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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute am 08. Juli 2019

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 08.07.2019 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 11.06.2019 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Städtebauliche Planungen in Staig
In der Gemeinderatssitzung wurden städtebauliche Entwürfe für die Überplanung privater und gemeindlicher Grundstücke in Staig beraten. Nach dieser Beratung hat der Gemeinderat beschlossen, die vorliegenden städtebaulichen Entwürfe nochmals zu überarbeiten, bevor mit dem privaten Grundstückseigentümer in Verhandlungen getreten wird.

Bauvorhaben im Gewerbegebiet Brühl
Der Gemeinderat hat beschlossen für Bauvorhaben im Gewerbegebiet Brühl in begründeten Einzelfällen das gemeindliche Einvernehmen für eine Überschreitung der Wandhöhe von maximal 1 m am höchsten Punkt des Gebäudes zuzulassen.

Baugesuche

a) Flst. 993/1, Schenkenwaldstraße 30, 88273 Fronreute
Das gemeindliche Einvernehmen zum Nachtragsbaugesuch – Anbau Wohnzimmer und Garderobe / Schmutzschleuse im Erdgeschoss; - Anbau und Umbau Büro im Obergeschoss Nebengebäude; und zum Neubau – Anbau Garage im Erdgeschoss Nebengebäude, Flst. 993/1, Schenkenwaldstraße 30, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Der Bauherr hat einen Anbau an das bestehende Wohnzimmer (Vergrößerung circa 36 Quadratmeter) und eine Garderobe und Schmutzschleuse (circa 21  Quadratmeter) im Erdgeschoss, sowie einen An- und Umbau des bestehenden Bürogebäudes (insgesamt circa 80 Quadratmeter) erstellt. Des Weiteren ist der Anbau an die bestehende Garage im Süden geplant.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten. Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken.

b) Flst.1405, Hasenried 1, 88273 Fronreute
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit und den Einbau von zwei Dachgauben, Flst.1405, Hasenried 1, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Der Bauherr plant den Einbau von zwei Dachgauben auf das bestehende Wohngebäude. Die Gauben sollen mit einer Länge von je 8,92 Metern ausgeführt werden. Durch die Wohnraumvergrößerung soll eine zweite Wohneinheit entstehen, die vom Bauherrn selber genutzt werden soll. Momentan bewohnt der Bauherr schon das Dachgeschoss, es ist aber baurechtlich noch keine separate Wohnung, sondern gehört zur Hauptwohnung.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden. Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen. Bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

c) Flst. 410/1 und 414, Möllenbronn 64, 88273 Fronreute
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Überdachung des bestehenden Laufhofs, Errichtung einer Überdachung Außenliegefläche, Flst. 410/1 und 414, Möllenbronn 64, 88273 Fronreute, wird erteilt.

Der Bauherr plant die Errichtung einer überdachten Außenliegefläche auf der Nordseite des bestehenden Stallgebäudes, auf einer Fläche von 321 Quadratmetern. Außerdem soll der bestehende Laufhof auf der Südseite des Stalls, auf einer Fläche von 271 Quadratmetern, überdacht werden.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

d) Flst. 160, Schreckensee 2, 88273 Fronhofen
    Anbau eines Heu- und Strohlagers
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Anbau eines Heu- und Strohlagers, Flst. 160, Schreckensee 2, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Der Bauherr plant den Anbau eines Heu- und Strohlagers an das bestehende Wirtschaftsgebäude. Die Gesamtfläche beträgt 72 Quadratmeter. Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

e) Flst. 379/35, Biegenburg 47, 88273 Fronreute
Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Baugrenzenüberschreitung im Norden auf einer Fläche von neun Quadratmetern, sowie dem Dachaufbau für die Errichtung einer Gaube mit einer Länge von 9,26 Metern wurde zugestimmt.

Die Bauherren planen die Errichtung einer Dachgaube mit einer Länge von 9,26 Metern. Die Gaube ist mittig auf der Südseite des Dachs ausgerichtet, so dass zu den Grundmauern der Giebelseiten noch 1,5 Meter Abstand gehalten werden kann. Durch diese Gaube sollen zwei Kinderzimmer entstehen. Ein weiteres Vollgeschoss entsteht durch diesen Dachaufbau nicht.

