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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Archiv: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsbericht April 2011

Bebauungsplan Gewerbegebiet Baienbach II
Das mit der Erschließungsplanung beauftragte Ingenieurbüro Schranz stellte den Entwurf der Erschließungsplanung vor. Der Geschäftsführer der Firma Pro Ion, Herr Franke und der Architekt der Firma Pro Ion, Herr Spahlinger hatten Gelegenheit, in der Gemeinderatssitzung ihr Unternehmen Pro Ion und ihr geplantes Bauvorhaben im Gewerbegebiet Baienbach II vorzustellen. Auf der Grundlage dieser Planung, dem Lärmgutachten und dem Umweltbericht werden nun die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung durchgeführt. Für die Bürgerbeteiligung ist Mitte Mai eine Bürgerversammlung geplant.

In öffentlicher Sitzung am 28.02.2011 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach II“ beschlossen. Der Planbereich des Bebauungsplanes wurde im Mitteilungsblatt vom 11.03.2011 mit der öffentlichen Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baienbach II“ veröffentlicht. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung dieser Fläche für Gewerbebetriebe geschaffen werden.
Der Planungsauftrag für den Bebauungsplan wurde an das Büro Roland Groß, Altshausen vergeben. Die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt durch das Büro Planstatt Senner, Überlingen. Die Ingenieurleistungen werden durch das Ingenieurbüro Schranz, Bad Saulgau durchgeführt.
Die Erschließungsplanung, mit einer vorgesehenen Erschließung über eine Linksabbiegespur von der Landesstraße und einer Wendeplatte im geplanten Gewerbegebiet wurde von Herrn Klaus, Ingenieurbüro Schranz vorgestellt. Notwendig ist ein Geländeabtrag und ein Bodenmanagement. Dabei muss kulturfähiger Boden rekultiviert werden. In der Gemeinderatssitzung wurde die geplante Wasserversorgung, Löschwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Entwässerung des Regenwassers erläutert. Mit der Weiterführung der Planungen, dem Erstellen des Umweltberichtes und des Lärmgutachtens werden nun die Kosten für die Erschließung ermittelt. Erst dann kann vom Gemeinderat der Grundstückspreis festgelegt werden.

Der Geschäftsführer der Firma Pro Ion Plasmanitrier Technologie GmbH, Herr Franke und der Architekt der Firma Pro Ion, Herr Spahlinger hatten Gelegenheit, in der Gemeinderatssitzung ihr Unternehmen Pro Ion und ihr geplantes Bauvorhaben im Gewerbegebiet Baienbach II vorzustellen. Dabei handelt es sich lediglich um einen Entwurf des Bauvorhabens, da es noch Änderungen aufgrund des Bebauungsplanes geben könnte. Das Bauvorhaben wurde aber auf die Erschließungsplanung abgestimmt.

Die Firma Pro Ion Plasmanitrier Technologie GmbH bietet Technologien der Härtetechnik an. An ihren zwei Standorten in Blitzenreute und Weingarten beschäftigt sie derzeit 25 Mitarbeiter. Geplant ist nun die Kapazitäten dem Markt anzupassen und beide Standorte teilweise zusammenzuführen. Geplant sind am neuen Standort 35 Mitarbeiter.

Die Firma Pro Ion beabsichtigt noch einem möglichen Baubeginn im Jahr 2011. Eine Genehmigung des Bauvorhabens ist allerdings erst möglich, wenn die Planungsreife des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Baienbach II vorliegt. Das Lärmgutachten und der Umweltbericht werden gerade erstellt.
Auf der Grundlage dieser Planung, dem Lärmgutachten und dem Umweltbericht werden nun die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung durchgeführt. Für die Bürgerbeteiligung ist Mitte Mai eine Bürgerversammlung geplant.

Friedhof Fronhofen
Die Anlegung der Urnenstelen/Urnenwand wurde an die Firma Weiher vergeben.

In der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2011 hat der Gemeinderat den Planungen für die Urnenstelen und die Urnenerdgräber auf dem Friedhof Fronhofen zugestimmt. Die Maßnahme soll im Jahr 2011 durchgeführt werden.

