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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Hauptbereich

Sitzungsbericht Dezember 2012

1. Nachtrag zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012
Der Gemeinderat hat den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2012 beschlossen.

Im Laufe des Haushaltsjahres 2012 haben sich sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt bei den Einnahmen und Ausgaben Änderungen ergeben, die die Verwaltung veranlasst haben, einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen.

Im Verwaltungshaushalt schlagen insbesondere die Ausgaben im Kindergartenbereich zu Buche. Hier erhöhen sich die Zuschüsse an die Kirchengemeinden für alle drei Kindergärten um insgesamt 92.000 EUR. Im Einzelplan 8 (Wasserversorgung) ist in Ausgabe der Verlustausgleich für den Verlust in der Wasserversorgung im Jahr 2011 in Höhe von 21.500 EUR veranschlagt. Dagegen stehen Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer mit über 300.000 EUR; dem gegenüber steht die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage um 62.000 EUR. Durch die Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt erhöht sich unter Berücksichtigung der Mehrausgaben die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 80.250 EUR.

Die Veränderungen im Vermögenshaushalt betreffen einige Einzelpläne. Insbesondere im Einzelplan 6 wurden die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Landessanierungsprogramm herausgenommen, da die Gemeinde im Jahr 2012 nicht in das Programm aufgenommen wurde. Die ursprünglich geplante Kreditaufnahme von 391.495 EUR ist nicht erforderlich. Mit den Änderungen in der Nachtragssatzung wird der Stand der Rücklagen zum 31.12.2012 voraussichtlich 180.000,00 EUR und der Schuldenstand zum 31.12.2012 voraussichtlich 2.299.000,00 EUR betragen.

Sonderrechnung Wasserversorgung Fronreute
- 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2012

Der Gemeinderat hat einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2012 beschlossen.

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2012 beinhaltet insbesondere in der Vermögensrechnung die Erhöhung der Ausgaben für die im Jahr 2012 beschlossene Neuverlegung der Wasserleitung von Baienbach nach Fronhofen mit Kosten von 206.000 EUR.

Weiter wurden im April 2012 die Aufträge für die Sanierung für den Hochbehälter Burgösch sowie die Aufrüstung des Hochbehälters Baienbach vergeben. Diese Maßnahmen belaufen sich einschließlich Nebenkosten auf rund 876.000 EUR, während im Haushaltsplan 600.000 EUR als erste Rate für das Jahr 2012 eingestellt waren.

Aufgrund dieser Mehrausgaben muss die zur Finanzierung der beschlossenen Maßnahmen die Kreditaufnahme von 688.789,00 EUR um 486.000,00 EUR auf 1.174.789 EUR erhöht werden.

Gemeinsamer Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen der Gemeinden Altshausen, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Wilhelmsdorf und Wolpertswende
Der Gemeinderat hat im September 2012 einer gemeinsamen Planung mit den Nachbargemeinden zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergieanlagen zugestimmt. In der Zwischenzeit haben alle weiteren beteiligten Gemeinden einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss für den gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ soll nach einer gemeinsamen Sitzung aller 15 beteiligten Gemeinden im Januar 2013 gefasst werden. Damit wird der erste Schritt in Richtung gemeinsame Planung gemacht.

Erforderlich wird diese Planung durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg mit der Folge einer baurechtlich privilegierten Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich. Das heißt konkret, dass wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind überall auf der Gemarkung Fronreute Einzelanlagen zulässig sein könnten, wenn nicht sonstige Belange entgegenstehen.

Die Kommune kann nun planerisch im Rahmen der Festsetzung von Positivstandorten in substantieller Anzahl im Flächennutzungsplan tätig werden. Nur mit einer Darstellung von Positivstandorten ist der Ausschluss der Errichtung von Windkraftanlagen an anderer Stelle möglich. Da Windkraftanlagen eine erhebliche grenzübergreifende Wirkung haben, erfolgt mit einem gemeinsamen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ eine eng abgestimmte Standortausweisung mit den Nachbargemeinden. Der Ausbau von Standorten für Windkraftanlagen soll dabei einerseits als ein wesentliches Element des Klimaschutzes vorangetrieben werden, andererseits tragen die Kommunen Verantwortung für den Erhalt der sensiblen Natur und Landschaft und nicht zuletzt für die Interessen der Bevölkerung. Mit der Planung wurde das Büro Sieber aus Lindau beauftragt.

