...
Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Fronreute
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Archiv: Gemeinde Fronreute

Seitenbereiche

Archiv: Gemeinde Fronreute

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Archiv

Hauptbereich

Sitzungsbericht März 2011

Vorhaben- und Erschließungsplan „Betriebshof Schuler“
Der Gemeinderat hat den Entwurf- und Auslegungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan „Betriebshof Schuler“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 16.560 m² mit dem Flurstücke Nummer 497,498 und Teilfläche von 506/1 westlich von Möllenbronn im Bereich der renaturierten Kiesabbaufläche.

Geplant ist eine Nutzung als Baubetriebshof. Der Gemeinderat hat die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken abgewogen, insbesondere ging es hier um den notwendigen Waldabstand, die zulässige Bebauung im Wasserschutzgebiet und das Abwassersystem.
Über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung im Mitteilungsblatt.

Kindergartenbedarfsplanung 2011/2012
Mit der Kindergartenbedarfsplanung hat der Gemeinderat folgende Änderungen zum Kindergartenjahr 2011/2012 beschlossen:


Kinderkrippe St. Karl in Blitzenreute:

Das Kinderhaus mit Schaffung von 20 Plätzen für Kinder ab dem 1. Lebensjahr wird am 02.05.2011 bezogen. Die bestehende Krippengruppe im Kindergarten St. Karl in der Kirchstraße wird im April 2011 mit 13 Kindern belegt sein. Mit Bezug des Kinderhauses am 02.05.2011 wird diese Krippengruppe geteilt in zwei Gruppen und es werden ab Mai 2011 in jeder Gruppe zwei neue Kinder aufgenommen. Bis Juni 2011 werden alle 20 Plätze belegt sein. In jeder Krippengruppe sind drei Kinder unter zwei Jahren. Es liegen derzeit vier Anmeldungen für die Ganztagesgruppe mit Mittagessen vor.

Der Gemeinderat hat der Einrichtung dieser zwei Krippengruppe für Kinder im Alter vom ersten Lebensjahr bis drei Jahren mit je 10 Plätzen und höchsten 12 angemeldeten Kindern zugestimmt. Weiter wurde den neuen Angebotsformen mit einer Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit und einer Krippengruppe als Ganztagesgruppe und der notwendigen Personalausstattung aufgrund der Personalbedarfsberechnungen zugestimmt.

Die Kinderkrippe im Kindergarten St. Karl ist ein Betreuungsangebot für alle Kinder aus Fronreute.

Kindergarten St. Karl in Blitzenreute:

Mit der Fertigstellung des Kinderhauses sind die Möglichkeiten für eine Ganztagesbetreuung geschaffen. Die drei Kindergartengruppen an den bisherigen zwei Standorten werden ab dem 02.05.2011 zusammengeführt. Der Kindergartenstandort in der Kirchstraße wird aufgegeben. Der Gemeinderat hat den neuen Angebotsformen im Kindergarten St. Karl und der dafür notwendigen Personalausstattung aufgrund der Personalbedarfsberechnung zugestimmt.

Kindergarten St. Magnus in Staig:

Die Personalbedarfsberechnung zeigt eine notwendige Personalaufstockung um 0,50 %. Die Personalbedarfsberechnung geht allerdings davon aus, dass die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten auch am Nachmittag betrieben wird. Die Öffnungszeiten betragen damit anstatt 30 Stunden 38 Stunden.

Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung ist ab 01.09.2011 eine Personalaufstockung von 8 Stunden pro Woche oder 20 % gewünscht. Der Gemeinderat hat dieser Personalaufstockung um 20 % ab 01.09.2011 zugestimmt.

Im November 2010 startete im Kindergarten St. Magnus in Kooperation mit der Musikschule Ravensburg das Projekt Singen-Bewegen-Sprechen. Für die Durchführung dieses Projektes wurde die Arbeitszeit einer Erzieherin um 3 Stunden pro Woche aufgestockt. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2011 nimmt der nächste Jahrgang im Kindergarten St. Magnus an diesem Projekt teil.
Dafür könnte eine weitere Personalaufstockung notwendig werden, die genauen Details müssen jedoch mit der Musikschule Ravensburg noch besprochen werden.

