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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsbericht Juli 2012

Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Blitzenreute
Der Ortschaftsrat Blitzenreute und der Gemeinderat haben sich für die Ansiedlung eines Vollsortimenters in Blitzenreute über den Investor CDP, Commercial Development Projektentwicklung GmbH aus Bad Buchau entschieden. Der Investor CDP konnte den Rewe Konzern für eine Standortzusage gewinnen. Realisiert werden soll ein Rewe-Markt mit 1200 m² Verkaufsfläche und 1650 m² Nutzfläche. Das Baugrundstück für den Rewe-Markt mit ca. 100 Stellplätzen wird etwa 6200 m² groß sein und liegt im Einmündungsbereich von der B 32 in die Bauhofstraße im Bereich des Bebauungsplanes Leimäcker, 3. Bauabschnitt. Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich hinsichtlich der Festsetzungen und der Ausweisung eines Sondergebietes für diesen Lebensmittelmarkt geändert.

Die Gemeinde war nach langen Verhandlungen in der glücklichen Lage, fünf mögliche Investoren im Mai 2012 zu bitten, bis Anfang Juni ein Angebot über ihre geplante Investition und insbesondere ein Kaufpreisangebot für das Grundstück im Bereich Leimäcker in Blitzenreute einzureichen. Weiter wurden sie um eine Skizze gebeten, wo das Ladengeschäft, die Ein- und Ausfahrt und wo der Parkplatz geplant sind. Weiter wurde um eine Angabe gebeten, ob die Ansiedlung eines Vollsortimenters oder eines Discounters und welche Marke geplant ist. Für eine Abgabe dieses Angebots war es den Investoren wichtig, welche Vorgaben von Seiten der Gemeinde gemacht werden. Grundsätzlich hat der Gemeinderat entschieden, dass keine Kosten von der Gemeinde übernommen werden. Nach den ersten Vorberatungen auch mit den Behörden stellen sich folgende Punkte zur Diskussion, die Kosten verursachen:
Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes, naturschutzrechtlicher Ausgleich, Erstellung eines Lärmgutachtens und Lärmschutzmaßnahmen, verkehrliche Erschließung und Oberflächenwasserentsorgung.
Bei den Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplans geht es um die Vergrößerung der Stellplätze und die Änderung der Gebietseinstufung (Sondergebiet oder eingeschränktes Gewerbegebiet). Beim naturschutzrechtlichen Ausgleich muss der Ausgleich für die zusätzlich versiegelte Fläche neu geschaffen werden, die für die Vergrößerung des Parkplatzes benötigt wird. Beim Lärmschutz geht es um den Schutz der Anwohner vor dem zu- und abfahrenden Verkehr. Bei der verkehrlichen Erschließung geht es möglicherweise um eine bessere Zufahrt von der B 32 her und eine Aufweitung der Bauhofstraße für den abfahrenden Verkehr auf die Bundesstraße. Bei der Oberflächenwasserentsorgung muss die bisherige Planung überprüft werden, da durch die Vergrößerung des Parkplatzes mehr Fläche versiegelt wird.

Alle fünf Investoren waren bereit, die Kosten für den Lärmschutz, den naturschutzrechtlichen Ausgleich und eine Beteiligung an den Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes zu übernehmen.

Bevor in der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2012 eine endgültige Entscheidung über die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Blitzenreute getroffen wird, wurden die rechtlichen Möglichkeit zur Ansiedlung eines Vollsortimenters mit über 800 qm Verkaufsfläche intensiv geprüft.

Nach den Vorgaben der Baunutzungsverordnung, dem Landesentwicklungsplan und dem Einzelhandelserlass Baden-Württemberg sind Vollsortimenter in Gemeinden wie Fronreute ohne zentralörtliche Funktion nur ausnahmsweise zugelassen. Notwendig für eine Ausnahme ist, dass die Ansiedlung eines Vollsortimenters der Sicherung der Grundversorgung dient. Dies ist in der Gemeinde Fronreute zutreffend, da bisher nur sehr kleine Läden mit speziellen Produkten vorhanden sind, die vor allem nicht das Warenangebot eines Vollsortimenters oder auch Discounters anbieten. Falls schon ein Discounter vorhanden wäre, wäre ein Vollsortimenter nicht mehr genehmigungsfähig.
Wichtig ist auch, dass der Standort im Ort und nicht außerhalb (auf der so genannten „grünen Wiese“) ist. Dies ist am Standort Leimäcker in Blitzenreute auch zutreffend. Darüber hinaus muss eine funktionierende verkehrstechnische Erschließung gegeben sein, die durch die B 32 vorliegt. Eine Ansiedlung in Staig ist aus diesen Gründen nicht zulässig.