Vergabe von Planungsaufträgen an Ingenieurbüros für die Kanalsanierung in der Rathausstraße in Fronhofen, Weiterführung von DSL-Leitungen in Fronhofen und Verlegung der Hauptwasserleitung in der Korrosstraße/Kornstraße in Fronhofen
Die Technischen Werke Schussental (TWS) wurden mit der Planung und Bauleitung der Wasserleitung und der DSL-Leitungen beauftragt.
Das Ing.- Büro Klingenstein wurde mit der Planung und Bauleitung für die Kanalisation und den Straßenbau zu beauftragt.

Der Gemeinderat Fronreute hat am 22.10.2012 beschlossen, die Wasserleitung aus dem Grundstück der Biogasanlage Hund in den öffentlichen Bereich zu verlegen. Mit der gleichen Baumaßnahme möchte auch die TWS die Gasleitung im Ortsnetz Fronhofen weiter ausbauen.
In Absprache mit den Planern der TWS wurde die gemeinsame Trassenführung, Gas, Wasser und DSL von der Korrosstraße über die Rathausstraße zur Kornstraße als sinnvoll festgestellt. Diese Baumaßnahme soll im zeitigen Frühjahr 2013 realisiert werden.

In der Rathausstraße liegt außerdem ein Abwasserkanal, der in Schadensklasse 1 eingestuft ist und dringend saniert werden muss. Der Kanal kann auf Grund seines Zustandes nicht mehr im Inlinerverfahren saniert werden und muss daher in offener Bauweise neu erstellt werden. Außerdem ist ein Teil des Kanalabschnittes vermutlich zu klein dimensioniert.

Aus Synergieeffekten werden mit der TWS folgende Baumaßnahmen gemeinsam durchgeführt:
Die Abwasserleitung und die Wasserleitung in der Rathausstraße werden neu verlegt, dabei müssen auch die Hausanschlüsse überprüft und unter Umständen neu verlegt werden.
In die Rathausstraße werden DSL- Leerrohre und Speed-Pipe-Rohre in jedes Gebäude eingelegt. Von der Biogasanlage wird eine Wärmeleitung von der Kreisstraße über das gemeindeigene Grundstück (Rathaus) zur Rathausstraße verlegt. Nach dem Einbau der Versorgungsleitungen muss in der gesamten Straße ein neuer Fahrbahnbelag aufgebracht werden.

Abfallbeseitigung
Neukalkulation der Abfallgebühren und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

Die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2013 wurde neu kalkuliert..
Die Abfallbeseitigungsgebühren werden zum 01.01.2013 jeweils bei einer 14-tägigen Abfuhr
wie folgt erhöht:
40 Liter Müllbehälter von 58,00 EUR auf 64,00 EUR pro Jahr
50 Liter Müllbehälter von 65,00 EUR auf 72,00 EUR pro Jahr
60 Liter Müllbehälter von 72,00 EUR auf 80,00 EUR pro Jahr
80 Liter Müllbehälter von 85,00 EUR auf 102,00 EUR pro Jahr
120 Liter Müllbehälter von 112,00 EUR auf 140,00 EUR pro Jahr

Die Gebühr für die Bereitstellung einen Hausmüllsack zur Müllabfuhr wird von derzeit 3,80 EUR auf 4,60 zum 01.01.2013 angehoben.

Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) zum 01.01.2013 wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Die Überprüfung der Abfallgebühren findet in regelmäßigen Abständen statt. Zuletzt erfolgte die Gebührenanpassung zum 01.01.2011 mit einer Absenkung der Gebühren. Diese Absenkung erfolgte, weil der Gebührenhaushalt einen Überschuss von 45.241,46 EUR aufwies. Die Erstattung des Überschusses erfolgt durch Reduzierung der Gebühren in den Jahren 2011 und 2012.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2012 wurde damit gerechnet, dass der restliche Überschuss nach Deckung des Fehlbetrages 2011 noch rund 29.000 EUR beträgt; tatsächlich stehen nur noch rund 14.500 EUR zur Verfügung. Somit wird bereits für das Jahr 2012 ein Defizit mit rund 14.500 EUR entstehen, welches durch die Gebührenzahler wieder auszugleichen ist. Weiter sind die Gebühren entsprechend anzuheben, damit ab 2013 kein weiteres Defizit entsteht.

Anlässlich der Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren zum 01.01.2009 wurde entschieden, dass einmal jährlich eine Grünmüllabfuhr durchgeführt wird und von Haushaltungen mit Windel-/Inkontinenzabfällen diese kostenlos abgefahren werden. Dafür werden kostenlos 26 Hausmüllsäcke im Jahr zur Verfügung gestellt. Für Familien mit Kleinkindern ist die kostenlose Abfuhr zeitlich auf 2 Jahre und 6 Monate befristet.

Die Gebührenkalkulation zum 01.01.2013 basiert auf folgenden Annahmen:

I. Müllbehälter
1. Fixkosten pro Haushalt:

  • Hausmüllabfuhr 14-tägig
  • Innere Verrechnungen Personal- und EDV-Kosten
 
  1. 2. Variable Kosten (umgelegt auf Behältervolumen/Gewicht):
 
  • Entsorgungsgebühren Landkreis
  • Sonstiges - u.a. Beschaffung von Gartenabfall- und Hausmüllsäcke
  • abzüglich Gebühren Hausmüllsäcke und Grüngutannahme Bauhof
  • abzüglich Verrechnungseinnahme aus dem Sozialhaushalt für die kostenlose Abfuhr von Windel- und Inkontinenzabfälle mit 10.000 EUR
  • zuzüglich Defizit anteilig mit 7.000 EUR
  • 1 x jährliche Grüngutsammlung

kostenlose Abfuhr im Rahmen der Hausmüllabfuhr von Windel- und Inkontinenzabfällen

II. Hausmüllsack
Die Kalkulation für die Mitnahme eines Hausmüllsackes stammt aus dem Jahr 2004. Damals wurde davon ausgegangen, dass ein Hausmüllsack bis zu einem Gesamtgewicht von max. 10 kg gefüllt werden kann. Nach Rücksprache mit dem Abfuhrunternehmen liegt das Gewicht im Regelfall über 15 kg, so dass die Gebühr für den Hausmüllsack von derzeit 3,80 EUR/Sack auf 4,60 EUR/Sack anzuheben ist.

Vorstellung des Bodenmanagement des im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Rewemarktes in Blitzenreute
Die ABU GmbH wird mit der Durchführung des Bodenmanagementkonzeptes im Zusammenhang mit dem Neubau des Rewe-Marktes in Blitzenreute beauftragt.

Die ABU GmbH wurde mit der Erstellung des Bodenmanagementkonzeptes für den Neubau des Rewe-Marktes in Blitzenreute beauftragt. Der Lebensmittelmarkt wird auf den Flurstücken 353, 355 und 358 in der Bauhofstraße in Blitzenreute erstellt. Das Bauvorhaben erfolgt innerhalb des Bebauungsplanes Leimäcker, 3. Bauabschnitt.

Die Gesamtfläche der Überplanung beträgt 6268 m². Die Grundfläche des geplanten Gebäudes beträgt circa 3130 m². Die Verkehrsflächen für die Andienung, Parkplätze und Zu- und Abfahrten umfasst eine Grundfläche von circa 2780 m². Das Gelände muss zur Herstellung einer ebenen Baufläche modelliert werden. Dazu sind Abgrabungen auf einer Fläche von 3930 m² notwendig. Diese werden zur Auffüllung der Senke mit einer Fläche von 2715 m² verwendet.