Für die Urnenanlagen mit 10 Würfen hat die Verwaltung die Vergabe an die Firma Weiher vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat darum gebeten, vor dem Vergabebeschluss noch Alternativangebote einzuholen.
Geplant ist zunächst eine Urnenanlage mit 10 Würfeln aus Granit. Die Fundamente werden für eine Erweiterung in Form von Stelen vorbereitet und zunächst als Sitzbänke ausgestaltet.

Es liegt ein Angebot der Firma Weiher vor. Dieses Angebot basiert auf dem eigens von Weiher entwickelten Würfelsystem aus 40 x 40 x 40 cm Quadern. Basierend auf dem von WEIHER entwickelten Trägermaterial FORTIS - 1010 werden die einzelnen Würfel in Voll-Granit gefertigt. Die Granitwürfel haben ein nicht sichtbareres Verschlusssystem und eine Nachkaufgarantie. Insbesondere die Nachkaufgarantie ist für die spätere Erweiterung der Urnenanlage sehr wichtig. Ein Vergleichsangebot für ein identisches System ist kaum zu finden. Eingeholt wurden Angebote über vergleichbare Systeme aus Naturstein.
Der Gemeinderat und auch die katholischen Kirchengemeinde Fronhofen, Herrn Knoll haben das Urnenwandsystem an die Firma Weiher vergeben, da die Bauweise und die Firmenphilosophie überzeugen.

Kinderhaus Blitzenreute
Die Anlage der Außenanlagen wurden an die Firma Beller, Herbertingen vergeben. Weiter wurde über die Vergabe des Sonnenschutzes entschieden.

Am 02.05.2011 wird das Kinderhaus von den Kindern „in Beschlag genommen“. Am Samstag, 2. Juli 2011 präsentiert sich das Kinderhaus an einen Tag der offenen Tür.

Anfrage nach weiterer Kinderbetreuung im Kindergarten und der Grundschule Fronhofen
Die Verwaltung wurde beauftragt, die räumlichen und personellen Voraussetzungen weiter zu prüfen. Sobald das Raumkonzept und das organisatorische Konzept geplant sind, erfolgt eine weitere Beratung im Gemeinderat, um die finanziellen Auswirkungen darzustellen.

Eltern aus der Ortsteil Fronhofen setzen sich über eine Unterschriftenaktion für die Verlängerung der Betreuungszeiten von 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr mit dem Angebot eines Mittagessens im Kindergarten Fronhofen ein. Dieses Angebot soll dann an der Grundschule in Fronhofen fortgeführt werden.

Nachgefragt wird dieses Betreuungsangebot bereits auch für Kinder unter drei Jahren.


Vorhandene Betreuungsangebote

Kindergarten St. Josef, Fronhofen:
Kindergartengruppen mit einer Öffnungszeit von 7:15 Uhr bis 12:45 Uhr und nachmittags am Montag, Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Betreuungsumfang beträgt wöchentlich 34,5 Stunden.

Die Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren mit 10 Plätzen umfasst ein Betreuungsangebot von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Kindergarten St. Karl., Blitzenreute
Kindergartengruppen mit einer Öffnungszeit von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit Mittagessen .

Zwei Krippengruppen für Kinder unter drei Jahren mit je 10 Plätzen mit dem Angebot einer Ganztagesbetreuung von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit Mittagessen.

Das Angebot im Kindergarten St. Karl, Blitzenreute steht allen Eltern aus Fronreute zu Verfügung. Richtig ist, dass im Moment beide Krippengruppen für die Betreuung unter drei Jahren belegt sind und die Warteliste erst im Januar 2012 abgearbeitet ist. Die Aufnahmekriterien wurden in der Kindergartenbedarfsplanung festgelegt und richten sich nach dem Geburtsdatum (ausdrücklich nicht nach dem Ortsteil). Alleinerziehende haben Vorrang. Bereits jetzt werden Kinder aus Fronhofen betreut.

Verständlich ist, dass die Eltern ein wohnortnahes Kinderbetreuungsangebot wünschen, vor allen Dingen wenn ein Kind den Kindergarten in Fronhofen oder die Grundschule bereits besucht.

Betreuungsangebot an der Grundschule Fronhofen
An der Grundschule Fronhofen wird ein kommunales Betreuungsangebot mit einer vorunterrrichtlichen Betreuung ab 7:00 Uhr und einer nachunterrichtlichen Betreuung bis 13:30 Uhr an geboten. Dieses Betreuungsangebot wird von einem Kind wahrgenommen, im letzten Schuljahr wurde kein Kind betreut. Dieses Betreuungsangebot an der Grundschule Fronhofen wird ausdrücklich aufrechterhalten, auch wenn nur ein Kind betreut wird.

Die Betreuung in den Ferien wird für alle Kinder der Gemeinde an der Grundschule in Blitzenreute angeboten. Festzustellen ist, dass dieses Angebot kaum von Kindern aus Fronhofen angenommen wird.

Geplante Vorgehensweise
Für die Ausweitung des Betreuungsangebotes müssen die räumlichen wie auch personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist eine entsprechende Betriebserlaubnis für diese Betreuungsformen zu beantragen. Bei dieser Betriebserlaubnis werden die räumlichen wie auch personelle Voraussetzungen geprüft und vorgegeben.

Im Kindergarten sind folgende Gruppenarten möglich, welche nun von der Verwaltung zusammen mit dem Träger geprüft werden:

Bei einer Betreuungszeit von über 7 Stunden ist die Gruppenart einer Ganztagesbetreuung erforderlich. Dabei gibt es verschiedene Varianten:

a) altersgemischte Gruppe für Kinder vom ersten Lebensjahr bis unter 14 Jahren. Die Regelgruppenstärke beträgt 15 Kinder, davon fünf Kinder im Alter von unter drei Jahren.

b) altersgemischte Gruppe für zweijährige bis unter 14 Jahren mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter mit einer Regelgruppenstärke von 20 Kindern bei einer Ganztagesgruppe

c) altersgemischte Gruppe für dreijährige bis unter 14 Jahren. Die Regelgruppenstärke beträgt 20 Kinder bei Ganztagesbetreuung

d) normale Ganztagesgruppe für 3 – 6-jährige mit einer Regelgruppenstärke von 20 Kindern.

Geprüft werden muss nun, ob es möglich ist, eine bestehende Regelgruppe in eine Ganztagesgruppe umzuwandeln. Damit stehen weniger Kindergartenplätze zur Verfügung. Nach den Anmeldezahlen stehen noch fünf freie Plätze zur Verfügung.

Schwieriger ist es, im Kindergarten ist die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Vorgeschrieben ist bei allen Formen der Ganztagesbetreuung eine warme Mahlzeit für die Kinder. Weiter sind bei einer Ganztagesbetreuung ungestörte Schlafmöglichkeiten zu gewährleisten. Für unter zweijährige Kinder ist ein eigener Schlafraum erforderlich. Bei allen Angebotsformen mit Schulkindern ist eine Möglichkeit zur ungestörten Hausaufgabenerledigung vorzusehen.

Eine Begehung des Kindergartens mit der Fachberaterin des katholischen Landesverbandes ist am 27.04.2011 geplant. Hier werden insbesondere die räumlichen Voraussetzungen geprüft. Für die Ausgabe des Mittagessens ist außerdem eine Ausgabeküche, welche den Vorgaben des Lebensmittelkontrolledienstes entspricht notwendig.

Für eine Ausweitung der Betreuung an der Grundschule mit dem Angebot eines Mittagessens sind auf jeden Fall ausreichende Anmeldezahlen notwendig. Aus wirtschaftlichen Gründen wird es kaum möglich sein, ein Betreuungsangebot an der Grundschule Fronhofen wie auch im Kindergarten Fronhofen zu schaffen. Deshalb sollten Kindergartenkinder und Schulkinder zusammengefasst werden. Aufgrund der räumlichen Distanz ist dies aber schwierig. Vorstellbar wäre zunächst, eine Betreuung der Schulkinder in einer altersgemischten Kindergartengruppe.

Für die Ausweitung der Betreuungszeiten ist eine personelle Aufstockung in der Krippengruppe, in der Kindergartengruppe sowie auch einem kommunalen Betreuungsangebot an der Grundschule notwendig.

Abfallbeseitigung
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Vertrag zur Abfallbeseitigung zum 30.06.2011 auf 31.12.2011 zu kündigen und die Abfallbeseitigung neu auszuschreiben.

Die Ausschreibung sollte folgende Ausschreibungsbedingungen enthalten:

- Beibehaltung der 14-tägigen Abfuhr mit Jahresmarkten
- Beibehaltung der Gefäßgrößen von 40 Liter, 50 Liter, 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 1,1 cbm
- Mülleimer sind im Eigentum des jeweiligen Haushaltes
- Abfuhr auch in Abfallsäcken
- Optional soll ein Angebot über eine einmal jährlich stattfindende Grünmüllabfuhr eingeholt werden
- Die Laufzeit des Vertrages soll auf 5 Jahre beschränkt sein.

Bei der Ausschreibung hat sich der Gemeinderat gegen eine alternative Ausschreibung mit Wiegung der Mülleimer ausgesprochen.

Der derzeit geltende Vertrag über die Abfallbeseitigung wurde damals noch mit der Firma Michelberger (MB-plus) im Jahre 2000 geschlossen. Der Vertrag war gültig vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2005. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit nicht zum 30.06. auf Ende des jeweiligen Jahres gekündigt wird.

Zwischenzeitlich ist die Firma Michelberger in der Firma Alba aufgegangen und der Vertrag wurde bisher nicht gekündigt. Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit der Kündigung des Vertrages und der Neuausschreibung befasst, zuletzt am 17.06.2008. Damals wurde anlässlich der Finanzprüfung 2003 - 2005 von der Gemeindeprüfungsanstalt im Prüfungsbericht vermerkt, dass der Vertrag über die Abfuhrleistungen für 5 Jahre abgeschlossen wurde und dass dieser Vertrag bis zum 31.12.2005 befristet war, jedoch nicht gekündigt wurde. Im damaligen Prüfungsbericht wurde die Gemeinde aufgefordert, den Vertrag zu kündigen und die Leistungen neu zu vergeben trotz des Verzichts auf einen möglichen Preisvorteil. Weiter wurde auf das Risiko einer Konkurrentenklage wegen Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorschriften hingewiesen.

Anlässlich der Prüfung der GPA in den Monaten Februar und März 2011 wurde auf diese vergaberechtliche Problematik hingewiesen und die Gemeinde aufgefordert, den Vertrag zu kündigen und auf 01.01.2012 neu auszuschreiben. Aufgrund dieser vergaberechtlichen Problematik hat der Gemeinderat der Kündigung des Vertrages und der Neuausschreibung zugestimmt.

Treppenanlagen im Baugebiet Biegenburg
Die Treppenanlagen im Baugebiet Biegenburg sind so sanierungsbedürftig, dass sie gesperrt werden mussten. Für die notwendige Sanierung der Treppenanlagen hat der Technische Ausschuss die Einholung von Angeboten beschlossen. Dabei werden verschiedene Alternativen geprüft. Nach Vorliegen dieser Angebote erfolgt dann eine weitere Beratung.

Das Baugebiet Biegenburg wurde in den 70.iger Jahren erschlossen. Durch das Baugebiet laufen mehrere Treppenanlagen. Die Treppenanlagen bestehen aus Betonstufen die teilweise sehr verwittert sind. Die Stufen bröseln ab. Es entstehen für die Fußgänger Gefahrstellen. Aus diesem Grunde wurden die Anlagen auch teilweise ganz gesperrt. Der Technische Ausschuss hat beschlossen für die Sanierung der Treppenanlagen Angebote über verschiedene Sanierungsmöglichkeiten einzuholen. Danach erfolgt eine weitere Beratung.

Eisenbahnbrücke Schenkenwald und Wegeführungen Schenkenwald/Föhrenried
und Asphaltierung Weges von Menzenhäusle zum Bahnwarthaus
Mit 8 zu 6 Stimmen hat der Gemeinderat der Asphaltierung des Weges von Menzenhäusle zum Bahnwarthaus zugestimmt.Die Gemeinde Fronreute hatte beim Amt für Flurbereinigung, Landratsamt Ravensburg, einen Antrag auf Asphaltierung des Weges von Menzenhäusle bis zum Bahnwarthaus/Oberes Ried gestellt.

Das Flurbereinigungsverfahren B30 steht vor dem Abschluss. Für eine Asphaltierung des Weges von Menzenhäusle bis zum Bahnübergang stehen Zuschussmittel von Seiten des Landes in Höhe von 65 % zur Verfügung. Die Gemeinde Fronreute hat eine Asphaltierung des bisher landwirtschaftlichen Schotterweges von Menzenhäusle bis zum Bahnwarthaus beim Flurbereinigungsamt beantragt. Die Kostenschätzung für diese Asphaltierung beträgt cirka 100.000 Euro. Davon die Gemeinde Fronreute circa 30.000 EUR. Das Teilstück vom Flurbereinigungsweg bis zum Bahnwarthaus muss auf Kosten der Gemeinde asphaltiert werden. Hier ist mit Kosten von circa 10.000 EUR zu rechnen. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Gemeinde Fronreute war diese Maßnahme im Gemeinderat umstritten. Auf der anderen Seite stehen die Zuschussmittel des Landes nur dieses Jahr noch zur Verfügung und dieser Weg ist für die Gebietserschließung und die Naherholung sehr wichtig. Der Gemeinderat hat deshalb mit knapper Mehrheit einer Asphaltierung des Weges von Menzenhäusle bis zum Bahnübergang zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass die Zuschussmittel aus der Flurbereinigung fließen.

Landesprojekt „Unser Dorf hat Zukunft“
Der 24. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wurde ausgerufen. Der Ortschaftsrat Blitzenreute und der Gemeinderat haben über eine mögliche Teilnahme einer Ortschaft der Gemeinde Fronreute beraten, aber von einer Anmeldung zu diesem Wettbewerb abgesehen.

Straßensanierungsprogramm 2011
Der Gemeinderat hat die Prioritätenliste für die Straßensanierungsmaßnahmen in diesem Jahr festgelegt.
Im Bereich der Straßenunterhaltung fallen für die Straßenreinigung und den Kastenreinigung und Pflege der Straßenrandflächen jährliche Kosten von etwa 24.000 EUR an. Zusätzlich fallen Kosten in Höhe von 33.000 EUR für Sanierungen von Kanalschächten und Absenkungen im Straßenbelag, Reparaturen im Bereich von Gehwegen und anderes an. Insgesamt sind im Verwaltungshaushalt 57.000,00 EUR zu finanzieren. Eingeplant sind dieses Jahr im Verwaltungshaushalt 30.000,00 EUR. Da diese Straßensanierungsmaßnahmen unabdingbar sind, hat der Gemeinderat einer überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt.

Im Vermögenshaushalt sind Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 EUR für Straßensanierungsmaßnahmen eingeplant.
Folgende Maßnahmen sind in diesem Jahr vorgesehen:

  • Sanierung des Gehwege entlang des Lärmschutzwalles bei der Biegenburg-Halle
  • Sanierung der Zufahrt von der Kreisstraße 7953 bis zum Waldeck
  • Sanierung der Straße von der B 32 bis zum Buchseehof
  • Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Unterspringen nach Oberspringen
  • Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Wengen nach Hübschenberg
  • Sanierung der Straße von Ruprechtsbruck bis zum Waldrand vor Steinishaus
  • Sanierung der Gemeindestraße im Oberdorf in Blitzenreute
  • Asphaltierung der Gemeindeverbindungsstraße vom Menzenhäusle bis zum Bahnwarthaus

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden dabei in vollem Umfang benötigt.
Die Prioritätenliste sind noch zahlreiche weitere notwendige Straßensanierungsmaßnahmen vor. Diese müssen auf die nächste Haushaltsjahre verschoben werden.

Anbringung einer Leitplanke an der Neuen Steige
In einer Ortsbesichtigung haben die Mitglieder des Technischen Ausschusses die mögliche Anbringung einer Leitplanke im Kurvenbereich der Neuen Steige besichtigt. Von der Anbringung einer Leitplanke wird aber abgesehen, da aufgrund der Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h pro Stunde und des vorhandenen Hochboards am Gehweg die Notwendigkeit nicht unbedingt gegeben ist.