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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 23.06.2020

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 23.6.2020 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Technische Betriebsführung der Wasserversorgung Fronreute durch die TWS
- Jahresbericht 2019

Herr Scheible und Herr Scholz, TWS Ravensburg, informierten den Gemeinderat über die Störungs- und Schadensanalyse, die Rohrnetzüberprüfung und Wasserverluste im Jahr 2019. Insgesamt wurden von der TWS 2248 Stunden für die Betriebsbetreuung im Jahr 2019 aufgewendet.

Störungs- und Schadensanalyse
Im Jahr 2019 waren 21 Störungen oder Schäden zu verzeichnen. Die Anzahl der Schäden ist seit 2007 rückläufig. So wurden im Jahr 2019 keine Schäden mehr an den Armaturen festgestellt. Die Schäden am Wasserrohr sind auf 6 Schadensfälle gesunken. Die meisten Störungen lagen im Bereich der Hausanschlussleitungen. Zu 90 % kommen die Schäden an Kunststoffleitungen vor.

Wasserverluste
Erfreulich ist, dass seit der Betriebsbetreuung durch die TWS im Jahr 2007 die Trendlinie für die Wasserverluste deutlich nach unten ging. 2018 sind die Wasserverluste auf 8,92 % gegenüber 19,64 % im Jahr 2017 gesunken. Im Jahr 2019 sind die Wasserverluste auf 8,79 gesunken.

Wasserförderungen
Insgesamt werden 317.031 m³ Wasser gefördert, davon 178.238 m³ Eigenförderung im Pumpwerk Hohes Feld in Fronhofen und 138.793 m³ Fremdförderung über den Wasserversorgungsverband Schussen Rotachtal.

Bauleistungen
Im Bereich der Bauleistungen wurden 22 Wasserhausanschlüsse neu verlegt und drei Wasserhausanschlüsse erneuert. Zwei Wasserhausanschlüsse wurden um verlegt. 531,29 m Wasserleitung wurden erweitert.

Bauprojekte 2019
Bauprojekte im Jahr 2019 waren die Erschließung des Gewerbegebiets Brühl in Blitzenreute mit der Erweiterung der Wasserleitung mit 439 Meter.

Ausblick auf das Jahr 2020
Der Ausblick auf das Jahr 2020 nennt die Erweiterung der Wasserleitung in der Annenbergstraße und im Egg- /Greutweg in Blitzenreute und die Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Unterer Kirchberg in Fronhofen und in der Wolpertswender Straße in Blitzenreute.

Betriebsführung Straßenbeleuchtung durch die TWS
- Jahresbericht 2019

Herr Scheible, TWS Ravensburg, informierte den Gemeinderat über die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Jahr 2019.

Seit 01.07.2018 ist die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet an die Technischen Werke Schussental vergeben. Die TWS übernimmt mit der Betriebsführung die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des gesamten Straßenbeleuchtungsnetzes unter strikter Einhaltung der rechtlichen und normativen Vorschriften.

Die TWS reagiert im Störungsfall anlassbezogen, in der Regel innerhalb einer Kalenderwoche. In Prioritätsfällen wie zum Beispiel vor Schulen, Gemeindehäusern, etc. sind kürzere Reaktionszeiten vorgesehen. Die TWS übernimmt die Instandhaltung, die Beleuchtungssteuerung, die Überprüfung der elektrischen Anlagen und ortsfester Betriebsmittel sowie die Überprüfung der Tragsysteme. Der Großteil der festgestellten Schäden befand sich im Bereich der konventionellen Leuchtmittel. Die Leuchtmittel aus LED sind nicht so störungsanfällig.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 18.05.2020 und 23.05.2020 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Kinder- und Heimatfest Fronhofen
Aufgrund der Corona-Pandemie musste das Kinder- und Heimatfest Fronhofen für dieses Jahr abgesagt werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das Kinder- und Heimatfest in einem der Jahre 2021 oder 2022 nachgeholt werden soll. Eine genaue Abstimmung erfolgt mit den beteiligten Vereinen.

