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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 19. August 2019

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 19.08.2019 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 08.07.2019 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Bauvorhaben im Gewerbegebiet Brühl

Der Gemeinderat hat beschlossen für Bauvorhaben im Gewerbegebiet Brühl in begründeten Einzelfällen das gemeindliche Einvernehmen für eine Überschreitung der Wandhöhe von maximal 1,06 m am höchsten Punkt des Gebäudes zuzulassen.

In der Sitzung am 15.07.2019 wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Baugesuche
a) Flst. 1894, Moosbeerenweg 6, 88273 Fronreute
Errichtung eines Wohnhauses mit Carport
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Errichtung eines Wohnhauses mit Carport, Flst. 1894, Moosbeerenweg 6, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und einer Einliegerwohnung. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

b) Flst. 1886 und 1887, Sonnentauweg 4, 88273 Fronreute
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst. 1886 und 1887, Sonnentauweg 4, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

c) Flst. 520, Fronreutehof 1, 88273 Fronreute
Umbau des bestehenden Wohnhauses
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Umbau des bestehenden Wohnhauses, Flst. 520, Fronreutehof 1, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Der Bauherr hat im ersten Obergeschoss des bestehenden Gebäudes eine zweite Wohneinheit eingebaut. Genehmigt wurden in diesen Räumen drei Kinderzimmer und ein Büro, sowie ein WC im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung, als „Gesamtwohnung“.

Im Erdgeschoss wurde ein Schlachtraum, ein Verkaufsraum und ein Kühlraum eingebaut Genehmigt waren bisher auf dieser Fläche zwei Abstellräume und eine Brennerei. Ein Teil der damals genehmigten Waschschleuse sollen nun der Wohneinheit im Erdgeschoss zugeschlagen werden und es soll ein Bad entstehen. Mit dem eingereichten Bauantrag sollen diese Vorhaben legalisiert werden.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben „Errichtung einer zweiten Wohneinheit im ersten Obergeschoss und das Einrichten des Bades im Erdgeschoss“, kommt § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Für die Umnutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss kommt § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

d) Flst. 430/5, Rehmweg 2, 88273 Fronreute
Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohnungen und Tiefgarage
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohngebäudes mit Tiefgarage, auf dem Flst. 430/5, Rehmweg 2, 88273 Fronreute, wurde erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung des Baufensters/Baugrenze, der Anzahl der Vollgeschosse, der maximalen Wandhöhe und Firsthöhe, der Geschossfläche, der Dachneigung und der Einhaltung des Leitungsrechtes durch teilweise Nutzung als Spielplatz und Versickerungsfläche wurde zugestimmt.

Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 8 Stellplätzen. Um abzuklären, ob das Bauvorhaben in dieser Form genehmigungsfähig ist, wurde im Juli 2018 eine Bauvoranfrage gestellt. Über diese hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 24.09.2018 beraten. Es wurden die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Baubauungsplanes erteilt. Der nun eingereichte Bauantrag entspricht genau dieser Bauvoranfrage. Die Bauvoranfrage wurde vom Landratsamt Ravensburg  am 14.02.2019 positiv beschieden.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „B 32/Annenbergstraße“. Bei dem eingereichten Antrag wird die Baugrenze im östlichen Bereich auf einer Fläche von ca. 22 m² überschritten. Auch von der vorgeschriebenen Dachneigung (30-40 Grad) soll abgewichen werden. Die Wandhöhe soll ebenfalls überschritten werden. Zulässig sind hier 4 Meter, geplant ist eine Höhe von 6,16 Meter. Auch die Firsthöhe soll um 1,22 Meter überschritten werden. Das Gebäude soll mit zwei Vollgeschossen errichtet werden, die Festsetzung im Bebauungsplan lässt aber nur eine eingeschossige Bauweise zu. Zudem ist die zulässige Geschossflächenzahl überschritten und das Leitungsrecht soll zum Teil durch Versickerungsflächen und dem Kinderspielplatz überbaut werden.

