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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsbericht April 2012

Eisenbahnbrücke im Schenkenwald
- weitere Vorgehensweise anlässlich der Elektrifizierung Südbahn


Die Elektrifizierung der Südbahn von Ulm über Friedrichshafen bis Lindau Aeschach umfasst eine Streckenlänge von 150 km zweigleisig und 24 km eingleisig. Die Elektrifizierung der Südbahn ist in fünf Planfeststellungsabschnitte eingeteilt. Der Planfeststellungsbeschluss für die Abschnitte 1 von Ulm bis Laupheim West und Abschnitt 2 bis Biberach ist beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 3 und 4von Aulendorf bis Friedrichshafen steht kurz vor der Antragstellung.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens werden auch die Brücken von der DB Projekt Bau GmbH geplant. Ziel ist es, vor der Antragstellung des Planfeststellungsverfahrens eine Planabstimmung mit allen Betroffenen im Sinne der Betroffenen zu erreichen. Die Gemeinde Fronreute ist hier mit der Eisenbahnbrücke im Schenkenwald betroffen.

Mit der Elektrifizierung der Südbahn ist die Eisenbahnbrücke im Schenkenwald zu niedrig. Die Brücke muss deshalb abgerissen werden. Die Gemeinde muss im Planfeststellungsverfahren erklären, ob sie einen Ersatzbau wünscht und wenn ja, welche Art von Brücke sie in Zukunft wünscht. In früheren Zeiten verlief über die Eisenbahnbrücke im Schenkenwald die Gemeindeverbindungsstraße von Staig nach Baindt. Die Eisenbahnbrücke war früher im Besitz der Deutschen Bahn und ging in Form einer Schenkung auf die Gemeinde Fronreute über. Sie wurde aufgrund von Schäden durch die Gemeinde Fronreute saniert, ist aber aufgrund dieser Schäden nur noch für Fußgänger und Radfahrer nutzbar. Sie ist seit mehreren Jahren für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Wenn die Brücke nicht für eine Wegebeziehung gebraucht wird, erfolgt auf Kosten der Deutschen Bahn AG ein ersatzloser Rückbau der Brücke.

Sollte die Brücke aber für eine Verbindungsfunktion erforderlich sein, ist ein Neubau notwendig, da die Brücke nach der Elektrifizierung der Südbahn um 0,80 m zu niedrig ist. Dies bedeutet, dass die Gleise abgesenkt werden müssten oder aber die Brücke erneuert werden muss.

Ein Vertreter der Deutschen Bahn AG hat bereits in der Februarsitzung verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Verbindungsfunktion aufgezeigt. Bei der Alternativenprüfung sind neben den technischen Lösungsmöglichkeiten auch Umweltbelange und der bauliche Zustand der Brücke (Wirtschaftlichkeit) zu betrachten. Da die Brücke 101 Jahre alt ist und in einem schlechten Bauzustand ist, kommt eine Gleisabsenkung aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht in Betracht. Die Brücke ist auch derzeit für den Kraftfahrzeugverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr gesperrt. Sie muss bereits heute wegen Korrosionsschäden und die daraus resultierenden Betonabplatzungen mit einem Netz unterspannt werden.

Um die Verbindungsfunktion dieser Brücke aufrechtzuerhalten ist der Neubau einer Geh- und Radwegbrücke mit einer lichten Höhe von 5,70 m und einer Breite von 2,50 m angedacht. Im Zuge der Elektrifizierung wird diese neue Brücke erstellt. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz erfolgt allerdings ein Vorteilsausgleich. Da die Brücke aufgrund des hohen Alters bereits vollständig abgeschrieben ist, wird dieser Vorteilsausgleich von der Deutschen Bahn AG auf 670.000,00 EUR beziffert, dass heißt diese Summe müsste von der Gemeinde Fronreute aufgebracht werden.

Die dritte Lösungsmöglichkeit ist ein ersatzloser Rückbau, wenn die Verbindungsfunktion anderweitig möglich ist. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz tragen die Gemeinde Fronreute und die Deutsche Bahn AG die Kosten je zur Hälfte. Die Rückbaukosten wurden auf brutto 75.000,00 EUR ermittelt, der Anteil der Gemeinde Fronreute beträgt daran 37.500,00 EUR. Eine Geh- und Radwegführung erfolgt über den schienengleichen Bahnübergang Oberes Ried. Nach der Rechtsprechung scheint dieser Umweg von etwa 800 m zumutbar.