Des Weiteren ist der Anbau eines Windfangs geplant. Die Fläche des Windfangs soll ungefähr neun Quadratmeter betragen. Mit dem Windfang soll ein Abstand zur Straße von 1,02 Metern eingehalten werden.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Biegenburg I“. Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im nördlichen Bereich auf einer Fläche von ca. neun Quadratmetern für den Windfang überschritten. Im Bebauungsplan sind Dachaufbauten nicht zulässig. Geplant ist aber eine Dachgaube auf der Südseite des Gebäudes. Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zur einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Ähnliche wurden in diesem Baugebiet schon erteilt.

f)  Flst.1862, Seerosenstraße 1, 88273 Fronreute
    Errichtung eines Wohnhauses mit Garage

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Flst. 1862, Seerosenstraße 1, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Die Bauherren planen die Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

g) Flst. 1119/1 und 1119/2, Blitzenreuter Steige 34, 88273 Fronreute
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Anbau von einem Vordach an ein Einfamilienhaus, Fls.t 1119/1 und 1119/2, Blitzenreuter Steige 34, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Geplant ist der Anbau eines Vordaches auf der Nordseite des bestehenden Gebäudes. Das Vordach soll eine Fläche von ungefähr 29 Quadratmetern überdecken. Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zur Anwendung.

Hiernach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

h) Flst. 970/1, Kornstraße 34, 88273 Fronreute
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Erweiterung des Aufzuchtstalls um einen überdachten Freibereich zur Erhöhung des Tierwohls, Flst. 970/1, Kornstraße 34, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Der Bauherr plant die Erweiterung des bestehenden Aufzuchtstalls um einen überdachten Freibereich. Diese Erweiterung soll auf einer Fläche von 282 Quadratmetern an der Nordost Seite des bestehenden Stalls entstehen.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

i)  Flst. 1900, Seerosenstraße 10, 88273 Fronreute
    Errichtung eines Wohnhauses mit Garage
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Flst. 190, Seerosenstraße 10, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Die Bauherren planen die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im Landkreis Ravensburg
- Vorberatung Stellungnahme und Vorschläge der Gemeinde Fronreute

Die Verwaltung wird bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 19.8.2019 die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zur Verbesserung des ÖPNV Angebotes aufnehmen. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 19.8.2019 über die Vorschläge zur Verbesserung des ÖPNV abschließend beraten.

Der Landkreis Ravensburg hat 2018 beschlossen, eine ÖPNV-Untersuchung durchzuführen, verbunden mit der Zielsetzung der Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Ravensburg. Die neue Konzeption wird dann in einem neuen Nahverkehrsplan rechtlich verankert werden. Das beauftrage Fachbüro PTV Transport Consult GmbH hat im März seine Arbeit aufgenommen und befindet sich gerade in der Phase der Erhebung wichtiger Daten als Grundlage für die Untersuchung. Die ersten Daten, wie zum Beispiel Planung von neuen Wohnbau- und Gewerbegebieten, wurden bereits bei den Gemeinden erhoben. Nun sollen weitere Anregungen und Probleme im Landkreis zum ÖPNV bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat aufgenommen werden. Beispielweise können fehlende Verbindungen und Fahrten auf bestimmten Relationen und Zeiträumen, oder andere grundsätzliche Themen genannt werden. Diese Anregungen und Ideen werden in den Planungsprozess integriert.

Die Bürgerinnen und Bürger wurden über das Mitteilungsblatt gebeten, ihre Anregungen zum ÖPVN an die Gemeinde zu melden. Es sind bereits Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Diese werden gesammelt und sollten von der Gemeinde bis zum 15.08.2019 an den Landkreis weitergegeben werden. Der Gemeinderat wird am 19.08.2019 endgültig beraten und beschließen. Die Fristverlängerung ist abgestimmt mit dem Landratsamt.

Die Gemeinde Fronreute wird in den Ortschaften Staig und Blitzenreute durch die Linie 7573 der RAB Ravensburg –Herbertingen angefahren. Die Linie 10 von Omnibus Grabherr Ravensburg – Fleischwangen fährt die Ortschaften Baienbach und Fronhofen an.

Verbesserungen zum ÖPNV wurden immer wieder im Gemeinderat beraten.

Folgende Vorschläge der Gemeinde konnten in den letzten Jahren berücksichtigt werden:

  • Einführung der Nachtfahrten ab Dezember 2018 mit einer veränderten Linienführung der Linie 10 von Ravensburg über Berg, Staig, Blitzenreute, Baienbach nach Fronhofen und umgekehrt. Damit ist erstmals eine Linienführung erreicht worden, welche die Ortschaften der Gemeinde Fronreute verbindet. Wunsch der Gemeindeverwaltung ist es, diese Linienführung auch tagsüber zu ermöglichen.
  • Anbindung des BOB Bahnhofes in Niederbiegen an die Linie 7573

Von den Bürgerinnen und Bürgern sind bereits sind Vorschläge zu einer besseren Vertaktung, zur Schließung von Lücken im Fahrtenangebot  sowie zur einer verbesserten Anbindung zur Bahn eingegangen.

Planung und Ausschreibung Breitbandversorgung „Blitzenreute Mitte“
- Beauftragung der Verwaltung zur Vergabe und Durchführung
Der Gemeinderat hat die Planung für den Anschluss des Gebietes „Blitzenreute Mitte“ an die Verwaltung zur Breitbandversorgung bevollmächtigt.

Das Plangebiet „Blitzenreute Mitte" umfasst den Bereich von Gewerbegebiet Brühl, der Raiffeisenstraße, über den Dorfplatz, die Schwommengasse, Dornachweg zum Neubaugebiet Dornacher Ried. Die Gemeindeverwaltung hat für die Planung der Glasfaseranschlüssen in diesem Gebiet Bundesmittel beantragt. Der Gemeinderat hat nun in die Planung vergeben. Nach Abschluss der Planung muss die Durchführung dieser Maßnahme EU-weit ausgeschrieben werden. Die Kostenschätzung für den Anschluss eines jeden Hauses mit Glasfaser liegt bei circa 1.000.000 EUR. Auch für die Durchführung der Maßnahme werden Bundesmittel beantragt.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeindeverwaltung sind Spenden in Höhe von 1.295,00 EUR für den Bau der neuen Brücke im Schenkenwald eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme dieser Spenden bestätigt.

Baumaßnahmen in der Gemeinde Fronreute
- Sachstandsbericht

Gewerbegebiet Brühl

Ein Teil des Gebietes ist fertig erschlossen. Ein Bauvorhaben ist bereits in Bau. Der Teil des Gebietes angrenzend an den Friedhof Blitzenreute wird bis in circa 14 Tagen auch bebaubar sein. Die Asphaltierungsarbeiten in diesem Bereich des Gebietes sind nächste Woche geplant.

Baugebiet Dornacher Ried
im Baugebiet Dornacher Ried werden die ersten Häuser gebaut. Die öffentlichen Grünflächen sind bereits angelegt. Die Straßenbeleuchtung wird voraussichtlich im Jahr 2020 gebaut und der Feinbelag auf der Straße voraussichtlich im Jahr 2021 aufgebracht.

Baugebiet Große Bettna II in Staig
Die Erschließung des Baugebietes Große Bettna II in Staig ist fast abgeschlossen. In den letzten Wochen wurden die öffentlichen Stellplätze angelegt sowie der Feinbelag auf der Straße aufgebracht.

Straßensanierung Neue Steige in Staig
In der Neuen Steige wurde der Kanalverlauf verbessert, die Wasserleitungen erneuert, eine Gasleitung verlegt und ein Breitbandleerrohrsystem verlegt. Nun wurde die gesamte Straße neu asphaltiert. Nächste Woche ist vorgesehen, die Glasfasern in das Breitbandleerrohrsystem einzublasen.

Kinderhaus St. Josef in Fronhofen
Der Umbau der ehemaligen Hauptschule Fronhofen zum Kinderhaus ist abgeschlossen. Das Kinderhaus ist bereits voll in Betrieb. Die Baumaßnahme konnte nun abgerechnet werden und liegt innerhalb der Kostenschätzung knapp unter 3.000.000 EUR.

Kinderhaus St. Magnus in Staig
Die Aufstockung des Kinderhauses St. Magnus in Staig um zwei weitere Gruppen liegt im Zeitplan. Die neuen Räumlichkeiten sollen diesen September 2019 in Betrieb gehen.

An-und Umbau der Grundschule Blitzenreute
Die Schulverwaltung ist letzte Woche in die Ersatzräumlichkeiten umgezogen. Ein Teil der Schule sowie die alte Turnhalle werden nun leergeräumt und für den Abbruch vorbereitet. Der Beginn der Abbrucharbeiten ist am 29.07.2019 mit Beginn der Sommerferien geplant. Leider sind dann drei Wochen Handwerkerferien zu berücksichtigen und die Baustelle wird voraussichtlich stillstehen. Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, dass die Abbrucharbeiten in den Sommerferien weit gehend abgeschlossen werden können. Die Gewerke Gerüstbau, Hochbau, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Blitzschutz werden diese Woche ausgeschrieben und in der Gemeinderatssitzung im August 2019 vergeben. Der Beginn der Rohbauarbeiten wird Anfang 2020 sein. Die geplante Fertigstellung ist im Februar 2021.