Die Gemeindeverwaltung hat zur Beurteilung, ob das geplante Bauvorhaben mit solch einer Vielzahl von Befreiungen städtebaulich vertretbar ist und auch den Grundzügen der Planung nicht widerspricht, zusätzliche Unterlagen vom Bauherrn angefordert. Hier ist vor allem der Plan „Abwicklung Hauptstraße“ zu nennen. Die größte Problematik stellen die Abweichungen bezüglich Geschossigkeit dar. Die Verwaltung ist der Meinung, dass das geplante Gebäude  entlang der B32 keine städtebauliche Fehlentwicklung darstellt und sich der Baukörper bezüglich der Höhe gut einfügt. Die Firsthöhen fallen analog der Straßenlage der B 32 von Ost nach West ab. Für die hinter liegenden Gebäude, Rehmweg 4/1 und 4, stellt der Baukörper zudem einen wirkungsvollen Lärmschutz dar.

Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zur einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Gemeindeverwaltung ist der Meinung, dass die Grundzüge des Bebauungs-planes durch die Abweichung nicht berührt werden. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten.

e) Flst. 986/2, Schussenstraße 9, 88273 Fronreute
Errichtung Pylon Grundstückseinfahrt beidseitig beleuchtet mit Konturbeleuchtung, Pylon Eingang Verwaltung beleuchtet einseitig mit Konturbeleuchtung und Kassette Grundstückseinfahrt beleuchtet einseitig
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Errichtung Pylon Grundstückseinfahrt und Pylon Eingang Verwaltung
wurde erteilt.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Werbepylon an der Grundstückseinfahrt, der beidseitig mit Konturbeleuchtung vorgesehen ist. Der Pylon hat eine Höhe von 2 Metern. Zusätzlich ist ein Pylon direkt am Eingang des Gebäudes geplant. Dieser soll eine einseitige Konturbeleuchtung erhalten. An die Außenwand des Gebäudes wird eine einseitige Kassette mit Ausleuchtung der Schrift (mittels LED) angebracht werden. 

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kleine Bettna“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

f) Flst. 1434, Talstraße 10, 88273 Fronreute
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst. 1434, Talstraße 10, 88273 Fronreute wurde erteilt.

Der Bauherr möchte mit dieser Bauvoranfrage abklären, ob der Neubau eines Einfamilienhauses mit einem Grundriss von 8 auf 11 Metern, einem Satteldach mit einer Dachneigung von 38 Grad und einer Wandhöhe von 5,00 bis 5,5 Metern zulässig ist. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Siedlung Staig“.

In diesem ist nur eine Baulinie eingetragen. Sonstige Regelungen sind nicht vorhanden, daher muss zur Beurteilung des Bauvorhabens der § 34 Baugesetzbuch (unbeplanter Innenbereich) herangezogen werden. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 Baugesetzbuch gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt. Die erforderlichen Grenzabstände gemäß Landesbauordnung sind eingehalten

g) Flst. 1628 Teilfläche, Mergelgrubenesch, 88273 Fronreute
Neubau des Umspannwerkes Fronhofen: Errichtung einer 110KV Freiluftanlage mit einem Betriebsgebäude, vier Fundamentwannen, Anlagenzaun, Errichtung zweier neuer Masten, Abriss eines best. Mastes
Das gemeindlich Einvernehmen zum Bauvorhaben, Neubau des Umspannwerkes Fronhofen: Errichtung einer 110KV Freiluftanlage mit einem Betriebsgebäude, vier Fundamentwannen, Anlagenzaun, Errichtung zweier neuer Masten, Abriss eines bestehenden Mastes, Flurstück 1628, Mergelgrubenesch, Fronreute-Fronhofen,
wurde erteilt.