Grundsätzlich ist erstes Entscheidungskriterium, welche Verkehrsfunktion die Eisenbahnbrücke hat und es muss insgesamt die wirtschaftlichste Lösung angestrebt werden. Im Ergebnis sieht die Deutsche Bahn AG den ersatzlosen Rückbau der Geh- und Radwegbrücke als die vorzugwürdige Lösung. Der Geh- und Radfahrverkehr kann über den Bahnübergang Oberes Ried geführt werden. Aus Sicht der Deutschen Bahn AG ist dieser Umweg zumutbar.

Die Tendenzen in den bisherigen Beratungen im Ortschafts- und Gemeinderat sind, dass ein Neubau einer Geh- und Radwegbrücke wünschenswert ist. Insbesondere für das Naherholungskonzept erschließt die Brücke die Wege im Schenkenwald.

Allerdings ist ein Ersatzbau auf Kosten der Gemeinde Fronreute zu teuer, zumal es einen zumutbaren Umweg gibt. Allerdings sehen die Ortschafts- und Gemeinderäte mehrheitlich eine Verschlechterung des Sicherheitszustandes beim Umweg über den Bahnübergang Oberes Ried. Die Deutsche Bahn AG geht davon aus, dass der schienengleiche Bahnübergang Oberes Ried sicher ist, ansonsten dürfte er heute schon so nicht bestehen. Wenn dieser Bahnübergang nicht regelkonform wäre, dann müsste dieser Übergang nach den geltenden Regelwerken nachgebessert werden. Dies ist für den Bahnübergang Oberes Ried aber nicht der Fall

Gesucht wird deshalb nach Finanzierungslösungen. Überlegt wurde, einen Ausgleichstockantrag zu stellen. Die Bewilligung von Ausgleichstockmitteln ist allerdings sehr vage. Eine andere Überlegung ist, den Neubau einer Brücke im Nachgang zu fordern, wenn sich zeigt, dass die Brücke erforderlich ist. Eine Finanzierung erfolgt dann über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Der Kostenanteil der Gemeinde ist dadurch geringer. Eine andere Überlegung ist die Aufhebung des schienengleichen Bahnübergangs Oberes Ried. Allerdings muss gesehen werden, dass es etwa 20.000 schienengleiche Bahnübergänge gibt und es bei der Deutschen Bahn AG für die Aufhebung dieser schienengleichen Übergänge eine Prioritätenliste gibt.

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, nochmals alle Lösungsansätze zu prüfen.

Neues Spielgerät für das Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute
Für den Spielbereich der unter dreijährigen Kinder wurde der Außenbereich geplant und es werden neue Spielgeräte angeschafft. In diesem Zug wird auch der Spielbereich für den Kindergarten ergänzt. Geplant sind Spielhäuser verbunden durch Brücken mit einem Baumhaus. Von dort können die Kinder den Blick ins Schussental entdecken.

Die Kombination der Spielgeräte wurde von den Erzieherinnen unter Beteiligung des Elterbeirates konzipiert. Aus der Elternkasse wird ein Finanzierungsbeitrag von 6000,00 EUR beigetragen. Dafür in diesem Rahmen herzlichen Dank! Gehofft wird nun, dass die Kinder die neuen Spielgeräte zum Sommerfest erobern können.

Urnenwand auf dem Friedhof Blitzenreute
Bereits in früheren Gemeinderatssitzungen wurden die Planungsvorschläge von Herr Groß-Auerbacher für die Erstellung von Urnengräbern bzw. Urnenwänden auf den Friedhöfen vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt für den ersten Bauabschnitt mit einem Urnenwandelement mit 36 Urnenkammern einen Gestaltungsvorschlag und ein Angebot bei der Firma Weiher einzuholen.