Kindergarten St. Josef in Fronhofen:

Im Kindergarten St. Josef in Fronhofen ist eine Krippengruppe mit 10 Plätzen eingerichtet. Angeboten wird eine Betreuung von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Die Nachfrage insbesondere aus der Ortschaft Fronhofen für die Betreuung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr ist da. In der Krippengruppe gibt es voraussichtliche freie Plätze, so dass in Einzelfällen Kinder unter dem 2. Lebensjahr aufgenommen werden können.

Sollte die Anzahl der Kinder in der Krippengruppe unter fünf Kinder fallen, wird die Krippengruppe geschlossenen und die Betreuung in der altersgemischten Gruppe angeboten. Voraussetzung ist allerdings, dass ausreichend freie Plätze in der altersgemischten Gruppe zur Verfügung stehen.
In Fronhofen besteht von Seiten einiger Eltern die Nachfrage nach dem Angebot eines Mittagessens. Die Nachfrage ist allerdings noch nicht so stark, dass dieses Angebot wirtschaftlich angeboten werden kann. Der Träger und die Gemeinde prüfen die Möglichkeiten eines Angebotes. Zielsetzung muss ein gemeinsames Angebot zusammen mit den Grundschülern sein, damit dieses Angebot einigermaßen wirtschaftlich möglich ist. Erweiterte Betreuungsangebote insbesondere eine Ganztagesbetreuung mit Mittagessen stehen im Kindergarten St. Karl in Blitzenreute zur Verfügung.

Neubau Kinderhaus Blitzenreute - Vergabe der Ausgabeküche
Der Gemeinderat stimmt einer Vergabe der Aufgabeküche an die Firma Hogaka, Ulm zu.

Der Gruppenraum im Obergeschoss des bestehenden Kindergartens soll als Ausgabeküche und Essensraum umgenutzt werden.Diese Umnutzung erfolgt ab 2. Mai 2011, wenn die Kindergartengruppe in den Neubau des Kinderhauses umgezogen ist.

Bei der Ausstattung der Ausgabeküche wurden die verschiedenen Verpflegungskonzepte wie Warmverpflegung, Cook&Chill-System oder Tiefkühlsystem berücksichtigt. Wichtig ist, dass die Ausgabeküche für zukünftige Veränderungen ausgerüstet ist. Über diese Küche werden ab Mai 2011 die Kindergartenkinder und Krippenkinder versorgt. In der Stellungnahme des Veterinäramts und der Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt Ravensburg wurden keine grundsätzlichen Einwände erhoben. Die Punkte, welche aus lebensmittelrechtlicher Sicht von Seiten des Landratsamtes Ravensburg aufgeführt wurden, werden bei der Planung mit berücksichtigt. Der Gemeinderat hat nach einer beschränkten Ausschreibung den Auftrag an den günstigsten Bieter, der Firma Hogaka, Ulm vergeben.

Vorstellung der fortgeführten Planung im Friedhof Fronhofen für Urnengräbern und Urnenstelen
Der Gemeinderat hat den Planungen für die Urnenstelen und die Urnenerdgräber auf dem Friedhof und der Durchführung der Maßnahme im Jahr 2011 zugestimmt.

Die Planungen für den Bau von Urnenwänden oder Urnenstelen auf den Friedhöfen in Blitzenreute und Fronhofen wurden in der Gemeinderatssitzung vom 14.02.2011 vorgestellt. Das Kammersystem in Form von Würfeln aus Granit wurde in der Sitzung durch die Firma Weiher vorgestellt und durch allgemeine Ausführungen über die Urnenbestattungen ergänzt. Insgesamt fand das Würfelsystem der Firma Weiher, insbesondere wegen des verwendeten Materials, Zustimmung im Gemeinderat.

Auf dem Friedhof in Fronhofen gibt es derzeit keine Urnengräber. Urnenbestattungen erfolgen derzeit in Erd-Reihengräbern. Da es auf dem Friedhof in Fronhofen noch kein Angebot für Urnenbestattungen gibt, soll das Anlegen von Urnengräbern bzw. Urnenwänden oder -stelen im Haushaltsjahr 2011 erfolgen. In der Finanzplanung sind für die Haushaltsjahre 2011 35.000 EUR für das Anlegen von Urnengräbern bzw. Urnenwänden oder -stelen eingestellt.
Die Planungen von Herrn Groß-Aurbacher für den Friedhof in Fronhofen wurden zusammen mit der Verwaltung und Herrn Knoll nochmals verfeinert. Die Planung berücksichtigt eine mögliche zukünftige Erweiterung. Geplant ist zunächst eine Urnenanlage mit 10 Würfeln. Die Fundamente werden für eine Erweiterung in Form von Stelen vorbereitet und zunächst als Sitzbänke ausgestaltet. Bei den Urnenerdgräbern mit einer Größe von 90 x 90 cm sind zwei Gestaltungen vorgesehen. Einmal ein Urnenerdgräber mit einer flächigen Eibenbepflanzung. Diese Urnenerdgräber eignen sich insbesondere für Angehörigen, welche eine Erdbestattung wünschen, aber keine Pflege der Grabbepflanzung möglich ist. Weiter sind Urnenerdgräber mit einem Grabzeichen und einer Pflanzfläche vorgesehen. Die Abgrenzung der Gräber erfolgt durch eine Natursteinleiste.

Der Kostenvoranschlag liegt bei 29.742,80 EUR. Zusätzlich fallen noch die Planungskosten an.

Mit Erstellung der Urnenanlage und der Urnenerdgräber ist eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren notwendig. Der Friedhof in Fronhofen ist in kirchlicher Trägerschaft und die Gebühren sind noch sehr niedrig. Die Gebührenkalkulation wird zu einer Gebührenerhöhung führen, welche von der katholischen Kirchengemeinde zu beschließen ist. Die Kalkulation von Friedhofsgebühren ist aufwändig und die Verwaltung schlägt vor, diese an ein Kommunalbüro zu vergeben. Zeitgleich muss die Friedhofssatzung neu gefasst werden. In der Friedhofssatzung wird auch die Nutzungszeit für die Urnengräber festgelegt. Die Verwaltung und die Kirchengemeinde gehen von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung aus.

Zuschussantrag des Sportverein Fronhofen wegen Umbau des Sportheims
Der Sportverein Fronhofen erhält für den Umbau und die Sanierung des Sportheims Fronhofen einen Zuschuss von 10 % der Nettoinvestitionskosten.


Der SV Fronhofen hat bei der Gemeinde Fronreute einen Zuschussantrag für den Umbau des Sportheimes Fronhofen gestellt. Es ist vorgesehen, zusätzliche Duschräume und Kabinen zu bauen. Außerdem soll die Gaststätte und die Terrasse saniert und renoviert werden. Darüber hinaus werden auch die bestehenden Kabinen teilweise saniert, ebenso die Heizung. Außerdem soll auch die Außenhülle des Gebäudes energetisch saniert werden. Das ganze soll in Abschnitten aufgeteilt werden. Im Moment liegt eine Kostenschätzung in Höhe 303.450,00 EURO (brutto) vor. Dabei sind Eigenleistungen und Zuschüsse noch nicht berücksichtigt.
Nach den bisher gültigen Förderrichtlinien erhalten die Vereine von der Gemeinde 10 % der Nettoinvestitionskosten für Bauinvestitionen, die dem Sport, der Jugendarbeit oder der Probearbeit (einschließlich Sportanlagen und Übungsräume) dienen. Für Bauvorhaben, die zur Erstellung von Wirtschaftsbetrieben, d.h. Gaststätten dienen, wird den Vereinen in Darlehensform bei der Investition geholfen. Die Kirchen erhalten bei der Erstellung von öffentlichen Räumen 5 % der Nettoinvestitionskosten.
Die Nettoinvestitionskosten werden errechnet aus Bruttobaukosten minus Förderung staatlicher Stellen aus Steuermitteln, d.h. Zuschüsse des Landes, der Fachförderung oder der Diözese minus Förderung des Landkreises = Nettoinvestitionskosten. In den Investitionskosten sind die Erschließungskosten enthalten.
Aufgrund der Haushaltslage 2011 hat der Gemeinderat entschieden über jede Ausgabeposition eine eigene Abstimmung durchzuführen.

Die Vereinsförderung im investiven Bereich eine Freiwilligkeitsleistung, die zu den möglichen Sparmaßnahmen gehört. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat beschlossen, den Antrag des SV Fronhofen nach den bisher gültigen Förderrichtlinien zu behandeln. Der SV Fronhofen ist schon längere Zeit am überlegen und diskutieren, wie die Umbaumaßnahmen gestaltet werden sollen. Unter anderem auch wegen den Überlegungen der Gemeinde möglicherweise die Sportanlagen inFronhofen zu verlegen (Flächennutzungsplan)musste der SV Fronhofen mit der Baumaßnahme abwarten. Schon alleine aus diesem Grund sollte der SV Fronhofen noch nach den bisher gültigen Regeln behandelt werden. Bei einer Änderung der bisherigen Förderpraxis werden die Vereine rechtzeitig informiert.

Satzung über die Protokollführung in kommunalen Gremien
Der Gemeinderat hat der Neufassung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer zugestimmt. Die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung erfolgt in diesem Mitteilungsblatt.

Im Dienstrechtsreformgesetz vom 09.11.2010 wurde das vom Gemeindetag vorgebrachte kommunale Anliegen berücksichtigt, dass Städte und Gemeinden anstelle der außer Kraft getretenen Sitzungsvergütungsordnung eine Satzungsregelung erlassen können. Die Sitzungsvergütungsordnung wurde mit Wirkung vom 01.01.2011 aufgehoben.

Maßgeblich für die Zahlung einer Sitzungsvergütung für Beamte als Protokollführer ist § 66 Landesbesoldungsgesetz. Der Sitzungsvergütung ist ab 01.01.2011 durch Satzung zu regeln und der Gemeinderat hat der Neufassung dieser Satzung zugestimmt.

Parkplatzsituation bei der Bäckerei Müller
Der Technische Ausschuss hat über Möglichkeiten, für die Fußgänger einen Bereich hinter den parkenden Fahrzeugen freizuhalten beraten. Verschiedene Möglichkeiten werden nach Gesprächen mit den Grundstückseigentümern geprüft und dann auch umgesetzt.

Bereits im Jahr 2000 hat sich der Ortschaftsrat Blitzenreute und der Gemeinderat mit der Parksituation bei der Bäckerei Müller befasst. Notwendig ist, zum Schutz der Fußgänger entlang der Gebäude einen „Fußweg „ freizuhalten, da ansonsten die Fußgänger auf die B 32 ausweichen müssen. Eine Lösung wurde im Jahr 2001 geschaffen mit der Abtrennung eines Gehstreifens mit Begrenzungen (Schwellen), welche am Boden befestigt wurden. Diese Lösung war recht kostengünstig und es wurde dadurch erreicht, dass die Fahrzeuge nicht an die Gebäude vorfahren können. Diese Begrenzungen mussten entfernt werden, da sie vollständig beschädigt waren.

In den früheren Beratungen bestand Einigkeit, dass ein Hinweis auf den Parkplatz an der B 32 die Situation nicht verbessert. Dieser Parkplatz wird in der Regel nicht angenommen, da Besucher der Bäckerei vor dem Gebäude parken möchten. Vorgeschlagen wurde eine Markierung aufzubringen, so dass die Fahrzeuge längs parken und ein Fußwegstreifen an den Gebäuden frei bleibt. Angedacht wurden auch Poller mit Ketten. Mit den Grundstückseigentümern werden nun die verschiedenen Möglichkeiten besprochen.

Sanierung der Treppenanlagen im Baugebiet Biegenburg
Für die notwendige Sanierung der Treppenanlagen hat der Technische Ausschuss die Einholung von Angeboten beschlossen. Dabei werden verschiedene Alternativen geprüft. Nach Vorliegen dieser Angebote erfolgt dann eine weitere Beratung. Nach örtlicher Begutachtung werden die notwendigen Sanierungen in der Sitzung festgelegt.

Das Baugebiet Biegenburg wurde in den 70.iger Jahren erschlossen. Durch das Baugebiet laufen mehrere Treppenanlagen. Die Treppenanlagen bestehen aus Betonstufen die teilweise sehr verwittert sind. Die Stufen bröseln ab. Es entstehen für die Fußgänger Gefahrstellen. Aus diesem Grunde wurden die Anlagen auch teilweise ganz gesperrt. Der Technische Ausschuss hat beschlossen für die Sanierung der Treppenanlagen Angebote über verschiedene Sanierungsmöglichkeiten einzuholen. Danach erfolgt eine weitere Beratung.