Ferienprogramm
Bei der Anmeldung der Kinder zum Ferienprogramm gab es immer wieder Kritik. Der Gemeinderat hat den Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, für die Anmeldung und das Management des Ferienprogramms ein EDV-Programm anzuschaffen.

Wohnungsangebote zur Unterbringung von Flüchtlingen
Der Gemeindeverwaltung wurde eine Dreizimmerwohnung in Staig sowie eine größere Wohnung mit über 100 m² in Blitzenreute zur Anmietung angeboten.
Diese Wohnungen können für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Der Gemeinderat hat der Anmietung der beiden Wohnungen zugestimmt.

Waldkinderkindergarten
Die Gemeindeverwaltung hat den Gemeinderat über die Rahmenbedingungen und die Konzeption eines Waldkindergartens grundsätzlich informiert. Zu beraten ist in einer der nächsten Sitzungen die Anfrage der Gemeinde Ebenweiler an einer finanziellen Beteiligung an der Einrichtung und dem Betrieb eines Waldkindergartens, welcher im September 2020 in der Gemeinde Ebenweiler in Betrieb genommen werden soll. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass zunächst die Gemeindeverwaltung die Eltern in der Gemeinde informiert und das grundsätzliche Interesse an einem Platz in einem Waldkindergarten erfragt.

Baugesuche

a) Flst. 98/1, 88273 Fronreute-Fronhofen
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant den Neubau einer Garage für landwirtschaftliche Nutzung auf einer Fläche von 50 Quadratmetern. Das Gebäude soll in einem Teilbereich des bestehenden Fahrsilos errichtet werden und eine maximale Höhe von 3,67 Meter haben. In dieser Halle sollen landwirtschaftliche Maschinen wie Traktor, Kreiselmäher, Heuwender, Sichelmulchgerät und landwirtschaftliche Anhänger untergebracht werden. Diese stehen derzeit zum Teil im Freien oder unter Behelfsbauten. Die Maschinen dienen dem Bauherrn für die Bewirtschaftung seines landwirtschaftlichen Betriebes.

Das Flurstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist nicht privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung.

Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt. Gegenüber der Gemeinde Fronreute ist der Bedarf für diese Garage glaubhaft und nachvollziehbar nachgewiesen worden.

b) Flst. 1202, Ried 5, 88273 Fronreute-Fronhofen
Sanierung und Umnutzung eines Ökonomiegebäudes
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Die Bauherren planen die Sanierung und die Umnutzung eines Ökonomiegebäudes zu einem Wohngebäude. Es soll eine Wohneinheit entstehen.
Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zur Anwendung:

Hiernach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz
  • Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,
  • Das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden
  • Das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle
  • Es wird die Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 erforderlich.

Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

c.) Flst.973/3 und 975/7, Im Weizen 10, 88273 Fronreute-Staig
Errichtung von vier Fahnenmasten zu Werbezwecken
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch, bezüglich der Errichtung eines Fahnenmastes in der privaten Grünfläche, wurde zugestimmt.
Auf dem Flurstück 973/3 (private Erschließungsstraße „Im Weizen“) soll auf der privaten Grünfläche ein Fahnenmast gestellt werden, der zu Werbezwecken für die Niederlassung der Firma „KERN HAUS“ dienen soll. Ebenso sollen weitere 3 Fahnenmasten auf dem Flurstück 975/7, direkt neben dem Gebäude erstellt werden.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Südliche Bettna“.
Der Flaggenmast im Bereich der privaten Grünfläche entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans, da in diesem Bereich keine baulichen Anlagen zulässig sind. 

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

Die drei Flaggenmasten neben dem bestehenden Gebäude entsprechen dem Bebauungsplan.

Kommunales Betreuungsangebot an den Grundschulen
Der Gemeinderat hat der Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Betreuungsangebot im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ ab 01.09.2020 zugestimmt.