Nach einer Ortsbesichtigung hat der Ortschaftsrat Blitzenreute in der letzten Ortschaftsratssitzung und der Gemeinderat in seiner Sitzung entschieden, dass mit einem ersten Bauabschnitt mit einem Urnenwandelement mit 36 Urnenkammern in der südöstlichen Richtung begonnen werden soll. Das Gesamtkonzept und die Platzgestaltung mit Bepflanzung der Eibenhecken werden mit Erstellung des ersten Urnenwandelementes angelegt. Der Platz wird mit einem wassergebundenen Belag gestaltet. Die Gesamtplanung umfasst vier Urnenwandelemente mit zusammen 120 Urnenkammern. Als erster Bauabschnitt soll mit einem Urnenwandelement mit 36 Urnenkammern begonnen werden.

Der Gemeinderat hat sich bereits in früherer Sitzung für das Bestattungssystem der Firma Weiher entschieden. Die Firma Weiher arbeitet mit einem Würfelsystem aus poliertem Granit. Die Urnenwand auf dem Friedhof Fronhofen wurde letztes Jahr durch die Firma Weiher erstellt.

Für diese Urnenwand liegt eine überschlägige Kostenermittlung von Herrn Groß-Auerbacher vom 22.12.2010 in Höhe von 40.000,00 EUR vor. Zu diesen Kosten kommen noch die Honorarkosten. Im Haushalt der Gemeinde sind 40.000,00 EUR für die Erstellung der Urnenwand auf dem Friedhof Blitzenreute eingeplant. Es wird deshalb im Haushaltsjahr 2013 noch eine Restfinanzierung notwendig sein.

Wasserversorgung Fronreute
- Vergabe der Bauarbeiten im Hochbehälter Baienbach und Hochbehälter Burgösch

Der Gemeinderat hat im Dezember 2011 der Sanierung der Wasserhochbehälter in Baienbach und Burgösch sowie der Erneuerung der Wasserleitung vom Staudenhof bis zur Blitzenreuterstraße zugestimmt. Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist für Mai 2012 bis April 2013 geplant. Nach der Ausschreibung der Baumaßnahme hat der Gemeinderat die nachfolgenden Leistungen vergeben:

  1. Tiefbauarbeiten Hochbehälter Baienbach
    Vergabe an die Firma Hinder GmbH, 88339 Bad Waldsee-Reute mit einer Vergabesumme von netto 27.063,20 EUR.
  2. Rohrleitungsbau
    Vergabe an die Firma RAZ GmbH, 87637 Seeg mit einer Vergabesumme von netto 39.017,14 EUR.
  3. Installation und Steuerungstechnik Hochbehälter Baienbach
    Vergabe an die Firma E & M Wasseranlagenbau GmbH, 88289 Waldburg mit einer Vergabesumme von netto 61.517,64 EUR (diese Maßnahme wurde gemeinsam mit dem Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal ausgeschrieben. Der Anteil der Gemeinde Fronreute ist die vorgenannte Vergabesumme).
  4. Tiefbauarbeiten am Hochbehälter Burgösch
    Vergabe an die Firma Broger, 88287 Grünkraut/Gullen mit einer Vergabesumme von netto 117.768,48 EUR.
  5. Abdichtungsarbeiten Hochbehälter Burgösch
    Der Vergabe an die Firma Dächer von Braig GmbH mit einer Vergabesumme von netto 58.658,56 EUR.
  6. Bauwerksinstandsetzung Hochbehälter Burgösch
    Der Vergabe an die Firma Aqua Stahl GmbH. 88353 Kisslegg mit einer Vergabesumme von netto 137.606,76 EUR.
  7. Installation Steuerungstechnik Hochbehälter Burgösch
    Der Vergabe an die Firma Franz Lohr GmbH, 88214 Ravensburg mit einer Vergabesumme von netto 320.148,93 EUR.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2011 die Sanierung des Wasserhochbehälter „Burgösch“ mit 600 m³, dem Einbau einer Druckerhöhungsanlage im Wasserhochbehälter „Burgösch“, die Stilllegung des Wasserhochbehälter „Feldmoos“ und dem Einbau einer Druckerhöhungsanlage im Hochbehälter „Baienbach“ beschlossen.
Die Verwaltung wurde beauftragt die Ausschreibung der insgesamt sieben Gewerke durchzuführen.

