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Sitzungsbericht Oktober 2012
Erschließung Baugebiet Leimäcker, 3. Abschnitt
Die Erschließungsplanung wurde an das Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner, Amtzell vergeben.
Die Beschlüsse über die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes Rewe sind gefasst und der Bebauungsplan Leimäcker 3. Abschnitt wird gerade überarbeitet. Das Baugebiet soll im Frühjahr 2013 erschlossen werden. Der Gemeinderat hat die Erschließungsplanung an das Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner, Amtzell vergeben. Für die Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Leimäcker 3. Bauabschnitt gibt es bereits zahlreiche Interessenten. Die erste Bewerberrunde für den Erwerb eines Baugrundstückes im Baugebiet Leimäcker 3. Bauabschnitt ist ab sofort möglich. Es ist eine Informationsveranstaltung geplant. Diese wird im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Planung des Rewemarktes und der Ausweitung der Bauhofstraße.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat nochmals bestätigt, dass ein Rewemarkt mit einer Verkaufsfläche von, wie derzeit geplant 1263 m², genehmigungsfähig ist, da dieser Markt der Grundversorgung dient und es in Blitzenreute und Staig kein vergleichbares Angebot vorhanden ist.
Für die festgestellten Auffüllungen auf dem Baugrundstück liegen die Untersuchungsergebnisse vor. Danach wurde bis zu 3 m aufgefüllt und das Auffüllmaterial ist belastet mit Kunststoffen, Folien, Bauschutt und Brandabfällen sowie Baumstümpfen. Auffüllungen mit geschätzt 800 Kubik müssen auf der Deponie entsorgt werden, die restlichen Mengen können vor Ort im Rahmen des Bodenmanagements eingebaut werden.
Die Anordnung des Gebäudes, des Lager und der Anlieferung sowie der Ein- und Ausfahrt ergeben sich aus dem Lärmgutachten, welches gerade erstellt wird. Ein Baubeginn des Rewe Marktes ist für Frühjahr 2013 geplant.
Mit dem Bau des Rewemarktes und der Erschließung des Baugebietes Leimäcker, 3. Abschnitt ist eine Aufweitung der Bauhofstraße geplant. Die Entwürfe dieser Planung sehen eine Rechtsabbiegespur in die B 32 mit einer Breite von 3,50 m, eine Linkabbiegespur mit einer Breite von 3,25 m und eine Abbiegespur von der B 32 in die Bauhofstraße mit einer Breite von 3,50 m vor.
Für eine weitere Planung sind noch eine genaue Vermessung und eine Abstimmung mit der Einfahrt zum geplanten Rewe Markt notwendig.
Mitfahrt von Kindergartenkindern im freigestellten Schülerverkehrs
Ab Januar 2013 wird Kinder ab dem vierten Geburtstag, welche nach pädagogischer Beurteilung der Erzieherinnen den Kindergartenweg und auch eine Busfahrt alleine bewältigen können, mit zusätzlichem „Haftungsausschluss“ von Seiten der Eltern die Mitbenutzung des Schulbusses gestattet.
Kindergartenkinder durften den Schulbus bis zum letzen Schuljahr/Kindergartenjahr mit benutzen, ohne einen Beförderungsanspruch zu haben. Diese Möglichkeit wurde eingestellt.
Mit ein Grund für die geänderte Handhabung, keine Kindergartenkinder mehr im Schulbus zu befördern war die Sicherheitslücke bei der Beaufsichtigung der Kinder insbesondere auf dem Heimweg.
Diese geänderte Handhabung ist bei manchen Eltern auf Unverständnis gestoßen. Manche Familien haben nun ein Schulkind, welches mit dem Bus fährt und das Kindergartenkind muss hinterher gefahren werden. Dies führt verständlicherweise bei den Familien zu Diskussionsbedarf.
Der Gemeinderat hat deshalb zugestimmt, dass Kinder ab dem vierten Lebensjahr, welche nach pädagogischer Beurteilung der Erzieherinnen den Kindergartenweg und auch eine Busfahrt alleine bewältigen können und mit zusätzlichem „Haftungsausschluss“ von Seiten der Eltern die Mitbenutzung des Schulbusses wieder gestattet wird.
Dies wird nach den Winterferien im Januar 2003 wieder möglich sein. Bis dahin muss die Personalplanung in den Kindergärten dahingehend geändert werden, dass die Kinder vom Schulbus am morgen Früh abgeholt und am Mittag zum Schulbus gebracht werden. Die Anträge auf eine Busfahrkarte werden nach der pädagogischen Beurteilung durch die Erzieherinnen von der Kindergartenleiterin ausgegeben. Die Höhe des Eigenanteils für diese Fahrkarte beträgt zurzeit 13,50 EUR pro Monat.
