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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute am 11. Juni 2019
Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 11. Juni 2019 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:
Starkregenproblematik in Fronhofen, Bereich Reute
Der Gemeinderat hat die Umsetzung eines Maßnahme Paketes beschlossen, um die Überflutungsproblematik im Bereich der Reutestraße in Fronhofen zu lösen.
In den letzten Jahren wurde bei auftretenden Starkregen Bereiche der Reutestraße in Fronhofen überflutet.
Die Abfluss- und Überflutungsbereiche entlang der Reitanlage, Reutestraße und der angrenzenden Bebauung wurde untersucht. Hierbei zeigten sich folgende Gegebenheiten:
Die Straßenentwässerungseinrichtungen und Randeinfassungen entlang der Reutestraße sind lediglich für mittlere Regenereignisse ausgelegt. Hier sollten an ausgewählten Stellen die Randeinfassungen und Einlaufschächte optimiert werden. Im Bereich der Waagstraße ist kein öffentlicher Kanal vorhanden. Bestandspläne oder eine Videobefahrung der privaten Entwässerungseinrichtungen sind nicht vorhanden. Ebenso ist die Bestandslage in der Reutestraße lückenhaft. Eine Bestandserfassung soll in diesen Bereichen erfolgen. Die geschilderten Abflüsse bei Starkregen konnten aber hieraus nicht erklärt werden. Bei der Begehung des Reitanlagengeländes wurde ersichtlich, dass hier die letzten Jahre immer wieder Veränderung der Geländeoberfläche vorgenommen wurden, welche eventuell eine nicht unerhebliche Veränderung des Oberflächenabflusses des Außeneinzugsgebietes zur Folge haben könnte.
Auf Grundlage der digitalen Höhenvermessungen des Landes wurde daraufhin eine erste Starkregenabflussdarstellung erarbeitet. Diese zeigt einen wichtigen Abflusskorridor des Oberflächenwasserabflusses nach Norden um die Ortslage herum. In diesem Abflusskorridor wurde das Reitanlagengelände, mit teilweise erheblichen Geländeveränderungen, errichtet. Zur weiteren Überprüfung der Höhenverhältnisse wurde im Januar eine Detailvermessung in diesem Bereich durchgeführt. Hierdurch wurde ersichtlich, dass die Geländeveränderungen durch Straßenbaumaßnahmen, Reitplätze, etc… zu einer teilweisen Umlenkung der Abflussströme Richtung Ortslage führen. Die internen Puffereinrichtungen des Reitareals scheinen auch nicht alle Abflüsse aus den Reitplätzen aufnehmen zu können.
Im Zuge der Untersuchungen erfolgte eine Bestandserhebung und Videobefahrung der Entwässerungsanlagen im Bereich der Waagstraße/Reutestraße, eine Erhebung der Entwässerungseinrichtungen im Bereich der Reutestraße und eine Erhebung des Abflusskorridors, um die Ortslage herum nach Norden. Mit dem Reitverein hat zu den Retentionsanlagen der Reitanlage eine Abstimmung stattgefunden. Die Bestandserhebungen des Regenwasserkanals in der Reutestraße haben zu Tage gebracht, dass die Abflussleistung des Kanals stark beeinträchtigt ist.
Zur Verbesserung der Überflutungssicherheit der Gebäude an der Reutestraße werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
• Wiederherstellung des Abflusskorridors für Starkregen um die Ortslage herum
• Optimierung der Pufferanlagen auf dem Reitgelände
• Optimierung der Straßenablaufschächte
• stellenweise Verbesserung der Wasserführung der Fahrbahn
• partielle Sanierung des Regenwasserkanals
Mit diesen Maßnahmen soll der Zustand vor der Realisierung der Reitanlagen wieder hergestellt und im Bereich der Reutestraße das Abflussvermögen des Kanals und der Straßenentwässerung verbessert werden. Mit den vorgesehenen Maßnahmen kann für den Bereich der Reutestraße wieder ein ortsüblicher Schutz vor Starkregenabflüssen erreicht werden. Die Kosten für die Maßnahme werden auf 120.000,00 EUR geschätzt.