Die Gemeinde Fronreute betreibt seit dem Jahr 1970 im Ortsteil Fronhofen eine eigenständige Wasserversorgung mit einem circa 58 km langen Leitungsnetz, die Wassergewinnungsanlage „Hohes Feld“ sowie die beiden Wasserhochbehälter „Burgösch“(600m³) und „ Feldmoos“(150 m³). Die genehmigte jährliche Fördermenge beträgt 162.000 Liter. Derzeit werden im Durchschnitt pro Jahr zwischen 150.000 Liter - 160.000 Liter an die Verbraucher abgegeben. Das Wasser wird über Pumpen im Pumpwerk „Hohes Feld“ in den Hochbehälter „Burgösch“ gefördert. Dieser Behälter versorgt die Niederzone in Fronhofen. Der Hochbehälter „Feldmoos“ wird über Pumpen im Hochbehälter „Burgösch“ mit Wasser befüllt, dieser versorgt die Hochzone (Ergetsweiler, Feldmoos, Gunatsreute, Korb, Steinishaus, Obelhofen).

Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in Blitzenreute oder Staig
- Entscheidung des Standortes

Der Ortschaftsrat Blitzenreute und der Gemeinderat haben den Standort Leimäcker in Blitzenreute an der B 32 für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter/Discounter) festgelegt.

Für die weiteren Gespräche mit den möglichen Investoren war es jetzt wichtig, dass eine Standortentscheidung zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes getroffen wird.
Zu entscheiden war zwischen dem Standort Staig an der B 32 Richtung Weingarten nach der Bushaltestelle oder dem Standort Blitzenreute an der B 32 Baugebiet Leimäcker.

Folgende Faktoren wurden an den einzelnen Standorten abgewogen:

Standort Staig:

  • Eine Bereitschaft zum Verkauf durch die Grundstückseigentümer wurde signalisiert, aber noch nicht fest zugesagt. Der betroffene Landwirt wünscht Ausgleichsflächen. Ein Verkaufspreis ist noch nicht festgelegt.
  • Der Flächennutzungsplan muss geändert werden, eine Genehmigung ist aufgrund der FFH-Problematik noch nicht endgültig gesichert.
  • Die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder VEP sind notwendig.
  • Eine Abbiegespur muss errichtet werden.
  • Es besteht eine besondere Problematik für Fußgänger, den Standort zu erreichen.
  • Das Bodengutachten zeigt eine schlechte Bodenqualität auf.
  • Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes wäre eine Infrastrukturverbesserung für die Ortschaft Staig

Standort Blitzenreute:

  • Das Grundstück Leimäcker gehört der Gemeinde. Ein Verkaufspreis wurde noch nicht festgelegt.
  • Eine Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes ist notwendig oder ggf. die Aufstellung eines separaten VEP. Der Bebauungsplan Leimäcker sieht die Ansiedlung eines
    Lebensmittelmarktes vor.
  • Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist wohl nicht notwendig, eine Überprüfung erfolgt zur Zeit.
  • Eine Abbiegespur ist vorhanden. Ob diese ausreicht wird gerade überprüft.
  • Eine Fußgängerunterführung ist vorhanden.
  • Die Bodenqualität muss mit Gutachten noch genauer untersucht werden.
  • Eine Abstimmung mit den zukünftigen Plänen zum Ausbau der B 32 muss noch getätigt werden.
  • Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes wäre eine Infrastrukturverbesserung für die Ortschaft Blitzenreute

Am Anfang der Diskussion waren die Investoren auf den Standort Staig fixiert. In der Zwischenzeit können sich alle Investoren genauso den Standort Blitzenreute vorstellen. Da die Gemeinde Eigentümerin des Grundstückes in Blitzenreute ist, sind keine weiteren Vertragspartner mehr notwendig. Aus Sicht der Gesamtgemeinde Fronreute ist ein Standort in der Mitte der Gemeinde wünschenswert um auch den restlichen Bürgern der Gemeinde eine Einkaufsmöglichkeit zu ermöglichen. Die Einwohnerzahl in Blitzenreute ist auch erheblich höher wie in Staig. Außerdem spielen sich viele Dinge im Ortsteil Blitzenreute ab, z.B. werden Fahrten von Staig nach Blitzenreute zum Kinderhaus, Schule, Arzt, Rathaus, Friedhof und Wohnpark auch tagsüber unternommen. Ein Vollsortimenter ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben (wenn überhaupt) nur in Blitzenreute möglich. Die Bundesstraße B 32 ist an beiden Standorten vorhanden. Die rechtlich notwendigen planerischen Sachverhalte sind am Standort Blitzenreute schneller und sicherer umzusetzen.

