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Mai 2010
Neubau des Kinderhauses in Blitzenreute
Zusammen mit den Kindern des Kindergartens erfolgte am 18.05.2010 der Spatenstich für den Neubau des Kinderhauses in Blitzenreute.
Im Anschluss an den bereits bestehenden Kindergarten an der Grundschule Blitzenreute entsteht ein Neubau mit zwei Krippengruppen und den zu dazugehörigen Schlafräumen und der Neubau von zwei Gruppenräumen mit dem Ausbau für eine Ganztagesbetreuung mit einem Mittagessensangebot.
In der Gemeinderatssitzung am 17.05.2010 wurden die Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Fenster- und Verglasungsarbeiten, Heizung-, Lüftung- und Sanitärarbeiten und Elektroarbeiten vergeben. Nach der Vergabe von nun 10 Gewerken liegt der Bau des Kinderhauses weiterhin unter der Kostenschätzung.
Voraussichtlich im Mai 2011 kann das Kinderhaus in Blitzenreute bezogen werden.
Kindergartenbedarfsplanung 2010/2011
Mit der Kindergartenbedarfsplanung hat der Gemeinderat für das nächste Kindergartenjahr de Weichen gestellt und Maßnahmen beschlossen.
Die Kinderzahlen in der Gemeinde Fronreute sind in den letzten fünf Jahren gleich bleibenden stabil mit einer Geburtenanzahl von jährlich 41-47 Kindern. Der Geburtenrückgang und sinkende Kinderzahlen konnten durch den Zuzug von Familien in den Neubaugebieten aufgefangen werden, so dass sich die Kinderzahlen in der Gemeinde Fronreute stabil entwickeln.
Für Kinder ab dem dritten Lebensjahr stehen ausreichend Kindergartenplätze in den Kindergarten St. Karl in Blitzenreute, St. Magnus in Staig und St. Josef in Fronhofen zur Verfügung.
Für Kinder unter 3 Jahren soll bis 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot ausgebaut werden. Maßgeblich für den Ausbau der Betreuungsplätze ist bis 2013 der örtliche Bedarf. Ab 1.8.2013 besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Als Orientierungshilfe gilt ein Versorgungsgrad von 35% eines Jahrganges, dies sind 46 Plätze. Der Ausbau der Plätze sollte sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Die Zielvorgabe bis zum 01.10.2010 lautet, für rund 20 % der Kinder unter 3 Jahren ein Platzangebot zu schaffen. Die Betreuungsquote in der Gemeinde Fronreute im nächsten Kindergartenjahr beträgt 18,33 %.
Zum Stichtag 21.04.2010 wohnten in der Gemeinde Fronreute 131 Kinder unter 3 Jahren, im Vorjahr waren es 125 Kinder. Davon sind 87 Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren.
Bei 131 Kindern würde eine Versorgungsquote von 35% einen Bedarf an 46 Plätzen ergeben, bei 87 Kindern im Alter von 1 – 3 Jahren ergibt sich bei einer Versorgungsquote von 35 % ein Bedarf von 30 Plätzen.
Der derzeitige Versorgungsgrad liegt mit dem Angebot von cirka 4 Tagespflegeplätzen bei 24 Plätzen und einem Versorgungsgrad von 18,33 %.
Zur Betreuung von Kindern an dem 2. Lebensjahr sind im Kindergarten Blitzenreute und im Kindergarten Fronhofen je eine Krippengruppe mit 10 Plätzen und einer Belegung mit bis zu 12 Kindern (Platzsharing von 2 Plätzen) eingerichtet.
In diesen Krippengruppen sind alle Plätze belegt.
Alle Eltern mit Kindern ab dem 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr wurden im Februar 2010 angeschrieben mit der Bitte um konkrete Anmeldungen.
Davon melden einen Betreuungsbedarf:
Anzahl Quote
in Blitzenreute 20 50%
in Staig 9 32%
in Fronhofen 10 25%
Festzustellen ist ein Anstieg der Nachfrage in Fronhofen.
Für die Gesamtgemeinde ergibt sich eine Nachfragequote von 44,83% an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter vom 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr. Im letzten Jahr betrug die Nachfragequote noch 32,19 %.
