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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsbericht Mai 2012

Mögliche Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Blitzenreute
und
Beschluss einer Konzeption über die Einzelhandelssteuerung in Fronreute

Die möglichen Investoren wurden gebeten bis Anfang Juni ein Angebot über ihre geplante Investition einzureichen. Weiter wurden sie um eine Skizze gebeten, wo das Ladengeschäft, die Ein- und Ausfahrt und wo der Parkplatz geplant sind. Weiter wird um eine Angabe gebeten, ob die Ansiedlung eines Vollsortimenters oder eines Discounters und welche Marke geplant ist. Für eine Abgabe eines endgültigen Angebots ist es für die Investoren wichtig, welche Vorgaben von Seiten der Gemeinde gemacht werden. Grundsätzlich hat der Gemeinderat entschieden, dass keine Kosten von der Gemeinde übernommen werden. Nach den ersten Vorberatungen auch mit den Behörden stellen sich folgende Punkte zur Diskussion, die Kosten verursachen:
Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes, naturschutzrechtlicher Ausgleich, Erstellung eines Lärmgutachtens und Lärmschutzmaßnahmen, verkehrliche Erschließung und Oberflächenwasserentsorgung.
Bei den Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplans geht es um die Vergrößerung der Stellplätze und die Änderung der Gebietseinstufung (Sondergebiet oder eingeschränktes Gewerbegebiet). Beim naturschutzrechtlichen Ausgleich muss der Ausgleich für die Fläche neu geschaffen werden, die für die Vergrößerung des Parkplatzes benötigt wird. Beim Lärmschutz geht es um den Schutz der Anwohner vor dem zu- und abfahrenden Verkehr. Bei der verkehrlichen Erschließung geht es möglicherweise um eine bessere Zufahrt von der B 32 her und eine Aufweitung der Bauhofstraße für den abfahrenden Verkehr auf die Bundesstraße. Bei der Oberflächenwasserentsorgung muss die bisherige Planung überprüft werden, da durch die Vergrößerung des Parkplatzes mehr Fläche versiegelt wird.

Der Gemeinderat erwartet von den Investoren die Übernahme der Kosten für den Lärmschutz, den naturschutzrechtlichen Ausgleich und eine Beteiligung an den Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes. Weiter wurden muss gewährleistet werden, dass die Zu- und Abfahrt hin und zur B 32 reibungslos funktioniert.

Bevor eine endgültige Entscheidung über die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Blitzenreute getroffen wird, wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, nicht nur die Ansiedlung eines Discountmarktes mit 800 qm Verkaufsfläche zu prüfen, sondern auch die rechtliche Möglichkeit zur Ansiedlung eines Vollsortimenters mit über 800 qm Verkaufsfläche zu prüfen

Nach den Vorgaben der Baunutzungsverordnung, dem Landesentwicklungsplan und dem Einzelhandelserlass Baden-Württemberg sind Vollsortimenter in Gemeinden wie Fronreute ohne zentralörtliche Funktion nur ausnahmsweise zugelassen. Notwendig für eine Ausnahme ist, dass die Ansiedlung eines Vollsortimenters der Sicherung der Grundversorgung dient. Dies ist in der Gemeinde Fronreute zutreffend, da bisher nur sehr kleine Läden mit speziellen Produkten vorhanden sind, die vor allem nicht das Warenangebot eines Vollsortimenters oder auch Discounters anbieten. Falls schon ein Discounter vorhanden wäre, wäre ein Vollsortimenter nicht mehr genehmigungsfähig.
Wichtig ist auch, dass der Standort im Ort und nicht außerhalb (z.B. auf einer Wiese) ist. Dies ist am Standort Leimäcker in Blitzenreute auch zutreffend. Darüber hinaus muss eine funktionierende verkehrstechnische Erschließung gegeben sein, die durch die B 32 vorliegt.

Wenn die Fläche eines möglichen Vollsortimenters nicht mehr wie 1.200/1.250 qm beträgt, ist kein Einzelhandelsgutachten erforderlich. Die Gemeinde muss aber eine Konzeption zur Einzelhandelssteuerung (Städtebauliches Konzept) vorlegen. Dies bedeutet, der Gemeinderat beschließen muss, dass kein weiterer Lebensmittelmarkt hinsichtlich Vollsortimenter oder Discounter in der Gemeinde Fronreute angesiedelt wird. Die Ansiedlung z.B. der Bäckerei Müller auf dem Grundstück des ehemaligen Gasthofes Lamm in Staig ist kein Problem, weil die geplante Größe weiterhin möglich sein wird.