Bei den Rammkernsondierungen wurden anthropogene Auffüllungen mit erhöhten Schadstoffgehalten festgestellt. Die Schadstoffkonzentrationen der Auffüllung wurden bewertet. Es handelt sich um eine heterogene Zusammensetzung von Bauschutt, Schlacken, Brandschutz, Metall, Plastik, und Wurzelstöcken in schluffig sandiger Matrix. Die Schadstoffeinstufung erfolgt in den Klassen Z0 bis Z1.2, in Teilen auch über Z2.

Das humose Oberbodenmaterial erfüllt die Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Bodenmaterial auf oder in Böden nach § 12 BBodSchV. Es ist geeignet für das Auf- und Einbringen auf oder in landwirtschaftlich genutzten Böden.

Das Bodenmanagementkonzept gliedert die Baumaßnahme in vier Teilbereiche: Abtragung des humosen Oberbodens, Ausbau der anthropogenen Auffüllung, Geländemodellierung mit Abgrabungen des Massenüberschusses und Geländemodellierung mit Auffüllung des Massendefizites. Der humose Oberboden wird zum Schutz und zur Erhaltung der Bodenfunktionen im ersten Schritt abgetragen und seitlich zur Verwertung bereitgestellt.

Es ist angedacht, die Altablagerungen mit einer Schadstoffklasse bis Z2 für das Anlegen der Verkehrswege zu verwenden. Das Bodenmaterial mit der Zuordnungsklasse größer als Z2 muss entsorgt werden. Die Kosten für die Beseitigung der Auffüllung von 40.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR kommen auf die Gemeinde zu.

Von der Massenbilanz müssen insgesamt 4800 Kubik angeliefert werden. Diese müssen vom Bauherrn zugefahren werden. Das Bodenmanagement wird vor Ort von der ABU GmbH begleitet.

Struktur der Grundschulen in Fronreute
Die Grundschule Blitzenreute und die Grundschule Fronhofen werden als eigenständige Grundschulen beibehalten.

Im Oktober 2012 hat der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Blitzenreute zusammen mit Herrn Moosmann vom Schulamt über die Weiterentwicklung der beiden Grundschulen beraten. Grund für diese Beratung waren die Veränderungen, welche sich zum Schuljahresbeginn 2013/2014 mit der Schließung der Hauptschule in Fronhofen und der Pensionierung von Herrn Rektor Wiest ergeben.

Da die Neubesetzung der Rektorenstelle in der Grundschule Blitzenreute ausgeschrieben werden muss, muss sich die Gemeinde Fronreute als Schulträger über die Entwicklung der Grundschulen in Blitzenreute und Fronhofen ab dem kommenden Schuljahr Gedanken machen. In den meisten Gemeinden mit der Größenordnung der Gemeinde Fronreute gibt es in der Regel nur eine Grundschule. Die Gemeinde als Schulträger, hat sich deshalb auch darüber Gedanken gemacht, ob die Grundschule Blitzenreute und die Grundschule Fronhofen organisatorisch zusammengelegt werden sollte. Auch mit einer organisatorischen Zusammenlegung bleiben beide Grundschulen an ihren Standorten erhalten und die jeweiligen Schüler besuchen ihre Grundschule am Ort. In der Beratung im Oktober wurden alle Möglichkeiten aufgezeigt. Es ist Aufgabe der Gemeinde als Schulträger, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Das Schulamt gibt hier nur Empfehlungen.

Nach dieser Beratung haben der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Blitzenreute auf Vorschlag der Verwaltung die Beibehaltung der zwei eigenständigen Grundschulen beschlossen. Rein rechtlich wäre hierfür kein Beschluss notwendig, da sich keine Änderung ergibt. Die Verwaltung nun und die Räte halten es im Moment für richtig, die beiden Grundschulen so zu belassen und zunächst die regionale Schulentwicklungsplanung abzuwarten. Auch sollen die Entwicklungen in der Landespolitik abgewartet werden. Es sollen nach den Vorstellungen der Landespolitik alle Grundschulen bis 2020 als Ganztagsschule geführt werden. Die genaue Ausgestaltung, ob als offene oder gebundene Ganztagsschule ist noch unklar. Vor dem Hintergrund der noch etwas ungewissen Zukunftsentwicklung in der Schulpolitik werden deshalb die beiden eigenständigen Grundschulen in Fronreute belassen.