Neuordnung des Entwässerungskonzeptes und Befestigung der Hoffläche im Gemeindebauhof in Baienbach
Die Maßnahme wird ausgeschrieben und im Frühjahr 2013 umgesetzt.
Die Platzverhältnisse im Gemeindebauhof in Baienbach sind sehr eng. Den Bürgerinnen und Bürgern wird bei der Ablieferung ihrer Wertstoffe und ihres Grünmüll so manche Unannehmlichkeit zugemutet. Der Technische Ausschuss und der Gemeinderat haben im Januar 2012 die Neuordnung des Entwässerungskonzeptes und die Befestigung der Hoffläche beraten. Die Genehmigung für diese Maßnahmen wurde vom Landratsamt Ravensburg erteilt.
Die Neuordnung des Entwässerungskonzeptes ist auf aufgrund gesetzlicher Vorgaben unabdingbar. Hierbei findet das Waschwasser für die Fahrzeuge im Bauhof und mit Leichtflüssigkeit verschmutztes Regenwasser besondere Berücksichtigung. Das im Bauhof Baienbach anfallende Schmutz- und Regenwasser muss getrennt gesammelt, behandelt und abgeleitet werden. Da die Hofflächen zur Lagerung von Split, Sand und ähnlichen genutzt werden, muss das dort anfallende Regenwasser vorgereinigt werden, bevor es in den Bach eingeleitet werden kann. Das mit Dieselkraftstoff belastete Abwasser aus dem Betankungsbereich sowie Waschwasser muss über einen Leichtflüssigkeitsabscheider einem Zwischenspeicherschacht zugeführt werden. Da der Waschplatz für die Fahrzeuge nicht überdacht ist, fallen auch hier größere Mengen Regenwasser an, die das bauhofeigene Abwasserpumpwerk überlasten würde. Daher wird sämtliches auf dem Waschplatz anfallende Regenwasser über den Leichtflüssigkeitsabscheider geleitet und anschließend im Speicherschacht zwischengespeichert. Von dort wird es in den Schmutzwasserkanal gepumpt. Das auf Hofflächen anfallende Regenwasser wird nach vor Reinigung einer Versickerungsmulde zugeführt und dann in den Bach eingeleitet. Nach der Neuverlegung der Regen- und Schmutzwasserleitungen ist eine Asphaltierung der gesamten Hoffläche im Gemeindebauhof geplant. Die Maßnahme wird ausgeschrieben und im Frühjahr 2013 umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird auch eine mögliche Überdachung der befestigten Fläche zunächst nur geplant.
Nutzung von Räumen in der Grund- und Hauptschule Fronhofen
Der Gemeinderat hat grundsätzlich der Nutzung von freien Räumen in der Grund- und Hauptschule Fronhofen zugestimmt.
Immer wieder werden an die Gemeindeverwaltung Anfragen gestellt, ob gemeindliche Räume zur Vermietung für bestimmte Gruppen genutzt werden können. Aktuell steht eine Anfrage von Eltern aus Fronhofen an, die den Gitarrenunterricht ihrer Kinder, der bisher in Ebenweiler stattfindet in Räumen der Hauptschule Fronhofen abhalten wollen.
Grundsätzlich ist die Gemeindeverwaltung offen, dass leere Schulräume oder leere gemeindliche Räume einer Nutzung zugeführt werden können. Eine Nutzung ist im Normalfall besser als ein längerer Leerstand. Wenn die Gemeinde aber für private Mieter, die auch Gebühren für Ihre Kurse verlangen, gemeindliche Räume zur Verfügung stellt, sollten wenigstens die Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser und Reinigungskosten eingefordert werden. Die besondere Problematik bei Nutzung von Räumen in der Grund- und Hauptschule ist, dass immer noch Schulbetrieb in der Grund- und Hauptschule Fronhofen ist. Deshalb ist dir eine genaue Abstimmung notwendig. Der Gemeinderat hat grundsätzlich der Nutzung von freien Räumen in der Grund- und Hauptschule Fronhofen zugestimmt. Die Verwaltung wird deshalb Gespräche mit den Interessenten aufnehmen.
Antrag des DRK Altshausen auf Bezuschussung für die Sanierung des DRK-Gebäudes
Der DRK Ortsverein Altshausen e.V. erhält für die Sanierung des Daches des DRK-Heimes einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 EUR.