Eine Aufnahme von Kindern unter 2 Jahren in den Krippengruppen ist nicht möglich, da in Blitzenreute die räumlichen Vorraussetzungen an notwendigen Schlafplätzen fehlen. Die Krippengruppe in Fronhofen ist derzeit voll belegt. Eine Aufnahme von Kindern unter 2 Jahren wäre eventuell ab Frühjahr 2011 möglich, wenn die Krippengruppe nicht voll belegt ist. Die Gruppengröße beträgt dann 8 Kinder.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt jeweils ab dem 2. Geburtstag unter Berücksichtigung einer Eingewöhnungszeit von 2 – 4 Wochen. Dabei wird jeweils nur 1 Kind zur Eingewöhnung aufgenommen. Die Reihenfolge der Aufnahme erfolgt nach dem Geburtsdatum. Dies führt zu Wartezeiten und nicht alle Kinder können zum gewünschten Zeitpunkt aufgenommen werden. Die Gemeindeverwaltung und die Kindergartenleiterinnen sind im engen Gespräch mit den Eltern. Die betroffenen Eltern werden an einem gesonderten Elternabend oder über ein Anschreiben informiert.
Der Bau des Kinderhauses mit Schaffung von 20 Plätzen für Kinder ab dem 1. Lebensjahr ist begonnen mit dem Ziel einer Fertigstellung bis Mai 2011.
Zusätzlich werden Räumlichkeiten und Personalkapazitäten für den Betrieb einer Ganztagesgruppe für Kinder ab dem 3. Lebensjahr geschaffen. Mit der Fertigstellung des Kinderhauses werden die drei Kindergartengruppen des Kindergartens St. Karl an den Kindergartenstandort an der Schule zusammengeführt.
Mit der Umsetzung des Orientierungsplanes wurde in einer politischen Übereinkunft von Land und kommunalen Landesverbänden eine Erhöhung der Personalschlüssel in 3 Stufen beginnend ab dem 01.09.2010 vereinbart. Die Erhöhung beträgt in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 0,2 Stellen in 2 Stufen von 1,80 auf 2,00 und in allen anderen Betriebsformen um 0,3 Stellen in 3 Stufen zum 1. 9. 2010, 01.09.2011 und 01.09.2012.
Die Kindergärten in der Gemeinde Fronreute verfügen im nächsten Kindergartenjahr noch über einen ausreichenden Personalschlüssel, eine Aufstockung ist lediglich im Kindergarten St. Magnus in Staig für die Durchführung der Sprachförderung notwendig.
Der Kindertagespflege als wichtige Säule, insbesondere bei der Kleinkindbetreuung, soll weiter gestärkt werden. Die Rahmenbedingungen für die Tagespflegepersonen wurden verbessert, indem die Bezahlung leistungsgerecht ausgestaltet wurde. Allerdings unterliegen die Einkünfte der Tagespflegepersonen seit dem 01.01.2009 der Einkommenssteuerpflicht. Von daher entsprechen die Geldleistungen noch nicht den Erwartungen der Tagespflegepersonen, weshalb durch die Gemeinde Fronreute freiwillig eine weitere Förderung erfolgt.
Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2010/2011 für den Regelkindergarten und für den Krippenbereich
Höhe der Elternbeiträge bei 11 Monatbeiträgen
Regelgruppe und VÖ Gruppe ab dem 3. Lebensjahr
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 95,00 EUR
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 72,00 EUR
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 48,00 EUR
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 16,00 EUR
Bei Verlängerung der Betreuungszeiten in der Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten oder falls ein Kind die VÖ Gruppe auch zusätzlich nachmittags besucht erhöht sich der Elternbeitrag anteilig der zusätzlich betreuten Stunden.
Kinderkrippe
Betreuungsstunden - Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
- 33 Stunden 184,00 EUR
- 25 Stunden 140,00 EUR
- 5 Stunden (einzelne Vormittage) 35,00 EUR
Betreuungsstunden - Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren
- 33 Stunden 145,00 EUR
- 25 Stunden 110,00 EUR
- 5 Stunden (einzelne Vormittage) 27,50 EUR
Betreuungsstunden - Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren
- 33 Stunden 92,00 EUR
- 25 Stunden 70,00 EUR
- 5 Stunden (einzelnde Vormittage) 17,50 EUR
Betreuungsstunden - Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren
- 33 Stunden 55,00 EUR
- 25 Stunden 40,00 EUR
- 5 Stunden (einzelne Vormittage) 10,00 EUR
Unvermeidlich wird es sein, die Elternbeiträge für die Kinderkrippe in Zukunft nach oben anzupassen. Notwendig ist eine Anpassung des Elternbeitrages in der Kinderkrippe auf der Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen.