Starkregenproblematik Fronhofen
- Beschluss zur Ausschreibung der ersten Maßnahmen
Der Gemeinderat hat die Umsetzung eines Maßnahme Paketes beschlossen, um die Überflutungsproblematik im Bereich der Reutestraße in Fronhofen zu lösen.

Bei Starkregen in Fronhofen, Bereich Reute, gibt es immer wieder Probleme auch bei privaten Grundstücken mit dem Oberflächenwasser. Das Ingenieurbüro Rapp und Schmid hat in der Gemeinderatssitzung im Juni 2019 die Maßnahmen zur Behebung vorgestellt.

Zur Verbesserung der Überflutungssicherheit der Gebäude an der Reutestraße sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

•           Wiederherstellung des Abflusskorridors für Starkregen um die Ortslage herum
•           Optimierung der Pufferanlagen auf dem Reitgelände
•           Optimierung der Straßenablaufschächte
•           stellenweise Verbesserung der Wasserführung der Fahrbahn
•           partielle Sanierung des Regenwasserkanals

Mit diesen Maßnahmen soll der Zustand vor der Realisierung der Reitanlagen wieder hergestellt und im Bereich der Reutestraße das Abflussvermögen des Kanals und der Straßenentwässerung verbessert werden. Mit den vorgesehenen Maßnahmen kann für den Bereich der Reutestraße wieder ein ortsüblicher Schutz vor Starkregenabflüssen erreicht werden. Die Kosten für die Maßnahme werden auf 120.000,00 EUR geschätzt. Auf dieser Grundlage werden die erste Arbeiten ausgeschrieben.

Feststellung etwaiger Hinderungsgründe der neu gewählten Gemeinderäte
Bei den bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 gewählten Gemeinderäten wurde kein Hinderungsgrund nach § 29 Gemeindeordnung festgestellt.

Die Wahl der Gemeinderäte in der Gemeinde Fronreute am 26.05.2019 wurde mit Wahlprüfungsbescheid vom 17.06.2019 für gültig erklärt.

Gewählt in den Gemeinderat wurden:
Herr Jürgen Ams, Talstraße 21
Herr Siegfried Bärenweiler, Im Oberdorf 8
Herr Harald Baur, Ried 12
Herr Thomas Böse-Bloching, Linsenberg 1
Herr David Brinz, Hauptstraße 17
Herr Berthold Denzler, Annenbergstraße 13
Frau Renate Guthörl, Eggweg 7
Herr Artur Kühny, Baienstraße 19
Herr Jürgen Möhrle, Kornstraße 20
Herr Felix Reichert, Reutestraße 13
Frau Ulrike Spindler, Korrosstraße 16
Herr Gabriel Schatz, Blitzenreuter Straße 27
Herr Robert Scherrieb, Biegenburg 27
Herr Florian Schmieder, Schussenstraße 22

Der Gemeinderat hat zu prüfen, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Gemeindeordnung vorliegt. Sollte ein Hinderungsgrund vorliegen, kann ein Gewählter nicht in den Gemeinderat eintreten. Von den Gewählten wurden keine Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung vorgebracht. Auch von Gemeinderat wurden keine Hinderungsgründe gesehen.

Ehrungen und Verabschiedung von Gemeinderäten

Aus dem Gemeinderat wurden verabschiedet:
Herr Dr. Hans Breuninger
. Er gehörte dem Gemeinderat seit 14.07.2014 an.
Herr Gerhard Oelhaf. Er gehörte dem Gemeinderat seit 14.07.2014 an.
Herr Daniel Aust. Er gehörte dem Gemeinderat seit 07.06.2009 an.
Herr Baptist Gehweiler. Er gehörte dem Gemeinderat vom 27.11.1989 bis 05.09.1994 und seit 01.09.2004 an.
Frau Hildegund Rist. Sie gehörte dem Gemeinderat seit 22.09.2008 an und war seit 14.07.2014 zweite Stellvertreterin des Bürgermeisters.
Herr Meinrad Maurer. Er gehörte dem Gemeinderat seit 20.07.2009 an und war seit 14.07.2014 dritter Stellvertreter des Bürgermeisters. In der Zeit vom 22.09.2008 bis 03.06.2014 war er Ortsvorsteher der Ortschaft Blitzenreute.