An beiden Grundschulen in der Gemeinde Fronreute besteht ein kommunales Betreuungsangebot. Die Konzeption „Verlässliche Grundschule“ besteht aus einem festen Unterrichtsblock von 5,5 Stunden am Vormittag in der Schule und einem ergänzenden kommunalen Betreuungsangebot ab 7:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und einer nachunterrichtlichen Betreuung bis 14:00 Uhr. An der Grundschule Fronhofen gibt es dazu ein kommunales Betreuungsangebot an drei Nachmittagen von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. An der Grundschule Blitzenreute besteht ein Betreuungsangebot über das Jugendbegleiter Programm von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

An der Grundschule in Blitzenreute sind bis zu 70 Kinder und an der Grundschule in Fronhofen bis zu 20 Kinder angemeldet, wobei nicht alle Kinder jeden Tag anwesend sind. Die nachunterrichtliche Betreuung wird stärker nachgefragt. An der Grundschule Blitzenreute gibt es an Tagen mit Nachmittagsunterricht ein sehr großes Interesse. An Tagen ohne Nachmittagsunterricht sind die Angebote des Jugendbegleiterprogramms gut besucht. Die nachunterrichtlich Betreuung an der Grundschule in Fronhofen an drei Nachmittagen von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr ist hingegen mit 2 bis 3 Kindern nur sehr schwach besucht. Dieses Angebot ist aber notwendig, damit Eltern, welche auf ein Betreuungsangebot angewiesen sind, die Kinder nicht an einer anderen Grundschule anmelden.

Die Betreuung erfolgt durch ein Team von Betreuungskräften von derzeit fünf Personen an der Grundschule Blitzenreute und drei Personen an der Grundschule Fronhofen. Die Kräfte wechseln sich in der Betreuung ab und vertreten sich gegenseitig. An Tagen, an denen mehr als 15 Kinder in der Betreuung anwesend sind, werden diese von zwei Personen, betreut. An der Grundschule in Blitzenreute ist zur Begleitung zum Mittagessen noch eine dritte Betreuungsperson notwendig. Dazu kommt noch das Personal für die Ausgabe des Mittagessens.

Nach den Richtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen, gewährt das Land eine Zuwendung für Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule von 458,00 EUR pro Wochenstunde und Jahr. Die Betreuungsstunden müssen dabei innerhalb des sechsstündigen Unterrichtsvormittags (inklusive der Unterrichtszeit und Pausen) liegen. Bezuschusst werden Betreuungszeiten bis spätestens 14:00 Uhr. Da die Betreuung ab 07:00 Uhr angeboten wird, endet die Bezuschussung um 13:00 Uhr.

Für die Betreuung ab 13:00 Uhr sind die Zuwendungen möglich im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Der Zuschuss beträgt 275,00 EUR je Wochenstunde im Jahr. Diese Zuschüsse wurden beantragt und bewilligt.

Für die kommunale Betreuung an der Grundschule Blitzenreute erhält die Gemeinde einen Landeszuschuss in Höhe von 9.024,00 EUR und für die kommunale Betreuung an der Grundschule Fronhofen einen Landeszuschuss in Höhe von 9.300,00 EUR. Das Jugendbegleiterprogramm von 13:15 Uhr bis 16:00 Uhr an der Grundschule Blitzenreute wird vom Land Baden-Württemberg gefördert und ist für die Eltern kostenfrei.

Für das kommunale Betreuungsangebot hingegen wird ein Elternbeitrag erhoben. Die Höhe der Elternbeiträge wurden zum 01.09.2015 letzmals beschlossen. Das Defizit (Personalkosten abzüglich Elternbeiträge) betrug in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 10.700,00 EUR.

Durch die Ausweitung der Betreuung um einen weitern Nachmittag an der Grundschule Fronhofen und einen erhöhten Personaleinsatz aufgrund der Baumaßnahme an der Grundschule Blitzenreute sind die Personalkosten im Jahr 2019 gestiegen. In Blitzenreute ist eine weitere Kraft über die Mittagszeit notwendig, um die Kinder um die Baustelle zur Mensa zu begleiten. Ein weiterer Anstieg der Personalkosten ist verursacht durch die notwendige Begleitung der Schulkinder zum Mittagessen jetzt auch an der Grundschule Fronhofen. Ein weiterer Anstieg der Personalkosten ist verursacht durch die tariflichen Personalkostensteigerungen.