Der DRK Ortsverein Altshausen e.V. einen Antrag auf Zuschuss zur Dachsanierung gestellt. Das DRK weist auf viele Einsätze auch in der Gemeinde Fronreute hin. Grundsätzlich wird das Engagement des DRK in der Gemeinde sehr gewürdigt. Es ist aber aus Sicht der Gemeindeverwaltung ein Unterschied zwischen den Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen und der Gemeinde Fronreute zu machen. In der Regel wird in Fronreute von den Helfer-vor-Ort-Gruppen die Erstversorgung übernommen. Diese Gruppen wurden von der Gemeinde bisher finanziell unterstützt.
Unstreitig ist aber, dass auch das DRK Altshausen in Fronreute schon viele Dienste gemacht hat. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dem DRK Ortsverein Altshausen für die Dachsanierung einen Zuschuss von 1.000,00 EUR zu gewähren.
Kindergartenvertrag für den Kindergarten St. Josef in Fronhofen
Der Gemeinderat hat der Neufassung des Vertrages über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens „Kinderhaus St. Josef“, Fronhofen zugestimmt.
Die Verträge über den Betrieb und die Förderung der kirchlichen Kindergärten (Kindergartenverträge) in der Gemeinde Fronreute sollen neu gefasst werden. Dem Kindergartenvertrag zum Betrieb des Kinderhauses St. Karl in Blitzenreute wurde am 16.05.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 und dem Kindergartenvertrag für den Kindergarten St. Magnus in Staig am 19.03.2012 rückwirkend zum 01.01.2012 zugestimmt.
Verhandlungsgrundlage für die Verhandlungen der Gemeinde Fronreute mit den katholischen Kirchengemeinden Blitzenreute und Fronhofen ist das Vertragsmuster über den Betrieb und die Förderung kirchlicher Kindergärten zwischen den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe beschlossen. Dieses Vertragsmuster ist ein abgestimmter Rahmen für eine differenzierte, an den örtlichen Gegebenheiten ausgerichtete Verhandlung vor Ort.
Im Gegensatz zu Blitzenreute und Staig ist das Kindergartengebäude im Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde Fronhofen und nicht der bürgerlichen Gemeinde.
Zur Finanzierung der Investitionsausgaben leistet die bürgerliche Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 80 %. Die Zuschusshöhe im bisherigen Vertrag war bei 70 %. Soweit die Investitionsausgaben für Krippengruppen anfallen, leistet die bürgerliche Gemeinde einen Zuschuss von 100 %.
Neu aufgenommen wurde eine Freistellung der Kindergartenleitung für Leitungstätigkeiten in Höhe von 10% der regulären Arbeitszeit für jede Kindergarten- oder Krippengruppe. Ausgangsbasis ist die gesetzliche Abmangelbeteiligung in Höhe von 63 % der Betriebsausgaben für Kindergartengruppen und in Höhe von 68 % der Betriebsausgaben für Krippengruppen. Eine hinausgehende Förderung ist über den Kindergartenvertrag zu regeln. Im neuen Vertrag wurde eine Abmangelbeteiligung von 92 % festgelegt. Der Verwaltungskostenbeitrag wurde als Verwaltungspauschale pro Gruppe festgelegt. Einigung wurde mit dem katholischen Verwaltungszentrum und der Diözesanverwaltung auf einen Festbetrag pro Gruppe mit 3.300,00 EUR, ab 2014 mit 3.500,00 EUR erreicht.
Der Kirchengemeinderat Fronhofen wird am 7.11.2012 die Neufassung des Kindergartenvertrages beschließen. Der Abschluss dieses Vertrages bedarf zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Bischöflichen Ordinariats der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Flurbereinigungsverfahren Munkenreute
Das Landratsamt Ravensburg, untere Flurbereinigungsbehörde, führt in der Gemeinde Fronreute ein Flurbereinigungsverfahren durch. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst im Ortsteil Staig die Gewanne „Vordere Munkenreute“ und „Hintere Munkenreute“ und hat eine Fläche von etwa 12 ha. Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist der Ausbau des vorhandenen Kiesweges mit Anpassung der Eigentumsverhältnisse und, sofern von den Grundstückseigentümern gewünscht, die Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Grundstücken sowie die Regelung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich des Gehrenbachs.
Der vorhandene Kiesweg, welcher in einem sehr schlechten Zustand ist und auch außerhalb der Grundstücksgrenzen verläuft wird als 4 m breiter Kiesweg ausgebaut und an die Eigentumsverhältnisse angepasst. Verbunden mit der Neuvermessung des Weges werden auch die angrenzenden Grundstücke neu vermessen. Mit den Grundstückseigentümern werden dann die Grenzen neu festgelegt. In einer Teilnehmerversammlung wurde Herr Bürgermeister Spieß als Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft gewählt.