Für die Ortschaft Staig zeichnet sich in der Nahversorgung durch die Überlegungen der Bäckerei Müller ein weiteres Angebot ab, so dass Staig nicht abgehängt wird. Verkehrstechnisch wäre mit dem Standort Staig eine Verbesserung der Situation mit der Bundesstraße möglich, aber nicht hundertprozentig sicher. Das Ziel muss aber sein, die Verkehrssituation die nächsten Jahre zu verbessern. Die möglichen Kosten am Standort Staig werden wohl diejenigen am Standort Blitzenreute übersteigen. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Gemeinde kein Geld investieren, die Investoren haben Ihrerseits aber signalisiert, dass Sie wohl nicht alle Kosten am Standort Staig übernehmen können. In Blitzenreute wird dies wohl funktionieren. Darauf hinzuweisen ist, dass der Verkaufspreis des Gemeindegrundstücks in Blitzenreute noch nicht fixiert ist. Hier könnte durch einen niedrigen Verkaufspreis sehr wohl eine „Subventionierung“ des Standortes Blitzenreute stattfinden. Eine Bebauung bis an die B 32 heran war aber durch die Gemeinde nie vorgesehen und ist rechtlich auch schwer möglich (Lärm, Abstand Bebauung Straße …). Darüber hinaus hat der Gemeinderat schon in früheren Jahren an diesem Standort einen Lebensmittelmarkt in den Bebauungsplan „Leimäcker“ aufgenommen. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat nach Abwägung der oben genannten Punkte den Standort Blitzenreute zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes festgelegt. Dies gilt sowohl für einen Vollsortimenter wie auch für die wahrscheinlichere Variante eines Lebensmitteldiscounters.

Neufassung der Feuerwehrsatzung
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen.

Die Feuerwehrsatzung wurde wegen der Rechtsänderungen durch die Novelle 2009 zum Feuerwehrgesetz neu gefasst.

Neu eingeführt wurde durch die Gesetzesänderung der Begriff der Einsatzabteilung, der an die Stelle der bisherigen „aktiven Abteilung“ tritt. Eine Aufnahme in die Feuerwehr ist bereits ab dem 17. Lebensjahr möglich, eine Teilnahme an Einsätzen jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr. Außerdem wird ein Probejahr eingeführt. Bei einem wichtigen Grund kann der ehrenamtliche Feuerwehrdienst beendet werden. Beispiele nennt das Feuerwehrgesetz mit fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst und / oder schwere Verstöße gegen die Dienstpflichten. Der Wechsel in die Altersabteilung ist jetzt ab dem 55. Lebensjahr auf Antrag vorgesehen, bisher war dies ab 50. Lebensjahr möglich.

Die Neufassung der Feuerwehrsatzung wird im Mitteilungsblatt nächster Woche öffentlich bekannt gemacht.

Kalkulation der Friedhofsgebühren
Der Gemeinderat hat ausgehend von der kalkuliertem Gebührenobergrenze den Kostendeckungsgrad für die Friedhofsgebühren festgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Friedhofsatzung für den Friedhof Blitzenreute mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage sowie die Friedhofsordnung für den Friedhof Fronhofen mit der Gebührenordnung als Anlage für die Beschlussfassung in der nächsten Gemeinderatssitzung vorzubereiten.

Die Gebühren für den Friedhof Blitzenreute wurden letztmals zum 01.07.2005 kalkuliert.
Die Gebühren für den Friedhof Fronhofen, welcher noch in kirchlicher Trägerschaft ist, wurden dieses Jahr erstmals durch die Gemeinde Fronreute kalkuliert. Die Gebührenkalkulation für beide Friedhöfe wurde für den Zeitraum von 2012 bis 2016 erstellt.