Neufestsetzung der Elternbeiträge ab 01.09.2020

vorunterrichtliche Betreuung ab 07:00 Uhr bis Schulbeginn
Tagesgebühr:   1,20 EUR (bisher0,80 EUR) pro Tag
Monatsgebühr: 6,00 EUR (bisher4,00 EUR) pro Tag/Woche
bei Inanspruchnahme von 5 Tagen im Monat 30,00 EUR (bisher 20,00 EUR) pro Monat

nachunterrichtliche Betreuung bis 14:00 Uhr:
Tagesgebühr:     2,00 EUR (bisher 1,60 EUR)/Tag
Monatsgebühr: 10,00 EUR (bisher 8,00 EUR) pro Tag/Woche
bei Inanspruchnahme von 5 Tagen im Monat 50,00 EUR (40,00 EUR) pro Monat

nachunterrichtliche Betreuung bis 14:00 – 16:00 Uhr (nur Grundschule Fronhofen):
Tagesgebühr:     3,00 EUR (bisher 2,50 EUR)/Tag
Monatsgebühr: 12,00 EUR (bisher 10,00 EUR) pro Tag/Woche bei 3 Tagen
bei Inanspruchnahme von 3 Tagen im Monat 36,00 EUR (bisher30,00 EUR) pro Monat

Folgende Ermäßigung wird gewährt, wenn mehr als ein Kind in der Familie in der Betreuung angemeldet ist:
40 % für das zweite Kind
20 % für jedes weitere Kind

Umnutzung Technikraum zum Gruppenraum für das Kinderhaus Fronhofen
Der Vergabe der Möblierung und der Anschaffung des notwendigen Ausstattungs-materials mit Kosten von bis zu 17.000,00 EUR sowie den Umbauarbeiten mit Kosten bis zu 2.000,00 EUR wurde zugestimmt. Unvorhergesehenes wurde mit 1.000,00 EUR eingeplant.
Einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Ausstattung und Möblierung des neuen Gruppenraumes in Höhe von bis zu 20.000,00 EUR wurde zugestimmt.

Mit der Kindergartenbedarfsplanung wurde beschlossen, die bestehende Kleingruppe zu einer vollen Kindergartengruppe aufzustocken. Die neue Kindergartengruppe soll zum 01.09.2020 in Betrieb gehen.
Für die Unterbringung dieser dritten Kindergartengruppe sind neue Räumlichkeiten notwendig. Für diese Kindergartengruppe soll der zunächst für die Grundschule Fronhofen vorgesehene Technikraum im Untergeschoss des Neubaus des Kinderhauses Fronhofen genutzt werden.

Der zunächst als Technikraum gebaute Raum muss für die Nutzung durch den Kindergarten etwas umgebaut werden. In erster Linie müssen an der Decke die bereits eingebauten Elektroleisten zurückgebaut werden und die im Technikraum vorhandenen Steckdosen „kindersicher“ gemacht werden. Gerechnet wird hier mit Kosten in Höhe von 2.000,00 EUR.
Es muss Spielmaterial für diese Kindergartengruppe gekauft werden. Die Kosten liegen bei etwa 3.000,00 EUR.
Im Flur im Untergeschoss müssen Garderoben für 25 Kinder angebracht werden. Die Kosten liegen hier bei 4.000,00 EUR.
Der Raum muss als Kindergartenraum für 25 Kinder möbliert werden. Zudem muss im angrenzenden Raum ein Schlafraum mit fünf Schlafmöglichkeiten eingerichtet werden.
Die Kosten für die Möblierung und Teppiche liegen bei etwa 10.000,00 EUR.