Um die Möglichkeit der Ansiedlung eines Vollsortimenters zu bewahren hat der Gemeinderat die Konzeption der Einzelhandelssteuerung beschlossen. Diese beinhaltet, dass die Gemeinde Fronreute in Blitzenreute einen Standort (Leimäcker) für die Ansiedlung eines Vollsortimenters vorhält, der die Grundversorgung für die Gemeinde sichern soll. Darüber hinaus muss die Gemeinde gewährleisten, keine weiteren Lebensmittelmärkte anzusiedeln und dies auch planerisch zu sichern, z.B. über Veränderungssperren und den Ausschluss von großflächigen Lebensmittelmärkten in den Bebauungsplänen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Mai 2012 einen Beschluss dahingehend gefasst, dass kein weiterer Lebensmittelmarkt hinsichtlich Vollsortimenter oder Discounter in der Gemeinde Fronreute angesiedelt wird. Die Ansiedlung z.B. der Bäckerei Müller auf dem Grundstück des ehemaligen Gasthofes Lamm in Staig ist kein Problem, weil die geplante Größe weiterhin möglich sein wird.

Der Investor CDP, Commercial Development Projektentwicklung GmbH aus Bad Buchau hat der Gemeinde Fronreute eine gutes Kaufpreisangebot gemacht und hat über die Entscheidungsdauer der letzten drei Jahre ein hohes und ausdauerndes, Engagement in den Verhandlung gezeigt. Letztendlich gab dieser Investor auch den Anstoß für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters.

Bebauungsplan „Leimäcker – 2. Änderung“
Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Leimäcker gefasst. Inhalt dieser Änderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit bis zu 1250 m² Verkaufsfläche und bis zu 100 Stellplätzen.

An das Sondergebiet für den Lebensmittelmarkt grenzt ein allgemeines Wohngebiet an. Die Festsetzungen für dieses allgemeine Wohngebiet werden an die heutige energetische Bauweise angepasst.

Erschließung Baugebiet Leimäcker 3. Bauabschnitt
Nachdem nunmehr die Beschlüsse über die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes gefasst sind und der Bebauungsplan in diesem Bereich überarbeitet werden kann, kann auch der Planbereich für die angrenzende Wohnbebauung überarbeitet werden. Für die Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Leimäcker 3. Bauabschnitt gibt es bereits zahlreiche Interessenten. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Baugebiet Leimäcker 3. Bauabschnitt im Frühjahr 2013 zu erschließen. Die erste Bewerberrunde für den Erwerb eines Baugrundstückes im Baugebiet Leimäcker 3. Bauabschnitt wird für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Fronreute im September 2012 möglich sein.

Urnenanlage Friedhof Blitzenreute
Der Gemeinderat hat den Bau einer Urnenwand auf dem Friedhof Blitzenreute beschlossen. Die Baumaßnahme soll im Oktober 2012 umgesetzt werden.

In der Gemeinderatsratssitzung vom 23.04.2012 hat der Gemeinderat dem Gesamtkonzept von Herrn Groß-Aurbacher zugestimmt. Die Planung umfasst vier Urnenwandelemente mit zusammen 123 Urnenkammern.

Beschlossen wurde, dass in einem ersten Bauabschnitt mit einem Urnenwandelement mit 36 Urnenkammern begonnen werden soll. Das Gesamtkonzept und die Platzgestaltung mit Bepflanzung der Eibenhecken sollten mit Erstellung des ersten Urnenwandelementes angelegt werden. Die Urnenwand wird durch die Firma Weiher erstellt werden.

Nach der Planung von Herrn Groß-Aurbacher sollen die vier Urnenwandelemente alle die gleiche Höhe von 1,60 m mit drei Urnenkammern übereinander haben. Vor den Urnenwandelementen verläuft ein Pflasterstreifen aus Granit und die Hoffläche ist aus wassergebundenen Belag.

Die mögliche Gestaltung der Urnenwand und die verschiedenen Granitarten für die Urnenwürfel wurden bei der Ortsbesichtigung zur Ortschaftsratssitzung am 09.07.2012 beraten. Zur Ortsbesichtigung wurden die Höhen und Längen der einzelnen Urnenwandelemente vor Ort ausgesteckt. Diese Beratung ergab, dass das Gesamtkonzept, wie es derzeit vorliegt, in der Gesamtheit nicht so umgesetzt wird, da mit Erstellung des Lattengerüstes deutlich wurde, dass der Bereich insgesamt zu klein ist.

Der Ortschaftsrat und der Gemeinderat haben sich darauf verständigt, dass vom Gesamtkonzept her Urnenwandelemente mit klaren Formen und einer durchgängigen Höhe von drei Urnenwürfel (1,60 m) erstellt werden. Begonnen werden soll mit einem ersten Urnenwandelement mit 36 Urnenwürfeln im Bereich des Grüncontainers. Von der Gestaltung wird der Mittelteil mit zwölf Urnenwürfel etwa um 15 cm nach hinten versetzt. Die Gestaltung der weiteren Urnenwandelemente, insbesondere der Standort wird beraten, wenn sich der Bedarf für den zweiten Bauabschnitt abzeichnet.