Die Gebührenkalkulation ermittelt für den Friedhof als öffentliche Einrichtung die möglichen Benutzungsgebühren. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass alle Kosten des Friedhofes gedeckt werden. Dabei werden Unterhaltungskosten, Betriebskosten, Abschreibung und kalkulatorischer Zins in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Bei den Grabnutzungsgebühren werden die Kosten dabei in fallbezogene und flächenbezogene Kostenanteile zu je 50 % aufgesplittet.

Die Gebührenkalkulation ermittelt eine Gebührenobergrenze für folgende Gebührenbereiche:
- Gebühren für die Durchführung der Bestattung (Herstellern und Schließen des Grabes)
- Gebühren für die Verleihung oder Verlängerung von Grabnutzungsrechten
- Gebühren für sonstige Leistungen (Inanspruchnahme der Leichenhalle, Verwaltungsgebühren)

Neu aufgenommen in die Gebührenkalkulation wurden die Gebühren für Urnenerdgräber und die Urnenwand. Auch in der Gebührenkalkulation für den Friedhof Blitzenreute wurde die geplante Urnenwand mit einem Kostenaufwand von 45.000,00 EUR und einer Nutzungszeit von 40 Jahren bereits berücksichtigt.

Der Gemeinderat hat den Kostendeckungsgrad zu entscheiden. Das grundsätzliche Kostendeckungsgebot des Gesetzes wird begrenzt von der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit der Gebührensätze für die Benutzer des Friedhofes als öffentliche Einrichtung. Ein differenzierter Kostendeckungsgrad ist möglich für die verschiedenen Gebührenbereiche wie Bestattung- und Beisetzungsgebühren, Grabnutzungsgebühren und Benutzung der Leichenhalle.

Der Kostendeckungsgrad für den Friedhof Blitzenreute lag in den letzten 4 Jahren bei durchschnittlich 50,7 % und für den Friedhof Fronhofen bei 9 %.

Der Gemeinderat hat folgende Kostendeckungsgrade beschlossen:
Für die Bestattungsgebühren:100 %
Für die Grabnutzungsgebühren: Zielsetzung ist ein gleicher Kostendeckungsgrad für beide Friedhöfe bis zum Ende des Kalkulationszeitraumes 2016 für beide Friedhöfe.

Der Kirchengemeinderat Fronhofen hat in seiner Sitzung vom 19.04.2012 der Festsetzung des Kostendeckungsgrades von 40 % zum 01.07.2012 zugestimmt. Für die Folgejahre erfolgt noch eine weitere Beratung.
Der Gemeinderat hat für den Friedhof Blitzenreute einen Kostendeckungsgrad von 59% zum 01.07.2012 beschlossen.

Gegenseitige Personalleihe von Standesbeamten als Verhinderungsvertreter
- Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Wolpertswende

Die Standesbeamtin in der Gemeinde Wolpertswende, Frau Claudia Kruspel wird zur Verhinderungsstellvertreterin für den Standesamtbezirk Fronreute ernannt. Im Gegenzug werden die Standesbeamtinnen der Gemeinde Fronreute, Frau Patricia Feist und Frau Sonja Meschenmoser zu Verhinderungsstellvertreterinnen für den Standesamtbezirk Wolpertswende ernannt. Die Gemeinde Fronreute und die Gemeinde Wolpertswende schließen eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Standesamtswesen.

Seit 23.10.2009 gelten mit der Änderung der Verordnung des Personenstandsgesetzes neue Voraussetzungen für die Bestellung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Bei den Eignungsvoraussetzungen wird nunmehr unterschieden zwischen Standesbeamten, Eheschließungsstandesbeamten und Verhinderungsvertretern.
Zum Standesbeamten bestellt werden kann nur, wer die für das Amt des Standesbeamten erforderliche Eignung und Ausbildung besitzt. Neu zu bestellende Standesbeamte müssen ein mindestens zweiwöchiges Einführungsseminar für Standesbeamte mit Erfolg besuchen. Um der komplexen Rechtsmaterie mit vielen Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht gerecht zu werden, sind Standesbeamte zudem verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang zu besuchen. Zudem sind weitere Lehrgänge 2 x jährlich auf Kreisebene zu besuchen. In jedem Standesamtsbezirk sind Standesbeamte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Für den Verhinderungsfall sind entsprechend qualifizierte Verhinderungsvertreter zu bestellen.
Darüber hinaus dürfen Personenstandsregister ab dem Jahr 2014 nur noch elektronisch geführt werden.