Im Haushalt 2020 sind hierfür keine Mittel eingestellt. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 ist die Verwaltung noch nicht davon ausgegangen, dass bereits im Jahr 2020 die Kleingruppe zu einer vollen Gruppe aufgestockt werden und diese im Technikraum untergebracht werden muss.

Im Haushalt 2020 sind Mittel für die Möblierung des Technikraums in Höhe von 15.000,00 EUR eingestellt. Diese Mittel werden nicht benötigt, so dass diese für die Einrichtung des Kindergartenraumes teilweise als Gegenfinanzierung zur Verfügung stehen.

Änderung der Friedhofssatzungen (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung für den Friedhof Blitzenreute und den Friedhof Fronhofen)
Den Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung für den Friedhof Blitzenreute und den Friedhof Fronhofen mit Wirkung zum 04.07.2020 wurde zugestimmt.

Zum 01.04.2020 hat der bisherige Dienstleister für das Ausheben und Verfüllen der Gräber auf dem Friedhof Blitzenreute und Friedhof Fronhofen den Dienstleistungsvertrag gekündigt, da er seine Tätigkeit beendet. Zum 01.04.2020 wurde zwischen der Gemeinde Fronreute und dem Bestattungsunternehmen, Bestattungen Spandl aus Erlenmoos-Edenbachen ein neuer Vertrag über das Ausheben und Verfüllen von Erdgräbern auf den Friedhöfen in Blitzenreute und Fronhofen geschlossen.

Die Benutzungsgebühren im Gebührenverzeichnis der Friedhofssatzung für das Ausheben und Verfüllen von Erdgräbern müssen an die im neuen Vertrag festgesetzten Gebühren angepasst werden. Die Gebühren müssen erhöht werden, da die Firma Spandl höhere Preise als die bisherige Firma hat.
Die Gebühren sind nicht kalkuliert, in der Satzung werden die im Vertrag mit der Firma Spandl vereinbarten Gebühren weitergegeben.
Eine Kalkulation der Friedhofsgebühren für das gesamte Gebührenverzeichnis für die beiden Friedhöfe Blitzenreute und Fronhofen ist im Herbst 2020 vorgesehen.

Die Gebühren werden wie folgt erhöht:

Friedhof Blitzenreute:

Bestattungsgebühr
von Personen im Alter von zehn und mehr Jahren von 630,00 EUR auf 920,00 EUR
von Personen unter zehn Jahren                             von 600,00 EUR auf 900,00 EUR
Zuschlag für die Verlegung                                    von   56,00 EUR auf   60,00 EUR

Stundensatz für das Ausgraben,
Umbettungen oder Tieferlegung von Leichen        von   40,00 EUR auf    60,00 EUR

Friedhof Fronhofen:

Bestattungsgebühr
von Personen im Alter von zehn und mehr Jahren von 580,00 EUR auf 920,00 EUR
von Personen unter zehn Jahren                             von 540,00 EUR auf 900,00 EUR
Zuschlag für die Verlegung                                     von   56,00 EUR auf   60,00 EUR

Stundensatz für das Ausgraben,
Umbettungen oder Tieferlegung von Leichen        von   40,00 EUR auf    60,00 EUR

Beschluss über den Erlass einer Polizeiverordnung zum 06.07.2020
Der Gemeinderat hat den Beschluss zum Erlass einer Polizeiverordnung vertagt.

Die Gemeinde Fronreute kann als allgemeine Polizeibehörde (Ortspolizeibehörde) gemäß § 10 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben polizeiliche Gebote und Verbote erlassen (Polizeiverordnung).

In der Gemeinde Fronreute soll nun erstmalig eine solche Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) erlassen werden. Diese orientiert sich am Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg aus dem Jahr 2011. Durch den Erlass einer Polizeiverordnung, werden der Gemeinde als Ortspolizeibehörde Möglichkeiten zur Sanktionierung von Fehlverhalten geboten. Dadurch ist es möglich kleinere Vergehen, die keine Straftat darstellen, einzudämmen und so für ein besseres Miteinander zu sorgen. Außerdem dient eine polizeiliche Verordnung immer dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die Notwendigkeit zum Erlass einer Polizeiverordnung wurde im Gemeinderat intensiv beraten. Vor einer Beschlussfassung war eine erneute Beratung erwünscht. Der Beschluss wurde deshalb vertagt.