Teilabbruch Schule Blitzenreute
- Vergabe der Arbeiten
Der Gemeinderat hat die Abbrucharbeiten im Zuge des Umbaus und Erweiterung der Grundschule Blitzenreute an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schlösser Grund- und Tiefbau GmbH aus Berg, zur Angebotssumme in Höhe von 153.358,20 EUR (brutto) vergeben.
Die Abbrucharbeiten im Zuge des Umbaus und Erweiterung der Grundschule Blitzenreute wurden öffentlich ausgeschrieben. 12 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Hiervon haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben. Die Submission fand am 28. Mai 2019 statt.
Das Ingenieurbüro MLW Architekten aus Ravensburg hat die eingegangenen Angebote formal und rechnerisch geprüft. Die Kostenschätzung für die Abbrucharbeiten lag bei 170.000,00 EUR (brutto).
Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Schlösser Grund- & Tiefbau GmbH aus Berg mit einer Angebotssumme in Höhe von 153.358,20 EUR (brutto). Der Gemeinderat hat die Abbrucharbeiten an die Firma Schlösser Grund- und Tiefbau GmbH aus Berg vergeben.
Reinigung Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute
- Vergabe der Arbeiten
Die Reinigung des Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute wurde an die Firma verpro, Fronreute, vergeben.
Bislang wurde die Reinigung im Dorfgemeinschaftshaus von einer bei der Gemeinde angestellten Reinigungskraft durchgeführt. Diese Reinigungskraft tritt am 01.07.2019 in den Ruhestand. Die Reinigung des Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute wurde beschränkt ausgeschrieben. Dabei wurden feste Reinigungstage festgelegt. Die Reinigungszeiten werden künftig im Belegungsplan des Dorfgemeinschaftshauses gesperrt. Reinigungstage sind zukünftig montags von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr.
Der Gemeinderat hat die Reinigungsarbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma verpro aus Fronreute vergeben.
Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental (hier: Anzahl der Verbandsvertreter der Gemeinde Wolpertswende)
Der Gemeinderat hat der Änderung des § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (in der vorliegenden, aktuellen Fassung vom 1. Januar 2010) und der Reduzierung der Vertreterzahl der Gemeinde Wolpertswende auf drei Vertreter zugestimmt. Der Gemeinderat beauftragt seine Verbandsvertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental, in der diese Änderung beraten wird, mit entsprechender Stimmabgabe und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit den dafür erforderlichen Schritten zu dieser Änderung der Verbandssatzung.
Zwischen dem Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS), der Gemeinde Wolpertswende sowie der Papierfabrik Mochenwangen bestand ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Abwasserbeseitigung der Produktionsabwässer der Papierfabrik.
Der Vertrag trat in Ablösung des bestehenden Vertrags vom 10. Oktober 1978 am 17./ 19./ 24. Januar 2000 zwischen den drei Vertragsbeteiligten in Kraft. Damals wurde die Papierfabrik Mochenwangen noch von der Firma Mochenwangen Papier der Myllikowski-Gruppe geführt. Der Vertrag ging nach Übernahme der Firma an die Firma Arctic Paper Mochenwangen GmbH über.
Kerninhalt des Vertrags über die Abwasserbeseitigung war zum einen die Kostenregelung für das Produktionswasser und das häusliche Abwasser und zum anderen die Verrechnungen zwischen Abwasserzweckverband und Papierfabrik hinsichtlich der Investitionskosten- und Betriebskostenumlagen sowie der Verrechnung der Abwasserabgabe.
Nach der Schließung der Papierfabrik Mochenwangen Ende 2015 bzw. Mitte 2016 sind auch erste Verhandlungen zwischen Abwasserzweckverband, Gemeinde Wolpertswende und Papierfabrik über das weitere Vorgehen bezüglich des Vertrags geführt worden.