Die effiziente und kostengünstige Erfüllung dieser Aufgaben macht es für Städte und Gemeinden sinnvoll, über neue Strukturen der interkommunalen Zusammenarbeit im Personenstandswesen nachzudenken. Vorteile für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wolpertswende sind, dass jede Gemeinde nach wie vor den eigenen Standesamtsbezirk hat.
Die Gemeinde Wolpertswende wendet auch das Standesamtsverfahren Autista an, so dass eine gegenseitige Stellvertretung aufgrund der gleichen EDV Programme und auch auf Grund der Ortsnähe einfach ist. Die beiden Gemeinden sind sich sicher, dass sie von einer Zusammenarbeit nur profitieren.

Beschaffungen eines Baggerladers für den Bauhof
Der Gemeinderat hat der Beschaffung eines Baggerladers Hydrema 906B zugestimmt. Der bisherige Baggerlader wird der Firma Haller in Zahlung gegeben.

Der Gemeindebauhof hat seit vielen Jahren einen Case-Baggerlader. Dieser Baggerlader - Baujahr 1985 - wurde gebraucht erworben und weist jetzt rund 5.600 Betriebsstunden auf.
Bereits in den vergangenen Monaten wurden kleinere Reparaturen noch durchgeführt. Zwischenzeitlich kann der Baggerlader nicht mehr in Betrieb genommen werden, da Reparaturen aufgrund von Undichtigkeiten zwischen Motor und Getriebe und des Getriebes selber vorhanden sind und deshalb Öl verloren geht. Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes haben die Reparaturkosten (nur Material) zusammengestellt und kommen ohne Personalkosten auf rund 4.000,00 EUR. Zwischenzeitlich gibt es auch Probleme hinsichtlich der benötigten Ersatzteile, die nicht mehr zu bekommen sind. Weiter benötigt das Fahrzeug sehr viel Öl, was auch auf einen Motorenschaden hindeutet. Der Baggerlader ist ein viel verwendetes Fahrzeug, welches beinahe täglich im Einsatz ist und sich als sehr nützlich für die vielfältigen Aufgaben des Bauhofes gezeigt hat.

Die Verwaltung hat auf Grund des Fahrzeugzustandes und der damit einhergehenden drohenden Reparaturkosten gemeinsam mit den Mitarbeitern des Bauhofes nach Gebrauchtfahrzeugen gesucht. Eine Vielzahl von Baggerladern sind im Ausland zu erhalten, jedoch relative wenige, die für den Gemeindebauhof geeignet sind, in Deutschland.

Gefunden wurde nun ein Baggerlader, welcher von einer Straßenmeisterei verwendet wurde. Es handelt sich um einen Baggerlader, Typ Hydrema 906B Baujahr 2000 mit rund 4.800 Betriebsstunden.
Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes haben diesen Baggerlader besichtigt und haben sich vom guten Zustand dieses Fahrzeuges überzeugt. Der Neupreis für dieses Fahrzeug liegt zwischen 100 – 110.000 EUR netto. Die Firma Haller, Baumaschinen bietet diesen Baggerlader einschließlich Klappschaufel und einem Tieflöffel zum Preis von 38.000,00 EUR netto an. Im Gegenzug nimmt die Firma Haller den vorhandenen Case-Baggerlader inklusive Klappschaufel und einen Tieflöffel zum Preis von 8.000,00 EUR in Zahlung.
Somit beträgt der Nettopreis 30.000,00 EUR. Hinzu kommen noch ein Tieflöffel circa 30 cm, ein Tieflöffel circa 80 cm, ein Humuslöffel mit 1,50 m Breite sowie eine Palettengabel zum Preis von netto insgesamt 7.100,00 EUR.