Hausanschlussvertrag Breitband
Dem Hausanschlussvertrag Breitbandanschluss wurde zugestimmt. In den geförderten Gebieten wird kein Hausanschlussbeitrag verlangt, in den anderen Gebieten wird mit einem pauschalen Kostenersatz gearbeitet. Dazu wird die Gemeinde einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR gewähren. 

In der Gemeinderatsitzung vom 18.05.2020 wurde beschlossen, dass bei geförderten Maßnahmen die Eigentümer keinen Beitrag leisten müssen, da dies von den Zuschussbeträgen abgezogen werden würde. Dies bedeutet aber, dass die Gemeinde dabei 10 % der Kosten übernimmt, da nur 90% bezuschusst werden.

Am 15.06.2020 fand die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg statt. Bis auf eine Gemeinde haben sich alle anderen 36 Mitgliedsgemeinden auf folgendes Prozedere geeinigt:

Wie auch schon in Fronreute beschlossen werden die Eigentümer in geförderten Projekten nicht an den Kosten beteiligt, sprich die Anschlüsse werden kostenlos verlegt.

Bei den nicht geförderten Anschlüssen bei Mitverlegungen oder sonstigen Maßnahmen wird ein pauschaler Kostenersatz nach den geschätzten Baukosten verlangt. Den Eigentümern soll von der jeweiligen Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 10% der Kosten gewährt werden (analog der 10 % Übernahme bei geförderten Gebieten). Der Zuschuss soll wenn möglich als pauschaler Zuschuss angesetzt werden. Man hat sich dann auf eine Spanne von 250,00 – 350,00 EURO geeinigt.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“
- Vorschlag an die Verbandsversammlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat den Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn" in der Fassung vom 14.04.2020 zur Kenntnis genommen.
Es wurde der Verbandsversammlung der Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende vorgeschlagen, mit diesem Entwurf die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ soll ein Teilbereich auf der Gemarkung Fronhofen einer Änderung unterzogen werden. Der zu überplanende Bereich liegt zwischen drei gewerblichen Flächen und soll einen Lückenschluss ermöglichen. Die Fläche wurde bereits gewerblich für eine Asphaltmischanlage bzw. zur Lagerung und Aufbereitung von Bau- und Abbruchabfällen genutzt. Das Plangebiet liegt südlich der Gemeindestraße „Hohes Feld“, über die auch die Erschließung erfolgen soll. Im Norden des Plangebiets bestehen landwirtschaftliche Flächen und weitestgehend offenen Flur. Im nordöstlichen Anschluss an das Plangebiet befindet sich ein mit Wald umgebener See (ehemalige Kiesgrube).

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebiets vorgeschaltet, welche der Deckung des Bedarfs an Gewerbeflächen in der Gemeinde Fronreute dienen soll.

Managementplan für das FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“
Die Zustimmung zum Planentwurf wurde vertagt.

Von Seiten des Regierungspräsidiums Tübingen wurde der gesetzlich vorgeschriebene Managementplan für das FFH-Gebiet als Plan entworfen. Vom 15.06 bis zum 10.07 liegen die Pläne zur Einsichtnahme aus und bis zum 24.07.2020 kann Stellung dazu genommen werden. Die Gemeinde Fronreute ist dabei von allen Gemeinden flächenmäßig am meisten betroffen.

Der komplette Planentwurf ist einsehbar unter www.lubw.de>Themen>Natur und Landschaft>Europäische Naturschutzrichtlinien>Management und Sicherung>Map Aktuelle Auslegung>Regierungsbezirk Tübingen

Im Gemeinderat kamen Fragen zum Managementplan auf. Diese werden mit dem Regierungspräsidium Tübingen geklärt. Die Beschlussfassung wurde vertagt.