Die Netze BW plant zur Optimierung der Netzstruktur und unter Berücksichtigung der langfristigen Lastentwicklung das bestehende Schaltwerk „Hochstett“ durch ein neues Umspannwerk zu ersetzten. Das Flurstück soll in diesem Zuge geteilt werden. Für das Bauvorhaben werden circa 92000 Quadratmeter benötigt. Das Flurstück insgesamt hat eine Größe von 10000 Quadratmeter. Das neu zu errichtende Umspannwerk umfasst zwei Trafofelder der 110 kV-Anlage, zwei e-Kompensationsanlagen der Größe 20 kV sowie ein Betriebsgebäude mit Nebenräumen. Außerdem soll ein bestehender Hochspannungsmast rückgebaut werden und zwei neue Hochspannungsmasten im Bereich der bestehenden Trasse errichtet werden. Ein Ortstermin hat im Vorfeld stattgefunden. Auf Wunsch der Gemeindeverwaltung hat die Netze BW zugesagt, die Anlage entlang des Zaunes auf der Süd- und Westseite einzugrünen.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt daher der § 35 Absatz 1 Nr. 3  Baugesetzbuch zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Neubau Wasserleitung und Verlegung Leerrohre Breitband in der Straße „Unterer Kirchberg“ in Fronhofen
- Ausschreibungsbeschluss
Der Gemeinderat hat der Ausschreibung des Neubaus der Wasserleitung und der Verlegung von Leerrohren Breitband in der Straße „Unterer Kirchberg“ in Fronhofen zugestimmt.

In der Zukunftsstrategie Wasserversorgung hat der Gemeinderat Fronreute zusammen mit den Technischen Werken Schussental (TeWS) als Betriebsführer festgelegt in den nächsten Jahren verstärkt in die Sanierung von Wasserleitungen zu investieren. Hierbei wurde eine Prioritätenliste erarbeitet. Als nächstes Vorhaben soll nun der Bereich Unterer Kirchberg in Fronhofen umgesetzt werden. Hier gab es in letzter Zeit vermehrt Rohrbrüche. Die Kosten in Höhe von 127.000,00 EUR sind im Haushaltsplan 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung eingestellt. Die Verwaltung würde im Zuge der Baumaßnahme auch vorsorglich Leerrohre für die Breitbandversorgung mit verlegen. Diese Kosten sind in der Schätzung noch nicht erhalten.

Die TeWS sieht die Ausschreibung dieser Arbeiten noch Ende August 2019 vor. Eine Vergabe der Arbeiten ist in der Gemeinderatssitzung am 23.09.2019 vorgesehen. Geplanter Baubeginn wäre Mitte Oktober 2019, so dass die Arbeiten Mitte Dezember 2019 abgeschlossen sind.

Vorstellung des Grundstückmarktberichts der Gemeinde Fronreute zum 31.12.2018
Die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 sowie der Grundstücksmarktbericht wurden vom Gutachterausschuss beschlossen und werden in nächster Zeit auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Fronreute wurden vom Gutachterausschuss in seiner Sitzung am 02.04.2019 beschlossen. Den Grundstücksmarktbericht liegt die Auswertung der Kaufvertragsfälle aus den Jahren 2017 und 2018 zu Grunde.

Die Bodenrichtwertkarten sowie die tabellarische Übersicht der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 werden auf der Homepage der Gemeinde Fronreute veröffentlicht.

Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im Landkreis Ravensburg
- Stellungnahme und Vorschläge der Gemeinde Fronreute
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, die Anregungen von Seiten des Gemeinderates sowie der Bürgerinnen und Bürger an den Landkreis Ravensburg weiterzuleiten.

Der Landkreis Ravensburg hat 2018 beschlossen, eine ÖPNV-Untersuchung durchzuführen, verbunden mit der Zielsetzung der Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Ravensburg. Die neue Konzeption wird dann in einem neuen Nahverkehrsplan rechtlich verankert werden. Das beauftrage Fachbüro PTV Transport Consult GmbH hat im März seine Arbeit aufgenommen und befindet sich gerade in der Phase der Erhebung wichtiger Daten als Grundlage für die Untersuchung. Die ersten Daten, wie zum Beispiel Planung von neuen Wohnbau- und Gewerbegebieten, wurden bereits bei den Gemeinden erhoben. Nun sollen weitere Anregungen und Probleme im Landkreis zum ÖPNV bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat aufgenommen werden. Beispielweise können fehlende Verbindungen und Fahrten auf bestimmten Relationen und Zeiträumen, oder andere grundsätzliche Themen genannt werden. Diese Anregungen und Ideen werden in den Planungsprozess integriert.

Die Bürgerinnen und Bürger wurden über das Mitteilungsblatt gebeten, ihre Anregungen zum ÖPVN an die Gemeinde zu melden und es sind zahlreiche Verbesserungsvorschläge eingegangen.

Die Gemeinde Fronreute wird in den Ortschaften Staig und Blitzenreute durch die Linie 7573 der RAB Ravensburg – Herbertingen angefahren. Die Linie 10 von Omnibus Grabherr Ravensburg – Fleischwangen fährt die Ortschaften Baienbach und Fronhofen an.

Folgende Vorschläge der Gemeinde konnten in den letzten Jahren berücksichtigt werden:

  • Einführung der Nachtfahrten ab Dezember 2018 mit einer veränderten Linienführung der Linie 10 von Ravensburg über Berg, Staig, Blitzenreute, Baienbach nach Fronhofen und umgekehrt. Damit ist erstmals eine Linienführung erreicht worden, welche die Ortschaften der Gemeinde Fronreute verbindet. Wunsch der Gemeindeverwaltung ist es, diese Linienführung auch tagsüber zu ermöglichen.
  • Anbindung des BOB Bahnhofes in Niederbiegen an die Linie 7573

Von Seiten des Gemeinderates wurden in Ergänzung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger folgende Verbesserungsvorschläge beschlossen:

  • Geänderte Linienführung der Linie 10 auch tagsüber über Berg, Staig, Blitzenreute, Baienbach nach Fronhofen und umgekehrt.
  • In Kombination mit der Linie 7573 sollte ein regelmäßiger Stundentakt, wünschenswert auch ein Halbstundentakt, angestrebt werden.
  • Stundentakt auf der Linie 7573 und der Linie 10 an den Wochentagen bis 23:00 Uhr und auch über die Mittagszeit
  • Anbindung dieser Linienführung an die BOB Haltestelle in Niederbiegen.
  • Weiterfahrt der BOB auf der Linie Friedrichshafen- Ravensburg bis nach Aulendorf. Damit wäre auch der Bahnhof Niederbiegen angeschlossen.
  • Schnellbuslinie Bad Saulgau – Ravensburg mit wenigen Haltestellen und Fahrt über B 30

Vergabe von Baumaßnahmen für den Neu- und Umbau der Schule Blitzenreute
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Baumaßnahmen in den Gewerken Aufzug, Gerüstbau, Heizung,  Sanitär, Lüftung, Elektro und Blitzschutz im Zuge des Neu- und Umbaus der Grundschule Blitzenreute an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu. Die Aufzugsanlage wurde an die Firma Brobeil vergeben.

In öffentlicher Ausschreibung nach VOB wurden die Gewerke Aufzug, Gerüstbau, Rohbau, Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro und Blitzschutz für den Um- und Neubau der Grundschule Blitzenreute ausgeschrieben. Die Submission fand am 5. August 2019 statt. 

Aufzug

Für dieses Gewerk wurde lediglich eine Angebotsabfrage gemacht. Grund hierfür ist, dass in einigen anderen gemeindlichen Gebäuden bereits Brobeil-Aufzüge eingebaut sind. Da die Arbeit der Mitarbeiter, die mit der Unterhaltung bzw. Betreuung der Gebäude beauftragt sind, erheblich erschwert wird, wenn Aufzugsanlagen von verschiedenen Herstellern verbaut sind, hat der Gemeinderat beschlossen, auch in der Grundschule eine Anlage der Firma Brobeil einzubauen. Des Weiteren ergeben sich Synergien durch die Mehrfachbeauftragung der jährlichen Wartungen, was auf langfristige Sicht eine erhebliche Kostenersparnis bedeutet. Es liegt ein Angebot der Fa. Brobeil in Höhe von 43.078,48 EUR brutto vor. Die Kostenschätzung betrug 45.220,00 EUR brutto.

Gerüstbau

Für dieses Gewerk gingen 5 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Angebotssumme in Höhe von 14.178,91 EUR brutto. Die Kostenschätzung betrug 20.587,00 EUR brutto. Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 16.160,20 EUR und 27.736,76 EUR eingereicht.

Heizung

Für dieses Gewerk gingen 3 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Steiner & Kuhn aus Bad Waldsee mit einer Angebotssumme in Höhe von 256.985,19 EUR brutto. Die Kostenschätzung betrug 281.489,50 EUR brutto. Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 284.481,34 EUR und 308.626,51 EUR eingereicht.

Sanitär

Für dieses Gewerk gingen 5 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Kastler Fabian e. K. aus Ravensburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 144.982,75 EUR brutto. Die Kostenschätzung betrug 157.911,87 EUR brutto. Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 145.121,12 EUR und 176.918,73 EUR eingereicht.
 

Lüftung

Für dieses Gewerk gingen 5 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Steiner & Kuhn aus Bad Waldsee mit einer Angebotssumme in Höhe von 171.319,97 EUR brutto. Die Kostenschätzung betrug 202.485,64 EUR brutto. Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 181.402,01 EUR und 211.429,56 EUR eingereicht.

Elektro

Für dieses Gewerk gingen 4 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Elektro Di Fonzo aus Weingarten mit einer Angebotssumme in Höhe von 506.515,32 EUR brutto. Die Kostenschätzung betrug 535.678,50 EUR brutto. Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 528.708,63 EUR und 559.092,13 EUR eingereicht.
 

Blitzschutz

Für dieses Gewerk gingen 2 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma M+K Blitzschutzmontagen aus Ravensburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 14.711,97 EUR (brutto). Die Kostenschätzung betrug 16.660,00 EUR brutto. Ein weiterer Bieter hat ein Angebot in Höhe von 24.062,51 EUR eingereicht.

Rohbau

Für dieses Gewerk ging lediglich ein Angebot ein. Dieses Angebot liegt 28 % über der aktuellen Kostenschätzung. Die Kostenschätzung von mlw Architekten basiert auf aktuellen Kostenkennwerten, und der Gemeinderat hat aufgrund der erheblichen Kostenüberschreitung von 28 % die Aufhebung der Ausschreibung beschlossen, unter der Voraussetzung, dass Zuschüsse nicht gefährdet sind. Das Gewerk Rohbau wird diese Woche erneut öffentlich ausgeschrieben.

Ausbau Breitbandversorgung in der Gemeinde Fronreute
Der Gemeinderat hat den Sachstandsbericht der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis genommen.

Der Ausbau der Breitbandversorgung in Fronreute ist eines der wichtigsten Themen für die Zukunft. Die Gemeinde hat hier in den letzten Jahren schon viel Geld investiert und muss dies auch die nächsten Jahre noch tun. Aktuell ist gerade das Projekt Breitband „Blitzenreute Mitte“ in Arbeit. Hier geht es um die Erschließung des Gewerbegebietes Brühl und des Baugebietes Dornacher Ried und der Verbindung dieser Gebiete innerorts. Hier wurde ein vorläufiger Bescheid vom Bund erteilt, die Co-Finanzierung vom Land wurde beantragt und wird bei einem endgültigen Bescheid des Bundes dann automatisch mit ausbezahlt. Der endgültige Bescheid erfolgt dann nach der Ausschreibung der Baumaßnahme. Somit stehen Förderquoten von 90% im Raum, die tatsächliche Förderung wird sich so gegen 70-80% bewegen (Es sind die Einnahmen aus der Verpachtung abzuziehen, außerdem sind nicht alle Kosten förderfähig). Die Ausschreibungsunterlagen für „Blitzenreute Mitte“ werden gerade auf den aktuellen Stand der Förderung Bund abgeändert (u.a. Materialkonzept…). Diese werden voraussichtlich im Laufe dieser Woche fertig gestellt. Der Gemeinderat hat der Ausschreibung schon in der Sitzung vom 08.07.2019 zugestimmt. Diese wird in den nächsten Wochen erfolgen. Es stehen Kosten von ca. 1 Mio. Euro im Raum, bei der angenommenen Förderquote bedeutet dies eine Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 200.000,00 bis 300.000,00 EUR.  Als politisches Ziel wird weiterhin angestrebt jedes Gebäude in Fronreute mit Glasfaser direkt anzuschließen. Hierbei müssen aber aufgrund der finanziellen Lage Prioritäten gesetzt werden. Bei Baumaßnahmen wie die Sanierung und Neubau von Wasserleitungen werden natürlich die Breitbandleerrohre vorsorglich schon mitverlegt.

Die Verwaltung der Gemeinde Fronreute möchte immer wieder darauf hinweisen, dass der Ausbau der Breitbandversorgung keine originäre Aufgabe einer Gemeinde ist. Hier ist ein klares Versagen der Bundes- und Landespolitik festzustellen. Dies ist auch unseren Bürgerinnen und Bürgern immer wieder mitzuteilen. Auch kann man hier ein weiteres Stadt- Land- Defizit feststellen. Während in den Städten und Gemeinden mit nur einer Ortschaft die Telekommunikationsanbieter dies bewerkstelligen und die Städte und Gemeinden keine Ausgaben hierfür haben, muss auf dem Land dies auch noch von den Kommunen mitgestemmt werden. Anstatt den Kopf in den Sand zu stecken hat die Gemeinde aber mit anderen Gemeinden den Zweckverband Breitbandversorgung ins Leben gerufen und rechtzeitig die richtigen Weichen gestellt. Aufgrund der hohen Kosten und der auch in der Vergangenheit, Gegenwart und auch in Zukunft schwierigen Förderbedingungen kann aber nicht überall das schnelle Internet zeitgleich verlegt werden. Aus diesem Grunde wurde eine Prioritätenliste erstellt. Das Gewerbegebiet Brühl und das Baugebiet Dornacher Ried müssen angeschlossen werden, weil die Deutsche Telekom hier gar nicht oder nur unzureichend Leitungen verlegt hat. Außerdem sind die Kosten hierfür im Bauplatzpreis eingerechnet.

Zur Zeit erfolgen gerade die vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Blitzenreute Süd“ (Baugebiet Leimäcker I und II, Biegenburg und Schule Blitzenreute) und für den gesamten Außenbereich Fronhofen. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass im Laufe des Herbstes für die beiden Gebiete ein Förderantrag gestellt werden kann und eine Durchführung der Baumaßnahme möglich wäre in den Jahren 2020/2021. Dazu müssen aber auch die finanziellen Eigenmittel zur Verfügung stehen, was erst noch beraten werden muss. Im Innenbereich von Fronhofen und teilweise auch in Staig ist eine Förderung im Moment ausgeschlossen, weil die Schwelle für eine Förderung „unter 30 Mbit“ besteht.

Starkregenproblematik in Staig
Der Gemeinderat hat den Sachstandsbericht der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis genommen und eine ingenieurtechnische Untersuchungen der Abwasser- und Regenwasserableitung in Staig und den betroffenen Gebäuden in Blitzenreute beschlossen. Zu diesem Tagesordnungspunkt waren zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer in der Gemeinderatssitzung anwesend. So wurde die Gelegenheit genutzt, dass sich die Verwaltung und der Gemeinderat auch mit den betroffenen Grundstückseigentümern austauschen konnten.

Am 27.07.2019 fand über der Gemeinde Fronreute ein Starkregenereignis statt. Es wurden Regenmengen von 50 Liter pro qm in einer halben Stunde gemeldet, also doch außerordentlich viel.

Die Feuerwehr Fronreute hatte an diesem Tage acht Einsätze, drei in Blitzenreute und fünf in Staig. Der Gemeindeverwaltung sind aber noch mehrere Geschädigte bekannt, die sich im Laufe der nächsten Tage dann teilweise gemeldet haben.

In Blitzenreute waren die Bereiche Kalkofen, Schwommengasse, Annenbergstraße und Bauhofstraße betroffen. Hier scheint es zumindest so, dass in den Gebäuden der meisten Betroffenen keine Rückschlagklappen vorhanden waren oder keine weißen Wannen oder die Kelleröffnungen nicht gesichert waren. Der Gemeindeverwaltung wurde mitgeteilt, dass Vermutungen im Raum stehen, die Überflutungen könnten auch mit der Baumaßnahme Baugebiet Dornacher Ried und Dornachweg in Zusammenhang stehen. Hierzu gibt es keine  Anhaltspunkte, im Gegenteil wurde durch die Baumaßnahme die Regenwasserableitung verbessert und die bauliche Durchführung war einwandfrei. Die Gemeindeverwaltung wird aber mit jedem Betroffenen Gespräche führen und auf die Möglichkeiten der Verbesserung hinweisen.

In Staig waren die Bereiche Am Krummensbach, Schenkenwaldstraße, Schussenstraße und Talstraße betroffen. Im Bereich Schenkenwaldstraße bestand die Gefahr, dass der Mühlbach/Baienbach über die Ufer tritt. Durch die guten Unterhaltungsmaßnahmen des Bauhofes wurde aber das Volumen die letzten Jahre immer auf einem guten Niveau gehalten. Weitere Verbesserungsmaßnahmen sind geplant, wie der Bau eines Hochwasserückhaltebeckens an der B 32. Die Gemeindeverwaltung hofft hier dann auch die notwendigen Grundstücke erwerben zu können. Somit könnte diese Gefahr für die Schenkenwaldstraße genauso wie für die Schussen- und Talstraße minimiert werden. Außerdem wird die Gemeindeverwaltung darauf drängen, die von privater Seite eingerichteten „Brücken“ wie Holzbretter abzubauen, da hier ein großes Rückstaupotential besteht.

Im Bereich Schussenstraße/Talstraße scheint es bei einigen Betroffenen ebenfalls keine Rückschlagklappen zu geben. Außerdem sind wohl einige Hausanschlüsse nicht getrennt zwischen Regenwasser und Abwasser. Hinsichtlich der Pumpstation am Sportplatz zur Kläranlage kann festgestellt werden, dass diese tadellos funktioniert hat. Der beobachtete Aufstau in der Abwasserleitung muss aber noch näher untersucht werden.

Der Bereich Am Krummensbach wurde vor allem von Wasser von der Straße Neue Steige in Mitleidenschaft gezogen. Hier sollte aus Sicht der Verwaltung beginnend von oben im Bereich Schule ein neuer Rückhalt geschaffen werden für das Regenwasser. Außerdem ist durch den neuen Asphalt noch nicht jeder Straßeneinlauf wieder voll funktionsfähig. Darüber hinaus wird die Gemeindeverwaltung nun auch verstärkt mit den Anwohnern ins Gespräch kommen müssen, da immer wieder Regenwasser von Dach – und vor allem Hofflächen ungepuffert auf die Straße geleitet wird. Des Weiteren ist auch zu überlegen, ob an der Einmündung in die Mochenwanger Straße nicht noch ein Ablauf (wie schon mal vorgesehen) eingebaut werden muss mit einer neuen zusätzlichen Rohrführung Richtung Krummensbach. Bei einer möglichen Erweiterung des Baugebietes Große Bettna III wäre dies auch ohne großen Kostenaufwand möglich.

Darauf hinzuweisen ist auch, dass durch dieses Starkregenereignis der Sand- und Geröllfang für den Gehrenbach wieder komplett voll ist, obwohl erst vor kurzem geräumt wurde. Hinsichtlich der Regenüberlaufbecken ist mitzuteilen, dass die Genehmigungen hier in den nächsten Jahren ablaufen und deshalb eine Neuberechnung notwendig ist.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Regenwasser- und Abwasserableitung in der Ortschaft Staig und auch an den betroffenen Gebäuden der Ortschaft Blitzenreute ingenieurtechnisch zu untersuchen. Damit wird das Ingenieurbüro Rapp + Schmid aus Ummendorf beauftragt.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat hat der Annahme von Spenden in Höhe von 377,55 EUR zugestimmt.
Eingegangen sind Spenden für die Schenkenwaldbrücke und für caritative Zwecke.