Gründung des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Der Gemeinderat hat der Satzung des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg und dem Beitritt zum Zweckverband zugestimmt.
Der Zuschussbescheid des Ministeriums Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz ist wie beantragt in Höhe von 264.000 EUR bei der Gemeinde Fronreute eingegangen. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen für den Baubeginn zur Verlegung von Leerrohren mit Glasfaser geschaffen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in der Sitzung vom 29.03.2010 beschlossen, dem Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg beizutreten. Außerdem wurde die zum damaligen Zeitpunkt vorliegende Satzung gebilligt.
Aufgrund der Kürze der Zeit lagen nicht in allen 13 Gemeinden die wortgleichen Satzungen vor. Aus diesem Grunde hat das Landratsamt Ravensburg empfohlen, dass die Beschlussfassung von jedem der 13 Gemeinderäte wiederholt werden sollte, um keine formalen Fehler zu begehen. Grundsätzlich haben aber alle Gemeinderäte mit großer Mehrheit der bisherigen Vorgehensweise zugestimmt.
Seit der letzten Beratung haben sich für die Verwaltung keine neuen Anhaltspunkte ergeben, so dass weiterhin die Verwaltung dem Beitritt zum Zweckverband für den richtigen Weg hält. Auch die überarbeitete Satzung ist auch Sicht der Verwaltung in Ordnung.
Hinzuweisen ist noch, dass in einer gemeinsamen Versammlung folgende Personen für die Verbandsverwaltung benannt wurden:
Die Wahl der Verbandsvertreter erfolgt in der Verbandsversammlung vom 16.06.2010. Vorgeschlagen sind als Verbandsvorsitzender Herr Bürgermeister Oliver Spieß und als stellvertretender Verbandsvorsitzender Herr Bürgermeister Michael Röger, Waldburg. Als Verbandstechniker wird Herr Ralf Witte vom Zweckverband Haslach-Wasserversorgung vorgeschlagen. Die Verbandspflege übernehmen der Kämmerer der Gemeinde Fronreute Herrn Hubert Ehmann und die Verbandskasse die Kassenverwalterin der Gemeinde Fronreute Frau Evelyn Stohr.
Die Ingenieurtechnische Betreuung wird durch das Ingenieurbüro Wassermüller für den Tiefbau und das Büro TKT für die Planung der Glasfaser übernommen. Eine Ausschreibung der Baumaßnahme ist für Anfang Juni vorgesehen und der Baubeginn auf jeden Fall vor der Sommerpause. Gleichzeitig mit dem Baubeginn werden die Betreibergespräche wieder aufgenommen und eine Ausschreibung für den Netzbetrieb vorbereitet. Dann wird sich entscheiden, wie schnell es tatsächlich eine bessere Breitbandversorgung in unseren Ortschaften gibt.
Geplante Flurbereinigung im Bereich Munkenreute
Der Gemeinderat hat einer Flurbereinigung im Bereich Munkenreute zugestimmt. Die Haushaltsmittel für die Baukosten in Höhe von 35% für den Wegebau werden im Haushaltsjahr 2011 bereitgestellt. Die Gemeindeverwaltung und das Flurbereinigungsamt werden beauftragt eine Planung für ein Auffang- und Absetzbecken für den Gehrenbach im Bereich Munkenreute vorzubereiten.
Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Fronreute planen, ein „Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren“ im Bereich Munkenreute durch zu führen. Dabei soll im Vordergrund der Bau des Feldweges mit 4m Breite stehen. Darüber hinaus ist die Errichtung eines Schlamm- und Sandbeckens im Bereich des Gehrenbachs zu überprüfen.
Der Grenzverlauf entlang des Weges entspricht nicht mehr den örtlichen Gegebenheiten. Der heutige Weg verläuft zum Teil auf den Privatgrundstücken. Auch ist der Weg in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das Land Baden-Württemberg fördert derartige Baumaßnahmen mit 65% der Kosten. Auch die Kosten für eine erforderliche Neuvermessung, insbesondere entlang des Gehrenbachs, werden vom Land getragen.
Angedacht ist die Planung im Jahr 2010 und eine Umsetzung der Baumaßnahmen im Jahr 2011.
