Ravensburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 31.726,40 EUR (brutto). (Kostenschätzung 14.815,50 EUR (brutto)). Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 33.496,72 EUR und 59.581,87 EUR eingereicht.Der Gemeinderat hat den Auftrag an die Firma Rundel aus Ravensburg als wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

Mitverlegung und Neubau der Wasserleitung im Bereich Raiffeisenstraße/Eggweg
Der Gemeinderat hat die Arbeiten an die Firma KTS aus Heilbronn vergeben.

Die Gemeinde Fronreute baut im Ortsteil Blitzenreute das Breitbandnetz aus. Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Ravensburg hat nach öffentlicher Ausschreibung die Maßnahme für den Bereich Raiffeisenstraße/Eggweg an die Firma KTS aus Heilbronn vergeben.

Um die Versorgungsicherheit und die Löschwasserversorgung im Bereich des Gewerbegebietes „Brühl“ und der Grundschule/Kindergarten Blitzenreute in der Bauhofstraße zu verbessern, ist es angedacht, im Zuge des geplanten Breitbandausbaus auch eine Wasser-Verbindungsleitung von der Raiffeisenstraße über den Eggweg und Greutweg herzustellen.

Bei einer ersten Kostenschätzung für die Wasserleitung belaufen sich die Kosten für Rohr- und Tiefbau auf ca. 98.000,00 EUR netto, wenn die Maßnahme separat durchgeführt werden würde. Die TWS Netz GmbH beabsichtigt in diesem Bereich auch eine Gasversorgungsleitung mit zu verlegen. Für die Tief- und Rohrbauarbeiten der Wasser- und Gasleitung wurde die für die Breitbanderschließung beauftragte Firma KTS aus Heilbronn um Abgabe eines Angebotes gebeten. Die Firma KTS bietet die Rohrbauarbeiten für 25.528,32 EUR netto und die Tiefbauarbeiten für 46.444,40 EUR netto an.

Der Gemeinderat hat der Mitverlegung der Wasserleitung im Bereich der Raiffeisenstraße / Eggweg zugestimmt.

Bebauungsplan Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderathat die Aufstellung des Bebauungsplanes"Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn"und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen.

Erfordernis und Ziele der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes für die ortsansässigen Betriebe und für weitere Betriebe zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem Lageplan (maßstabslos) ersichtlich (der Lageplan ist einsehbar bei der Gemeindeverwaltung). Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nr. 499 (Gemarkung Fronhofen).

Die öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses erfolgt gesondert im Mitteilungsblatt.

Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeindeverwaltungsverband Fronreute -Wolpertswende im Bereich des Bebauungsplanes im Bereich des "Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn"
- Aufstellungsbeschluss
- Vorschlag an die Verbandsversammlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat beschlossen der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende vorzuschlagen, der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) zuzustimmen.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Darstellung einer gewerblichen Baufläche für die ortsansässigen Betriebe und für weitere Betrieb zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen.
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich

Schaffung von zwei neuen Stellen im Rathaus
Der Gemeinderat hat der Schaffung von zwei neuen Stellen im Bereich des Ortsbauamtes sowie des Hauptamtes in Form eines/einer Technikers/Technikerin und einer stellvertretenden Hauptamtsleitung ab 01.03.2020 zugestimmt.

Die Gemeindeverwaltung hat die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen beantragt. Geschaffen werden soll die Stelle eines/einer Technikers/Technikerin und einer stellvertretenden Hauptamtsleitung. Begründet wird der Antrag mit der hohen Anzahl von Überstunden und der Vielzahl von Aufgaben. Viele Themen können aufgrund des hohen Arbeitsanfalls deshalb nicht zeitnah erledigt und gesetzliche Aufgaben nicht vollständig erfüllt werden.

Mit der Schaffung einer neuen Stelle eines Technikers/ einer Technikerinnen sollen folgende Aufgaben von Herrn Jehle auf die neue Stelle übergehen: Unterhaltung der gemeindlichen Gebäude, Betreuung aller gemeindlichen Hochbauten einschließlich Umbau/Sanierungsmaßnahmen, Beauftragung, Überwachung und Abrechnung  von Handwerkern, Planung, Ausschreibung und Durchführung von kleineren Neubaumaßnahmen, technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement einschließlich Überwachung der Verbrauchsdaten und Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Beauftragung, Kontrolle und Abrechnung der Gebäudereinigung, European Energy Award und Ausbau der Breitbandversorgung, Tiefbaumaßnahmen u.a. Straßen- und Kanalsanierungen.

Abschließend sollen die Aufgaben erst mit der Qualifikation des neuen Mitarbeiters verteilt werden. Falls ein Techniker mit fundierten Tiefbaukenntnissen eingestellt werden würde, müsste man hier eine andere Verteilung wählen. Angestrebt wird eine enge Zusammenarbeit in allen Bereichen des Ortsbauamtes. Die Stelle soll mit einer Vergütung bis Entgeltgruppe 10 TVöD ausgeschrieben werden.

Mit der Schaffung einer neuen Stelle einer stellvertretenden Hauptamtsleitung sollen folgende Aufgaben von Frau Kolbeck auf die neue Stelle übergehen: Geschäftsstelle des Gemeinderates mit Schriftführung im Gemeinderat und Ausschüssen, im Bereich Personalwesen die Vorbereitung der Lohnabrechnungen, Aufgabenbereiche des Ordnungsamtes und Ortspolizeibehörde mit Obdachlosenwesen, Asylbewerberunterbringung und sonstige Aufgaben aus den Bereich Ordnungsrecht. Weitere Aufgabenfelder sind Versicherungen und Schadensfälle und die Zuarbeit in allen anderen Aufgaben der Hauptamtsleiterin, auch um einen Übergang für die Pensionierung der jetzigen Hauptamtsleiterin zu schaffen.

Es handelt sich um eine Stelle im gehobenen Verwaltungsdienst. Die Stelle wird ausgeschrieben mit der Besoldungsgruppe A9/A10 mit einer Aufstiegsmöglichkeit bei Bewährung nach A11.

Die beiden Stellen belasten den Haushalt der Gemeinde Fronreute mit etwa 100.000,00 EUR, in den Folgejahren aufgrund von Höhergruppierungen ca. 120.000,00 EUR (2020 nur 10 Monate). Die Verwaltung wird die Stellen im Stellenplan sowie die Finanzierungsmittel im Haushaltsplan 2020 einplanen.

Die Vorbereitungen zur Haushaltsplanung 2020 zeigen, dass der Haushalt im Jahr 2020 im Ergebnishaushalt ein Defizit aufweisen wird. Letztendlich ist dies aber ein strukturelles Problem und die Schaffung der zwei zusätzlichen Stellen sind für dieses Defizit nicht ausschlaggebend. Der Verwaltung ist aber durchaus bewusst, dass durch diese zwei Stellen das Defizit erhöht wird. Die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung muss aber Vorrang haben.