An der Ortsbesichtigung wurde die Granitauswahl getroffen. Die Würfel erhalten ein rötliches Granit. Die Schriftfarbe auf der Verschlussplatte ist weiß. Im Haushalt 2012 sind für die Erstellung der Urnenwand auf dem Friedhof Blitzenreute 40.000,00 EUR eingestellt. Die Gesamtkostenermittlung liegt bei 41.500,00 EUR zuzüglich der Planungskosten. Der Gemeinderat hat deshalb einer überplanmäßigen Ausgabe bis zu 5000,00 EUR zugestimmt.

PLENUM-Projekt „Historische Landnutzungsdokumentation“
GVV Fronreute-Wolpertswende
Der Gemeinderat befürwortet das Projekt „Weiterentwicklung der umweltpädagogischen Angebote und der Öffentlichkeitsarbeit für das Naherholungsgebiet zwischen Schussen und Seen (Blitzenreuter Seenplatte)“ zum Nutzen für die örtlichen Gästeführer und stimmt zu, dass die Gemeinde Fronreute den Gemeindeanteil in Höhe bis zu 2.250,00 EUR übernimmt.

Die Gästeführer des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute - Wolpertswende haben im letzten Jahr über 1.000 Teilnehmer in der Blitzenreuter Seenplatte und im Schenkenwald geführt. Von Seiten der Gästeführer wurde eine Anfrage an die Gemeindeverwaltungen gestellt, ob es auch möglich ist, die vielen historischen Themen in den Gebieten fachkundig und für die Öffentlichkeit aufzubereiten.

Die Gemeindeverwaltung Fronreute hat dann federführend mit der PRO Regio GmbH einen Projektantrag für ein PLENUM-Projekt entwickelt. Diesem Antrag wurde am 04.07.2012 zugestimmt, so dass von den Gesamtkosten ein Zuschuss vom Land in Höhe von 50 % gewährt wird, den Rest müssten die beiden Gemeinden Fronreute und Wolpertswende aufbringen.

Der Antrag hat zum Ziel, die umweltpädagogischen Angebote und Öffentlichkeitsarbeit / Information der Bevölkerung, der Landnutzer, der Besucher und der Verbraucher für das Naherholungsgebiet zwischen Schussen und Seen weiter zu entwickeln.
Aktuell ist eine Wissenserosion zu erkennen bei land- und forstwirtschaftlichen Themen, die sich um aus heutiger Sicht unwirtschaftlichen Nutzungen drehen, wie:

  • Eichelmast im Schenkenwald,
  • klassische Streunutzung z.B. Blitzenreuter Seenplatte (Transport mit Booten)
  • klassische Streuobstnutzung in Wolpertswende,
  • klassische Weiherbewirtschaftung zur Fisch- und Krebszucht,
  • Torfnutzung in den Mooren der Blitzenreuter Seenplatte uvm.

Die Gästeführer im LEV-Gebiet sind bei ihrer Recherche für Exkursionsthemen auf interessante Zeitzeugen gestoßen, deren explizites Wissen zu oben genannten Themen mit deren Ableben verloren geht. Ziel des Projektes ist es zum Einem, die noch erhaltenen historischen Hintergründe und Techniken durch Interviews mit Zeitzeugen zu sichern , dies erfolgt ehrenamtlich durch geschulte Mitglieder und zum Anderen so aufzubereiten, dass interessierte Schulen, Partner wie das Netzwerk Umwelt im Landkreis Ravensburg und das Kreisarchiv darauf zugreifen können.
Die Fragestellungen, Form der Dokumentation werden von einem Historiker vorbereitet und das Ergebnis geprüft. Die Ergebnisse können auch als Grundlage für Naturschutzmaßnahmen in dieser Region dienen, wenn es um Folgenutzungen geht. Flankierend dienen die Grundlagen als Story (Identität) für Produkte aus dieser Region.
Das geplante Projekt bietet eine zusätzliche und fundierte Wissensbasis für die in diesem Gebiet gut aufgestellten Gästeführer. Die Ergebnisse haben einen guten Transferwert für landschaftspflegerische Maßnahmen im LEV-Gebiet.
Der Gemeinderat befürwortet die Unterstützung dieses Projektes durch die Gemeinde. Die Gästeführer haben sich zu einem tollen Angebot in den beiden Gemeinden entwickelt und erfreuen auch Besucher aus nah und fern. Durch eine fachliche historische Aufarbeitung werden die Führungen noch attraktiver und für die Nachwelt bleibt auch mit Dokumenten einiges erhalten. Davon können vor allem auch die Gemeinden profitieren