Sollten weitere Anträge von Investoren auf Ansiedlung an anderen Standorten gestellt werden, müssen diese abgelehnt werden oder ggf. eine Veränderungssperre erlassen werden. Darüber hinaus muss die Gemeinde in Ihren Bebauungsplänen für Gewerbegebiete die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben ausschließen.

Um die Möglichkeit der Ansiedlung eines Vollsortimenters zu bewahren hat der Gemeinderat die Konzeption der Einzelhandelssteuerung beschlossen. Diese beinhaltet, dass die Gemeinde Fronreute in Blitzenreute einen Standort (Leimäcker) für die Ansiedlung eines Vollsortimenters vorhält, der die Grundversorgung für die Gemeinde sichern soll. Darüber hinaus muss die Gemeinde gewährleisten, keine weiteren Lebensmittelmärkte anzusiedeln und dies auch planerisch zu sichern, z.B. über Veränderungssperren und den Ausschluss von großflächigen Lebensmittelmärkten in den Bebauungsplänen.

Straßensanierungsprogramm

Im Vermögenshaushalt 2012 stehen Haushaltsmittel von 205.000 EUR für Straßensanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Folgende Sanierungsarbeiten wurden für 2012 beschlossen:

  • Gemeindeverbindungsstraße von Unter- nach Oberspringen,
  • im Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsverfahren Munkenreute:
    Straße von Munkenreute bis zum Waldrand
  • im Zusammenhang mit dem Abschluss der Flurbereinigung B30 neu:
    Straße Bahnwarthaus Oberes Ried nach Menzenhäusle
  • Bauhofstraße unterhalb der Schule bis zur Einmündung zu den Tennisplätzen.
  • Zufahrt zur Kläranlage
  • Weiter wird die Planung für die Sanierung der Schussenbrücken in der Schenkenwaldstraße und in Messhausen vergeben. Erst wenn die Planung vorliegt, wird der Gemeinderat über die notwendige Sanierung beraten.

Über den Verwaltungshaushalt werden die allgemeinen Straßenunterhaltungsarbeiten finanziert. Hierzu zählen insbesondere Straßenreinigung, Sinkkastenreinigung, Straßenränder abhobeln, Pflege der Grünflächen und Bitumen für Kleinflächen, welche der Gemeindebauhof saniert.

Neufassung der Friedhofssatzung und Bestattungsgebührenordnung für den Friedhof Blitzenreute.
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Friedhofssatzung für den Friedhof in Blitzenreute beschlossen. Die Neufassung tritt zum 01.07. 2012 in Kraft. Die Satzung wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

In der Gemeinderatssitzung vom 23.04.2012 wurde die Kalkulation der Friedhofsgebühren beraten. Beschlossen wurde eine Neufestsetzung der Friedhofsgebühren zum 01.07.2012. Die Gebühren für den Friedhof Blitzenreute wurden letztmals zum 01.07.2005 kalkuliert. Die Gebührenkalkulation ermittelt für den Friedhof als öffentliche Einrichtung die möglichen Benutzungsgebühren. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass alle Kosten des Friedhofes gedeckt werden. Dabei werden Unterhaltungskosten, Betriebskosten, Abschreibung und kalkulatorischer Zins in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

Die Gebührenkalkulation ermittelt eine Gebührenobergrenze für folgende Gebührenbereiche:
- Gebühren für die Durchführung der Bestattung (Herstellern und Schließen des Grabes)
- Gebühren für die Verleihung oder Verlängerung von Grabnutzungsrechten
- Gebühren für sonstige Leistungen

Neu aufgenommen in die Gebührenkalkulation wurden die Gebühren für Urnenerdgräber und die Urnenwand. Der Bau der Urnenwand auf dem Friedhof Blitzenreute wurde für dieses Jahr beschlossen. Die Urnenwand wurde mit einem Kostenaufwand von 45.000,00 EUR und einer Nutzungszeit von 40 Jahren bereits berücksichtigt.

Der Gemeinderat hat den Kostendeckungsgrad zu entscheiden. Das grundsätzliche Kostendeckungsgebot des Gesetzes wird begrenzt von der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit der Gebührensätze für die Benutzer des Friedhofes als öffentliche Einrichtung. Ein differenzierter Kostendeckungsgrad ist möglich für die verschiedenen Gebührenbereiche wie Bestattung- und Beisetzungsgebühren, Grabnutzungsgebühren und Benutzung der Leichenhalle.