Am Ende mehrerer Verhandlungsrunden ist die Vereinbarung über das Ausscheiden der Arctic Paper Mochenwangen GmbH aus dem Vertrag über die Abwasserbeseitigung vom 17. /19. /24. Januar 2000 vom 19. Dezember 2018 zustande gekommen. Seit 1. Januar 2019 ist die Arctic Papier Mochenwangen GmbH damit endgültig aus den vertraglichen Beziehungen zum AMS ausgeschieden.
In der Zwischenzeit stellt sich beim AMS die Frage der grundlegenden Überarbeitung seiner rechtlichen Grundlage, nämlich der Verbandssatzung. An einigen Stellen der Verbandssatzung bedarf es Änderungen, da immer wieder ein Bezug zur stillgelegten Papierfabrik besteht und die Kostenverteilung mit dem Wegfall der Papierfabrik neu aufgestellt werden muss.Der AMS strebt an, diese Überarbeitung im Laufe dieses Jahres zur Beratung vorzulegen.
Allerdings sieht die Verbandsverwaltung des AMS die Notwendigkeit, die Verbandssatzung an einer Stelle bereits vorzeitig – aufgrund der Kommunalwahlen und des bevorstehenden Wechsels in den Gemeinderäten – zu ändern.
In der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental ist in § 8 die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geregelt:
„§ 8Zusammensetzung der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Es entfallen auf
Baindt 4 Vertreter
Berg 2 Vertreter
Fronreute 2 Vertreter
Wolpertswende 5 Vertreter
(2) Die Bürgermeister der Verbandsmitglieder sind von Amts wegen Vertreter in der Verbandsversammlung. Die weiteren Vertreter der Verbandsmitglieder werden von den Gemeinderäten der Verbandsmitglieder aus dem Kreis ihrer wahlberechtigten Einwohner auf die Dauer der Amtszeit des jeweiligen Gemeinderates gewählt; die Gemeinde Wolpertswende kann als weitere Vertreter im Sinne des ersten Halbsatzes Vertreter der Papierfabrik wählen, auch wenn diese nicht wahlberechtigte Einwohner der Gemeinde Wolpertswende sind. Scheidet ein gewählter Vertreter aus der Verbandsversammlung aus, entsendet das betreffende Verbandsmitglied für die Restdauer der Wahlperiode einen Ersatzvertreter.
(…)“
Aktuell besetzt die Gemeinde Wolpertswende drei Vertretersitze mit Gemeinderäten und zwei weitere Vertreter stammten von der Belegschaft der Papierfabrik Mochenwangen. Derzeit ist meist nur noch ein Vertreter der Papierfabrik in den Verbandsversammlungen des AMS. Durch das Ausscheiden der Papierfabrik und die bevorstehende Neuwahl der Verbandsvertreter in den jeweiligen Gemeinden nach der Einsetzung der neuen Gemeinderäte in diesem Jahr hat die Verbandsverwaltung den Vorschlag erarbeitet, die Zahl der Verbandsvertreter vor der grundsätzlichen Überarbeitung der Verbandssatzung zu reduzieren, damit die Situation um die geschlossene und ausgeschiedene Papierfabrik berücksichtigt werden kann.
Die Verbandsverwaltung des AMS hat dabei zunächst an drei Verbandsvertreter der Gemeinde Wolpertswende gedacht. Die Zahl der drei Verbandsvertreter soll im Zusammenhang mit der gesamten Überarbeitung der Verbandssatzung nochmals geprüft werden.
Demnach würde § 8 der Verbandssatzung folgenden neuen Wortlaut erhalten:
„§ 8
Zusammensetzung der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Es entfallen auf
Baindt 4 Vertreter
Berg 2 Vertreter
Fronreute 2 Vertreter
Wolpertswende 3 Vertreter
(…)“
Über diese Änderung der Verbandssatzung wird die Verbandsversammlung des AMS in ihrer nächsten Versammlung abschließend beraten und beschließen.