Überdachung der Boxen im Bauhof Baienbach
Der Gemeinderat hat der neuen Planung der Verwaltung zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Überdachung der Boxen zu planen, Angebote einzuholen und einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen.

Die vier bestehenden Boxen im Hof des Gemeindebauhofes in Baienbach sind bisher nicht überdacht. Alle vier Boxen sind voll belegt, unter anderem mit Straßenkehricht, Containern und zurückgegebenen Elektrogroßgeräten. Vor allen Dingen die Kühlgeräte müssen überdacht gelagert werden. Auch der gelagerte Humus oder der Kies werden ständig nass.
Geplant ist deshalb, die vier Boxen in Holzbauweise zu überdachen und auch seitlich zu schließen.

Der Technische Ausschuss hat bereits in mehreren Sitzungen, zuletzt am 18. Mai 2020, über diese Maßnahme beraten. Der zusätzlichen Überdachung wurde zugestimmt und die Verwaltung mit der Planung und Ausschreibung der Maßnahme sowie der Antragsstellung auf Baugenehmigung beauftragt.
Im Haushalt für das Jahr 2020 sind Kosten in Höhe von 50.000,00 EUR für die Überdachung der Boxen veranschlagt.

Der Verwaltung liegt die Planung einer Überdachung der vier Boxen im Gemeindebauhof vor. Diese Planung wurde dem Technischen Ausschuss im Frühjahr 2019 bereits vorgestellt. Aus damaliger Sicht war das Projekt in der geplanten Form zu teuer, weshalb die Überdachung bis heute nicht vorgenommen wurde.

Seitens der Verwaltung wurde inzwischen eine Alternative mit Pultdach mit Trapezblech (anstatt Satteldach mit Dachziegeleindeckung) erarbeitet. Die bisherige Planung ist optisch ansprechender, die neue Planung erfüllt allerdings ihren Zweck ebenso vollumfänglich. Eine Nachrüstung mit Toren wäre auch hier kein Problem.

Die Kosten für die neu geplante Überdachung der Boxen werden auf rund 45.000,00 EUR (brutto) geschätzt. (Die Kostenschätzung für die vorherige Planung lag bei 62.852,52 EUR (brutto)).

   

Mitverlegung Regenwasserleitung im Bereich Oberer Kirchberg
Der Gemeinderat hat von dem Verlegen der Regenwasserleitung im Anbindungsbereich Oberer Kirchberg/Mühlstraße abgesehen, da dies technisch nicht sinnvoll erscheint.

Derzeit wird die sanierungsbedürftige Wasserleitung im Bereich Unterer Kirchberg erneuert. Die Anbindung dieser Leitung erfolgte/erfolgt im Kreuzungsbereich Oberer Kirchberg/Mühlstraße sowie auf Höhe des Feuerwehrhauses.

Zum Abschluss dieser Maßnahme wird der Asphaltbelag sowohl im Bereich Unterer Kirchberg als auch im Einbindungsbereich Oberer Kirchberg/Mühlstraße erneuert. Die Baumaßnahmen im Bereich Unterer Kirchberg stehen kurz vor dem Abschluss.

Eine künftige Maßnahme wird die Erneuerung der Wasserleitung im Oberen Kirchberg sein. Im Zuge dieser Maßnahme wurde die Möglichkeit geprüft, eine Regenwasserleitung mitzuverlegen und das Regenwasser später über ein kleines Retentionsbecken in den Feuertobelbach einzuleiten. So müsste das anfallende Regenwasser aus dem Oberen Kirchberg künftig nicht zur Kläranlage Kanzach gepumpt werden.

Problematisch ist allerdings, dass im Bereich Oberer Kirchberg, wo die Leitungen bzw. Rohre verlegt werden müssen, bereits andere Leitungen verlaufen. Dadurch ist es schwierig die neuen Rohre zu verlegen. Es kann nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden, ob dies überhaupt möglich ist. Deshalb wird auf die Maßnahme verzichtet.