Der Kostendeckungsgrad für den Friedhof Blitzenreute lag in den letzten 4 Jahren bei durchschnittlich 50,7 %.

Der Gemeinderat hat folgende Kostendeckungsgrade beschlossen:
Für die Bestattungsgebühren:100 %
Für die Grabnutzungsgebühren: 59%

Die Friedhofssatzung vom 10.11.1997 wurde in der Vergangenheit mehrfach geändert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde deshalb die Friedhofssatzung als Ganzes neu gefasst.

Neu aufgenommen wurden die Bestimmungen für die Urnenkammern. Neu sind § 15 Abs. 8, welche sich mit den Gestaltungsvorschriften der Urnenwand befassen. Vorschriften, welche Urnenerdgräber betreffen waren in der bisherigen Friedhofsatzung bereits enthalten.

In § 8 der Friedhofsatzung wurden die Ruhezeiten für die Urnengräber auf 15 Jahre neu festgesetzt. Diese Ruhezeit ist auch Grundlage für die Gebührenkalkulation gewesen.

Die Bestattungsgebührenordnung wurde neu gefasst.

Grundstücksmarktbericht 2010

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2011 beschlossen, die Firma Werttax zu beauftragen, die Auswertung der Kaufpreissammlung vorzunehmen. Grund war, dass seit der Änderung des Baugesetzbuches zum 01.07.2009 für jede Gemeinde die Verpflichtung bestand, eine tiefere Auswertung ihres Datenbestandes, dass heißt der Kaufpreissammlung durchzuführen. Dazu war es erforderlich, auch die Vorgänge in früheren Jahren zu erfassen.
Die Firma Werttax hat die Daten erhoben und ausgewertet.

Aufgrund der Auswertung des Marktberichtes wurde festgestellt, dass aufgrund der doch relativ geringen Anzahl von Verkaufsfällen auf Vorschlag der Firma Werttax die Bodenrichtwerte erst im Jahr 2013 nach Auswertung der Kaufpreissammlung der Jahre 2011 und 2012 angepasst werden sollten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gutachterausschuss noch zu fassen.

Kindergartenbedarfsplanung 2012
Kindergartenplätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches ab dem 3. Lebensjahr stehen bereits seit vielen Jahren in ausreichender Zahl zur Verfügung. Der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren besteht mit steigender Tendenz. Ein Bedarf an Ganztagesbetreuung mit Angebot eines Mittagessens bestätigt sich. Die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren sind von der Anzahl und den Angebotsformen her ausreichend.
Im allen Kindergärten ist eine personelle Aufstockung notwendig. Dies ergibt sich aus der vorliegenden Personalbedarfsberechnung. Mit der Kindergartenbedarfsplanung hat der Gemeinderat folgende Personalaufstockungen zum Kindergartenjahr 2012/2013 beschlossen:

Die politische Übereinkunft von Land und kommunalen Landesverbänden vom 24.11.2009 zur Umsetzung des Orientierungsplans wurde mit Erlass der Verordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (Mindestpersonalschlüssel) und die Personalfortbildung im Kindergarten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO) vom 25.11.2010 umgesetzt .

Mit der KiTaVO wurde eine Erhöhung des Personalschlüssels in 3 Stufen beginnend ab dem 01.09.2010 vereinbart:

- Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten: Erhöhung um 0,2 Stellen in 2 Stufen von 1,80 auf 2,00.
- In allen anderen Betriebsformen um 0,3 Stellen in 3 Stufen zum 1. 9. 2010, 01.09.2011 und 01.09.2012.

Dieser Personalschlüssel ist für die Betriebserlaubnis auf gesetzlicher Grundlage verbindlich.

Ausgegangen wird von einem Betrieb an fünf Tagen in der Woche mit einer Betreuungszeit von 30 Stunden wöchentlich für eine Regelgruppe und VÖ-Gruppe und 35 Stunden wöchentlich für eine Ganztagesgruppe und 26 Schließtagen im Jahr einschließlich Verfügungs- und Ausfallzeiten der Fachkräfte.