Die Flurbereinigungsbehörde und die Gemeinde Fronreute haben am 05.05.2010 alle Grundstückseigentümer zu einem Vorgespräch eingeladen.Hierbei wurden die Vor- und Nachteile eines „Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens besprochen.
Die Grundstückseigentümer haben dem Verfahren mehrheitlich mündlich zugestimmt.
Aus Sicht der Gemeinde ist ein Flurbereinigungsverfahren aufgrund der Grundstückssituation und des Zustandes des Weges zu begrüßen. Außerdem besteht die Möglichkeit das Problem der Schlamm- und Sandfracht des Gehrenbachs in den Krummensbach anzugehen.
Straßensanierungsprogramm 2010
Der Gemeinderat hat die Prioritätenliste für die Straßensanierungsmaßnahmen in diesem Jahr festgelegt.
Folgende Maßnahmen sind in diesem Jahr vorgesehen:
- Sanierung der Gemeindestraße nach Hasenried
- Sanierung der Aspenweges von Blitzenreute nach Baienbach
- Sanierung der Treppenanlage im von Baugebiet Biegenburg
- Sanierung der Schussenbrücke in der Schenkenwaldstraße
- Sanierung der Schussenbrücke bei Meßhausen
Die Sanierung der Gemeindestraße von Meßhausen nach Preußenhäusle und die Sanierung der Gemeindestraße von Wiesentann nach Berg stehen als nächstes auf der Prioritätenliste. Diese Sanierungsmaßnahmen stehen aber in Abhängigkeiten mit einem möglichen Bau des Geh- und Radweges von Staig nach Mochenwangen und der Weiterführung der Sanierung der Gemeindestraße von Wiesentann nach Berg durch die Gemeinde Berg. Erst wenn diese Abhängigkeiten geklärt sind kann über eine Sanierung weiter entschieden werden.
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende hat am 2. Juli 2007 und am 30. April 2008 in öffentlichen Sitzungen beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. In der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung vom 24. November 2008 wurden die anlässlich der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen beraten und darüber Beschluss gefasst.
Weiter hat die Verbandsversammlung beschlossen, den Flächennutzungsplan für einen Monat auszulegen.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen (unter anderem wegen der geplanten Inanspruchnahme von unbebauten Flächen und dem damit verbundenen Nachweis des Bedarfs sowohl von Wohnbau- wie auch Gewerbeflächen) vorgebracht, die in mehreren darauf folgenden Gesprächen unter anderem mit Vertretern des Landratsamtes Ravensburg diskutiert wurden und dazu führten, dass ausgewiesenen Flächen reduziert wurden. Weiter wurde verlangt, dass zu den vorgesehenen Änderungen eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht vorzulegen ist. Hintergrund ist, sicherzustellen, dass Flächen, die im Flächennutzungsplan als Bauflächen vorgesehen sind, auch tatsächlich unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bebaubar sein werden. Es ist nicht ausreichend, diese Belange erst im verbindlichen Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan) zu prüfen.
Dies alles hat dazu geführt, dass das 2. Änderungsverfahren erst nach Vorlage des Ergebnisses der Umweltprüfung weitergeführt werden kann.
Der Gemeindeverwaltungsverband wird die Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes an das Büro Menz + Weik, Tübingen vergeben.
Insgesamt sind voraussichtlich 25 Gebiete in der Änderung aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit dieser Flächenausweisung ist eine Umweltprüfung nach § 2a BauGB durchzuführen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in Form eines Umweltberichtes gemäß § 2 BauGB dargestellt. Einige geplante Baugebiete (sieben) liegen in der Nähe von FFH-Gebieten, weshalb in einer FFH-Vorprüfung zu klären ist, ob mit erheblichen Beeinträchtigungen dieser Gebiete zu rechnen ist.
Aufgrund der neuen Bestimmungen zum besonderen Artenschutz in § 44 BNatSchG ist es erforderlich zu prüfen, ob streng geschützte Arten oder europäische Vogelarten betroffen sein können. Die vom Büro Menz + Weik angebotenen Leistungen enthalten auch Übersichtsbegehungen in den Monaten Mai/Juli zur Prüfung der zu diesem Zeitpunkt anwesenden Arten und der Lebensraumeignung artenschutzrechtlicher relevanter Arten.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung und der Prüfung auf Artenvorkommen und Lebensraumeignung werden in Gebietssteckbriefen dargestellt.