Die Bandbreite an Themen, welche in den letzten Jahren beraten und gemeinsam auf den Weg gebracht wurden, sind hier nur kurz aufgezählt:
Abschaffung der Ortschaftsverfassung, Weiterentwicklung und Stärkung der Grundschulen mit Planung des An- und Umbaus an der Grundschulen in Fronhofen und Blitzenreute, Einführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen, Bau des Kinderhauses in Fronhofen, Neubau und Aufstockung des Kindergartens in Staig, Ausbau der offenen Jugendarbeit, Brandschutzbedarfsplanung und Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr, Sanierung der Sportplätze, Stärkung der Nahversorgung mit Ansiedlung eines REWE Marktes in Blitzenreute, Erschließung von Baugebieten Leimäcker und Dornacher Ried in Blitzenreute und Große Bettna in Staig, vorhabenbezogene Bebauungspläne in Staig und Baienbach, Erschließung Gewerbegebiet Brühl in Blitzenreute, Änderungen des Flächennutzungsplanes, Landessanierungsprogramm „Ortsmitte Blitzenreute“, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für die Ortschaft Fronhofen, Unterbringung von Flüchtlingen, Lärmaktionsplanung für die Ortsdurchfahrten der B32 in Blitzenreute und Staig, Ortsumgehung B32 in Blitzenreute, Fortschreibung Bundesverkehrswegeplan Elektrifizierung der Südbahn mit Planungen zum Neubau der Eisenbahnbrücke im Schenkenwald, Renaturierung des Gehrenbaches, Renaturierung Feuertobelbach und Moorvernässungsprojekt, Hochwassergefahrenkarte, Planung Rückhaltebecken Horber Tobel in Staig, Ausbau der Breitbandversorgung und der Mobilfunkversorgung, Verbesserung des ÖPNV, Umbau der Kreuzung Turmstraße/Feldmooser Straße, Ausbau der Mühlstraße und Rathausstraße, Straßen- und Kanalsanierungen, Sanierung der Wasserhochbehälter Burgösch und Baienbach, Investitionen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Investitionen im Bereich der Fahrzeuge im gemeindlichen Bauhof, Haushaltsplanung der Gemeinde mit Umstellung auf die doppische Buchführung, Intensivierung der interkommunale Zusammenarbeit, Ausbau der Naherholung im Bereich der Blitzenreuter Seenplatte, Skulpturenweg in Bettenreute

Ehrung von Gemeinderäten für langjährige aktive kommunalpolitische Tätigkeit

Gemeinderat Baptist Gehweiler
wurde für dreißigjährige aktive kommunalpolitische Tätigkeit mit der Ehrennadel des Gemeindetages ausgezeichnet. Er war seit 27.11.1989 bis 05.09.1994 und seit 01.09.2004 Gemeinderat des Gemeinderates Fronreute. Er war ein guter Vertreter  für die Belange der Landwirtschaft und er war Mitglied im Jagdbeirat.

Herr Baptist Gehweiler war von 13.01.1988 bis 27.11.1989 sowie vom 05.09.1994 bis 31.08.2004 Mitglied im Ortschaftsrat der Ortschaft Fronhofen. Herr Gehweiler war von 1994 bis 1999 2. Stellvertreter des Ortsvorstehers und von 1999 bis 2004 1. Stellvertreter des Ortsvorstehers der Ortschaft Fronhofen. Weiter war Herr Gehweiler 20 Jahre im Bauernverband Fronhofen tätig, wo er am 27.03.2008 als Ortsobmann verabschiedet wurde.

Gemeinderat Artur Kühny
wurde für 25-jährige aktive kommunalpolitische Tätigkeit mit der Ehrennadel des Gemeindetages ausgezeichnet. Er ist seit 05.09.1994 Gemeinderat der Gemeinde Fronreute. Vom 01.09.2004 bis 20.07.2009 war Herr Artur Kühny Ortschaftsrat der Ortschaft Blitzenreute.

Gemeinderat Siegfried Bärenweiler
wurde für 20-jährige aktive kommunalpolitische Tätigkeit mit der Ehrennadel des Gemeindetages ausgezeichnet. Er ist seit 20.07.2009 Gemeinderat der Gemeinde Fronreute. Vom 06.12.1999 bis 01.09.2004 war Herr Siegfried Bärenweiler Ortschaftsrat der Ortschaft Blitzenreute.

Gemeinderat Robert Scherrieb
wurde für 20-jährige aktive kommunalpolitische Tätigkeit mit der Ehrennadel des Gemeindetages ausgezeichnet. Er ist seit 13.12.1999 Gemeinderat der Gemeinde Fronreute.