Für den Kindergarten St. Karl in Blitzenreute und den Kindergarten St. Magnus in Staig wurde Personalbedarfsberechnung auf dieser Grundlage gemacht. Die Erhöhung der Personalschlüssel macht eine Neubesetzung von Stellen im Kindergarten Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute um 0,70 Stellen, in der Kinderkrippe im Kinderhaus St. Karl um 0,50 Stellen, im Kindergarten St. Josef, Fronhofen um 0,11 Stellen und im Kindergarten St. Magnus, Staig um 0,45 Stellen notwendig.
- Hinweise zum Betreuungsangebot für Kleinkinder bis 3 Jahren

Bis zum 31.07.2013 gilt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die Betreuungsangebote für Kinder im Alter unter drei Jahren in Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege nach erweiterten Bedarfskriterien auszubauen.

Ab dem 01.08.2013 gilt für Kinder ab einem Jahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Vorhalten von Plätzen nach bestimmten Bedarfskriterien.

Bundesweit sollen für 35 % der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren Angebote der Tagesbetreuung vorgehalten werden. Der notwendige Ausbau soll sich jedoch nach dem jeweiligen örtlichen Bedarf richten, der von den Gemeinden im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruches ab dem Jahr 2013 zu ermitteln ist.

Die Betreuungsquote der Gemeinde Fronreute im letzten Kindergartenjahr betrug zum 31.12.2011 34,19 %.

Zum Stichtag 31.12.2011 wohnten in der Gemeinde Fronreute 117 Kinder unter 3 Jahren, im Vorjahr waren es 124 Kinder. Davon sind 77 Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren.

Bei 117 Kindern würde eine Versorgungsquote von 35% einen Bedarf an 41 Plätzen ergeben, bei 77 Kindern im Alter von 1 – 3 Jahren ergibt sich bei einer Versorgungsquote von 35 % ein Bedarf von 27 Plätzen.

Zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind im Kinderhaus Blitzenreute zwei Krippengruppen mit 10 Plätzen und im Kindergarten Fronhofen eine Krippengruppe mit 10 Plätzen eingerichtet. Zur Versorgungsquote hinzugerechnet werden vier Angebote in der Kindertagespflege. Insgesamt stehen damit 34 Plätzen zur Verfügung.

Weitere Plätze stehen bei Bedarf in den Kindergartengruppen zur Verfügung, da die Betriebserlaubnis eine Aufnahme von Kindern an dem 2. Lebensjahr in altergemischten Gruppen ermöglicht. Der derzeitige Versorgungsgrad liegt mit dem Angebot von cirka 4 Tagespflegeplätzen und 34 Plätzen bei 34,19 %.

Folgende Aufnahmekriterien für die Krippengruppe wurden festgelegt:

Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Geburtsdatum. Einziges Sozialkriterium für einen Vorrang haben Alleinerziehende.

Im April werden die Krippenplätze für die Zeit von September bis Januar vergeben. Fest zugesagte Aufnahmezeitpunkte werden eingehalten, da dies die Eltern für ihre berufliche Planung benötigen.
Eine zweite Vergaberunde der Plätze erfolgt im Oktober für die Zeit von Februar bis Ende des Kindergartenjahres.

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Dies ist auch notwendig für Neubürger. Auch ergibt sich der Betreuungsbedarf oft sehr kurzfristig. Aufgrund des Alters des Kindes werden auch bereits angemeldete Kinder öfters wieder abgemeldet. Die Planung ist deshalb sehr schwierig. Neu angemeldete Kinder werden auf die Warteliste gesetzt. Vorrang haben Kinder aus der Gemeinde Fronreute. Freie Plätze werden belegt mit Kindern, deren Eltern einen Arbeitsplatz in der Gemeinde Fronreute haben und dann mit Kindern aus der Gemeinde Wolpertswende.

Die Aufnahme der Kinder erfolgt unter Berücksichtigung einer Eingewöhnungszeit von 2 Wochen. Dabei wird jeweils nur 1 Kind zur Eingewöhnung aufgenommen. Die Reihenfolge der Aufnahme erfolgt nach dem Geburtsdatum. Dies kann zu Wartezeiten führen oder nicht alle Kinder können zum gewünschten Zeitpunkt aufgenommen werden.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass viele Eltern ihr Kind später noch anmelden, da sie zum Abfragezeitpunkt eine mögliche Anmeldung, oft aufgrund des Alters des Kindes oder noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, noch nicht abschätzen konnten. Genauso nehmen oftmals Eltern einen Platz nicht in Anspruch.

Das bestehende Angebot deckt die Nachfrage ab. Zuzeit besteht keine Warteliste mehr.
Ab Januar 2013 steht eine ausreichende Zahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung.